Gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen, um an dem Modul "Spritzenschein" teilzunehmen?
Das Modul „Spritzenschein“ ist optionaler Bestandteil unserer Qualifizierungen in den Bereichen Notfallrettung (z.B. Rettungssanitäter) und Pflege und Soziales (z.B. Pflegebasisschein). Hier existieren für den Spritzenschein keine gesonderten Zugangsvoraussetzungen. Sollten Sie nicht an einer unserer Qualifizierungsmaßnahmen, bei dem das Modul Spritzenschein als modulares Bildungsangebot integriert ist, teilnehmen, so empfehlen wir medizinische Vorkenntnisse mit Nachweis des Abschlusses Pflegebasisschein oder höher.
Kann das Modul "Spritzschein" im Fernlehrgang absolviert werden?
Ja.
Wie Sie den Schulungsfolien und unserem Video entnehmen können, ist die Ausbildung Spritzenschein sehr theorieumfassend. Das Setzen von Injektionen darf von der zuständigen und berechtigten Fachkraft nur am Personen delegiert werden, die über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Hierbei machen die praktischen Aspekte des Setzens von Injektionen den geringsten Anteil aus, da die technische Durchführung z.B. von s.c. Injektionen recht einfach zu erlernen ist. Die theoretischen Hintergründe spielen hier die weitaus größere Rolle. Bei vorhandenem Hintergrundwissen ist somit die Vermittlung der praktischen Fertigkeit in der Einsatzstelle einfach zu bewerkstelligen. Somit steht einem Fernlehrgang nichts entgegen, da der Fokus jeglicher Spritzenschein-Schulung ohnehin auf dem theoretischen Hintergrundwissen liegt.
Selbstverständlich haben Sie die freie Wahl, ob Sie dem Lehrgang „Spritzenschein“ im Präsenz oder im Fernlehrgang beiwohnen möchten.
Hinweis: Ein Fernlehrgang setzt nicht zwangsläufig voraus, dass Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben müssen. Auch für Interessenten, die z.B. als alleinerziehendes Elternteil, oder wegen anderen Gründen an einem Fernlehrgang teilnehmen möchten/müssen, ist diese Möglichkeit eine gewinnbringende Umsetzung der beruflichen Ziele. Und die Entscheidung, den „Spritzenschein“ im Fernlehrgang zu absolvieren, schließt nicht aus, dass wir Sie jederzeit auch vor Ort herzlich willkommen heißen „Sie entscheiden wie!“.
Wird der "Spritzenschein" bundesweit anerkannt?
Der Spritzenschein dokumentiert, dass das für das Verabreichen von Injektionen erforderliche theoretische Hintergrundwissen vermittelt wurde. Auf dieser Basis erfolgen in der Regel bei den jeweiligen Einsatzstellen interne Schulungen, die dem zur Delegation berechtigten Fachpersonal die Sicherheit geben, dass die hausinternen Qualitätsrichtlinien eingehalten werden. Als Ergänzung zum Spritzenschein wird somit in der Regel zusätzlich der „hausinterne Spritzenschein“ des jeweiligen Anbieters von Gesundheitsdienstleistungen erworben.
Was ist ein Spritzenschein?
Der Spritzenschein gibt Auskunft darüber, dass die für das Setzen von Spritzen erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden. Hierbei werden vorrangig die Themen „rechtlichen Grundlagen“, „Hygiene“, „Umgang mit Medikamenten“ und „Arbeitssicherheit“ behandelt.
Darf ich mit dem Spritzschein eigenverantwortlich Spritzen setzen?
Nein!
Der Kurs berechtigt nicht zur eigenständigen Durchführung von Injektionen/Blutentnahmen etc. Der „Spritzenschein“ ist kein rechtlich geschützter Begriff und beinhaltet keine eigenständige Befugnis zum Setzen von Spritzen. Injektionen sind grundsätzlich ärztliche Maßnahmen, die aber delegiert werden können. Der Spritzenschein gibt dabei Auskunft darüber, dass die entsprechenden Kenntnisse vermittelt wurden.
Wer darf Injektionen autorisieren?
Die Vornahme von Injektionen muss vor Ort von einer Fachkraft / einem Arzt delegiert werden. Zuvor hat er sich davon zu überzeugen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.
Letztendlich bleibt es aber den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen und den jeweils verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten überlassen zu entscheiden, wem sie eine derartige Tätigkeit zutrauen.
Wie häufig muss der Spritzenschein aktualisiert werden?
Grundsätzlich wird die Weiterbildung einmalig absolviert, damit sind die erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Im Gesundheitswesen ist es jedoch üblich, dass hausintern entsprechende Fort- und Weiterbildungen regelmäßig durchgeführt werden, um das Wissen stetig zu aktualisieren. Diejenigen Personen, die vor Ort ihre Fertigkeiten nachgewiesen haben, erhalten dann den hausinternen Spritzenschein.
Woher weiß die Fachkraft, an wen Injektionen delegiert werden können?
Der Spritzenschein, ggf. in Verbindung mit der hausinternen qualitätssichernden Fortbildung, gibt der delegierenden medizinischen Fachkraft eine Orientierung darüber, ob eine Delegation in Betracht kommen könnte. Letztlich besteht jedoch selbst bei Vorhandensein von externem Vorbereitungskurs (Spritzenschein) und hausinterner qualitätssichernder Fortbildung (hausinterner Spritzenschein) keineswegs ein Automatismus bezüglich der Vornahme von Injektionen. Das ärztliche Personal muss sich im Einzelfall der individuellen Befähigung des Beauftragten versichern.
Wer trägt die Verantwortung, wenn ich, wie angeordnet, eine Injektion setze?
Die Delegationsverantwortung verbleibt beim delegierenden medizinischen Fachpersonal. Die Durchführungsverantwortung liegt bei dem/der Durchführenden. Die Verantwortung ist hier also geteilt.
Welche Injektionsformen werden in dem Lehrgang "Spritzenschein" vermittelt?
Es werden die s.c. (subkutane Injektion), i.m. (intramuskuläre Injektion), insbesondere Injektionen in den Musculus deltoideus (Oberarm), sowie die Venenpunktion unterschieden.
Werde ich im Rahmen des Lehrgangs "Spritzenschein" Menschen pieksen?
Nur, wenn Sie unachtsam mit den Instrumenten umgehen. Praktische Übungen werden (in der Präsenzform der Qualifikation) an einem „Übungsarm“ durchgeführt. Es handelt sich hier um eine wirklichkeitsgetreue Nachbildung eines Armes mit Muskeln, Gefäßen und Haut. In der Variante Fernlehrgang werden Sie die Handhabung der Instrumente visuell erfassen und Ihre praktischen Erfahrungen, abhängig von den sonstigen gebuchten Modulen, während der jeweiligen Präsenzphase machen.