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Spritzenschein

Maßnahmennummer
962-117-24
Klasse B
Klasse B
Vorbesitz Klasse keine
Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse BE
Klasse BE

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C
Klasse C

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahre

Klasse C1
Klasse C1

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
Klasse C1E
Klasse C1E

Vorbesitz Klasse

C1

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)

Klasse CE
Klasse CE

Vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahren
Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung.
Klasse DE
Klasse DE
Spritzenschein
Infofilm

Der „Spritzenschein“ ist ein Befähigungsnachweis für das Verabreichen von Injektionen. Injektionen sind grundsätzlich ärztliche Maßnahmen, die aber delegiert werden können. Dazu muss die Person die nötige Befähigung haben (Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen).

Im Rahmen der Qualifizierung erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen, Maßnahmen der Hygiene, den Umgang mit Medikamenten und die erforderlichen Vorkehrungen im Hinblick auf die Arbeitssicherheit. Wir beschäftigen uns mit der subkutanen-, der intramuskulären- und der intravenösen Injektion, sowie dem Legen periphervenöser Zugänge. Auch Risiken wie Spritzenabszess, Nervenschädigungen oder Fehlinjektionen werden ausführlich behandelt.

Der Kurs berechtigt Sie nicht zur eigenständigen Durchführung von Injektionen / Blutentnahmen etc., er dient jedoch als Nachweis darüber, dass die nötigen Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt wurden. Die praktische Umsetzung muss vor Ort von einer Fachkraft / einem Arzt delegiert werden. Zuvor hat er sich davon zu überzeugen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.

Ausbildung

Modul- und Themenübersicht

Ihre Abschlüsse

Frequently Asked Questions (FAQ)

Förderung / Finanzierung

Anfrage zu Ihren Wunschtermin

Klicken Sie auf Ihren gewünschten Starttermin um eine unverbindliche Anfragen zu stellen.

06.05.2024
bis 14.05.2024

15.07.2024
bis 19.07.2024

07.10.2024
bis 11.10.2024

16.12.2024
bis 20.12.2024

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  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Spritzenschein

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