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Die "Bildungsprämie" - Weiterbildungssparen

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie unterstützt berufstätige Menschen, die über ein Jahreseinkommen von maximal 20.000€ mit einem Prämiengutschein, der die Hälfte der entstehenden Weiterbildungskosten übernimmt, mit einer maximalen Förderhöhe von 500€.

Dazu ist es zunächst einmal nötig, eine der Beratungsstellen aufzusuchen von denen es in Zukunft 600 geben wird. Das Beratungsgespräch ist kostenlos und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich über ein passendes Angebot in Ihrer Nähe informieren zu lassen. Welche Beratungsstelle Ihrer Wohnstätte am nächsten ist, können Sie unter der Servicetelefonnummer 0800 2623000  herausfinden.

Ihr Berater prüft ob Sie die folgenden Förderkriterien für die Bildungsprämie erfüllen: Sie sind Selbstständig oder Angestellt und arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 20.000€ (bei gemeinsam veranschlagten Ehepartnern bis zu 40.000€), wobei bei der Berechnung ggf. Kinderfreibeträge berücksichtigt werden.

Nach erfolgreicher Prüfung kann Ihr Berater ein passendes Angebot für Sie erstellen. Anschießend erhalten Sie Ihren persönlichen Prämiengutschein, den Sie innerhalb der nächsten 6 Monate in einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen können. Dabei können Sie dann bis zu 50% der Kosten sparen.

Wichtig ist dabei, dass das Angebot der individuellen beruflichen Weiterbildung dient. Kurse, die der Verbesserung Ihres persönlichen Wohlbefindens oder der Förderung Ihrer Gesundheit dienen, wie z.B. Nichtraucherkurse oder Entspannungstraining, werden nicht gefördert. Die Form der Weiterbildung ist ebenfalls vorgegeben. So beschränkt sich die Förderung auf Kurse, die gemeinsam mit Anderen stattfinden - Einzelkurse oder Fernstudium sind davon also ausgeschlossen.

Mit dem ausgestellten Prämiengutschein können Sie anschließend aus dem reichhaltigen Angebot der D&D Bildungsagentur GmbH das passende Angebot für Sie herausfinden.

 

Weiterbildungssparen

Was ist das? Ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Lernende können Geld für Weiterbildungen aus ihren Sparverträgen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Was wird gefördert? Es wird die Teilnahme an Weiterbildungen gefördert. Dies können je nach Ansparguthaben auch teurere Kurse sein.

Wer wird gefördert? Es können diejenigen gefördert werden, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ansparen. Hierzulande trifft das auf etwa 6,7 Millionen Sparverträge zu. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer wenig verdient: ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 17.900 EUR für Alleinstehende, 35.800 EUR für Verheiratete. Vermögenswirksame Leistungen sind im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelte Geldleistungen des Arbeitgebers. Er überweist monatlich eine bestimmte Summe auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers, der seinerseits Geld hinzuzahlt.

Wie wird gefördert? Lernende können fortan Geld von ihrem Ersparten abzweigen, wenn sie es für eine Weiterbildung brauchen. Normalerweise gilt für die Sparverträge eine siebenjährige Ansparfrist, in der das Geld nicht angetastet werden darf. Durch eine Änderung im Vermögensbildungsgesetz ist es nun möglich, für einen Kurs die entsprechende Summe zu entnehmen. Je nach Sparbetrag und Zinssatz sind das bei den geltenden Konditionen nach einem Jahr rund 500 EUR, nach sieben Jahren bis zu 4.000 EUR. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten.

 

weiter Informationen auf dem Infoblatt von bildungsprämie.info

 

Wichtig!

Sie sollten im Falle juristischer Fragestellungen Entscheidungen nicht allein aufgrund der Informationen auf unserer Website treffen. Nur eine individuelle Beratung, z.B. durch Ihren Fallmanager in der Arbeitsagentur, kann auch die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.