WeGebAU
Was ist das? Es handelt sichh hierbei um ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Wer wird gefördert? Beschäftigte, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit maximal 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Eine weitere Zielgruppe sind gering qualifizierte Mitarbeiter, die keine abgeschlossene Berufsausbildung bzw., die über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben. Der Arbeitgeber beantragt die Förderung bei der Arbeitsagentur. Für den Arbeitsausfall erhalten Arbeitgeber, die Mitarbeiter freistellen, Lohnkostenzuschüsse. Es können Lehrgänge in Voll- oder Teilzeit, berufsbegleitende und Fernlehrgänge, aber auch Seminare gefördert werden.
Was wird gefördert? Geringqualifizierte werden gefördert, wenn sie mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben. Über 45-Jährige werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahme hinausgehen.
Wie wird gefördert? Förderinstrument für die Beschäftigten ist der Bildungsgutschein, das heißt, die Arbeitsagentur zahlt die Kurskosten und bezuschusst weitere Kosten der Weiterbildung. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Qualifizierung, in der der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt. Neben der Übernahme der Kursgebühr kann, sofern die Weiterbildungsmaßnahme während der Arbeitszeit stattfindet, auch ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden, dessen Höhe zwischen 50% und 100% der angefallenen Lohnkosten liegt.
Information und Ansprechpartner
Als direkte Ansprechpartner dient die Agentur für Arbeit vor Ort. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater.
Merkblatt der Agentur für Arbeit herunterladen (PDF)
Wichtig!
Sie sollten im Falle juristischer Fragestellungen Entscheidungen nicht allein aufgrund der Informationen auf unserer Website treffen. Nur eine individuelle Beratung, z.B. durch Ihren Fallmanager in der Arbeitsagentur, kann auch die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.