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Eigenfinanzierung

Manche unserer Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, etwa weil sie bisher selbständig waren oder noch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben.

Es ist seit kurzem allerdings möglich, auch während einer selbstfinanzierten Weiterbildung Arbeitslosengeld zu beziehen, z.B. wenn aufgrund von Mittelknappheit kein Bildungsgutschein bewilligt werden kann.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob für Sie alternative Finanzierungsmodelle in Frage kommen.

 

Werbungskosten

Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung kann der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen berücksichtigt werden. Diese sollte bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden, da es zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Fort- und Weiterbildungskosten sind alle "Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen." Hierzu zählen Aufwendungen, die durch den Besuch einer Veranstaltung anfallen, z.B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort. Steuerlich absetzbare Aufwendungen reduzieren sich, sobald Sie von Dritten einen Zuschuss zu Ihren Fort- und Weiterbildungskosten (z.B. Agentur für Arbeit oder von Ihrem Arbeitgeber) erhalten. 

Förderung durch den Arbeitgeber

Eine oft übersehene Möglichkeit, eine Weiterbildung zu finanzieren, sind die Möglichkeiten der Förderung durch Ihren Arbeitgeber.

Qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Mitarbeiter mit neuen Kenntnissen stärken die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens, verbessern die Arbeitsabläufe oder helfen Ressourcen einzusparen.

Viele Arbeitgeber sind daher bereit, Qualifizierungskosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, auch wenn die Weiterbildung in der Freizeit erfolgt.

www.steuer-sparbuch.de

 

Wichtig!

Sie sollten im Falle juristischer Fragestellungen Entscheidungen nicht allein aufgrund der Informationen auf unserer Website treffen. Nur eine individuelle Beratung, z.B. durch Ihren Fallmanager in der Arbeitsagentur, kann auch die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.