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Schüler-BAföG

Was ist das? Das Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht und dies unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.

Wer wird gefördert? Grundsätzlich sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung.

Nur Erstausbildungen - keine Umschulungen und Weiterbildungen! - wie z.B. an der D&D Bildungsagentur GmbH Berufsfachschule für Altenpflege genehmigte Ersatzschule i.A. haben die BAföG-Berechtigung. Das bedeutet, dass Schüler die Möglichkeit haben, Schüler-BAföG für die Zeit der Erstausbildung zu beantragen.

Wie wird gefördert? Es wird in Form von Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen gefördert. Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen diese also nicht zurückzahlen.

Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht:

  • Auslandsstudiengebühren bis zur gesetzlichen Höhe für ein Jahr
  • die wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung
  • der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben

Was wird gefördert? BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten. Es wird eine Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wie z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung z. B. Berufsvorbereitungsjahr ab Klasse 10
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  • Höheren Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen

Wichtig: Eine Förderung erhalten Schüler/innen, die eine der ersten drei Schulen besuchen, nur dann, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - wegen der Entfernung - von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

 

Das neue BAföG

Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung in Berlin

 

Wichtig!

Sie sollten im Falle juristischer Fragestellungen Entscheidungen nicht allein aufgrund der Informationen auf unserer Website treffen. Nur eine individuelle Beratung, z.B. durch Ihren Fallmanager in der Arbeitsagentur, kann auch die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.