Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften
Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem nach vorangegangenen Unfällen, können Schüler(innen) Leistungen zur Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung oder der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten. Angehenden Schüler(innen), die Hinweis darauf haben, womöglich für eine Rehabilitationsförderung berechtigt zu sein, wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen. Es sollte bei solchen Gesprächen ausdrücklich darum gebeten werden, über sämtliche infrage kommenden Rehabilitationsleistungen vollständig informiert zu werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Wichtig!
Sie sollten im Falle juristischer Fragestellungen Entscheidungen nicht allein aufgrund der Informationen auf unserer Website treffen. Nur eine individuelle Beratung, z.B. durch Ihren Fallmanager in der Arbeitsagentur, kann auch die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.