Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.
Hinweis:
Sollten Sie an einem Hybrid-Lehrgang interessiert sein, wo eine Teilnahme am Unterricht auch online (von Zuhause) aus möglich ist, so klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Rettungssanitäter*in im Hybrid-Lehrgang
Kann ich den Betrieb für die Pflichtpraktika frei wählen?
Sie sind in der Wahl Ihres Praktikumsbetriebes für die Pflichtpraktika "Krankenhaus" sowie "Rettungsdienst" oder "Krankentransport" frei. Dies bezieht sich auch auf die Wahl, in welchem Bundesland Sie Ihre Pflichtpraktika absolvieren möchten.
Für weitere Informationen zu den Pflichtpraktika klicken Sie bitte hier
Wird der Abschluss zum Rettungssanitäter bundesweit anerkannt?
Das Bildungsangebot "Rettungssanitäter" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Weiterbildung (berufliche Qualifizierungsmaßnahme) kann grundsätzlich bundesweit anerkannt werden, wenn der Ausbildungsverlauf gemäß den Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen stattgefunden hat.
Um eine bundesweite Anerkennung zu gewährleisten, ist die Weiterbildungsmaßnahme „Rettungssanitäter*in“, gemäß den Empfehlungen, konzeptioniert.
Für weitere Informationen zu den Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen klicken Sie bitte hier
Darf ich als Rettungssanitäter*in auch ein Sonderfahrzeug, wie z.B. einen Rettungswagen (RTW) führen?
Das Führen eines Sonderfahrzeuges wie z.B. eines Rettungswagens ist für alle Personen möglich, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültige Fahrerlaubnis gemäß der zulässigen Gesamtmasse (ein RTW wiegt meistens mehr als 3,5 Tonnen) und setzt in diesem besonderen Beispiel den Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen B und C1 bzw. C voraus.
Ebenfalls muss der Fahrzeugführer im Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt den Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 1 Jahr voraus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Benötige ich für die Teilnahme am Bildungsangebot Schutzimpfungen?
Für die Teilname an diesem Bildungsangebot ist der Nachweis von Schutzimpfungen nicht vorausgesetzt. Für die Pflichtpraktika können Schutzimpfungen durch den Praktikumsbetrieb vorausgesetzt werden. Den Nachweis müssen Sie dann in Ihrem Impfbuch erbringen. Die gängigsten Schutzimpfungen sind dabei: Masern, Röteln, Hepatitis A & B, Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, Mumps.
Wichtiger Hinweis: Da Schutzimpfungen der persönlichen Daseinsfürsorge unterliegen, werden die Gebühren für eine Impfung weder durch den Kostenträger noch durch die D&D Bildungsagentur GmbH übernommen.
Wir empfehlen, vor Beginn des Bildungsangebotes, Ihr Impfbuch auf Aktualität zu überprüfen.
Was müssen Sie beachten, sollten Sie den Erwerb einer Fahrerlaubnis bei uns anstreben und der Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinischen-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachkommen müssen?
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich.
Die Teilnahme am Bildungsangebot zum Rettungssanitäter ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Thema "Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)"
entnehmen Sie bitte dem Link.