Präsenzpflichtige Ausbildungsinhalte
Erläuterung zu den präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten
Einleitung (Hybrid-Teilnahme und flexible Lernmöglichkeiten)
Viele unserer Bildungsangebote sind für eine Teilnahme in Hybrid zertifiziert. Dies bedeutet, dass keine durchgehende Präsenzpflicht vor Ort besteht, sondern dem Unterrichtsgeschehen auch von einem anderen Ort – beispielsweise von zu Hause über den Online-Campus – beigewohnt werden kann.
Gleichzeitig stellen wir Ihnen an jedem Unterrichtstag einen vollwertigen Arbeitsplatz vor Ort zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, bei nicht präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten flexibel und von Tag zu Tag zu entscheiden, ob Sie am Unterricht vor Ort teilnehmen oder diesen ortsunabhängig im Online-Campus verfolgen.
Diese Form der Unterrichtsgestaltung ermöglicht zudem auch Teilnehmenden, die nicht aus der Region kommen – beispielsweise aus einem anderen Bundesland als Berlin – eine flexible Teilnahme an unseren Bildungsangeboten.
Eine vertiefende Erläuterung zu unseren Hybrid-Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Artikel:
„Unsere Präsenz- und Hybridlehrgänge – Ihre Teilnahmemöglichkeiten im Überblick“.
Einleitung - Präsenzpflichtige Ausbildungsinhalte
Einige Ausbildungsinhalte erfordern eine verbindliche Teilnahme vor Ort. Diese findet in der Regel in den Räumlichkeiten der D&D Bildungsagentur GmbH statt oder umfasst Ausbildungsabschnitte, die aus fachlichen oder gesetzlichen Gründen zwingend in Präsenz durchgeführt werden müssen.
Hierzu zählen insbesondere bestimmte Ausbildungsbestandteile wie gesetzlich geregelte Schulungen, verpflichtende Praktika sowie praxisorientierte Ausbildungsphasen.
In Einzelfällen können Ausbildungsinhalte auch bei externen Kooperationspartnern durchgeführt werden. Entsprechende Hinweise hierzu sind in den jeweiligen Lehrgangsangeboten ausgewiesen.
Präsenzpflicht für Führerscheinausbildungen
Bestimmte Ausbildungsinhalte sind gesetzlich klar geregelt und verpflichtend in Präsenz durchzuführen. Dazu zählen insbesondere Führerscheinausbildungen.
Sowohl die theoretischen als auch die praktischen Ausbildungseinheiten müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor Ort stattfinden und können nicht durch hybride Ausbildungsformate (Kombination aus Online- und Präsenzunterricht) ersetzt werden.
Präsenzpflichtige Pflichtpraktika
In einzelnen Lehrgängen sind Pflichtpraktika Bestandteil der Ausbildung und entsprechend präsenzpflichtig.
Sofern ein oder mehrere Pflichtpraktika Bestandteil eines Lehrgangs sind, erfolgt deren Durchführung vor Ort in einem geeigneten Praktikumsbetrieb.
Ziel ist es, die zuvor vermittelten Ausbildungsinhalte unter realen Einsatzbedingungen anzuwenden und praktische Handlungskompetenzen zu erwerben (beispielsweise als Rettungssanitäter*in in der Notfallrettung für die präklinische und klinische Patientenversorgung).
Die Pflichtpraktika sind im vollen vorgesehenen zeitlichen Umfang nachzuweisen.
Der Nachweis der Pflichtpraktika sowie der erfolgreiche Abschluss bestimmter Module mit der jeweils erforderlichen Mindestbenotung stellen gleichwertige Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Abschlusslehrgang (Praxisphase) dar.
Erläuterung präsenzpflichtige Praxisphase
Darüber hinaus definieren wir als Ausbildungsträger bestimmte Ausbildungsabschnitte bewusst als präsenzpflichtig. Dies betrifft insbesondere sogenannte Praxisphasen, die in der Regel den abschließenden Teil eines Lehrgangs bilden.
Die Praxisphase ist zugleich als Abschlusslehrgang gekennzeichnet und endet mit den jeweiligen Abschlussprüfungen.
Diese Praxisphasen finden verbindlich vor Ort statt und dienen dazu, die zuvor vermittelten Inhalte aus den Hybridmaßnahmen praktisch anzuwenden und zu festigen.
Im Fokus stehen hierbei insbesondere praktische Übungen sowie prüfungsrelevante Inhalte. Die Teilnehmenden werden gezielt auf die Abschlussprüfungen vorbereitet – insbesondere dann, wenn praktische Leistungsnachweise Bestandteil des Lehrgangs oder einer internen Abschlussprüfung sind.
Dies betrifft insbesondere unsere Lehrgänge im Bereich Notfallrettung und Pflege, bei denen praktische Fähigkeiten eine zentrale Rolle spielen.
Sofern die genannten Voraussetzungen Bestandteil eines Lehrgangs sind, sind diese in den jeweiligen Lehrgangsangeboten entsprechend ausgewiesen.
Beantragung der Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft
Empfehlung für Teilnehmende mit Finanzierung durch einen Kostenträger
Für Teilnehmende unserer Lehrgänge, deren Teilnahme durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) gefördert wird, empfehlen wir, die Übernahme der Unterkunftskosten für präsenzpflichtige Ausbildungsabschnitte (Praxisphasen) frühzeitig zu beantragen.
Wir empfehlen ausdrücklich, dieses Thema bereits im Rahmen des Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Sachbearbeiter anzusprechen – idealerweise noch vor Ausstellung eines Bildungsgutscheins.
So kann rechtzeitig geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft im Zusammenhang mit den Praxisphasen möglich ist und entsprechend berücksichtigt werden.
Hinweis für Teilnehmende in Eigenfinanzierung
Teilnehmende, die ihre Ausbildung eigenständig finanzieren und für die Teilnahme an präsenzpflichtigen Ausbildungsabschnitten (Praxisphasen) eine Unterkunft in Berlin benötigen, organisieren und finanzieren diese eigenverantwortlich. Eine Kostenübernahme durch uns als zuständigen Ausbildungsträger ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung im Rahmen der Eigenfinanzierung.
Erläuterung: Mögliche Kostenübernahme einer gewerblichen Unterkunft, bei Ablehnung durch den Kostenträger
Grundsätzliche Voraussetzungen
Eine mögliche Kostenübernahme einer gewerblichen Unterkunft ist ausschließlich für definierte Praxisphasen vorgesehen.
Sie setzt voraus, dass die Teilnahme am Lehrgang im Rahmen einer Förderung durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) mit einem Bildungsgutschein erfolgt und eine Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft für die jeweilige Praxisphase durch den zuständigen Kostenträger ausdrücklich abgelehnt wurde.
In diesem Fall bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer anteiligen Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft durch uns als Ausbildungsträger an.
Geltungsbereich der Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft
Die nachstehenden Punkte regeln die weiteren Voraussetzungen für eine mögliche anteilige Erstattung, wobei eine Kostenübernahme für gewerbliche Unterkünfte ausdrücklich nicht für andere präsenzpflichtige Ausbildungsbestandteile erfolgt, insbesondere:
• Pflichtpraktika
• fachpraktische Ausbildungsinhalte (z. B. Ladungssicherung)
• Führerscheinausbildungen (Theorie und Praxis)
• sonstige Fort- und Weiterbildungsinhalte mit Präsenzpflicht
Diese Ausbildungsbestandteile sind von der möglichen Kostenübernahme ausgeschlossen.
Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Praxisphase
Eine anteilige Erstattung von Unterkunftskosten für die jeweilige Praxisphase ist nur möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der jeweiligen Praxisphase erfüllt und durch uns als Ausbildungsträger bestätigt wurden.
Die Teilnahme an Praxisphasen setzt in der Regel das erfolgreiche Absolvieren der vorangegangenen Ausbildungsabschnitte voraus.
Die konkreten Zugangsvoraussetzungen können je nach Lehrgang variieren und sind in den jeweiligen Modul- und Lehrgangsbeschreibungen detailliert aufgeführt.
Wohnort & Tagespendelbereich
Eine Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft (Praxisphase) kann nur dann erfolgen, wenn Sie mit Ihrem Wohnsitz außerhalb des sogenannten Tagespendelbereichs gemeldet sind. Maßgeblich ist hierbei der Sitz der D&D Bildungsagentur GmbH in Berlin.
Grundlage hierfür sind die Richtwerte der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 140 SGB III. Demnach gilt ein täglicher Pendelweg als zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit (Hin- und Rückweg) bei einer ganztägigen Maßnahme bis zu 2,5 Stunden beträgt.
Liegt Ihr Wohnort darüber hinaus – also bei einer Pendelzeit von mehr als 2,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln – wird von einem Wohnsitz außerhalb des Tagespendelbereichs ausgegangen.
Art und Umfang der Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft
Die Erstattung erfolgt ausschließlich unter folgenden Rahmenbedingungen:
• nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze (gemäß Modulbeschreibungen)
• ausschließlich in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten
• nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung durch uns als Ausbildungsträger
Hinweis:
Eine eigenständige Buchung ohne vorherige Abstimmung begründet keinen Anspruch auf Kostenübernahme.
Die jeweils geltenden Höchstbeträge entnehmen Sie bitte den entsprechenden Lehrgangsangeboten.

Erfahren Sie mehr über unsere flexiblen Teilnahmemöglichkeiten und gestalten Sie Ihre Weiterbildung ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Unsere Lehrgänge bieten Ihnen die Kombination aus klassischem Präsenzunterricht und moderner Hybrid-Teilnahme. Bei nicht präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten können Sie flexibel wählen, ob Sie vor Ort in unseren Schulungsräumen oder online am Unterricht teilnehmen. So verbinden wir persönliche Betreuung, strukturierte Lernkonzepte und maximale Flexibilität für Ihren individuellen Lernerfolg.

Damit Ihre hybride Teilnahme im Online-Campus reibungslos funktioniert, sind einige technische Voraussetzungen wichtig. Mit einem geeigneten Endgerät, stabiler Internetverbindung und grundlegenden Computerkenntnissen können Sie nicht präsenzpflichtige Ausbildungsinhalte ohne Einschränkungen nutzen – ganz bequem von einem anderen Ort (z. B. Zuhause). So starten Sie flexibel, sicher und bestens vorbereitet in Ihre Weiterbildung. Alle Anforderungen finden Sie hier auf einen Blick.

Ein wichtiges Anliegen von uns ist es, dass alle Teilnehmenden – unabhängig von Herkunft oder Sprache – auch an anspruchsvollen Lehrgängen in deutscher Sprache problemlos teilnehmen können. Dafür setzen wir auf moderne Live-Übersetzung in Ton und Schrift, die Inhalte in Echtzeit verständlich macht. Über 40 Sprachen stehen zur Auswahl, vier davon simultan. So entsteht eine inklusive, barrierearme und zukunftsorientierte Lernatmosphäre. Bildung, die verbindet.

Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung bzw. Förderung unserer Bildungsangebote – ob über einen Bildungsgutschein (z. B. durch die Agentur für Arbeit), den Arbeitgeberservice, weitere Kostenträger oder als Selbstzahler. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen für Sie in Frage kommen und unterstützen Sie auf dem Weg zu dem für Sie passenden Bildungsangebot.
