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Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C

Maßnahmennummer
962-450-24
Klasse B
Klasse B
Vorbesitz Klasse keine
Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C
Klasse C

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahre

Klasse BE
Klasse BE

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C1
Klasse C1

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
Klasse C1E
Klasse C1E

Vorbesitz Klasse

C1

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)

Klasse CE
Klasse CE

Vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahren
Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung.
Klasse DE
Klasse DE
Schutz- und Sicherheitskraft
Infofilm

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)


Das Bewachungsgewerbe wird in den kommenden Jahren stetig anwachsen, sowie der damit verbundene Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen. Die gewerbliche Ausübung einer Tätigkeit setzt den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß § 34a GewO voraus.

Sollten Sie eine Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe anstreben, so ist ebenfalls der Nachweis der Sachkunde zu erbringen.

Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Ausbildung von Sicherheitskräften bereiten wir Sie zielorientiert auf die Sachkundeprüfung vor.

Für Interessenten, die z.B. eine Tätigkeit im Personenschutz oder Geld- und Werttransport anstreben, ist unser Kursangebot ebenfalls mit dem modularen Ausbildungsbaustein „Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz“, sowie dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C kombinierbar.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Reitern.

Ausbildung

Ausbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft

(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C

Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten

Teilnahmeinformationen und Abschlüsse

Videos zur Ausbildung anschauen

FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang

FAQ / zur IHK-Sachkundeprüfung

Förderung / Finanzierung

Anfrage zu Ihren Wunschtermin

wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie

Anfragen
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Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C

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