Weitere Informationen - Modul - Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)
Herzlich willkommen bei den „Weiteren Informationen" für das Modul: Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG).
Erläuterung zur Woche 1 (Umgang mit Waffen):
Der Unterricht im Fach "Umgang mit Waffen" ist Bestandteil der Ausbildung gemäß § 34a der Gewerbeordnung. Ziel dieses Fachs ist es, den Schülern ein fundiertes Wissen über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit verschiedenen Waffen zu vermitteln.
Im Rahmen des Unterrichts lernen die Teilnehmer zunächst die rechtlichen Grundlagen, die den Erwerb, Besitz, das Überlassen und Führen von Waffen regeln.
Dazu gehören Informationen über:
- Waffenbesitzkarten,
- Waffenscheine,
- Aufbewahrungspflichten
und die weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die in Deutschland gelten.
Erläuterung zur Woche 2 (Waffensachkunde):
Das Fach Waffensachkunde ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung für Personen, die eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen beantragen möchten. Gemäß § 7 des Waffengesetzes (WaffG) müssen angehende Waffenbesitzer nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Munition verfügen.
Ziel des Unterrichts ist es, die Teilnehmer über die rechtlichen Grundlagen, die sichere Handhabung von Waffen, sowie die Verantwortung im Umgang mit diesen zu schulen, dies umfasst sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Übungen.
Ausbildung
Modul- und Themenübersicht
Informations-Video (Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Sachkundeprüfung) (folgt in Kürze)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Einleitung
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Wochen-Themen des Moduls „Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)“ und unser methodisch / didaktisches Lernkonzept vorstellen.
Wochen-Thema 1 (Umgang mit Waffen)
- Waffengesetz Grundlagen
- Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Waffenrechtliche Begriffe
- Verbotene Waffen und Gegenstände
- Straf-, Bußgeldvorschriften
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts ist die Auseinandersetzung mit dem Waffengesetz. Das Waffengesetz (WaffG) in Deutschland regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und legt fest, wer unter welchen Bedingungen Waffen erwerben, besitzen oder führen darf.
Im Waffengesetz gibt es zahlreiche spezifische Begriffe, die für das Verständnis des Rechtsrahmens wichtig sind. Dazu gehören unter anderem „Waffe“, „Munition“, „Verbotene Waffen“ und „Waffenbesitzkarte“. Es ist wichtig, diese Begriffe genau zu kennen, um die gesetzlichen Bestimmungen korrekt anzuwenden.
Das Waffengesetz listet bestimmte Waffen und Gegenstände auf, die verboten sind. Dazu zählen unter anderem vollautomatische Schusswaffen, bestimmte Arten von Messern und Waffen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Der Besitz oder die Herstellung solcher Waffen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wochen-Thema 2 (Waffensachkunde)
- Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
- Waffentechnik und Munition
- Handhabung der Schusswaffen und Munition
- Not- und Seenotsignalmitte
- Ausbildung auf dem Schießstand
Beschreibung
Das Unterrichtsfach Waffensachkunde beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Waffen und anderen relevanten Gegenständen regeln. In diesem Fach lernen die Schülerinnen und Schüler alle Grundlagen des Waffenrechts, die in Deutschland gelten.
Waffentechnik und Munition ist ein spannendes und vielseitiges Thema, das sich mit den technischen Aspekten von Feuerwaffen und der dazugehörigen Munition beschäftigt. In diesem Fach lernen die Schüler die Grundlagen der Waffentechnik, einschließlich der Funktionsweise und Konstruktion verschiedener Waffentypen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Munition. Die Schüler lernen die verschiedenen Arten von Munition kennen, einschließlich ihrer Zusammensetzung, Funktionsweise und Einsatzgebiete. Dabei wird auch auf die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Munition eingegangen, um ein verantwortungsvolles Handeln zu fördern.
Die Handhabung der Schusswaffen und der Munition spielt eine weitere elementare Rolle in der Ausbildung von Personen, die im Umgang mit Waffen geschult werden müssen. Hier lernen die Schüler nicht nur die grundlegenden Techniken zur sicheren Handhabung von Schusswaffen, sondern auch die Sicherheitsvorschriften, die beim Umgang mit Waffen zu beachten sind.
Ein zentraler Bestandteil des Unterrichts ist die praktische Schulung im sicheren Umgang mit verschiedenen Waffen, wie Kurzwaffen und Langwaffen. Die Schüler lernen, wie man eine Waffe korrekt lädt, entlädt und sich während des Schießens sicher verhält. Dabei wird großer Wert auf die richtige Körperhaltung, Zieltechnik und Abzugskontrolle gelegt, um die Treffsicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Durch praktische Übungen auf dem Schießstand wird das theoretische Wissen vertieft und die Schüler gewinnen Vertrauen in ihre Fähigkeiten.
Vorstellung unseres methodisch / didaktischen Lernkonzeptes
Insbesondere die langjährige Erfahrung in der Durchführung von Bildungsangeboten in der Erwachsenenbildung und die Kenntnis um die Herausforderungen in der Wissensvermittlung an Teilnehmenden mit unterschiedlicher Schul- und Berufsvorbildung ist Grundlage unseres methodisch / didaktischen Lernkonzepts, welches wir Ihnen nunmehr vorstellen möchten.
Bei der Entwicklung dieses Lernkonzepts war uns besonders wichtig, dass die tägliche Leistungskurve optimal genutzt wird und alle Teilnehmenden gleichermaßen durch unsere abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung bestmöglich im Lernerfolg unterstützt werden.
Hierfür ist die tägliche Wissensvermittlung in 3 Lernphasen aufgebaut:
- Vortrag Dozent
- Praxis
- Wissens-Campus
Erläuterung "Vortrag Dozent"
Bei den meisten Menschen ist gerade der Vormittag die, für die Aufnahme neuer Wissensinhalte, bevorzugte Tageszeit.
Genau hier setzen wir mit unserem Vortrag des Dozenten „Vortrag Dozent“ an, welcher im Frontalunterricht und als Live-Stream über unser hauseigenes Serversystem übertragen wird. So können Sie auch im Krankheitsfall dem Unterrichtsgeschehen beiwohnen. Selbstverständlich sind dadurch Ihre Interaktionsmöglichkeiten mit dem Dozenten und den anderen Kursteilnehmenden keinesfalls eingeschränkt, da Ihnen über die gesamte Vortragszeit verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten in Bild, Ton und Schrift zur Verfügung stehen. Vortragsmedien des Dozenten wie Lehrfolien, Videos, Bilder etc. und sogar die schriftlichen Anmerkungen werden in Echtzeit übertragen. Der Vortrag des Dozenten wird täglich und in voller Länge aufgezeichnet und steht Ihnen noch am gleichen Tag im Online-Campus für Lernzwecke zur Verfügung. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, sich optimal auf die wöchentlichen Lernerfolgskontrollen und bevorstehenden Prüfungen optimal vorzubereiten.
Der „Vortrag Dozent“ findet im 1. Tages-Block von 8:00 Uhr bis 09:30 Uhr mit insgesamt 90 Minuten statt.
Erläuterung "Praxis"
Der Praxis-Unterricht ist die tägliche Umsetzung der erlernten Fachinhalte aus dem „Vortrag Dozent“. Hierfür stehen unseren Teilnehmenden eine große Auswahl an detailgetreuen Nachbauten (Modellen) zur Verfügung, die viele Funktionen nachbilden, jedoch nicht schießen können. Hierzu gehören Kurz- und Langwaffen, historische Waffen, Kriegswaffen.
Ebenfalls beinhaltet der Lehrgang die Unterweisung in Hieb- und Stichwaffen, sowie frei verkäufliche Selbstverteidigungswaffen u.v.m.
Verbotene Waffen wie z.B. Wurfsterne, Gegenstände mit Reiz-/Wirkstoffen, Präzisionsschleudern, Nun-Chakus (und ähnliche Gegenstände), Spring- und Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser etc. stehen als legale Nachbauten bzw. als Spielzeug ebenfalls für die Unterrichtung und für Demonstrationszwecke zur Verfügung.
Mit Abschluss des Lehrgangs erfolgt die Ausbildung am Schießstand.
Die „Praxis“ findet im 2. und 3. Tages-Block von 09:45 Uhr bis 13:15 Uhr mit insgesamt 180 Minuten zzgl. 30 Minuten Pause statt statt.
Erläuterung "Wissens-Campus"
Wissen Sie schon das Neueste? Genau diese Frage wird Ihnen der Wissens-Campus beantworten! Und nicht nur das, er wird Ihr Indikator dafür sein, ob Sie für die wöchentliche Lernerfolgskontrolle (LEK) und der schriftlichen Waffensachkundeprüfung bereits auf einem guten Weg sind, oder auch aufzeigen, wo noch Lernbedarf besteht. Insgesamt werden im Wissens-Campus bis zu 20 Aufgaben aus dem täglichen „Vortrag Dozent“ als Multiple-Choice, Lückentext, ABCD-Zuordnung oder Bildzuordnung abgefragt. Eine umgehende Auswertung ist durch diese Art der Wissens-Abfrage garantiert.
Seien Sie versichert, Ihr Fleiß wird sich auszahlen! Denn, diese tägliche Wissens-Abfrage im „Wissens-Campus“ beinhaltet bereits die Prüfungsfragen der wöchentlichen Lernerfolgskontrollen, sowie der schriftlichen Waffensachkundeprüfung und findet montags bis donnerstags statt. Eine kleine Berechnung lässt also bereits Nachfolgendes erahnen:
20 (Fragen „Vortrag Dozent) • 4 (Tage) =
80 mögliche Fragen
Jedoch werden von diesen 80 möglichen Fragen insgesamt 30 Fragen durch den Dozenten ausgewählt, die dann Ihre wöchentliche Lernerfolgskontrolle darstellen. (Weitere Infos bzgl. der wöchentlichen Lernerfolgskontrollen entnehmen Sie bitte der Erläuterung „Wöchentliche Lernerfolgskontrollen“)
Wie sieht so eine mögliche Wissens-Campus-Frage aus?
ABCD-Zuordnung:
Frage: Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?
a) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat. (richtig)
b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren. (falsch)
c) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat. (richtig)
Der „Wissens-Campus“ findet im 4. Tages-Block von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr mit insgesamt 90 Minuten statt.
Erläuterung Modulbewertung / Abschlussnote
Informations-Video (Modulbewertung / Abschlussnote) (folgt in Kürze)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Einleitung
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wöchentlichen Lernerfolgskontrollen (LEK) vorstellen und Ihnen erläutern, wie sich daraus Ihre Abschluss- bzw. Endnote für das Modul „Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)“ errechnet.
Hinweis (hausinternes Zertifikat und Waffensachkundeprüfung)
Bitte beachten Sie, dass die Abschluss- bzw. Endnote in Ihre Teilnahmebescheinigung der D&D Bildungsagentur GmbH eingetragen wird (hausinternes Zertifikat), und nicht die „Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG) darstellt.
Die schlussendliche Waffensachkundeprüfung wird nach Absolvierung des Lehrgangs bei einem externen Anbieter (Prüfungszentrum) durchgeführt.
Erläuterung der wöchentlichen Lernerfolgskontrollen (LEK)
Im Rahmen des Moduls „Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)“ absolvieren Sie am Ende jeder Woche eine Lernerfolgskontrolle (LEK), über die in der jeweiligen Woche behandelten Inhalte.
Die wöchentlichen Lernerfolgskontrollen (LEK) werden benotet!
Die wöchentlichen Lernerfolgskontrollen finden immer freitags von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr mit insgesamt 90 Minuten statt.
Aber was sind eigentlich „Lernerfolgskontrollen“ (LEK)? Sicherlich können Sie sich noch aus Ihrer Schulzeit erinnern, Tests oder auch Klausuren genannt, in den jeweiligen Unterrichtsfächern geschrieben zu haben, welche dann benotet wurden. So wird auch bei uns die Benotung der Lernerfolgskontrollen (LEK) vorgenommen.
Für jede Prüfungsfrage können Sie, je nach Umfang, eine gewisse Punktzahl erreichen. Diese Punkte werden addiert und ergeben die Endnote.
Für die Einsicht in eine echte „geschwärzte LEK“ (hierbei handelt es sich um die schriftliche Abschlussprüfung zum/zur Rettungssanitäter*in) klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
Erläuterung Modulbewertung / Abschlussnote
Aus den Endnoten aller geschriebenen LEK`s wird die Quersumme berechnet, welche dann die Abschlussnote für das jeweilige Modul ergibt.
Berechnungsbeispiel für die Abschlussnote des Moduls:
- LEK Woche 1= Note 1
- LEK Woche 2= Note 3
= Summe: 4 / 2 (LEK`s) = 2
Die Summe wird kaufmännisch gerundet und ergibt die Abschlussnote:
= Abschlussnote des Moduls: Note 2
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Waffensachkundeprüfung nur mit einem einwandfreien Führungszeugnis möglich ist. Die Überprüfung erfolgt durch die zuständige Waffenbehörde.
Für weitere Informationen bzgl. der Zuverlässigkeitsprüfung und der persönlichen Eignung klicken Sie bitte hier.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir ein Mindest-Sprachniveau von "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Präsenzpflicht und vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtseinheiten!
Eine der Grundvoraussetzungen zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte ist der Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG).
Hierfür müssen Sie an einem Lehrgang mit anschließender Waffensachkundeprüfung teilgenommen haben.
Seitens des Gesetzgebers besteht während des Lehrgangs Präsenzpflicht. Zudem muss die Laufzeit des Lehrgangs eine vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtseinheiten beinhalten.
Mit Teilnahmen an unserem Lehrgang erfüllen Sie diese gesetzlichen Vorgaben.
Darf ich mit der Waffensachkunde im Geld- und Werttransport tätig werden?
Grundsätzlich dürfen Sie in einem Sicherheitsunternehmen für den Geld- und Werttransport tätig werden, wenn Sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sachkundenachweis gemäß § 34a GewO
- oder einer 40-stündigen Unterrichtung
- Waffensachkundeprüfung § 7 Waffengesetz (WaffG)
Darf ich mi der Waffensachkunde als Personenschützer eine Waffe führen?
Grundsätzlich dürfen Sie eine Dienstwaffe führen, wenn ein entsprechender Bewachungsauftrag und Voraussetzungen vorliegen. Hierfür müssen nachfolgenden Mindest-Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sachkundenachweis gemäß § 34a GewO
- oder einer 40-stündigen Unterrichtung
- Waffensachkundeprüfung § 7 Waffengesetz (WaffG)
FAQ / zur Waffensachkundeprüfung
Wer benötigt alles die Waffensachkunde?
- Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe (z.B. Geld- und Werttransport, Objekt- und Anlagenschutz, Personenschützer mit entsprechenden Bewachungsauftrag)
- Sportschützen
- Jäger
- Waffensammler
Präsenzpflicht und vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtseinheiten!
Eine der Grundvoraussetzungen zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte ist der Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG).
Hierfür müssen Sie an einem Lehrgang mit anschließender Waffensachkundeprüfung teilgenommen haben.
Seitens des Gesetzgebers besteht während des Lehrgangs Präsenzpflicht. Zudem muss die Laufzeit des Lehrgangs eine vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtseinheiten beinhalten.
Wird die Waffensachkunde bundesweit anerkannt?
Eine der Grundvoraussetzungen zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte ist der Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG).
Wie lange ist der Waffenschein gültig / oder wann verliert der Waffenschein seine Gültigkeit?
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden. Danach müssen Sie den Waffenschein im vollem Umfang erneut beantragen.
Sie wird kürzer bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird.
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