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Weitere Informationen - Modul - Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)

Weitere Informationen - Modul - Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)

Herzlich willkommen bei den „Weiteren Informationen" für das Modul: Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG).

Erläuterung zur Woche 1 (Umgang mit Waffen):

Der Unterricht im Fach "Umgang mit Waffen" ist Bestandteil der Ausbildung gemäß § 34a der Gewerbeordnung. Ziel dieses Fachs ist es, den Schülern ein fundiertes Wissen über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit verschiedenen Waffen zu vermitteln.

Im Rahmen des Unterrichts lernen die Teilnehmer zunächst die rechtlichen Grundlagen, die den Erwerb, Besitz, das Überlassen und Führen von Waffen regeln.

Dazu gehören Informationen über:

- Waffenbesitzkarten,
- Waffenscheine,
- Aufbewahrungspflichten

und die weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die in Deutschland gelten.

Erläuterung zur Woche 2 (Waffensachkunde):

Das Fach Waffensachkunde ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung für Personen, die eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen beantragen möchten. Gemäß § 7 des Waffengesetzes (WaffG) müssen angehende Waffenbesitzer nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Munition verfügen.

Ziel des Unterrichts ist es, die Teilnehmer über die rechtlichen Grundlagen, die sichere Handhabung von Waffen, sowie die Verantwortung im Umgang mit diesen zu schulen, dies umfasst sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Übungen.

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