Rettungssanitäter*in (optional) mit Erwerb Fahrerlaubnisklasse/n B, C
962-327-25

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |


Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Bildungsstätte im Bereich der Notfallmedizin. Es erwartet Sie eine innovative Unterrichtsgestaltung mit modernster Ausstattung.
Als Teilnehmender unserer Bildungsangebote haben Sie uneingeschränkten Zugriff auf den Online-Campus. Dieser bietet Ihnen eine umfangreiche Mediathek, Live-Übertragung des Unterrichts, Teilnehmer-Chat und viele weitere Funktionen.
Kombinieren Sie Ihre Ausbildung mit dem optionalen Erwerb der Führerscheinklassen B und/oder C. Die Fahrschulausbildung findet ebenfalls am gleichen Schulungsort statt, sodass Sie sich ganz auf das Wesentliche Ihrer Ausbildung konzentrieren können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Reitern.
Ausbildung
Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in
Modul: Theoretische Ausbildung mit fachpraktischen Übungen
Ausbildungsinhalte:
- Thema 1: Terminologie / Anatomie I
- Thema 2: Anatomie II
- Thema 3: Anatomie III
- Thema 4: Neurologie / Psychologie / Psychiatrie
- Thema 5: Histologie / Genetik, Palliativ Care
- Thema 6: Gynäkologie / Recht / Ethik
- Thema 7: Blut- und Lymphsystem
insgesamt: 280 U-Std.
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Fachpraktische Ausbildung (Pflichtpraktika)
- 80 Zeitstunden im Krankenhaus
- 160 Zeitstunden im Rettungsdienst oder Krankentransport
insgesamt: 240 (Achtung Zeitstunden à 60 Minuten)
Weitere Informationen zu den Pflichtpraktika:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Modul: Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung
Ausbildungsinhalte Abschlusslehrgang:
- (Theorie) Wiederholung / Auffrischung von zwei Grund-Themen
- (Praxis) Fallbeispiele / Prüfungssimulationen
- Vorbereitung auf die schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung
- schriftliche Abschlussprüfung
Abschlussprüfung mit Prüfungs-Gremium (Dozent, Beisitzer, Notarzt):
- mündliche Abschlussprüfung
- praktische Abschlussprüfung
insgesamt 80 U-Std.
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Modul: Spritzenschein
Ausbildungsinhalte:
- Spritzenschein
- Applikationen, s.c., i.m., i.v.
- Neuralgie, Ischialgie
- Spritzenabszess
- Therapeutische Breite, Nutzen-Risiko-Analyse
- 10-R-Regel, Kontraindikationen
- BTM, Psychopharmaka, Nebenwirkungen
- Therapeutika, Prophylaktika, Diagnostika
- Pharmakokinetik, Pharmakodynamik
- Hypnotika, Relaxanzien, Sedativa, Opiate, Nicht-Opiate
- Hygiene, Desinfektion
- Aktive und passive Immunisierung, STIKO
- Exposition, Disposition, pathogene Keime, Nosokomiale Infektion, MRSA
insgesamt: 40 U-Std.
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Ausbildungsinhalte:
- Grund-Thema 1: Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Grund-Thema 2: Bürgerliches Gesetzbuch und Straf- und Strafverfahrensrecht
- Fachliche Differenzierung (GAB-Rettung)
insgesamt: 80 U-Std. (2 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C
Einleitung
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, neben der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in, ebenfalls folgende Fahrerlaubnisklassen einzeln, oder in Kombination zu erwerben.
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
(weitere Informationen anzeigen)
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
(weitere Informationen anzeigen)
Ausbildungsinhalte Fahrerlaubnisklasse B
- Rettungssanitäter*in
- zzgl. Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
PKW-Führerschein (Fahrerlaubnisklasse B) für den Rettungsdienst
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen im Rettungsdienst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500kg geführt werden. Dazu zählen insbesondere kleinere Rettungsfahrzeuge, die für Notfalleinsätze oder den qualifizierten Krankentransport eingesetzt werden. Wichtig ist, dass das jeweilige Einsatzfahrzeug bauartbedingt und laut Fahrzeugpapieren die Gewichtsbeschränkung nicht überschreitet. Für Rettungswagen (RTW) mit höherem Gewicht ist eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.
berufliche Einsatzmöglichkeiten:
- Führen von Einsatzfahrzeugen im Rettungswesen und im Krankentransport mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500kg
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Informations-Video (Fahrschulsimulator)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild
Inklusive Ausbildung am Fahrschulsimulator von Vogel
Ihre Führerscheinausbildung beginnt modern und praxisnah: Im Rahmen Ihres Lehrgangs ist auch die Ausbildung am Fahrschulsimulator des Marktführers Vogel inbegriffen. Hier trainieren Sie alle wichtigen Bereiche – von Grundfertigkeiten wie Sitzposition, Anfahren, Schalten, Bremsen und Lenkübungen über Abbiegen in komplexen Verkehrssituationen bis hin zu Vorfahrtsregeln, Kreisverkehr und Kreuzungen. Auch besondere Ausbildungsfahrten wie Autobahn- und Überlandfahrten können realistisch simuliert und intensiv geübt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Ausbildungsinhalte Fahrerlaubnisklasse C
- Rettungssanitäter*in
- zzgl. Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
Warum ein LKW-Führerschein (Fahrerlaubnisklasse C) für das Führen eines RTW notwendig ist
Ein Rettungstransportwagen (RTW) überschreitet in der Regel die zulässige Gesamtmasse von 3500kg und darf daher nicht mit einer normalen Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden.
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C berechtigt zum Führen schwerer Fahrzeuge und vermittelt die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Größe, Gewicht und Fahrverhalten. Sie ist Voraussetzung, um den RTW sicher und rechtskonform im Straßenverkehr zu bewegen – insbesondere bei Alarmfahrten, bei denen besondere Umsicht und Fahrkompetenz erforderlich sind.
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Einsatzfahrzeugen im Rettungswesen und im Krankentransport mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Ausbildungsdauer Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C
Einleitung:
Die Führerscheinausbildung/en finden dual zu Ihrem Lehrgang und zu den täglichen Unterrichtszeiten statt. Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über eine hausinterne Fahrschule, sodass Ihre Führerscheinausbildung komfortabel am gleichen Ausbildungsort stattfindet.
Unser Bestreben ist es, dass alle Führerscheinausbildungen mit Beendigung Ihres Lehrgangs erfolgreich abgeschlossen sind.
Bitte prüfen Sie bereits vor Beginn Ihres Lehrgangs die Gültigkeit Ihrer Ausweis-Dokumente wie Personalausweis bzw. Reisepass. Zusätzlich können Sie bereits einen kostenlosen Sehtest bei einem Augenoptiker durchführen, damit bei einer Sehschwäche und der damit verbundenen Anfertigung einer Sehhilfe keine wertvolle Zeit verloren geht. Brillenträgern empfehlen wir ebenfalls einen aktuellen Sehtest durchzuführen.
Häufig werden wir gefragt: Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Eine Führerscheinausbildung ist immer eine individuelle Ausbildung. Die eigene Leistungsbereitschaft nimmt hier einen großen Stellenwert ein. Dies umfasst zunächst die theoretische Ausbildungsphase und den damit verbundenen regelmäßigen Besuch des Theorie-Unterrichts. Ebenfalls ist diese Ausbildungs-Phase davon begleitet, dass der Lernstoff erlernt werden muss, um die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen.
Hier zählt Ihr Engagement!
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich bei jedem Fahrschüler unterschiedlich und hängt ebenfalls von persönlichen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch von einem gewissen Geschick ab.
Gerne führen wir hier das Beispiel an, dass sich z.B. ein Kind zum ersten Mal auf ein Fahrrad setzt und ein Naturtalent ist und bei einem anderen Kind bedarf es viel Übung bis eine gewisse Fahrsicherheit erreicht wurde. Hier sprechen wir von persönlichen Voraussetzungen, die bei jedem Menschen unterschiedlich sind.
Fazit:
Abhängig von dem oben Geschilderten können gewisse Ausbildungsinhalte auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen. Hinzu kommt, dass ein Termin für die praktische Führerscheinprüfung durch die zuständigen Prüforganisationen wie DEKRA und TÜV vergeben wird und ebenfalls nach Beendigung Ihres Lehrgangs stattfinden kann.
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in:
- Modul: Theoretische Ausbildung mit fachpraktischen Übungen (7 Wochen)
- Modul: Pflichtpraktikum Krankenhaus (2 Wochen)
- Modul: Pflichtpraktikum Rettungswache oder Krankentransport (4 Wochen)
- Modul: Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung (2 Wochen)
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C:
Die Führerscheinausbildungen finden innerhalb der regulären Lehrgangsdauer statt.
Lehrgangsdauer insgesamt:
insgesamt 15 Wochen
(optional) buchbare Zusatz-Module:
- Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (2 Wochen)
- Modul: Spritzenschein (1 Woche)
zzgl. Dauer je nach optionalem Modul
Tägliche Unterrichtszeiten:
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ausbildungszeiten der Fahrschule
Ausbildungszeiten Theorie-Unterricht und Fahrstunden
Die Führerscheinausbildung der Klasse B (Theorie und Praxis) findet dual zu den täglichen Unterrichtszeiten Ihres Lehrgangs in der hauseigen Fahrschule der D&D Bildungsagentur GmbH statt.
Ausbildungszeiten der besonderen Ausbildungsfahrten
Bitte beachten Sie jedoch, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Nacht- und Dämmerungsfahrten) außerhalb der täglichen Unterrichtszeiten eingeplant werden.
Nichts wird verpasst!
Für den Zeitraum, in dem Sie für Ihre individuellen Fahrstunden eingeplant werden bzw. am Theorie-Unterricht der Fahrschule teilnehmen, sind Sie angehalten, den Lernstoff des täglichen Unterrichts eigenständig nachzuarbeiten.
Hierfür steht Ihnen das hauseigene Server-System mit den täglichen Video-Aufzeichnungen des gesamten Unterrichts zur Verfügung.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Wichtige Hinweise zur Teilnahme am Lehrgang:
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestsprach-Niveau A2 empfohlen)
- Bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C
(keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU)
Weiterbildung neu gedacht: flexibel, förderbar, individuell
Wir möchten, dass Sie Ihre Weiterbildung so einfach, flexibel und erfolgreich wie möglich gestalten können – unabhängig davon, ob Sie mit Förderung teilnehmen oder als Selbstzahler. Unsere Lehrgänge sind AZAV-zertifiziert, praxisnah aufgebaut und so konzipiert, dass Sie zwischen Präsenz- und Online-Unterricht flexibel wählen können.
Finanzierungsmöglichkeiten und Anwesenheit:
Sie haben bei uns die Wahl:
- Gefördert über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder andere Kostenträger
- oder als Selbstzahler, wenn Sie Ihre Weiterbildung unabhängig finanzieren möchten.
In beiden Fällen profitieren Sie von denselben hohen Qualitätsstandards und können Ihre Teilnahme ganz individuell gestalten. Geförderte Teilnehmende erfüllen ihre Anwesenheitspflicht entweder vor Ort oder im Live-Stream, während Selbstzahler zusätzlich die Möglichkeit haben, Unterricht nachträglich anhand von Aufzeichnungen und Materialien im Selbststudium nachzuarbeiten.
Präsenzpflichtige Ausbildungsinhalte:
Einige Ausbildungsinhalte erfordern aus fachlichen oder gesetzlichen Gründen Präsenz vor Ort – zum Beispiel Pflichtpraktika, Prüfungen oder praxisorientierte Module. Diese sind klar gekennzeichnet und für alle Teilnehmenden verbindlich. Für alle anderen Inhalte gilt maximale Flexibilität: vor Ort, online oder nachträglich im Selbststudium.
Weitere Informationen:
Alle Details zu Förderung, Anwesenheit sowie technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
Rettungssanitäter*in
- Modul: Theoretische Ausbildung mit fachpraktischen Übungen
- Modul: Pflichtpraktikum Krankenhaus
- Modul: Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (GAB-Rettung)
- (optional) Modul: Spritzenschein
Abschluss-Zeugnis als:
Rettungssanitäter*in
Hinweis:
Das Abschluss-Zeugnis wird durch das Prüfungs-Gremium (Ausbildungsdozent, Beisitzer, Notarzt, Schulleitung) mit Unterschrift bestätigt und berechtigt Sie bundesweit in der Notfallrettung, als Rettungssanitäter*in, beruflich tätig zu werden.
Fahrerlaubnisklasse/n:
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse B
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse C
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Rettung & Pflege" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link:
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.
Hinweis Teilnahme an einem Hybrid-Lehrgang (online):
Sollten Sie an einem Hybrid-Lehrgang interessiert sein, wo eine Teilnahme an den nicht präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten auch online (von Zuhause) aus möglich ist, so klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Rettungssanitäter*in im Hybrid-Lehrgang
Hinweis Präsenzpflicht zum Erwerb einer Fahrerlaubnis:
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer Fahrerlaubnis (Führerscheinausbildung) immer Ihre Anwesenheit vor Ort (Präsenz) in Theorie und Praxis voraussetzt. Eine hybride Teilnahme ist nicht möglich.
Kann ich den Betrieb für die Pflichtpraktika frei wählen?
Sie sind in Ihrer Wahl frei, bei welchen Praktikumsbetrieb Sie jeweils das Pflichtpraktikum:
- Krankenhaus (80 Z-Std.)
- Rettungsdienst oder Krankentransport (160 Z-Std.)
absolvieren möchten, insofern der Praktikumsbetrieb eine gewerbliche Umsetzung im Sinne des jeweiligen Pflichtpraktikums durchführt und über die Berechtigungen zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verfügt.
Die Absolvierung Ihrer Pflichtpraktika ist zudem bundesweit möglich.
Für weitere Informationen zu den Pflichtpraktika klicken Sie bitte hier
Wird der Abschluss zum Rettungssanitäter bundesweit anerkannt?
Das Bildungsangebot "Rettungssanitäter" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Weiterbildung (berufliche Qualifizierungsmaßnahme) kann grundsätzlich bundesweit anerkannt werden, wenn der Ausbildungsverlauf gemäß den Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen stattgefunden hat.
Um eine bundesweite Anerkennung zu gewährleisten, ist die Weiterbildungsmaßnahme „Rettungssanitäter*in“, gemäß den Empfehlungen, konzeptioniert.
Für weitere Informationen zu den Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen klicken Sie bitte hier
Darf ich als Rettungssanitäter*in auch ein Sonderfahrzeug, wie z.B. einen Rettungswagen (RTW) führen?
Das Führen eines Sonderfahrzeuges wie z.B. eines Rettungswagens ist für alle Personen möglich, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültige Fahrerlaubnis gemäß der zulässigen Gesamtmasse (ein RTW wiegt meistens mehr als 3,5 Tonnen) und setzt in diesem besonderen Beispiel den Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen B und C1 bzw. C voraus.
Ebenfalls muss der Fahrzeugführer im Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt den Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 1 Jahr voraus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika:
Sollte Ihr Lehrgang ein verpflichtendes Betriebspraktikum beinhalten, kann es sein, dass besondere Schutzimpfungen, z. B. gegen Hepatitis A und B, erforderlich sind. Diese Impfkosten fallen in den Bereich der persönlichen Daseinsfürsorge und sind daher nicht erstattungsfähig durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Die Finanzierung liegt in diesem Fall bei Ihnen selbst.
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.
Was beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Falle einer MPU-Anordnung zu beachten ist!
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich. Eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU kann dabei nicht nur aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergehen – was zu den charakterlichen Voraussetzungen zählt –, sondern auch wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Die Teilnahme am Lehrgang zum/zur Rettungssanitäter*in ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.
FAQ / Wissenswertes
Kompetenzen für den Rettungssanitäter
- klinische Grundkenntnisse zur schnellem Einschätzung (z.B. ABCDE-Schema, Vitalwerte)
- klarer Kommunikationsstil im Team (Rollen, Aufgaben, Übergaben)
- Stress- und Konfliktmanagement, Ruhe bewahren
- Genauigkeit bei Dokumentation
- sichere Medikamenten- und Gerätehandhabung
- Teamkoordination und Situationsbewusstsein
Aufgaben eines Rettungssanitäters
Rettungsdienst:
- Unterstützung bei Notfalleinsätzen und fahren des Rettungswagens
- Grundversorgung und eigenständige Durchführung der praktischen Anamnese:
- Vitalzeichenkontrolle; RR, HF, SpO2, Temperatur, BZ, AF usw.
- Body-Check
- Immobilisieren z.B. mit Schienungsmaterial, Vakuummatratze usw.
- EKG bedienen, Elektroden kleben
- Medikamente (Spritzen, Infusionen) stellen bzw. vorbereiten
- Rea-Bereitschaft: der Rettungssanitäter ist Teil des Reanimationsteams
- Im Falle eines Herzstillstands kann der Rettungssanitäter auch die Ersthelferrolle übernehmen, wenn keine qualifiziertere Person vor Ort ist oder diese zuerst eintrifft.
Krankentransport:
- medizinische Erstversorgung und Betreuung der Patienten während des Transports
- Vorbereitung und Wartung der Ausrüstung
- Dokumentation
- Auch KTWs werden im Katastrophenfall als Rettungsmittel eingesetzt. Sie werden z.B. bei einem MANV zur medizinischen Erstversorgung und zum Transport von Verletzten und Erkrankten von der Einsatzstelle zu Behandlungsplätzen oder Krankenhäusern verwendet, sofern eine große Anzahl an Betroffenen zu versorgen ist.
- Daher muss der Rettungssanitäter, der für ein Krankentransportunternehmen arbeitet, auch über theoretische und praktische notfallmedizinische Kenntnisse verfügen, auch wenn der Schwerpunkt seiner Arbeit vorrangig der Krankentransport ist.
Notaufnahme:
- Aufnahme und Ersteinschätzung (Notaufnahme-Screening, triage) oft in Teamarbeit mit Pflegepersonal und Ärzten
- stationäre Check-in-Phasen: Blutabnahmen, EKG, Vitalzeichenkontrolle usw.
- Assistieren bei Untersuchungen und Therapien
- Vorbereitung von Instrumenten/Materialien, Medikamente, Infusionen usw.
- Dokumentation von Befunden und Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, z.B. Radiologie, Labor, andere Stationen
- Vorbereitung von Patienten für chirurgische Eingriffe und Operationen
- Dokumentation
Befugnisse des Rettungssanitäters
Grundsätzlich darf ein/e Rettungssanitäter/in keine invasiven Maßnahmen durchführen, z.B. Medikamente verabreichen, Spritzen setzen oder i.v.-Zugänge für Infusionen legen. Eine Ausnahme für diese grundsätzliche Regelung gibt es im Rahmen der delegierten Kompetenzen durch einen Arzt oder Notfallsanitäter oder in unmittelbar lebensbedrohlichen Situationen unter bestimmten Voraussetzungen – die sogenannte „Notkompetenz“.
Notkompetenz:
- beschreibt die Erlaubnis für Rettungsfachpersonal wie Rettungssanitäter, eigenständig Medikamente zu verabreichen und Maßnahmen zu ergreifen, um lebensbedrohliche Situationen abzuwenden, auch wenn kein Arzt oder Notfallsanitäter vor Ort ist.
- Die einzelnen Maßnahmen der Notkompetenz werden durch die Bundesärztekammer empfohlen und/oder durch das NotSanG §2a geregelt.
- Die „Notkompetenz“ unterliegt den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen.
- Im Land Berlin sind die Notkompetenzen für Rettungssanitäter stark eingeschränkt.
- Rettungssanitäter dürfen außer Sauerstoff keine Medikamente applizieren.
- Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, um Notfallsanitäter zu entlasten.
Letztendlich ist der organisatorische Leiter Rettungsdienst, kurz OrgL-RD und/oder der Notarzt der jeweiligen Rettungswache weisungsbefugt und kann die Notkompetenz erweitern oder untersagen.
Ausbildung als Wartezeit für ein Medizinstudium
- Eine Ausbildung zum Rettungssanitäter oder auch zum Notfallsanitäter kann als Wartezeit für ein Medizinstudium nicht mehr angerechnet werden, da Wartesemester für das Medizinstudium seit dem Wintersemester 2021/2022 abgeschafft wurden
- Stattdessen gilt die sogenannte Eignungsquote, die praktische Erfahrungen, den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) sowie weitere Qualifikationen bewertet.
- Eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter ist dabei dennoch von Vorteil, da sie möglicherweise für das Pflegepraktikum angerechnet werden kann und in der Eignungsquote berücksichtigt wird.
- Zudem kann die abgeschlossene Ausbildung positiv im Rahmen des AdH-Verfahrens (Allianz für ein medizinisches Aufnahme- und Vergabeverfahren) berücksichtigt werden, da die praktische Erfahrung im Gesundheitswesen als wertvoll gilt.
Gehaltserwartungen
Das durchschnittliche Monatsgehalt eines Rettungssanitäters in Berlin liegt bei 2.500 bis 3.000 Euro brutto (Stand Oktober 2024), wobei es kaum Unterschiede zwischen Rettungswache und Krankentransport gibt (z.B. ca. 2.900 Euro brutto Monatsgehalt bei der Berliner Feuerwehr).
Faktoren, die das Gehalt beeinflussen:
Arbeitgeber:
- Gehalt je nach Firma oder Rettungsdienst, z.B. variieren die Gehälter von DRK, ASB oder Malteser
Berufserfahrung:
- mit zunehmender Erfahrung steigt das Gehalt
Zusatzleistungen:
- Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge, Nachtzuschläge
Das Gehalt in der Notaufnahme ist als Beispiel für das Bundesland Berlin höher als im Rettungsdienst und liegt ca. bei 3.550 bis 3.700 Euro brutto.
Die Vereinbarkeit von Schichtarbeit und Familie
- Unregelmäßige Arbeitszeiten, Nachtdienste und wechselnde Dienste können zu Störungen im Familienalltag, Kinderbetreuung und Schul-/Vereinbarungsplänen führen.
- Schlafrhythmus und Erholungsphasen leiden oft, was sich auf das Familienleben auswirken kann.
Tipps zur Vereinbarkeit:
- Wunschdienste frühzeitig bekannt geben, möglichst mit langfristiger Planung
- feste Früh-, Spät und Nachtdienste oder Rotationen so gestalten, dass Belastungen gerecht verteilt sind
- Unterstützung bei Betreuung organisieren (Partner, Familie, Kinderbetreuung, Nachbarschaftshilfe) und feste Betreuungszeiten anpassen
- Zonen der Ruhe und Schlafhygiene beachten plus Stressausgleich
- gemeinsame Familienzeit fest in den Plan integrieren (regelmäßige Rituale, feste Zeiten)
- Kommunikation im Team und mit Vorgesetzten über Belastungsspitzen und Bedarf an Ausgleichszeiten
- Option auf Teilzeit oder Jobsharing prüfen, falls verfügbar
Vorteile:
- Schichtarbeit kann flexible Zeitfenster ermöglichen (z.B. später anfangen oder früher Feierabend).
- Bei vielen Rettungswachen gibt es 12-Stunden-Dienste. Daraus ergeben sich längere zusammenhängende freie Zeiträume (z.B. 4 bis 6 aufeinanderfolgende freie Tage für Familie, Freizeit und Termine).
Berufsalltag & Belastung
Typischer Berufsalltag:
- Notfall- und Krankentransport-Einsätze im Rettungsdienst, meist im Schichtdienst
- Erste Hilfe, stabile Patientenversorgung, Bereitstellung von Basis- und erweiterten Maßnahmen, Transport ins Krankenhaus, s.o.
Rettungswache:
- Zusammenarbeit im Team mit Notfallsanitätern, Ärzten, Notaufnahmen, Lehrrettungswachen und Krankentransporten
Krankentransportunternehmen:
- Zusammenarbeit im Team mit Arztpraxen, Altersheimen, Dialysestationen und Krankenhäusern
Notaufnahme:
- Zusammenarbeit im Team mit Pflegepersonal, Ärzten und Rettungspersonal
Belastungen:
- physische Belastung durch
- häufiges Heben/Transportieren
- lange Arbeitszeiten, Überstunden
- längere Stand- bzw. Transportzeiten
- Zeitdruck, unklare Situationen, unvorhersehbare Arbeitszeiten
- Reibungen im Team, Bereitschaftsdienste
- Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind oft unregelmäßig
- Einfluss auf Privatleben, Familienplanung und Erholungszeiten
- psychische Belastung durch
- schwerkranke oder traumatisierte Patienten
- Suizide und andere Todesfälle
- Gefahr einer PTBS, Depressionen oder Angststörungen ausgelöst durch traumatische Erlebnisse, z.B. Auto- oder Motorradunfälle, Sturz aus großer Höhe, Suizid z.B. Sprung vor die S-Bahn, u.ä.
Der Umgang mit traumatisierenden Szenarien bzw. dem Erleben erschütternder Ereignisse fällt jedem schwer – egal, ob Ersthelfer, Rettungsfachkräfte, Feuerwehr oder Polizei. Als Rettungssanitäter braucht man einerseits Mitgefühl und Empathie für Patienten und Angehörige, andererseits sollte man nach dem Dienst abschalten können, um die psychischen Belastungen zu verringern. Ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu finden, erfordert nicht nur mentales Training, sondern ist kaum allein zu schaffen. Gespräche mit Freunden und Kollegen können dabei helfen. Wichtig ist auch Selbstfürsorge durch Sport, Entspannungstechniken und ausreichend Schlaf.
Belastungen in der Notaufnahme:
- hohe Patientenfrequenz, Zeitdruck, Priorisieren von Fällen
- emotionale Stresssituationen, z.B. Trauma, akute Verschlechterung
- hohes Arbeitstempo, Multitasking und wechselnde Teams
- unklare Abläufe oder Kommunikationsprobleme in hektischen Momenten
Strategien zur Bewältigung:
- Teilnahme an regelmäßigen Supervisionen und Fortbildungen; Stressmanagement
- Aufbau eines stabilen Schlafrhythmus, bewusste Erholungsphasen, Stressausgleich, Sport, Freunde und Familie
- klare Kommunikation im Team, Ansprechpersonen bei Belastung
- Unterstützung durch Familie, Freunde, ggf. betriebliche Angebote (Mitarbeiterhilfe, Gesundheitsangebote)
- sinnvolle Dienstplanung, Pausen nutzen
- Sicherheit bei körperlich belastenden Einsätzen durch richtiges Heben, Hilfsmittel, eventuell Tragehilfe anfordern
- Teamkoordination
Ausblick:
- gute Jobperspektiven, da Bedarf hoch ist
- in Berlin gibt es gute Ausbildungswege und Karrieremöglichkeiten, z.B. Rettungsdienst, Intensivtransport, Lehrtätigkeit, Katastrophenschutz u.v.m.
- Burnout-Präventionsprogramme prüfen
Karrierechancen
Qualitätsmanagementbeauftragter:
-
Qualitätsmanagement
Medizinproduktebeauftragter:
- Information und Einweisung in die Handhabung von einweisungs- und dokumentationspflichtigen Geräten nach dem MPG
- Erfüllung von Anzeigepflichten der Medizinprodukte betreffend
Staatlich geprüfter Desinfektor / Hygienebeauftragter:
- gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Weiterbildung zum Desinfektor
- Kontrolle und Ausführung von Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen
- Fachberatung bei Fragen zu Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien und Endemien sowie Sterilisation und Desinfektion
Notfallsanitäter:
- Ausbildung drei Jahre Vollzeit oder berufsbegleitend über 4,5 Jahre
- staatliche Anerkennung
Praxisanleiter:
- Weiterbildung zum Praxisanleiter umfasst 200 UE
- Praxisanleiter benötigen pädagogisch-didaktisches Geschick, um Auszubildende anzuleiten und zu trainieren
Rettungswachenleiter:
- Der Rettungswachenleiter vertritt die Interessen aller Mitarbeiter gegenüber dem Rettungsdienstleiter und der Geschäftsführung
- Rechtskunde, Dienstplangestaltung, Qualitätsmanagement, Ausschreibungen, Lagerlogistik, Hygiene, Fuhrparkmanagement, kaufmännische Führung einer Rettungswache
Rettungsdienstleiter:
-
Zugangsvoraussetzung
- RA oder NFS mit mind. zweijähriger Berufserfahrung
- Absolvierung eines Rettungswachenleiter-Lehrgangs
- IHK-Prüfung
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst:
- gemäß DIN 13050 unterstützt der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgLRD) den Leitenden Notarzt (LNA) im Einsatz und übernimmt organisatorische Führungs- und Koordinationsaufgaben
- Ausbildungsdauer der Weiterbildung zum OrgLRD ist bundeseinheitlich nicht geregelt
Medizinstudium:
- Voraussetzungen; Abitur (NC) oder alternativ Notfallsanitäter mit Abschluss Note 2 und mehrjähriger Berufserfahrung
Was benötigen Fahrer im Rettungsdienst bzw. Krankentransport?
In diesem Abschnitt möchten wir die rechtlichen Bestimmungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Rettungsdienst und Krankentransport erläutern.
Neben dem Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse (diese ist von der zulässigen Gesamtmasse des Einsatzfahrzeuges abhängig), muss der Fahrzeugführer auch den Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nachweisen, sobald Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit befördert werden und es sich damit um eine gewerbliche Fahrt handelt.
Für weitere Informationen haben wir einige Punkte für das Führen von Kraftfahrzeugen im Rettungsdienst bzw. Krankentransport zusammengestellt.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:
Änderung des Rettungsdienstgesetzes Berlin für Rettungssanitäter*innen
Der zunehmende Fachkräftemangel und die immer weiter steigende Anzahl von Notrufen in Berlin hat zu einer zunächst befristeten und nun dauerhaften Änderung der Vorschriften über das zur Besetzung von Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen vorgesehene Personal geführt. Diese Änderung stellen wir Ihnen hier vor.
Bewerbungsportal für Arbeitgeber und Praktikumsstellen
Einleitung
Sehr geehrte/r Arbeitgeber*innen,
im Bewerbungsprofil haben Sie die Möglichkeit Ihr Unternehmen für unsere Kursteilnehmenden vorzustellen.
Damit wir Ihr Unternehmen implementieren können, senden Sie uns bitte einen aussagekräftigen Flyer im PDF-Format zu (info(at)dd-bildungsagentur.de).
Haftungsausschluss
Die D&D Bildungsagentur GmbH überprüft die Informations-Flyer nicht auf Aktualität und Richtigkeit. Ihre eventuelle Kontaktaufnahme zu den Unternehmen erfolgt eigenständig und ohne das Zutun der D&D Bildungsagentur GmbH. Eine Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.
Förderung / Finanzierung

Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
Anfrage zu Ihren Wunschtermin
wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie