Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.
Wird der Abschluss als Transportsanitäter*in bundesweit anerkannt?
Der Abschluss als Transportsanitäter*in ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Anhand des Zertifikates weisen Sie nach, dass Sie eine Weiterbildung absolviert haben und ein medizinisches Grundlagenwissen im Bereich der Notfallmedizin besitzen.
Mit Nachweis des Lehrgangs-Zertifikates wird i.d.R. Ihre Qualifikation als Transportsanitäter*in bundesweit anerkannt.
Darf ich als Transportsanitäter*in auch ein Sonderfahrzeug, wie z.B. einen Krankentransporter führen?
Das Führen eines Sonderfahrzeuges wie z.B. eines Krankentransporters ist für alle Personen möglich, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültige Fahrerlaubnis gemäß der zulässigen Gesamtmasse. Die meisten Unternehmen im Krankentransport führen Ihre Einsätze mit Fahrzeugen, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Bei diesen Kraftfahrzeugen benötigen Sie den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Für alle Kraftfahrzeuge im Krankentransport, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten, benötigen Sie den Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 bzw. C.
Ebenfalls muss der Fahrzeugführer im Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt den Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 1 Jahr voraus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Benötige ich für die Teilnahme am Bildungsangebot Schutzimpfungen?
Für die Teilname an diesem Bildungsangebot ist der Nachweis von Schutzimpfungen nicht vorausgesetzt.
Was müssen Sie beachten, sollten Sie den Erwerb einer Fahrerlaubnis bei uns anstreben und der Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinischen-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachkommen müssen?
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich.
Die Teilnahme am Bildungsangebot zum Rettungssanitäter ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Thema "Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)"
entnehmen Sie bitte dem Link.