
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.

Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.

In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.

Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.

Wird der Abschluss als Transportsanitäter*in bundesweit anerkannt?
Der Abschluss als Transportsanitäter*in ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Anhand des Zertifikates weisen Sie nach, dass Sie eine Weiterbildung absolviert haben und ein medizinisches Grundlagenwissen im Bereich der Notfallmedizin besitzen.
Mit Nachweis des Lehrgangs-Zertifikates wird i.d.R. Ihre Qualifikation als Transportsanitäter*in bundesweit anerkannt.

Darf ich als Transportsanitäter*in auch ein Sonderfahrzeug, wie z.B. einen Krankentransporter führen?
Das Führen eines Sonderfahrzeuges wie z.B. eines Krankentransporters ist für alle Personen möglich, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültige Fahrerlaubnis gemäß der zulässigen Gesamtmasse. Die meisten Unternehmen im Krankentransport führen Ihre Einsätze mit Fahrzeugen, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Bei diesen Kraftfahrzeugen benötigen Sie den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Für alle Kraftfahrzeuge im Krankentransport, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten, benötigen Sie den Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 bzw. C.
Ebenfalls muss der Fahrzeugführer im Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt den Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 1 Jahr voraus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika:
Sollte Ihr Lehrgang ein verpflichtendes Betriebspraktikum beinhalten, kann es sein, dass besondere Schutzimpfungen, z. B. gegen Hepatitis A und B, erforderlich sind. Diese Impfkosten fallen in den Bereich der persönlichen Daseinsfürsorge und sind daher nicht erstattungsfähig durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Die Finanzierung liegt in diesem Fall bei Ihnen selbst.
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.

Was beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Falle einer MPU-Anordnung zu beachten ist!
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich. Eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU kann dabei nicht nur aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergehen – was zu den charakterlichen Voraussetzungen zählt –, sondern auch wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Die Teilnahme am Lehrgang zum/zur Transportsanitäter*in ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.