Pflegeassistent*in (optional) mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
962-549-24
Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |
Der enorme Mangel an qualifiziertem Personal in der stationären und ambulanten Pflege hält unvermindert an und wird in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für die gesamte Alten- und Pflegebranche bleiben. Insbesondere im ländlichen Raum ist oftmals der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B eine Grundvoraussetzung, um überhaupt den Beruf als Pflegekraft durchführen zu können. Profitieren Sie daher von unserer langjährigen Erfahrung als Ausbildungszentrum im Bereich der Kranken- und Altenpflege mit hauseigener Fahrschule. Im Anschluss an Ihrer Ausbildung bieten sich Ihnen hervorragende berufliche Perspektiven.
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