
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.

Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.

In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.

Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.
Hinweis Teilnahme an einem Hybrid-Lehrgang (online):
Sollten Sie an einem Hybrid-Lehrgang interessiert sein, wo eine Teilnahme an den nicht präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten auch online (von Zuhause) aus möglich ist, so klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Pflegeassistent*in im Hybrid-Lehrgang
Hinweis Präsenzpflicht zum Erwerb einer Fahrerlaubnis:
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer Fahrerlaubnis (Führerscheinausbildung) immer Ihre Anwesenheit vor Ort (Präsenz) in Theorie und Praxis voraussetzt. Eine hybride Teilnahme ist nicht möglich.

Wird Ihr Abschluss als Pflegeassistent*in bundesweit anerkannt?
Mit dem Abschluss zum/zur Pflegeassistent*in weisen Sie nach, dass Sie als Pflegehilfskraft geschult sind. Es handelt sich um keine/n geschützte/n Berufsbezeichnung bzw. Berufsabschluss und wird bundesweit anerkannt.

Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika:
Sollte Ihr Lehrgang ein verpflichtendes Betriebspraktikum beinhalten, kann es sein, dass besondere Schutzimpfungen, z. B. gegen Hepatitis A und B, erforderlich sind. Diese Impfkosten fallen in den Bereich der persönlichen Daseinsfürsorge und sind daher nicht erstattungsfähig durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Die Finanzierung liegt in diesem Fall bei Ihnen selbst.
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.

Was beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Falle einer MPU-Anordnung zu beachten ist!
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich. Eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU kann dabei nicht nur aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergehen – was zu den charakterlichen Voraussetzungen zählt –, sondern auch wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Die Teilnahme am Lehrgang zum/zur Pflegeassistent*in ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.