Teilnahme an einem Lehrgang, Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sowie Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) mit anschließender Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG"
Einleitung
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen den Verlauf Ihrer Berufskraftfahrerqualifizierung, von der Teilnahme an einem Lehrgang, der Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), sowie der Anmeldung zur / und Teilnahme an der IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG“, erläutern.
Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, eine erste Übersicht der nachfolgend aufgeführten Behörden / Prüfungsorganisationen zu erhalten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung zuständig sind:
Teilnahme / Nachweis eines Lehrgangs
- Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie gewerbliche Beförderungen von Gütern oder Personen auf öffentlichen Straßen durchführen, für die die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich sind.
- Haben Sie die Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 für den Personenverkehr oder dem 10.09.2009 für den Güterkraftverkehr erworben, gelten Sie bereits als grundqualifiziert und müssen lediglich an der Pflichtfortbildung (5 Module) teilnehmen.
- Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, bei einem zugelassenen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger), an einem Lehrgang mit insgesamt 140 Zeitstunden inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am LKW, teilzunehmen.
Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
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Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihre Daten an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert. Über diese Einträge können die Behörden jederzeit nachvollziehen, ob Berufskraftfahrer die notwendigen Qualifizierungen besitzen und von welchem Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) der entsprechende Nachweis ausgestellt wurde. Zudem wird hinterlegt für welche Fahrerlaubnisklassen der Nachweis gilt, welche Kenntnisse vermittelt wurden, ob spezielle Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation absolviert wurden, sowie Gründe für einen nachträglichen Entzug des Fahrerqualifikationsnachweises vorliegen
Wer ist zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) autorisiert?
Anmeldung zur IHK-Prüfung
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Als nächster Schritt erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Teilnahme an der Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“. Als Teilnehmender unseres Lehrgangs realisieren wir den gesamten Anmeldeprozess gemeinsam mit Ihnen und entrichten ebenfalls die Prüfgebühr direkt an die IHK
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Nach der Anmeldung kann nunmehr die zuständige IHK die übermittelten Daten einsehen, welche an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den zuständigen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) übermittelt wurden und prüfen, ob alle Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung erfüllt sind
Einladung zur Prüfung durch die IHK
Prüfungssprache und Ablauf der IHK-Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr"
Die „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ ist eine 100% theoretische und schriftliche Prüfung und findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die schriftlichen Prüfungsfragen können sowohl aus (Single-Choice-Fragen / Einfachwahlfragen) mit nur einer richtigen Antwort, als auch aus Prüfungsfragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgaben) bestehen.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
- bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
- bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
- Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
- Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
- Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
- Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.
Beantragung und Verlängerung der Fahrerkarte (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch ein Dokument in Scheckkartenformart. Dieses Dokument nennt sich Fahrerkarte und dient dem Fahrer als Nachweis über den Besitz der Berufskraftfahrerqualifizierung für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, sowie D1, D1E, D und DE.
Die Fahrerkarte wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt bzw. verlängert. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers.
Die Fahrerkarte besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Hinweis:
Es kann regionale Unterschiede für die Antragstellung geben, da die Ausstellung der Fahrerkarte Ländersache ist.
Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte bei allen gewerblichen Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr mitzuführen.
Werden bei gewerblichen Fahrten diese erforderlichen Dokumente nicht mitgeführt oder sogar Fahrten ohne Qualifizierung durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder.
Wer ist von dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) befreit?
- Ausbildungsfahrten in einer Fahrschule für den Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
- Polizei
- Feuerwehr
- Rettungsdienst
- Katastrophenschutz
- KFZ bis 45 Km/h (z.B. Land- und Forstmaschinen)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Autodrehkran, Flurförderfahrzeug)
- Leerfahrten
- Überprüfungsfahrten
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur exemplarisch um eine Auflistung gewisser Berufe handelt und keine abschließende Aufzählung darstellt.
Muss ich erst die Fahrerlaubnis der Klasse/n C, CE erworben haben, um an einem Lehrgang für die IHK-Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG" teilnehmen zu können?
Die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation, mit theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handeiskammer (IHK), ist nicht an einen Besitz einer Fahrerlaubnisklasse gebunden. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n C und/oder CE ist auch zu einem späteren Zeitpunkt in der D&D Bildungsagentur GmbH möglich.
Was ist Werksverkehr?
Unter Werksverkehr wird nach §1 Abs. 2 GüKG die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens verstanden. Der Werksverkehr darf nur mit eigenen Fahrern ausgeführt werden und dient der Beschaffungs- oder der Distributionslogistik von Industrieunternehmen wie auch von Handelshäusern.
Als Beispiel:
Ein Betrieb (Gerüstbaubetrieb oder Dachdecker) beliefert seine Kunden mit eigenem Material (z.B. sein Gerüst). Der LKW-Fahrer ist i.d.R. auch der Gerüstbauer und kein Berufskraftfahrer im Sinne der Verordnung (Berufskraftfahrerqualifikations-Verordnung) und unterliegt somit nicht dem BKrFQG.
Diese Tätigkeit wird als Werksverkehr bezeichnet, für die der Fahrer keine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt / nachweisen muss!