Klasse CE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |
Ausbildung
Was benötigen Sie bei der Antragstellung
- Gültiger Personalausweis/Pass
- Passfoto (biometrisches Foto)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und ein augenäztliches Zeugnis
- Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
- Angabe der Fahrschule
- Behördliche Genehmigung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse CE gemäß StVG und FeV (Antrag Bürgeramt / LaBO)
Ausbildungsinhalte / unsere Gebührentabelle
Die theoretische und fahrpraktische Ausbildung richtet sich nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Sie beinhaltet die Grundausbildung, die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, die Vorbereitung sowie die Vorstellung zu den erforderlichen Prüfungen.
Theoretische Ausbildung
Minuten | Kosten | |
Grundbetrag/Anmeldegebühr |
250,00 € |
|
6 x Grundstoff |
90 |
|
4 x klassenspezifischer Stoff | 90 |
Praktische Ausbildung
Minuten | Kosten | |
Übungsfahrt | 45 |
90,00 € |
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich nach Bedarf
Besondere Ausbildungs- / Sonderfahrten:
Minuten | Kosten | |
5*Bundes- oder Landstraßen | 45 | 100,00 € |
2*Autobahnen | 45 |
100,00 € |
3*Dämmerung und Dunkelheit | 45 |
100,00 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung:
Minuten | Kosten | |
85 |
200,00 € |
Alle Preise inkl. MwSt: 19%, Irrtümer und Preisänderung vorbehalten
Externe Gebühren DEKRA / TÜV
Kosten | ||
theoretische Prüfung | 22,49 € | |
praktische Prüfung |
151,13 € |
Alle Preise inkl. MwSt: 19%, Irrtümer und Preisänderung vorbehalten