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EU-Berufskraftfahrer*in mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE

Maßnahmennummer
962-304-24
Klasse B
Klasse B
Vorbesitz Klasse keine
Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C
Klasse C

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahre

Klasse CE
Klasse CE

Vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahren
Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung.
Klasse BE
Klasse BE

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C1
Klasse C1

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
Klasse C1E
Klasse C1E

Vorbesitz Klasse

C1

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)

Klasse DE
Klasse DE
EU-Berufskraftfahrer*in

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)


Ihr Weg zum/zur LKW-Fahrer*in und Berufskraftfahrer*in im Nah- und Fernverkehr.

Sie möchten die Fahrerlaubnisklasse C und/oder CE erwerben, um Waren im Güterkraftverkehr zu befördern? Dann stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung – und oft auch vor vielen Fragen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und den richtigen Weg einzuschlagen.

Mit dem 21. Lebensjahr eröffnet sich Ihnen – auch ohne abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung – die Möglichkeit, diesen Berufswunsch zu verwirklichen.

Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absolute Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW), C (LKW) sowie CE (LKW mit Anhänger) zu erwerben.

Zeitgleich bereiten wir Sie auf die IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG“ vor, die der Gesetzgeber für den gewerblichen Transport von Waren vorschreibt.

In unserem Modul „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ erwarten Sie 140 Zeitstunden, einschließlich 10 praktischer Fahrstunden bzw. Unterweisungen am LKW.

Diese gesetzliche Vorgabe gilt grundsätzlich für alle angehenden Kraftfahrer – ganz gleich, ob Sie später als LKW-Fahrer (Auslieferungsfahrer) im Nahverkehr oder als Berufskraftfahrer im nationalen und internationalen Fernverkehr unterwegs sein möchten.

Ausnahmen bestätigen die Regel:

Für bestimmte Tätigkeiten wie den Werksverkehr oder für spezielle Berufsgruppen wie z.B. Bundeswehr, Polizei oder Rettungsdienste ist der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht erforderlich.

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, alle Informationen rund um die Ausbildung zum Lkw-Fahrer und Berufskraftfahrer in Erfahrung zu bringen.

Optional können Sie an weiteren Zusatzqualifizierungen teilnehmen, etwa in den Modulen:

- Grundlagen der Ladungssicherung
- Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz

Diese erweitern Ihre Kompetenzen und erhöhen Ihre beruflichen Chancen.

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen – egal, ob Sie die Straßen in Ihrer Region erobern oder ganz Europa bereisen möchten

Ausbildung

Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in

Erläuterung zum optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, C, CE

Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten

Teilnahmeinformationen und Abschlüsse

Videos zur Ausbildung anschauen

FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang

FAQ / Wissenswertes

Förderung / Finanzierung

Anfrage zu Ihren Wunschtermin

wöchentlicher Einstieg mit Startgarantie

Anfragen
Flyer downloaden

Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    EU-Berufskraftfahrer*in mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE

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