EU-Berufskraftfahrer*in mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE
962-304-24

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |


Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Ihr Weg zum/zur LKW-Fahrer*in und Berufskraftfahrer*in im Nah- und Fernverkehr.
Sie möchten die Fahrerlaubnisklasse C und/oder CE erwerben, um Waren im Güterkraftverkehr zu befördern? Dann stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung – und oft auch vor vielen Fragen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und den richtigen Weg einzuschlagen.
Mit dem 21. Lebensjahr eröffnet sich Ihnen – auch ohne abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung – die Möglichkeit, diesen Berufswunsch zu verwirklichen.
Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absolute Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW), C (LKW) sowie CE (LKW mit Anhänger) zu erwerben.
Zeitgleich bereiten wir Sie auf die IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG“ vor, die der Gesetzgeber für den gewerblichen Transport von Waren vorschreibt.
In unserem Modul „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ erwarten Sie 140 Zeitstunden, einschließlich 10 praktischer Fahrstunden bzw. Unterweisungen am LKW.
Diese gesetzliche Vorgabe gilt grundsätzlich für alle angehenden Kraftfahrer – ganz gleich, ob Sie später als LKW-Fahrer (Auslieferungsfahrer) im Nahverkehr oder als Berufskraftfahrer im nationalen und internationalen Fernverkehr unterwegs sein möchten.
Ausnahmen bestätigen die Regel:
Für bestimmte Tätigkeiten wie den Werksverkehr oder für spezielle Berufsgruppen wie z.B. Bundeswehr, Polizei oder Rettungsdienste ist der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht erforderlich.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, alle Informationen rund um die Ausbildung zum Lkw-Fahrer und Berufskraftfahrer in Erfahrung zu bringen.
Optional können Sie an weiteren Zusatzqualifizierungen teilnehmen, etwa in den Modulen:
- Grundlagen der Ladungssicherung
- Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Diese erweitern Ihre Kompetenzen und erhöhen Ihre beruflichen Chancen.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen – egal, ob Sie die Straßen in Ihrer Region erobern oder ganz Europa bereisen möchten
Ausbildung
Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in
Möglicher Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE
optionale Ausbildungsinhalte:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
Teilnahmevoraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C:
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
weitere Informationen zur MPU anzeigen
Weitere Informationen zu den möglichen Führerscheinausbildungen:
Für weitere Informationen zu den Führerscheinausbildungen klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Wochen-Themen 1-5 (Basiswissen)
- Wochen-Thema 6 (Spezialwissen LKW)
Praktische Ausbildungsinhalte & Abschlussprüfung
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am LKW
- IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Grundlegende Kenntnisse zu Wechsel- und Absatzbehälter
- Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen
Praktische Ausbildungsinhalte
- Abfahrtskontrolle bei Wechselbrückenfahrzeugen
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Aufgaben und Verantwortung des Einweisers
- Praktische Übungen zum Auf- und Abbrücken von Wechselbehältern als Fahrer/in und als Einweiser/in
- Rangierübungen, z.B. Rückwärtsfahren rechts, Heranfahren an Rampen und An- und Abkuppeln von Anhängern
insgesamt: 36 U-Std. (4 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
(optional) Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein
Ausbildungsinhalte:
- Vorschriften für das Betreiben von Flurförderfahrzeugen
- Prüfung der Betriebs- und Standsicherheit
- Tragfähigkeitsdiagramme
- Praktische Ausbildung an Flurförderfahrzeugen
insgesamt: 40 U-Std. (5 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
(optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
Ausbildungsinhalte:
Grund-Thema 1-6:
- Thema 1: Unfallursachen Ladungssicherung
- Thema 2: Rechtliche Grundlagen
- Thema 3: Physikalische Grundlagen
- Thema 4: Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Thema 5: Zurrmittel und sonstige Hilfsmittel
- Thema 6: Methoden der Ladungssicherung
Fachliche Differenzierung:
Gesonderte Berechnungsübungen:
- Niederzurren
- Horizontalzurren
- Diagonalzurren
insgesamt: 48 U-Std. (6 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
(optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Ausbildungsinhalte:
- Grund-Thema 1: Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Grund-Thema 2: Bürgerliches Gesetzbuch und Straf- und Strafverfahrensrecht
- Fachliche Differenzierung (GAB-Fahrer)
insgesamt: 80 U-Std. (2 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
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Erläuterung zum optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, C, CE
Einleitung
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, nachfolgende Fahrerlaubnisklassen zu erwerben:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
(weitere Informationen anzeigen) - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
(weitere Informationen anzeigen) - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
(weitere Informationen anzeigen)
Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Erläuterung (Vorbesitz oder Ersterwerb der Fahrerlaubnisklasse B)
Um als EU-Berufskraftfahrer*in gewerblich tätig zu werden, müssen Sie, neben dem IHK-Abschluss „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“, die Fahrerlaubnis der Klasse C (LKW) erwerben. Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (PKW).
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Sollten Sie noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, so haben Sie im Rahmen dieses Bildungsangebotes optional die Möglichkeit, auch diese Fahrerlaubnis in Kombination zu erwerben.
Hinweis:
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C müssen Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Da der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B nicht einzeln förderbar ist, gilt als Teilnahmevoraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B, ebenfalls ein Mindestalter von 21 Jahren.
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n:
- EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Informations-Video (Fahrschulsimulator)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild
Inklusive Ausbildung am Fahrschulsimulator von Vogel
Ihre Führerscheinausbildung beginnt modern und praxisnah: Im Rahmen Ihres Lehrgangs ist auch die Ausbildung am Fahrschulsimulator des Marktführers Vogel inbegriffen. Hier trainieren Sie alle wichtigen Bereiche – von Grundfertigkeiten wie Sitzposition, Anfahren, Schalten, Bremsen und Lenkübungen über Abbiegen in komplexen Verkehrssituationen bis hin zu Vorfahrtsregeln, Kreisverkehr und Kreuzungen. Auch besondere Ausbildungsfahrten wie Autobahn- und Überlandfahrten können realistisch simuliert und intensiv geübt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
Einleitung
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ist die Kombination aus dem Zugfahrzeug (Fahrerlaubnisklasse C) und dem Anhänger (Fahrerlaubnisklasse CE). Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C.
- EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C (Zugfahrzeug)
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE (Zugfahrzeug + Anhänger)
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Kraftfahrzeugen + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Ausbildungsdauer Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE
Einleitung
Die Führerscheinausbildung/en finden dual zu Ihrem Lehrgang und zu den täglichen Unterrichtszeiten statt. Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über eine hausinterne Fahrschule, sodass Ihre Führerscheinausbildung komfortabel am gleichen Ausbildungsort stattfindet.
Unser Bestreben ist es, dass alle Führerscheinausbildungen mit Beendigung Ihres Lehrgangs erfolgreich abgeschlossen sind.
Bitte prüfen Sie bereits vor Beginn Ihres Lehrgangs die Gültigkeit Ihrer Ausweis-Dokumente wie Personalausweis bzw. Reisepass. Zusätzlich können Sie bereits einen kostenlosen Sehtest bei einem Augenoptiker durchführen, damit bei einer Sehschwäche und der damit verbundenen Anfertigung einer Sehhilfe keine wertvolle Zeit verloren geht. Brillenträgern empfehlen wir ebenfalls einen aktuellen Sehtest durchzuführen.
Hinweis (Augenärztliches Gutachten)
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n C, CE wird ein augenärztliches Gutachten benötigt. Dieses Gutachten wird bei unserem Kooperationspartner (Verkehrsmediziner) Frau Dr. Geißler, im Rahmen der medizinischen Untersuchung, mit durchgeführt. Die Gebühren für diese medizinische Untersuchung sind in den Lehrgangskosten (Förderung durch die Agentur für Arbeit / dem JobCenter) inbegriffen.
Häufig werden wir gefragt: Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Eine Führerscheinausbildung ist immer eine individuelle Ausbildung. Die eigene Leistungsbereitschaft nimmt hier einen großen Stellenwert ein. Dies umfasst zunächst die theoretische Ausbildungsphase und den damit verbundenen regelmäßigen Besuch des Theorie-Unterrichts. Ebenfalls ist diese Ausbildungs-Phase davon begleitet, dass der Lernstoff erlernt werden muss, um die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen.
Hier zählt Ihr Engagement!
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich bei jedem Fahrschüler unterschiedlich und hängt ebenfalls von persönlichen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch von einem gewissen Geschick ab.
Gerne führen wir hier das Beispiel an, dass sich z.B. ein Kind zum ersten Mal auf ein Fahrrad setzt und ein Naturtalent ist und bei einem anderen Kind bedarf es viel Übung bis eine gewisse Fahrsicherheit erreicht wurde. Hier sprechen wir von persönlichen Voraussetzungen, die bei jedem Menschen unterschiedlich sind.
Fazit
Abhängig von dem oben Geschilderten können gewisse Ausbildungsinhalte auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen. Hinzu kommt, dass ein Termin für die praktische Führerscheinprüfung durch die zuständigen Prüforganisationen wie DEKRA und TÜV vergeben wird und ebenfalls nach Beendigung Ihres Lehrgangs stattfinden kann.
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
Hinweis (Ausbildungsdauer Führerscheinerwerb)
Bitte beachten Sie, dass der Führerscheinerwerb immer eine individuelle Ausbildung ist und daher keine genaue Angabe zur tatsächlichen Ausbildungsdauer erfolgen kann. Des Weiteren wird die Ausbildungsdauer davon beeinflusst, welche Fahrerlaubnisklassen Sie im Rahmen Ihres Lehrgangs, als EU-Berufskraftfahrer*in, erwerben. Bitte rechnen Sie daher mit einer geschätzten Ausbildungsdauer von 3-5 Monaten.
Ausbildungsdauer (Ausbildungs-Module)
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr (6 Wochen)
- (optional) Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining (36 U-Std. / 4 Werktage)
- (optional) Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein (40 U-Std. / 5 Werktage)
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung (48 U-Std. / 6 Werktage)
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (80 U-Std. / 2 Wochen)
Tägliche Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ausbildungszeiten der Fahrschule
Ausbildungszeiten Theorie-Unterricht und Fahrstunden
Sollten Sie im Rahmen Ihres Lehrgangs ebenfalls eine oder in Kombination mehrere Führerscheine erwerben, so möchten wir Ihnen nachfolgend die Integration dieser Ausbildungen, in den täglichen Schulungsablauf, erläutern.
Die Führerscheinausbildungen (Theorie und Praxis ) finden dual zu den täglichen Unterrichtszeiten Ihres Lehrgangs in der hauseigen Fahrschule der D&D Bildungsagentur GmbH statt.
Ausbildungszeiten der besonderen Ausbildungsfahrten
Bitte beachten Sie jedoch, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Nacht- und Dämmerungsfahrten) außerhalb der täglichen Unterrichtszeiten eingeplant werden.
Nichts wird verpasst!
Für den Zeitraum, in dem Sie für Ihre individuellen Fahrstunden eingeplant werden bzw. am Theorie-Unterricht der Fahrschule teilnehmen, sind Sie angehalten, den Lernstoff des täglichen Unterrichts eigenständig nachzuarbeiten.
Hierfür steht Ihnen das hauseigene Server-System mit den täglichen Video-Aufzeichnungen des gesamten Unterrichts zur Verfügung.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen zur Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestsprach-Niveau A2 empfohlen)
- Bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE (keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU)
Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlich ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
EU-Berufskraftfahrer*in
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG
- (optional) Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining
- (optional) Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Externe Abschlüsse:
- IHK-Bescheinigung (Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG)
Fahrerlaubnisklassen:
- Fahrerlaubnis der Klasse C
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse B
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse CE
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Fahrer" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Mindest-Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Hinweis theoretische Führerscheinausbildungen (Vogel-App):
Für die theoretische Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse/n (Führerscheinausbildungen) erhalten Sie in den jeweiligen Klassen, für Übungszwecke, eine App vom Heinrich-Vogel Verlag. Diese App kann für die gängigsten Fremdsprachen freigeschaltet werden.
An welchen Ausbildungsinhalten kann ich auch von Zuhause (hybrid / online) teilnehmen?
Bitte beachten Sie die nachfolgend gekennzeichneten Ausbildungsinhalte, welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder der Durchführbarkeit nur in Präsenz absolviert werden können und bei denen eine hybride Teilnahme (von Zuhause) ausgeschlossen ist:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, C, CE in Theorie und Praxis
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
- Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining
- Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein
Ihre hybride Teilnahme ist für folgende Ausbildungsinhalte möglich:
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.
Was beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Falle einer MPU-Anordnung zu beachten ist!
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich. Eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU kann dabei nicht nur aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergehen – was zu den charakterlichen Voraussetzungen zählt –, sondern auch wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Die Teilnahme am Lehrgang zum/zur Rettungssanitäter*in ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.
FAQ / Wissenswertes
Berufskraftfahrer oder LKW-Fahrer? - Wir klären die Unterschiede
Einleitung
In diesem Kapitel möchten wir auf häufige Fragen eingehen, die uns Interessenten im Beratungsgespräch immer wieder stellen. Dazu gehören unter anderem:
- Ich benötige den Führerschein, um in meiner Firma den Lkw fahren zu dürfen. Ist die Weiterbildung „EU-Berufskraftfahrer“ dafür überhaupt geeignet?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Berufskraftfahrer und einem Lkw-Fahrer?
- Welche Module muss ich absolvieren?
Um diese Fragen verständlich zu beantworten, beginnen wir ganz von vorn und beschäftigen uns in den folgenden Kapiteln Schritt für Schritt mit den gesetzlichen Voraussetzungen sowie den notwendigen Prüfungen.
Wichtig ist zu wissen:
Egal, welchen Titel wir als Bildungsträger mit Fahrschule unserer Weiterbildung geben – ob EU-Berufskraftfahrer, Kraftfahrer oder Auslieferungsfahrer im Nahverkehr – es handelt sich lediglich um die offizielle Bezeichnung der Maßnahme. Welche konkrete Tätigkeit Sie später ausüben, hängt allein von Ihrer persönlichen Entscheidung und Ihrer beruflichen Ausrichtung ab. Unsere Weiterbildung „EU-Berufskraftfahrer“ bietet Ihnen für alle angestrebten Tätigkeitsbereiche den optimalen Ausbildungsrahmen.
Grundsätzlich gilt:
Alle Fahrer benötigen im ersten Schritt die entsprechende Fahrerlaubnis!
Unterschied in der Haupttätigkeit (LKW-Fahrer oder Berufskraftfahrer?)
Haupttätigkeit des LKW-Fahrers:
Wenn Sie zum Beispiel als Glaser arbeiten und den firmeneigenen Lkw nur für bestimmte Tätigkeiten nutzen, etwa um Material oder Ware zum Kunden zu transportieren, setzen Sie danach Ihre eigentliche Tätigkeit als Glaser fort. Ihre berufliche Haupttätigkeit ist somit nicht das Führen eines Kraftfahrzeuges, sondern Ihre Arbeit als Glaser. Nach diesem Verständnis sind Sie kein Berufskraftfahrer. Dieser Unterschied wird im Kapitel „Werksverkehr“ noch eine wichtige Rolle spielen.
Haupttätigkeit des Berufskraftfahrers:
Die Haupttätigkeit eines Berufskraftfahrers besteht darin, Güter mit dem Lkw sicher zu transportieren, Fahrten zu planen und zu dokumentieren, Fracht zu laden und zu sichern, das Fahrzeug zu überprüfen und zu pflegen, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und professionell mit Kunden und Disponenten zu kommunizieren. Der Lkw ist dabei das zentrale Arbeitsmittel und prägt den Beruf des Berufskraftfahrers.
Regionaler oder Fernverkehr (als Berufskraftfahrer)
Berufskraftfahrer unterscheiden sich auch in ihrem Einsatzgebiet. Manche fahren überwiegend regional, zum Beispiel als Auslieferungsfahrer im Nahverkehr für eine Discounter-Kette oder einen Getränke-Distributor. Andere arbeiten im Fernverkehr, national oder sogar international, insbesondere als EU-Berufskraftfahrer.
Ihre persönliche Entscheidung (als Berufskraftfahrer)
Welche Art von Fahrten Sie übernehmen, hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen und Lebensumständen ab. Der Fernverkehr bedeutet längere Abwesenheiten von zu Hause und häufige Übernachtungen auf Rastplätzen, bietet aber gleichzeitig ein Gefühl von Freiheit und die Möglichkeit, andere Länder zu bereisen. Der Regionalverkehr hingegen ermöglicht in der Regel eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Ganz gleich, wofür Sie sich entscheiden, in beiden Fällen sind Sie Berufskraftfahrer.
Ablauf und Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifizierung
Einleitung
Im Anschluss an die Erläuterung der Einsatzmöglichkeiten von LKW- und Berufskraftfahrern widmen wir uns nun der Berufskraftfahrerqualifizierung. Diese ist neben dem Besitz der Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE erforderlich, um gewerblich im Güterkraftverkehr tätig zu sein. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen den Ablauf der Qualifizierung – von der Teilnahme am Lehrgang über die Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) bis hin zur Anmeldung und Absolvierung der IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ gemäß BKrFQG.
Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, eine erste Übersicht der nachfolgend aufgeführten Behörden / Prüfungsorganisationen zu erhalten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung zuständig sind:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Industrie- und Handelskammer (als Beispiel IHK Berlin)
Teilnahme / Nachweis eines Lehrgangs
- Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie gewerblich Güter auf öffentlichen Straßen befördern und dabei eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE erforderlich ist.
- Wer seine Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2009 (Güterverkehr) erworben hat, gilt automatisch als grundqualifiziert und muss lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung (Pflichtfortbildung / fünf Module) absolvieren.
- Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen besteht die Möglichkeit, bei einer anerkannten Fahrschule oder einem Bildungsträger an einem Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen. Dieser umfasst insgesamt 140 Zeitstunden, einschließlich 10 Fahrstunden à 60 Minuten bzw. Unterweisungen am LKW.
Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihre Daten an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert. Anhand dieser Einträge können die Behörden jederzeit prüfen, ob Berufskraftfahrer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und von welchem Anbieter (Fahrschule oder Bildungsträger) der Nachweis ausgestellt wurde. Zudem ist hinterlegt, für welche Fahrerlaubnisklassen der Nachweis gilt, welche Kenntnisse vermittelt wurden, ob besondere Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation absolviert wurden und ob Gründe für einen nachträglichen Entzug des Fahrerqualifikationsnachweises vorliegen.
Wer ist zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) autorisiert?
-
Die Übermittlung dieser Daten kann nur durch den autorisierten Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) auf der Internet-Präsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfolgen
Anmeldung zur IHK-Prüfung
- Im nächsten Schritt erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“. Als Teilnehmende unseres Lehrgangs begleiten wir Sie dabei umfassend: Wir übernehmen gemeinsam mit Ihnen den Anmeldeprozess und zahlen die Prüfungsgebühr direkt an die IHK.
- Nach der Anmeldung kann die IHK auf die vom Anbieter (Fahrschule oder Bildungsträger) an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelten Daten zugreifen. Sie prüft, ob alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllt sind.
Einladung zur Prüfung durch die IHK
-
Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie durch die IHK eine schriftliche Termineinladung, welche Ihnen ca. 14 Tage vor der Prüfung an Ihre private Postanschrift zugesendet wird
Prüfungssprache und Ablauf der IHK-Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr"
Die „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ ist eine 100% theoretische und schriftliche Prüfung und findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die schriftlichen Prüfungsfragen können sowohl aus (Single-Choice-Fragen / Einfachwahlfragen) mit nur einer richtigen Antwort, als auch aus Prüfungsfragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgaben) bestehen.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
- bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
- bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
- Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
- Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
- Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
- Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.
Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch ein Dokument in Scheckkartenformart. Dieses Dokument nennt sich Fahrerkarte und dient dem Fahrer als Nachweis über den Besitz der Berufskraftfahrerqualifizierung für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, sowie D1, D1E, D und DE.
Die Fahrerkarte wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt bzw. verlängert. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers.
Die Fahrerkarte besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Hinweis:
Es kann regionale Unterschiede für die Antragstellung geben, da die Ausstellung der Fahrerkarte Ländersache ist.
Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte bei allen gewerblichen Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr mitzuführen.
Werden bei gewerblichen Fahrten diese erforderlichen Dokumente nicht mitgeführt oder sogar Fahrten ohne Qualifizierung durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder.
Was ist Werksverkehr?
In unserem Kapitel "Unterschied in der Haupttätigkeit (LKW-Fahrer oder Berufskraftfahrer?)" wurde bereits herausgestellt, dass es entscheidend ist, ob die Haupttätigkeit im Fahren eines LKW oder in einer anderen beruflichen Tätigkeit liegt. Genau dieser Unterschied spielt im Zusammenhang mit dem Werksverkehr eine wichtige Rolle. Denn im Werksverkehr ist das Fahren oft nur ein Mittel zum Zweck – nämlich, um Material oder Waren für die eigentliche Arbeit bereitzustellen.
Werksverkehr nach § 1 Abs. 2 GüKG
Unter Werksverkehr wird nach § 1 Abs. 2 GüKG die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens verstanden. Das bedeutet:
- Der Transport erfolgt mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern
- Er dient der Beschaffungslogistik (Material zum Betrieb holen) oder der Distributionslogistik (eigene Ware oder eigenes Material zum Kunden bringen)
Abgrenzung zum Berufskraftfahrer
Im Werksverkehr steht nicht das Fahren im Mittelpunkt, sondern die eigentliche Tätigkeit des Mitarbeiters. So ist der Fahrer in der Regel Handwerker oder Monteur – das Fahren ist nur ein Nebenanteil seiner Arbeit.
Daher fällt er nicht unter die Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und muss keine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Praxisbeispiel
- Ein Gerüstbaubetrieb liefert mit einem eigenen Lkw das Gerüst zur Baustelle. Der Fahrer ist dabei gleichzeitig Gerüstbauer. Er errichtet das Gerüst und führt die handwerkliche Arbeit aus. Da seine Haupttätigkeit nicht das Transportieren von Gütern, sondern das Bauen ist, handelt es sich um Werksverkehr und nicht um eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer im Sinne der BKrFQV
- Ähnlich verhält es sich bei einem Glaser, der mit dem firmeneigenen Lkw Glas und Materialien zum Kunden bringt. Nachdem er die Lieferung vor Ort entladen hat, führt er seine eigentliche handwerkliche Tätigkeit als Glaser aus. Auch hier ist das Fahren lediglich ein Hilfsmittel für den eigentlichen Beruf, sodass dieser Einsatz ebenfalls als Werksverkehr gilt
Wer ist von dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) befreit?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Grundqualifikation sowie die kontinuierliche Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern, die im Güter- oder Personenverkehr tätig sind. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Qualität der Berufskraftfahrertätigkeit zu sichern und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des gewerblichen Straßenverkehrs zu leisten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Frage, auf welche Personen und Tätigkeiten es Anwendung findet. Hierbei legt § 1 BKrFQG den Anwendungsbereich fest. Während Absatz 1 den allgemeinen Geltungsbereich beschreibt, ist die Befreiung vom Anwendungsbereich in § 1 Abs. 2 BKrFQG geregelt. Diese Vorschrift definiert klar, für welche Fahrerinnen und Fahrer die Anforderungen des Gesetzes nicht gelten. Dazu zählen insbesondere bestimmte Berufsgruppen und Einsatzbereiche, bei denen der Gesetzgeber keine verpflichtende Grundqualifikation oder Weiterbildung vorsieht.
So sind zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei oder der Bundeswehr befreit. Ebenso gilt die Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit sowie für Fahrzeuge, die im Notfall oder zu technischen Prüfungen eingesetzt werden. Diese Ausnahmeregelungen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen entweder spezielle dienstliche Ausbildungen erfolgen oder die Fahrten nicht im Kernbereich des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs liegen.
Damit schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen der Sicherstellung hoher Qualifikationsstandards im Straßenverkehr und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen. Die detaillierte Regelung im Absatz 2 ist somit von großer praktischer Bedeutung für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie für Fahrerinnen und Fahrer, die prüfen müssen, ob sie unter die genannten Ausnahmetatbestände fallen.
Zur Vertiefung und für die vollständige Einsicht haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links zur aktuellen Gesetzeslage bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C/CE Voraussetzung für den Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr?"
In unserem letzten Kapitel möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und hoffen, dass wir ein wenig Licht in das umfangreiche Thema rund um die Tätigkeit des LKW- und Berufskraftfahrers bringen konnten. Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender theoretischer IHK-Prüfung ist kein vorheriger Besitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE können bei der D&D Bildungsagentur GmbH auch nachträglich erworben werden.
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Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
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Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
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