Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr mit IHK-Prüfung gemäß BKrFQG
962-110-22
Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Sie suchen nach einem Vorbereitungslehrgang für die Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Personenverkehr in Berlin?
Dann heißen wir Sie herzlich willkommen!
Aber was ist die Beschleunigte Grundqualifikation eigentlich? Wer muss sie absolvieren und vor allem wofür?
Sie ist zunächst einmal als beruflicher Qualifizierungsnachweis / -baustein anzusehen, welchen Sie mit einer bestandenen IHK-Prüfung erlangen.
Denn seit 2006 schreibt der Gesetzgeber für angehende Kraftfahrer, welche nach 2008 die Führerscheinklasse/n D1, D (Bus) sowie D1E, D (Bus mit Anhänger) erwerben, die Teilnahme an einem 140-stündigen Vorbereitungslehrgang mit mindestens 10 praktischen Übungsfahrten a` 60 Minuten vor, um die Zugangsvoraussetzungen der IHK zu erfüllen, an der Prüfung zur Beschleunigten Grundqualifikation Personenverkehr teilzunehmen.
Seit Mai 2021 erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der IHK-Prüfung den Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Scheckkarte. Dieser dient als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Berufskraftfahrerqualifizierung.
Hinweis: Der Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95) wurde durch den Fahrerqualifizierungsnachweis abgelöst.
Mit diesem Fahrerqualifizierungsnachweis und dem Besitz der Fahrerlaubnisklasse/n (D1, D1E, D, DE) sind Sie berechtigt, gewerbliche Fahrten mit mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer und Kraftfahrzeugen, welche eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg überschreiten, als Busfahrer*in durchzuführen.
Ausbildung
Ausbildung Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG

Ausbildung Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG
Theoretische Ausbildungsinhalte:
- Wochen-Themen 1-5 (Basiswissen)
- Wochen-Thema 6 (Spezialwissen Bus)
Praktische Ausbildungsinhalte & Abschlussprüfung:
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am Bus
- IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation - Personenverkehr
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten

Lehrgangsdauer
Ausbildung Modul: Beschleunigte Grundqualifikation - Personenverkehr
- Basiswissen (5 Wochen)
- Spezialwissen Bus (1 Woche)
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am Bus
Lehrgangsdauer insgesamt:
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)

Tägliche Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Praktische Fahrstunden / Unterweisung am Bus
Die 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am Bus finden innerhalb der täglichen Unterrichtszeit statt. Hierbei handelt es sich um individuelle Ausbildungstermine mit einem Fahrlehrer am Ausbildungsfahrzeug.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr im Präsenz-Lehrgang
- Mindestalter 24 Jahre
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Hinweis Teilnahme ohne Fahrerlaubnisbesitz:
Die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation, mit theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handeiskammer (IHK), ist nicht an einen Besitz einer Fahrerlaubnisklasse gebunden. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n D und/oder DE ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlich ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG
Externe Abschlüsse:
- IHK-Bescheinigung (Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG)
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Fahrer" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link:
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die praktischen Fahrstunden / Unterweisung am LKW finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Mindest-Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.

Anwesenheitspflicht Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr
Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Sie in Präsenz (vor Ort) an einem 140-stündigen Lehrgang inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am Bus teilgenommen haben. Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich!
Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika:
Sollte Ihr Lehrgang ein verpflichtendes Betriebspraktikum beinhalten, kann es sein, dass besondere Schutzimpfungen, z. B. gegen Hepatitis A und B, erforderlich sind. Diese Impfkosten fallen in den Bereich der persönlichen Daseinsfürsorge und sind daher nicht erstattungsfähig durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Die Finanzierung liegt in diesem Fall bei Ihnen selbst.
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.
FAQ / Wissenswertes

Ablauf und Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifizierung
Einleitung
In den folgenden Kapiteln erläutern wir Ihnen den Ablauf und die Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifizierung. Diese ist – neben dem Besitz der Fahrerlaubnisklassen D und/oder DE – Voraussetzung, um gewerblich im Personenverkehr tätig zu sein. Wir zeigen Ihnen den Weg der Qualifizierung: von der Teilnahme am Lehrgang über die Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) bis hin zur Anmeldung und Absolvierung der IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ gemäß BKrFQG.
Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, eine erste Übersicht der nachfolgend aufgeführten Behörden / Prüfungsorganisationen zu erhalten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung zuständig sind:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Industrie- und Handelskammer (als Beispiel IHK Berlin)
Vorschriften zur Grundqualifikation und beschleunigten Grundqualifikation im Personenverkehr
- Fahrerinnen und Fahrer müssen grundqualifiziert sein – und wenn keine Grundqualifikation vorliegt, ist die Teilnahme an einer beschleunigten Grundqualifikation erforderlich –, sobald sie gewerbliche Personenbeförderungen auf öffentlichen Straßen durchführen möchten, für die die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE vorgeschrieben sind.
Wer gilt als grundqualifiziert - und wer muss an der beschleunigten Grundqualifikation im Personenverkehr teilnehmen?
Haben Sie eine der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE – oder eine Kombination mehrerer dieser Klassen – bereits vor dem 10.09.2008 erworben, gelten Sie automatisch als grundqualifiziert.
Pflichtfortbildung:
In diesem Fall ist lediglich die Teilnahme und vollständige Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfortbildung erforderlich, die insgesamt aus fünf Modulen besteht. Mit dem Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sowie der erfolgreich absolvierten Pflichtfortbildung dürfen Sie gewerbliche Fahrten im Personenverkehr durchführen. Eine Teilnahme am Lehrgang „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ ist dann nicht erforderlich.
Beschleunigte Grundqualifikation:
Sollte dies nicht auf Sie zutreffen und Sie eine der genannten Fahrerlaubnisklassen – oder eine Kombination mehrerer dieser Klassen – erst nach dem 10.09.2008 erworben haben oder erwerben möchten und eine gewerbliche Personenbeförderung anstreben, müssen Sie am Lehrgang „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ teilnehmen, den Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei einem zugelassenen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) mit insgesamt 140 Zeitstunden einschließlich 10 × 60 Minuten Fahrstunden bzw. Unterweisung am Bus absolvieren können.
Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
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Nach vollständiger Teilnahme am Lehrgang „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ werden Ihre Daten an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert. Über diese Einträge können die Behörden jederzeit nachvollziehen, ob Berufskraftfahrer die erforderlichen Qualifizierungen besitzen und von welchem Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) der entsprechende Nachweis ausgestellt wurde. Zudem wird hinterlegt, für welche Fahrerlaubnisklassen der Nachweis gilt, welche Kenntnisse vermittelt wurden, ob besondere Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation absolviert wurden und ob Gründe für einen nachträglichen Entzug des Fahrerqualifizierungsnachweises vorliegen.
Wer ist zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) autorisiert?
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Die Übermittlung dieser Daten kann nur durch den autorisierten Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) auf der Internet-Präsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfolgen
Anmeldung zur IHK-Prüfung
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Als nächster Schritt erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Teilnahme an der Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“. Als Teilnehmender unseres Lehrgangs realisieren wir den gesamten Anmeldeprozess gemeinsam mit Ihnen und entrichten ebenfalls die Prüfgebühr direkt an die IHK
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Nach der Anmeldung kann nunmehr die zuständige IHK die übermittelten Daten einsehen, welche an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den zuständigen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) übermittelt wurden und prüfen, ob alle Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung erfüllt sind
Einladung zur Prüfung durch die IHK
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Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie durch die IHK eine schriftliche Termineinladung, welche Ihnen ca. 14 Tage vor der Prüfung an Ihre private Postanschrift zugesendet wird

Prüfungssprache und Ablauf der IHK-Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Personenverkehr"
Die „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ ist eine 100% theoretische und schriftliche Prüfung und findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die schriftlichen Prüfungsfragen können sowohl aus (Single-Choice-Fragen / Einfachwahlfragen) mit nur einer richtigen Antwort, als auch aus Prüfungsfragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgaben) bestehen.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
- bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
- bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
- Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
- Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
- Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
- Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.

Beantragung und Verlängerung der Fahrerkarte (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch ein Dokument in Scheckkartenformart. Dieses Dokument nennt sich Fahrerkarte und dient dem Fahrer als Nachweis über den Besitz der Berufskraftfahrerqualifizierung für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, sowie D1, D1E, D und DE.
Die Fahrerkarte wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt bzw. verlängert. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers.
Die Fahrerkarte besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Hinweis:
Es kann regionale Unterschiede für die Antragstellung geben, da die Ausstellung der Fahrerkarte Ländersache ist.
Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte bei allen gewerblichen Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr mitzuführen.
Werden bei gewerblichen Fahrten diese erforderlichen Dokumente nicht mitgeführt oder sogar Fahrten ohne Qualifizierung durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder.

Wer ist von dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) befreit?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Grundqualifikation sowie die kontinuierliche Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern, die im gewerblichen Personenverkehr tätig sind – etwa beim Führen von Bussen oder anderen Fahrzeugen zur Personenbeförderung. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Qualität der Berufskraftfahrertätigkeit zu sichern und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs zu leisten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Frage, auf welche Personen und Tätigkeiten es Anwendung findet. Hierbei legt § 1 BKrFQG den Anwendungsbereich fest. Während Absatz 1 den allgemeinen Geltungsbereich beschreibt, ist die Befreiung vom Anwendungsbereich in § 1 Abs. 2 BKrFQG geregelt. Diese Vorschrift definiert klar, für welche Fahrerinnen und Fahrer die Anforderungen des Gesetzes nicht gelten. Dazu zählen insbesondere bestimmte Berufsgruppen und Einsatzbereiche, bei denen der Gesetzgeber keine verpflichtende Grundqualifikation oder Weiterbildung vorsieht.
So sind beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei oder der Bundeswehr befreit, wenn sie im Rahmen ihres hoheitlichen Auftrags tätig sind. Ebenso gilt die Befreiung für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die im Linienverkehr mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h eingesetzt werden, sowie für Fahrzeuge, die im Notfall oder zu technischen Prüfzwecken bewegt werden. Diese Ausnahmeregelungen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen entweder spezielle dienstliche Ausbildungen erfolgen oder die Fahrten nicht im Kernbereich des gewerblichen Personenverkehrs liegen.
Damit schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen der Sicherstellung hoher Qualifikationsstandards im Straßenverkehr und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen. Die detaillierte Regelung im Absatz 2 ist somit von großer praktischer Bedeutung für Verkehrsunternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie für Fahrerinnen und Fahrer, die prüfen müssen, ob sie unter die genannten Ausnahmetatbestände fallen.
Zur Vertiefung und für die vollständige Einsicht haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links zur aktuellen Gesetzeslage bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz

Ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse D/DE Voraussetzung für den Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr?"
In unserem letzten Kapitel möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und hoffen, dass wir ein wenig Licht in das umfangreiche Thema rund um die Tätigkeit des LKW- und Berufskraftfahrers bringen konnten. Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender theoretischer IHK-Prüfung ist kein vorheriger Besitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Fahrerlaubnisklassen D und/oder DE können auch nachträglich erworben werden.
Förderung / Finanzierung
Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
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