EU-Berufskraftfahrer*in mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE
962-304-24

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |


Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Sie streben eine Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in in Berlin an und möchten im Bereich des Güterkraftverkehrs, z.B. für ein Transportunternehmen oder eine Spedition, als LKW-Fahrer*in beruflich tätig werden?
Sicherlich ergeben sich hierbei viele offene Fragen für Sie.
Muss ich einen Schulabschluss nachweisen, oder einen Beruf erlernt haben und natürlich: was ist das vorgeschriebene Mindestalter?
Mit dem 21. Lebensjahr eröffnet sich für Sie, auch ohne eine abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung, dieser Berufswunsch. Unser modulares Bildungsangebot bietet Ihnen hierfür eine zielorientierte Weiterbildung.
Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absoluter Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW) und C (LKW) sowie CE (LKW mit Anhänger) zu erwerben.
Zeitgleich bereiten wir Sie auf die "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG" vor, die der Gesetzgeber für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zugelassenen Gesamtmasse über 3500 Kilogramm im gewerblichen Transportverkehr vorsieht und welche durch die IHK geprüft wird.
Optional haben Sie die Möglichkeit, an weiteren Zusatzqualifizierungen wie den Modulen: "Gabelstaplerschein / Flurförderschein", "Grundlagen in der Ladungssicherung" und "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" teilzunehmen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch, sowie in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Ausbildung
Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in
Möglicher Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE
optionale Ausbildungsinhalte:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
Teilnahmevoraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C:
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
weitere Informationen zur MPU anzeigen
Weitere Informationen zu den möglichen Führerscheinausbildungen:
Für weitere Informationen zu den Führerscheinausbildungen klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Wochen-Themen 1-5 (Basiswissen)
- Wochen-Thema 6 (Spezialwissen LKW)
Praktische Ausbildungsinhalte & Abschlussprüfung
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am LKW
- IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Grundlegende Kenntnisse zu Wechsel- und Absatzbehälter
- Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen
Praktische Ausbildungsinhalte
- Abfahrtskontrolle bei Wechselbrückenfahrzeugen
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Aufgaben und Verantwortung des Einweisers
- Praktische Übungen zum Auf- und Abbrücken von Wechselbehältern als Fahrer/in und als Einweiser/in
- Rangierübungen, z.B. Rückwärtsfahren rechts, Heranfahren an Rampen und An- und Abkuppeln von Anhängern
insgesamt: 36 U-Std. (4 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
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(optional) Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein
Ausbildungsinhalte:
- Vorschriften für das Betreiben von Flurförderfahrzeugen
- Prüfung der Betriebs- und Standsicherheit
- Tragfähigkeitsdiagramme
- Praktische Ausbildung an Flurförderfahrzeugen
insgesamt: 40 U-Std. (5 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
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(optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
Ausbildungsinhalte:
Grund-Thema 1-6:
- Thema 1: Unfallursachen Ladungssicherung
- Thema 2: Rechtliche Grundlagen
- Thema 3: Physikalische Grundlagen
- Thema 4: Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Thema 5: Zurrmittel und sonstige Hilfsmittel
- Thema 6: Methoden der Ladungssicherung
Fachliche Differenzierung:
Gesonderte Berechnungsübungen:
- Niederzurren
- Horizontalzurren
- Diagonalzurren
insgesamt: 48 U-Std. (6 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
(optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Ausbildungsinhalte:
- Grund-Thema 1: Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Grund-Thema 2: Bürgerliches Gesetzbuch und Straf- und Strafverfahrensrecht
- Fachliche Differenzierung (GAB-Fahrer)
insgesamt: 80 U-Std. (2 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Erläuterung zum optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, C, CE
Einleitung
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, nachfolgende Fahrerlaubnisklassen zu erwerben:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
(weitere Informationen anzeigen) - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
(weitere Informationen anzeigen) - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
(weitere Informationen anzeigen)
Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Erläuterung (Vorbesitz oder Ersterwerb der Fahrerlaubnisklasse B)
Um als EU-Berufskraftfahrer*in gewerblich tätig zu werden, müssen Sie, neben dem IHK-Abschluss „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“, die Fahrerlaubnis der Klasse C (LKW) erwerben. Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (PKW).
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Sollten Sie noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, so haben Sie im Rahmen dieses Bildungsangebotes optional die Möglichkeit, auch diese Fahrerlaubnis in Kombination zu erwerben.
Hinweis:
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C müssen Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Da der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B nicht einzeln förderbar ist, gilt als Teilnahmevoraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B, ebenfalls ein Mindestalter von 21 Jahren.
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n:
- EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Informations-Video (Fahrschulsimulator)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild
Inklusive Ausbildung am Fahrschulsimulator von Vogel
Um einen bestmöglichen Aufbau Ihrer fahrerischen Fähigkeiten zu erreichen und gleichzeitig die theoretische Führerscheinausbildung einfließen zu lassen, verfügt die D&D Bildungsagentur GmbH über 2 exklusive Fahrschulsimulatoren des Marktführers "Vogel". Nach nur wenigen Übungsfahrten sind Sie in der Lage, wichtige Inhalte der Grundausbildung wie das Anfahren, das Bremsen, den Schaltprozess, die Verkehrsbeobachtung und viele weitere Prozesse eigenständig durchzuführen und zu verinnerlichen. Somit zählt die Ausbildung auf dem Fahrschulsimulator zu einer wertvollen Unterstützung Ihrer Gesamtausbildung und einem erfolgreichen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B.
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
Einleitung
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ist die Kombination aus dem Zugfahrzeug (Fahrerlaubnisklasse C) und dem Anhänger (Fahrerlaubnisklasse CE). Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C.
- EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C (Zugfahrzeug)
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE (Zugfahrzeug + Anhänger)
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Kraftfahrzeugen + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Ausbildungsdauer Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE
Einleitung
Die Führerscheinausbildung/en finden dual zu Ihrem Lehrgang und zu den täglichen Unterrichtszeiten statt. Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über eine hausinterne Fahrschule, sodass Ihre Führerscheinausbildung komfortabel am gleichen Ausbildungsort stattfindet.
Unser Bestreben ist es, dass alle Führerscheinausbildungen mit Beendigung Ihres Lehrgangs erfolgreich abgeschlossen sind.
Bitte prüfen Sie bereits vor Beginn Ihres Lehrgangs die Gültigkeit Ihrer Ausweis-Dokumente wie Personalausweis bzw. Reisepass. Zusätzlich können Sie bereits einen kostenlosen Sehtest bei einem Augenoptiker durchführen, damit bei einer Sehschwäche und der damit verbundenen Anfertigung einer Sehhilfe keine wertvolle Zeit verloren geht. Brillenträgern empfehlen wir ebenfalls einen aktuellen Sehtest durchzuführen.
Hinweis (Augenärztliches Gutachten)
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n C, CE wird ein augenärztliches Gutachten benötigt. Dieses Gutachten wird bei unserem Kooperationspartner (Verkehrsmediziner) Frau Dr. Geißler, im Rahmen der medizinischen Untersuchung, mit durchgeführt. Die Gebühren für diese medizinische Untersuchung sind in den Lehrgangskosten (Förderung durch die Agentur für Arbeit / dem JobCenter) inbegriffen.
Häufig werden wir gefragt: Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Eine Führerscheinausbildung ist immer eine individuelle Ausbildung. Die eigene Leistungsbereitschaft nimmt hier einen großen Stellenwert ein. Dies umfasst zunächst die theoretische Ausbildungsphase und den damit verbundenen regelmäßigen Besuch des Theorie-Unterrichts. Ebenfalls ist diese Ausbildungs-Phase davon begleitet, dass der Lernstoff erlernt werden muss, um die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen.
Hier zählt Ihr Engagement!
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich bei jedem Fahrschüler unterschiedlich und hängt ebenfalls von persönlichen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch von einem gewissen Geschick ab.
Gerne führen wir hier das Beispiel an, dass sich z.B. ein Kind zum ersten Mal auf ein Fahrrad setzt und ein Naturtalent ist und bei einem anderen Kind bedarf es viel Übung bis eine gewisse Fahrsicherheit erreicht wurde. Hier sprechen wir von persönlichen Voraussetzungen, die bei jedem Menschen unterschiedlich sind.
Fazit
Abhängig von dem oben Geschilderten können gewisse Ausbildungsinhalte auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen. Hinzu kommt, dass ein Termin für die praktische Führerscheinprüfung durch die zuständigen Prüforganisationen wie DEKRA und TÜV vergeben wird und ebenfalls nach Beendigung Ihres Lehrgangs stattfinden kann.
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
Hinweis (Ausbildungsdauer Führerscheinerwerb)
Bitte beachten Sie, dass der Führerscheinerwerb immer eine individuelle Ausbildung ist und daher keine genaue Angabe zur tatsächlichen Ausbildungsdauer erfolgen kann. Des Weiteren wird die Ausbildungsdauer davon beeinflusst, welche Fahrerlaubnisklassen Sie im Rahmen Ihres Lehrgangs, als EU-Berufskraftfahrer*in, erwerben. Bitte rechnen Sie daher mit einer geschätzten Ausbildungsdauer von 3-5 Monaten.
Ausbildungsdauer (Ausbildungs-Module)
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr (6 Wochen)
- (optional) Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining (36 U-Std. / 4 Werktage)
- (optional) Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein (40 U-Std. / 5 Werktage)
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung (48 U-Std. / 6 Werktage)
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (80 U-Std. / 2 Wochen)
Tägliche Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ausbildungszeiten der Fahrschule
Ausbildungszeiten Theorie-Unterricht und Fahrstunden
Sollten Sie im Rahmen Ihres Lehrgangs ebenfalls eine oder in Kombination mehrere Führerscheine erwerben, so möchten wir Ihnen nachfolgend die Integration dieser Ausbildungen, in den täglichen Schulungsablauf, erläutern.
Die Führerscheinausbildungen (Theorie und Praxis ) finden dual zu den täglichen Unterrichtszeiten Ihres Lehrgangs in der hauseigen Fahrschule der D&D Bildungsagentur GmbH statt.
Ausbildungszeiten der besonderen Ausbildungsfahrten
Bitte beachten Sie jedoch, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Nacht- und Dämmerungsfahrten) außerhalb der täglichen Unterrichtszeiten eingeplant werden.
Nichts wird verpasst!
Für den Zeitraum, in dem Sie für Ihre individuellen Fahrstunden eingeplant werden bzw. am Theorie-Unterricht der Fahrschule teilnehmen, sind Sie angehalten, den Lernstoff des täglichen Unterrichts eigenständig nachzuarbeiten.
Hierfür steht Ihnen das hauseigene Server-System mit den täglichen Video-Aufzeichnungen des gesamten Unterrichts zur Verfügung.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen zur Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestsprach-Niveau A2 empfohlen)
- Bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C, CE (keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU)
Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlich ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
EU-Berufskraftfahrer*in
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG
- (optional) Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining
- (optional) Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Externe Abschlüsse:
- IHK-Bescheinigung (Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG)
Fahrerlaubnisklassen:
- Fahrerlaubnis der Klasse C
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse B
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse CE
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Fahrer" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Mindest-Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Hinweis theoretische Führerscheinausbildungen (Vogel-App):
Für die theoretische Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse/n (Führerscheinausbildungen) erhalten Sie in den jeweiligen Klassen, für Übungszwecke, eine App vom Heinrich-Vogel Verlag. Diese App kann für die gängigsten Fremdsprachen freigeschaltet werden.
An welchen Ausbildungsinhalten kann ich auch von Zuhause (hybrid / online) teilnehmen?
Führerscheinausbildungen:
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen (Führerscheine) B, C, CE setzt Ihre Anwesenheit vor Ort in Theorie und Praxis voraus.
Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich.
Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr:
Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Sie in Präsenz (vor Ort) an einem 140-stündigen Lehrgang inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am LKW teilgenommen haben. Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich!
Modul: Perfektions- und Wechselbrückentraining:
Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich.
Modul: Gabelstaplerschein / Flurförderschein:
Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich.
Weitere optionale Module (Grundlagen der Ladungssicherung):
Die hybride Teilnahme an dem optionalen Modul „Grundlagen der Ladungssicherung“ ist möglich.
Weitere optionale Module (Gesundheits,- Arbeits- und Brandschutz):
Die hybride Teilnahme an dem optionalen Modul „Gesundheits,- Arbeits- und Brandschutz“ ist möglich.
Benötige ich für die Teilnahme am Bildungsangebot Schutzimpfungen?
Für die Teilname an diesem Bildungsangebot ist der Nachweis von Schutzimpfungen nicht vorausgesetzt.
Was müssen Sie beachten, sollten Sie den Erwerb einer Fahrerlaubnis bei uns anstreben und der Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinischen-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachkommen müssen?
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich.
Weitere Informationen zum Thema "Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)"
FAQ / zur Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
Teilnahme an einem Lehrgang, Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sowie Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) mit anschließender Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG"
Einleitung
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen den Verlauf Ihrer Berufskraftfahrerqualifizierung, von der Teilnahme an einem Lehrgang, der Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), sowie der Anmeldung zur / und Teilnahme an der IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG“, erläutern.
Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, eine erste Übersicht der nachfolgend aufgeführten Behörden / Prüfungsorganisationen zu erhalten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung zuständig sind:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Industrie- und Handelskammer (als Beispiel IHK Berlin)
Teilnahme / Nachweis eines Lehrgangs
- Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie gewerbliche Beförderungen von Gütern oder Personen auf öffentlichen Straßen durchführen, für die die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich sind.
- Haben Sie die Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 für den Personenverkehr oder dem 10.09.2009 für den Güterkraftverkehr erworben, gelten Sie bereits als grundqualifiziert und müssen lediglich an der Pflichtfortbildung (5 Module) teilnehmen.
- Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, bei einem zugelassenen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger), an einem Lehrgang mit insgesamt 140 Zeitstunden inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am LKW, teilzunehmen.
Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
-
Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihre Daten an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert. Über diese Einträge können die Behörden jederzeit nachvollziehen, ob Berufskraftfahrer die notwendigen Qualifizierungen besitzen und von welchem Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) der entsprechende Nachweis ausgestellt wurde. Zudem wird hinterlegt für welche Fahrerlaubnisklassen der Nachweis gilt, welche Kenntnisse vermittelt wurden, ob spezielle Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation absolviert wurden, sowie Gründe für einen nachträglichen Entzug des Fahrerqualifikationsnachweises vorliegen
Wer ist zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) autorisiert?
-
Die Übermittlung dieser Daten kann nur durch den autorisierten Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) auf der Internet-Präsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfolgen
Anmeldung zur IHK-Prüfung
-
Als nächster Schritt erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Teilnahme an der Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“. Als Teilnehmender unseres Lehrgangs realisieren wir den gesamten Anmeldeprozess gemeinsam mit Ihnen und entrichten ebenfalls die Prüfgebühr direkt an die IHK
-
Nach der Anmeldung kann nunmehr die zuständige IHK die übermittelten Daten einsehen, welche an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den zuständigen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) übermittelt wurden und prüfen, ob alle Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung erfüllt sind
Einladung zur Prüfung durch die IHK
-
Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie durch die IHK eine schriftliche Termineinladung, welche Ihnen ca. 14 Tage vor der Prüfung an Ihre private Postanschrift zugesendet wird
Prüfungssprache und Ablauf der IHK-Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr"
Die „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ ist eine 100% theoretische und schriftliche Prüfung und findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die schriftlichen Prüfungsfragen können sowohl aus (Single-Choice-Fragen / Einfachwahlfragen) mit nur einer richtigen Antwort, als auch aus Prüfungsfragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgaben) bestehen.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
- bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
- bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
- Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
- Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
- Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
- Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.
Beantragung und Verlängerung der Fahrerkarte (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch ein Dokument in Scheckkartenformart. Dieses Dokument nennt sich Fahrerkarte und dient dem Fahrer als Nachweis über den Besitz der Berufskraftfahrerqualifizierung für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, sowie D1, D1E, D und DE.
Die Fahrerkarte wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt bzw. verlängert. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers.
Die Fahrerkarte besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Hinweis:
Es kann regionale Unterschiede für die Antragstellung geben, da die Ausstellung der Fahrerkarte Ländersache ist.
Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte bei allen gewerblichen Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr mitzuführen.
Werden bei gewerblichen Fahrten diese erforderlichen Dokumente nicht mitgeführt oder sogar Fahrten ohne Qualifizierung durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder.
Wer ist von dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) befreit?
Gemäß dem Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG) ist die Befreiung im § 1 Abs. 2 geregelt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Muss ich erst die Fahrerlaubnis der Klasse/n C, CE erworben haben, um an einem Lehrgang für die IHK-Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG" teilnehmen zu können?
Die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation, mit theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handeiskammer (IHK), ist nicht an einen Besitz einer Fahrerlaubnisklasse gebunden. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n C und/oder CE ist auch zu einem späteren Zeitpunkt in der D&D Bildungsagentur GmbH möglich.
Was ist Werksverkehr?
Unter Werksverkehr wird nach § 1 Abs. 2 GüKG die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens verstanden. Der Werksverkehr darf nur mit eigenen Fahrern ausgeführt werden und dient der Beschaffungs- oder der Distributionslogistik von Industrieunternehmen wie auch von Handelshäusern.
Als Beispiel:
Ein Betrieb (Gerüstbaubetrieb oder Dachdecker) beliefert seine Kunden mit eigenem Material (z.B. sein Gerüst). Der LKW-Fahrer ist i.d.R. auch der Gerüstbauer und kein Berufskraftfahrer im Sinne der Verordnung (Berufskraftfahrerqualifikations-Verordnung) und unterliegt somit nicht dem BKrFQG.
Diese Tätigkeit wird als Werksverkehr bezeichnet, für die der Fahrer keine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt / nachweisen muss!
Förderung / Finanzierung

Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
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wöchentlicher Einstieg mit Startgarantie