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Klasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Vorbesitz Klasse keine
Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Ausbildung

Was benötigen Sie bei der Antragstellung

Ausbildungsinhalte / unsere Gebührentabelle

Externe Gebühren DEKRA / TÜV

Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Klasse B

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