Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz Klasse |
keine |
Voraussetzung |
Mindestalter 16 Jahre |
Befristet |
unbefristet gültig |
Ausbildung
Was benötigen Sie bei der Antragstellung
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildungsinhalte / unsere Gebührentabelle
Die theoretische Ausbildung richtet sich nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Sie beinhaltet die Grundausbildung, die Vorbereitung sowie die Vorstellung zu den erforderlichen Prüfungen.
In Klasse L ist keine praktische Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.
Theoretische Ausbildung
Minuten | Kosten | |
Grundbetrag/Anmeldegebühr |
285,- € |
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12 x Grundstoff |
90 |
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2 x klassenspezifischer Stoff | 90 |
Alle Preise inkl. MwSt: 19%, Irrtümer und Preisänderung vorbehalten
Externe Gebühren DEKRA / TÜV
Kosten | ||
theoretische Prüfung | 22,49 € |
Alle Preise inkl. MwSt: 19%, Irrtümer und Preisänderung vorbehalten