Unsere Präsenz- und Hybridlehrgänge - Ihre Teilnahmemöglichkeiten im Überblick
Einleitung
Was bedeutet Hybrid-Unterricht?
Hybrid-Unterricht verbindet den klassischen Präsenzunterricht mit modernen digitalen Lernformen.
Der Unterricht wird live übertragen (Live-Stream) und zusätzlich aufgezeichnet. Die Online-Teilnahme ermöglicht Ihnen eine aktive und vollwertige Mitarbeit am Unterrichtsgeschehen – in Bild, Ton und Schrift.
Über den Live-Chat sowie per Audio können Sie jederzeit Fragen stellen und aktiv am Unterricht teilnehmen – nahezu so, als wären Sie direkt vor Ort.
Durch den Einsatz moderner Smartboard-Technologie können sämtliche Unterrichtsinhalte sowie der geschriebene Vortrag des Dozenten in Echtzeit mitverfolgt werden.
Ihre Teilnahme - vor Ort oder online
Bei nicht präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten haben Sie – je nach Lehrgang – die Möglichkeit zur:
- Teilnahme vor Ort in unseren Schulungsräumen, oder
- Teilnahme online im Live-Stream (z. B. von zu Hause)
Beide Teilnahmeformen gelten – soweit der jeweilige Ausbildungsabschnitt nicht ausdrücklich als präsenzpflichtig ausgewiesen ist – als gleichwertige und dokumentierte Anwesenheit.
Gleichzeitig handelt es sich bei unseren Lehrgängen ausdrücklich nicht um reine Online-Kurse. Für alle Teilnehmenden wird jederzeit ein vollständig ausgestatteter Arbeitsplatz in unseren Räumlichkeiten bereitgehalten.
Unsere Arbeitsplätze sind mit moderner Technik – beispielsweise Apple iPads oder iMac-Systemen – ausgestattet. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht. Die Zuteilung erfolgt je nach Verfügbarkeit.

Präsenzpflichtige Abschlusslehrgänge (Praxisphasen) mit anschließenden Prüfungen
Erläuterung von präsenzpflichtigen Abschlusslehrgängen (Praxisphasen)
Nachdem wir Ihnen unseren Hybrid-Unterricht sowie die Möglichkeit der Teilnahme über unseren Online-Campus vorgestellt haben, möchten wir mit unserem ersten Beitrag auf die Lehrgänge und Ausbildungsmodule eingehen, bei denen bestimmte Ausbildungsabschnitte beziehungsweise Module durch uns als Ausbildungsträger bewusst ausschließlich in Präsenz durchgeführt werden.
Hierzu zählen insbesondere präsenzpflichtige Abschlusslehrgänge (Praxisphasen) mit anschließenden Prüfungen.
Beispiel für einen Abschlusslehrgang (Praxisphase):
- Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin
(Modul: Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung)
Ziel und Zweck der Praxisphasen
Diese Ausbildungsabschnitte dienen insbesondere dazu, sicherzustellen, dass die für die jeweilige Qualifizierungsmaßnahme erforderlichen praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Handlungskompetenzen vorhanden sind, Ausbildungsdefizite erkannt und gezielt verbessert werden können sowie eine gezielte Vorbereitung auf die anschließenden Abschlussprüfungen gewährleistet wird.
Aus diesem Grund erfolgt die Durchführung dieser Ausbildungsabschnitte ausschließlich in Präsenz vor Ort in unseren Räumlichkeiten. Eine hybride bzw. reine Online-Teilnahme ist für diese Ausbildungsabschnitte ausgeschlossen.
Hinweis:
Detaillierte Informationen zu Praxisphasen, Abschlusslehrgängen sowie anschließenden Prüfungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lehrgangsangebotsseite sowie den konkreten Ausbildungsmodulen.

Präsenz- und nachweispflichtige Ausbildungsabschnitte zur Teilnahme an externen Abschlussprüfungen
Erläuterung zu nachweispflichtigen Anwesenheiten für externe Prüfungen
In unserem zweiten Beitrag möchten wir Ihnen näher erläutern, warum bei bestimmten Lehrgängen, Ausbildungsabschnitten beziehungsweise Modulen verpflichtende Präsenz- und Teilnahmenachweise erforderlich sein können.
Anders als bei den im ersten Beitrag beschriebenen präsenzpflichtigen Abschlusslehrgängen (Praxisphasen) ergibt sich die Grundlage dieser Präsenz- und Nachweispflicht nicht durch uns als Ausbildungsträger selbst, sondern unmittelbar aus den Vorgaben der jeweiligen externen Prüfungsinstitution beziehungsweise zuständigen Prüfungsstelle.
Je nach Lehrgangsart können gesamte Lehrgänge beziehungsweise einzelne Module verpflichtende präsenz- und nachweispflichtige Ausbildungsabschnitte mit anschließender externer Abschlussprüfung sowie gesetzlich oder prüfungsrechtlich vorgeschriebenem Anwesenheitsnachweis beinhalten.
Die vollständige Teilnahme an diesen Ausbildungsabschnitten in unseren Ausbildungsräumlichkeiten kann Voraussetzung für die Zulassung zur jeweiligen externen Abschlussprüfung bei der zuständigen Prüfungsinstitution bzw. Prüfungsstelle sein.
Hierzu zählen insbesondere:
- Lehrgänge und Ausbildungsabschnitte mit vorgeschriebenem Anwesenheits- bzw. Teilnahmenachweis gegenüber der zuständigen Prüfungsbehörde oder Prüfinstitution,
- Theorie- und Praxisausbildungen einschließlich Fahr- und Geräteeinweisungen im Rahmen von Führerscheinausbildungen,
- sowie weitere präsenzpflichtige Ausbildungsabschnitte mit gesetzlicher oder prüfungsrechtlicher Nachweispflicht.
Die jeweiligen externen Prüfungen erfolgen – abhängig vom Lehrgang – beispielsweise durch:
- die Industrie- und Handelskammer (IHK),
- den TÜV bzw. die DEKRA,
- oder andere zuständige Prüfungsstellen und Institutionen.
Erläuterung zu den Anwesenheits- und Nachweispflichten sowie deren Bestätigung gegenüber externen Prüfungsstellen durch uns als Ausbildungsträger
Wie oben beschrieben, können bestimmte präsenz- und nachweispflichtige Ausbildungsabschnitte Voraussetzung für die Zulassung zu externen Prüfungen sein.
Die jeweiligen Teilnahme-, Anwesenheits- und Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben, Prüfungsordnungen sowie den Bestimmungen der zuständigen Prüfungsinstitutionen beziehungsweise Prüfungsstellen.
Unsere Aufgabe als Ausbildungsträger besteht insbesondere darin, Sie auf die jeweilige externe Abschlussprüfung vorzubereiten, die hierfür erforderlichen Ausbildungsabschnitte gemäß den geltenden gesetzlichen sowie prüfungsrelevanten Vorgaben durchzuführen und Ihre Teilnahme sowie Anwesenheit gegenüber den zuständigen Prüfungsstellen entsprechend zu bestätigen.
Beispiel für eine Qualifizierungsmaßnahme mit vorgeschriebenem Anwesenheitsnachweis:
- EU-Berufskraftfahrer*in im Güterkraftverkehr
(Modul: Beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG)
Hinweis:
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lehrgangsangebotsseite sowie den konkreten Ausbildungsmodulen.

Lehrgänge mit externer Abschlussprüfung ohne verpflichtenden Anwesenheitsnachweis
Erläuterung zu flexiblen Teilnahmeformen bei externen Abschlussprüfungen
In unserem dritten Beitrag möchten wir Ihnen näher erläutern, warum bestimmte Lehrgänge und Qualifizierungsmaßnahmen trotz externer Abschlussprüfung ohne verpflichtende Präsenz- oder Anwesenheitsnachweise innerhalb unserer Ausbildungsräumlichkeiten durchgeführt werden können.
Anders als bei den zuvor beschriebenen präsenz- und nachweispflichtigen Ausbildungsabschnitten erfolgt die fachliche Vorbereitung bei diesen Lehrgängen flexibel im Rahmen unseres Hybrid-Unterrichts, sofern der jeweilige Lehrgang entsprechend als Hybrid-Lehrgang angeboten wird.
Darüber hinaus bieten wir Lehrgänge an, die der fachlichen Vorbereitung auf externe Abschlussprüfungen bei zuständigen Prüfungsinstitutionen beziehungsweise Prüfungsstellen dienen, ohne dass hierfür zwingend ein präsenzpflichtiger Abschlusslehrgang oder ein gesetzlich vorgeschriebener Anwesenheitsnachweis innerhalb der D&D Bildungsagentur GmbH erforderlich ist.
Nicht präsenzpflichtige Ausbildungsinhalte können – sofern der jeweilige Lehrgang als Hybrid-Lehrgang angeboten wird – flexibel vor Ort oder online über unseren Online-Campus absolviert werden.
Die jeweiligen externen Abschlussprüfungen erfolgen anschließend bei der zuständigen Prüfungsinstitution beziehungsweise prüfenden Stelle.
Erläuterung zu den Prüfungsanforderungen sowie unserer Aufgabe als Ausbildungsträger bei externen Abschlussprüfungen
Die jeweiligen Prüfungsanforderungen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Prüfungsabläufe richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen prüfenden Institution bzw. zuständigen Stelle.
Die D&D Bildungsagentur GmbH übernimmt hierbei die fachliche Vorbereitung der Teilnehmenden im Rahmen der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme.
Beispiel für einen Lehrgang mit externer Abschlussprüfung ohne verpflichtenden Anwesenheitsnachweis:
- Schutz- und Sicherheitskraft
(Modul: Vorbereitung auf die externe IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO)
Hinweis:
Lehrgänge mit externer Abschlussprüfung ohne verpflichtenden Anwesenheitsnachweis können – sofern der jeweilige Lehrgang als Hybrid-Lehrgang angeboten wird – grundsätzlich zu 100 % flexibel online über unseren Online-Campus oder vor Ort absolviert werden.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche optionale Ausbildungsinhalte, praktische Ausbildungsabschnitte oder ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen – beispielsweise der Erwerb einer oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen – gesonderte Präsenzpflichten, praktische Unterrichte oder gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheitsnachweise beinhalten können.
Ob und in welchem Umfang verpflichtende Präsenzzeiten vorgesehen sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lehrgangsangebotsseite sowie den konkreten Ausbildungsmodulen.

Erläuterung zur Teilnahme am Online-Campus (Hybrid-Unterricht) bei nicht präsenzpflichtigen Ausbildungsinhalten sowie den technischen Voraussetzungen
Nachdem wir Ihnen die unterschiedlichen Ausbildungs-, Präsenz- und Prüfungsformen in den vorherigen Beiträgen näher erläutert haben, möchten wir Sie nachfolgend über die Voraussetzungen zur Teilnahme an unserem Online-Campus beziehungsweise Hybrid-Unterricht informieren.
Soweit Ausbildungsinhalte nicht als präsenzpflichtig beziehungsweise nachweispflichtig ausgewiesen sind, können diese – abhängig vom jeweiligen Lehrgang oder Ausbildungsmodul – flexibel vor Ort oder online über unseren Online-Campus absolviert werden.
Für die Teilnahme am Hybrid-Unterricht beziehungsweise Online-Campus sind bestimmte technische Voraussetzungen sowie grundlegende technische Kenntnisse erforderlich.
Alle Informationen zu:
- benötigten Endgeräten,
- der erforderlichen Internetverbindung,
- sowie den grundlegenden technischen Anforderungen
finden Sie im Abschnitt:
„Online am Live-Stream teilnehmen – Technische Voraussetzungen“
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Hohe Flexibilität – Teilnahme vor Ort oder online möglich
- Ortsunabhängiges Lernen – ideal auch außerhalb des Tagespendelbereichs (Berlin)
- Individuelles Lerntempo durch Aufzeichnungen und Materialien
- Direkte Betreuung durch qualifizierte Fachdozenten
- Strukturierter Unterricht mit modernen Lernmethoden
- Optimale Vorbereitung auf Prüfungen und Praxis

Damit Sie den Online-Campus optimal nutzen können, stehen Ihnen alle Funktionen für Ihre Teilnahme flexibel zur Verfügung. Ob vor Ort oder online – mit Ihrem persönlichen Zugang, einer stabilen Internetverbindung und der passenden technischen Ausstattung greifen Sie jederzeit auf Unterricht, Materialien und Kommunikation zu. So lernen Sie flexibel, sicher und bestens organisiert – ganz bequem von überall. Alle Funktionen und Voraussetzungen finden Sie hier auf einen Blick.

Für bestimmte Ausbildungsinhalte – insbesondere praxisorientierte Abschlusslehrgänge (Praxisphasen) – ist eine verbindliche Teilnahme vor Ort vorgesehen. Diese Praxisphasen bilden in der Regel den abschließenden Teil eines Lehrgangs und dienen der praktischen Anwendung sowie der gezielten Vorbereitung auf die jeweiligen Abschlussprüfungen. Darüber hinaus erfordert auch der Erwerb von Fahrerlaubnisklassen eine gesetzlich vorgeschriebene, durchgehende Teilnahme in Präsenz. Sowohl der theoretische Unterricht als auch die praktische Ausbildung müssen hierbei vollständig vor Ort absolviert werden. Damit auch Teilnehmende außerhalb des Tagespendelbereichs Berlin/Brandenburg an den Praxisphasen teilnehmen können, besteht – unter definierten Voraussetzungen – die Möglichkeit einer anteiligen Kostenübernahme für eine gewerbliche Unterkunft im festgelegten Rahmen. So ermöglichen wir Ihnen eine flexible und planbare Teilnahme an Ihrer Weiterbildung.

Ein wichtiges Anliegen von uns ist es, dass alle Teilnehmenden – unabhängig von Herkunft oder Sprache – auch an anspruchsvollen Lehrgängen in deutscher Sprache problemlos teilnehmen können. Dafür setzen wir auf moderne Live-Übersetzung in Ton und Schrift, die Inhalte in Echtzeit verständlich macht. Über 40 Sprachen stehen zur Auswahl, vier davon simultan. So entsteht eine inklusive, barrierearme und zukunftsorientierte Lernatmosphäre. Bildung, die verbindet.

Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung bzw. Förderung unserer Bildungsangebote – ob über einen Bildungsgutschein (z. B. durch die Agentur für Arbeit), den Arbeitgeberservice, weitere Kostenträger oder als Selbstzahler. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen für Sie in Frage kommen und unterstützen Sie auf dem Weg zu dem für Sie passenden Bildungsangebot.
