Modul: Spritzenschein
962-327-25

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Der „Spritzenschein“ ist ein Befähigungsnachweis für das Verabreichen von Injektionen. Injektionen sind grundsätzlich ärztliche Maßnahmen, die aber delegiert werden können.
Dazu muss die Person die nötige Befähigung haben (Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen).
Im Rahmen der Qualifizierung erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen, Maßnahmen der Hygiene, den Umgang mit Medikamenten und die erforderlichen Vorkehrungen im Hinblick auf die Arbeitssicherheit. Wir beschäftigen uns mit der subkutanen-, der intramuskulären- und der intravenösen Injektion, sowie dem Legen periphervenöser Zugänge. Auch Risiken wie Spritzenabszess, Nervenschädigungen oder Fehlinjektionen werden ausführlich behandelt.
Der Kurs berechtigt Sie nicht zur eigenständigen Durchführung von Injektionen / Blutentnahmen etc., er dient jedoch als Nachweis darüber, dass die nötigen Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt wurden. Die praktische Umsetzung muss vor Ort von einer Fachkraft / einem Arzt delegiert werden. Zuvor hat er sich davon zu überzeugen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.
Ausbildung
Modul- und Themenübersicht
Beispiel-Lehrvortrag anschauen
Ausbildung Modul: Spritzenschein
Ausbildungsinhalte:
- Spritzenschein
- Applikationen, s.c., i.m., i.v.
- Neuralgie, Ischialgie
- Spritzenabszess
- Therapeutische Breite, Nutzen-Risiko-Analyse
- 10-R-Regel, Kontraindikationen
- BTM, Psychopharmaka, Nebenwirkungen
- Therapeutika, Prophylaktika, Diagnostika
- Pharmakokinetik, Pharmakodynamik
- Hypnotika, Relaxanzien, Sedativa, Opiate, Nicht-Opiate
- Hygiene, Desinfektion
- Aktive und passive Immunisierung, STIKO
- Exposition, Disposition, pathogene Keime, Nosokomiale Infektion, MRSA
insgesamt: 40 U-Std.
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
insgesamt 1 Woche (5 Werktage / von Montag bis Freitag)
Tägliche Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen Spritzenschein im Präsenz-Lehrgang
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Teilnahmeempfehlung (siehe Reiter FAQ)
Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlichen ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Am letzten Tag des Lehrgangs absolvieren Sie eine Lernerfolgskontrolle (Test) als Leistungsnachweis. Die Lernerfolgskontrolle besteht aus ca. 30-50 Fragen mit den vermittelten Themeninhalten aus der Woche.
Die Abschlussnote der Lernerfolgskontrolle ist gleichzeitig Ihre Endnote des Moduls.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein aussagekräftiges Lehrgangs-Zertifikat.
Sollte Sie in der Abschlussprüfung (Lernerfolgskontrolle) ein unzureichendes Ergebnis (Endnote) erzielt haben, so ist es ebenfalls möglich eine Teilnahmebescheinigung, ohne Ausweisung einer Endnote, zu erhalten.
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
- Modul: Spritzenschein
Zusätzlich erhalten Sie zum/zur Lehrgangs-Zertifikat/Teilnahmebescheinigung einen Ausbildungsanhang mit Ausweisung der nachfolgenden Themeninhalten des Lehrgangs:
- Spritzenschein
- Applikationen, s.c., i.m., i.v.
- Neuralgie, Ischialgie
- Spritzenabszess
- Therapeutische Breite, Nutzen-Risiko-Analyse
- 10-R-Regel, Kontraindikationen
- BTM, Psychopharmaka, Nebenwirkungen
- Therapeutika, Prophylaktika, Diagnostika
- Pharmakokinetik, Pharmakodynamik
- Hypnotika, Relaxanzien, Sedativa, Opiate, Nicht-Opiate
- Hygiene, Desinfektion
- Aktive und passive Immunisierung, STIKO
- Exposition, Disposition, pathogene Keime, Nosokomiale Infektion, MRSA
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Rettung & Pflege" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen, um an dem Modul "Spritzenschein" teilzunehmen?
Das Modul „Spritzenschein“ ist optionaler Bestandteil unserer Qualifizierungen in den Bereichen Notfallrettung (z.B. Rettungssanitäter) und Pflege und Soziales (z.B. Pflegebasisschein). Hier existieren für den Spritzenschein keine gesonderten Zugangsvoraussetzungen.
Sollten Sie nicht an einer unserer Qualifizierungsmaßnahmen, bei dem das Modul Spritzenschein als modulares Bildungsangebot integriert ist, teilnehmen, so empfehlen wir medizinische Vorkenntnisse mit Nachweis des Abschlusses zum/zur Rettungssanitäter*in oder höher, Pflegebasisschein oder höher.
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Mindest-Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.
Hinweis:
Sollten Sie an einem Hybrid-Lehrgang interessiert sein, wo eine Teilnahme am Unterricht auch online (von Zuhause) aus möglich ist, so klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Spritzenschein im Hybrid-Lehrgang
Benötige ich für die Teilnahme am Bildungsangebot Schutzimpfungen?
Für die Teilname an diesem Bildungsangebot ist der Nachweis von Schutzimpfungen nicht vorausgesetzt.
FAQ / Wissenswertes
Wird der "Spritzenschein" bundesweit anerkannt?
Der Spritzenschein dokumentiert, dass das für das Verabreichen von Injektionen erforderliche theoretische Hintergrundwissen vermittelt wurde.
Auf dieser Basis erfolgen in der Regel bei den jeweiligen Einsatzstellen interne Schulungen, die dem zur Delegation berechtigten Fachpersonal die Sicherheit geben, dass die hausinternen Qualitätsrichtlinien eingehalten werden.
Als Ergänzung zum Spritzenschein wird somit in der Regel zusätzlich der „hausinterne Spritzenschein“ des jeweiligen Anbieters von Gesundheitsdienstleistungen erworben.
Welche Qualifikationen weise ich mit dem Besitz des Spritzenscheins nach?
Der Spritzenschein gibt Auskunft darüber, dass die für das Setzen von Spritzen erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden. Hierbei werden vorrangig die Themen:
- Rechtlichen Grundlagen
- Hygiene
- Umgang mit Medikamenten
- Arbeitssicherheit
behandelt.
Eigenständige Durchführung von Injektionen / Blutentnahme. Darf ich mit dem Spritzschein eigenverantwortlich Spritzen setzen?
Nein!
Der Kurs berechtigt nicht zur eigenständigen Durchführung von Injektionen, Venenpunktionen oder Blutentnahmen.
Der „Spritzenschein“ ist kein rechtlich geschützter Begriff und beinhaltet keine eigenständige Befugnis zum Setzen von Spritzen. Injektionen sind zwar grundsätzlich ärztliche Maßnahmen, die aber nicht dem *Arztvorbehalt unterliegen und daher delegiert werden können.
*Arztvorbehalt
- Tätigkeiten, die nur approbierte Ärzte/Ärztinnen ausführen dürfen
Tätigkeiten, die nicht dem "Arztvorbehalt" unterliegen, können delegiert werden
Die oder der Delegierte benötigt keine passende formelle und materielle Qualifikation, folglich auch keinen Spritzenschein. Voraussetzung allerdings ist, dass die oder der Delegierte die Tätigkeit genauso beherrscht wie der approbierte Arzt oder die Ärztin.
Folglich muss das ärztliche Personal sich im Einzelfall der individuellen Befähigung des Beauftragten versichern.
Der Spritzenschein gibt dem Arzt Auskunft darüber, dass entsprechenden Kenntnisse vermittelt wurden.
Wer darf Injektionen autorisieren?
Delegation
„Übertragung bestimmter Tätigkeiten an ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter zur selbstständigen Erledigung. Leistungen, die der Arzt wegen ihrer Art oder der mit ihnen verbundenen Gefährlichkeit nicht höchstpersönlich erbringen muss, darf er an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren. Auswahl, Anleitung und Überwachung geschehen in Abhängigkeit von der Qualifikation.“ (Deutsches Ärzteblatt 10/2015)
Auch wenn ein nichtärztlicher Mitarbeiter über eine nötige Qualifikation, z.B. „Spritzenschein“ verfügt, um eine ärztliche Tätigkeit auszuführen, darf er das nicht automatisch. Der Arzt entscheidet an wen er die Tätigkeiten delegiert und an wen nicht.
Ärzte haben hierbei drei Pflichten zu beachten:
- Auswahlpflicht
- Anleitungspflicht
- Überwachungspflicht
Der Arzt beurteilt, ob der nichtärztliche Mitarbeiter die geeignete Qualifikation hat bzw. die ärztliche Maßnahme auch beherrscht. Der Arzt hat die Pflicht den Beauftragten/Delegierten anzuleiten und auch zu überwachen.
Wie häufig muss der Spritzenschein aktualisiert werden?
Grundsätzlich wird die Weiterbildung einmalig absolviert, damit sind die erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Im Gesundheitswesen ist es jedoch üblich, dass hausintern entsprechende Fort- und Weiterbildungen regelmäßig durchgeführt werden, um das Wissen stetig zu aktualisieren.
Diejenigen Personen, die vor Ort ihre Fertigkeiten nachgewiesen haben, erhalten dann den hausinternen Spritzenschein.
Wer trägt die Verantwortung, wenn ich, wie angeordnet, eine Injektion setze?
Die Delegationsverantwortung verbleibt beim delegierenden medizinischen Fachpersonal. Die Durchführungsverantwortung liegt bei dem/der Durchführenden. Die Verantwortung ist hier also geteilt.
Haftung bei delegierten ärztlichen Tätigkeiten
Die Verantwortung bei der Delegation ärztlicher Tätigkeiten trägt nicht der Delegierte, sondern der Arzt, da der Behandlungsvertrag nur zwischen Arzt und Patient besteht. Das nicht-ärztliche Personal zählt rechtlich gesehen als Erfüllungsgehilfe. Bei Behandlungsfehlern durch den Delegierten haftet i.d.R. der Arzt.
Haftung des nichtärztlichen Personals
- Der Delegierte ist haftbar, sofern er entgegen der ärztlichen Anweisung handelt.
- Der Delegierte ist haftbar bei Nichteinhaltung der Remonstrationspflicht.
Delegierte müssen einerseits widersprechen, sofern sie Bedenken haben, da sie sich die ärztliche Maßnahme nicht zutrauen und andererseits, wenn die delegierte Maßnahme gegen medizinisches Basiswissen verstößt.
Gesetzliche Vorschriften (Welche Injektionsformen und Erstapplikationen dürfen an nichtärztliches Personal delegiert werden?)
Gesetzliche Vorschriften, die eindeutig Injektionsformen und Erstapplikationen beschreiben, welche delegiert werden dürfen und welche nicht, gibt es leider nicht. Vor allem ist der Umfang der ärztlichen Tätigkeiten, die delegiert werden können in der Rechtsprechung umstritten.
Ärzte berufen sich allerdings auf die Notkompetenz und v.a. auf das
Urteil des BGH vom 24.06.1975, VI ZR 72/74:
„Die Verwendung nichtärztlicher Hilfspersonen ist aus der modernen Medizin und insbesondere aus dem heutigen Klinikwesen nicht wegzudenken. Es ist auch unvermeidlich, dass diesen Hilfspersonen ein hohes Maß an Verantwortung zufällt. (…) Ein persönliches Eingreifen des Arztes ist vielmehr grundsätzlich nur zu fordern, wo die betreffende Tätigkeit gerade beim Arzt eigene Kenntnisse und Kunstfertigkeiten voraussetzt.“
Zusätzliche Rechtsvereinbarung und Beispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen:
Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 1. Oktober 2013 (Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R.)
Delegation von Injektionen, Infusionen und Bluentnahmen
Es werden die s.c. (subkutane Injektion), i.m. (intramuskuläre Injektion), insbesondere Injektionen in den Musculus deltoideus (Oberarm), sowie die Venenpunktion vermittelt.
delegierbar
- Subkutane Injektionen
- Intramuskuläre Injektionen
nicht delegierbar bzw. delegierbar nur unter Vorbehalt (z.B. Notkompetenz)
- Erstapplikation von Medikamenten,
- intravenöse Injektionen, i.v.-Zugänge und Gabe von Notfall-Medikamenten
- Blutentnahmen und Infusions-Gabe
Ein Blick hinter die Kulissen (Erläuterung zur Unterrichtsdurchführung)
Es erwartet Sie eine ausgewogene Unterrichtsdurchführung aus Theorie und Praxis. Zudem verfügt die D&D Bildungsagentur GmbH über alle Materialien, die in der Notfallrettung und Pflege zum Einsatz kommen, sowie eine große Anzahl an Modellen wie z.B. eine wirklichkeitsgetreue Nachbildung eines Armes mit Muskeln, Gefäßen und Haut, sodass Sie Ihre praktischen Fertigkeiten unter realistischen Bedingungen erlernen können.
Förderung / Finanzierung

Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
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