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Wenn ich eine Weiterbildung oder Umschulung mache, erhalte ich dann weiter ALG I?

Grundsätzlich Ja! Denn die Bestimmungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert, auch während einer Weiterbildung oder Umschulung! Genaueres erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler.

Wo finde ich eine geeignete Weiterbildung oder Umschulung?

Zum Beispiel in der Datenbank KURSNET der Agentur für Arbeit.

Oder Sie suchen sich gleich hier eine passende Weiterbildung oder Umschulung aus.

alle Bildungsangebote auf einen Blick

 

Wichtig!

Sie sollten im Falle juristischer Fragestellungen Entscheidungen nicht allein aufgrund der Informationen auf unserer Website treffen. Nur eine individuelle Beratung, z.B. durch Ihren Fallmanager in der Arbeitsagentur, kann auch die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.