Beschleunigte Grundqualifikation (Personenverkehr)gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung
Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbstständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).
Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Bus)
Wer ist betroffen?
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
- Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
- Alle Busfahrer/in im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze die ihren Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben haben
Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?
Es gibt 3 verschiedene Varianten:
- Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
- Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
- Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)
Die Beschleunigte Grundqualifikation
- Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
- Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
- Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
- Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
- Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
- Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E (max.16 Fahrgastplätze) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
- Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehre bis 50 km ab 21 Jahre und anderen Verkehren ab 23 Jahre
Definition Umsteiger und Quereinsteiger
- Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt
- Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)
Übergangsregelung
Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:
- Im Personenverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben wurde. Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2015)
Wie lange ist die Qualifikation gültig?
- 5 Jahre / danach müssen Sie alle 5 Jahre an der Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer (Personenverkehr) teilgenommen haben, um weiterhin als Bus-Fahrer/in im gewerblichen Personenverkehr tätig sein zu dürfen
Ausbildung
Ausbildungsinhalte
Beschleunigte Grundqualifikation - Personenverkehr
- Rechtsverordnungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
- Fahrgastsicherheit und Gesundheit
- Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
- Zollrecht
- Lenkzeiten
- Kontrollgeräte
- Kinematische Kette
- Energie und Umwelt
- Fahrzeugtechnik
Gebühren / Kursinformationen / Abschlüsse
Lehrgangsdauer
Je nach Voraussetzung (Regelprüfung, Prüfung Quereinsteiger, Prüfung Umsteiger)
weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reiter (Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung)
Lehrgangsgebühren
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Kostenangebot
Umfang: Kostenangebot für Lehrgangsgebühren mit ausgewiesener MwSt. inkl. Lernmaterialien
Die IHK-Prüfungsgebühren sind externe Gebühren und sind nicht in unserem Kostenangebot aufgelistet/enthalten.
Für weitere Informationen bzgl der IHK-Prüfungsgebühren sowie Voraussetzungen lesen Sie bitte den Reiter "Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung"
Teilnehmervoraussetzungen
keine
Tägliche Unterrichtszeit
Mo.-Fr. 8:00 Uhr – 15:00 Uhr
Ihre Abschlüsse
- Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (trägerintern)
- IHK-Zertifikat "Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr“
Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung
1. Unterlagen/Nachweise
Für die Zulassung zur Prüfung müssen verschiedene Unterlagen/Nachweise vorgelegt werden. Folgende Unterlagen/Nachweise sind der Anmeldung beigefügt:
Regelprüfung
- Original des Schulungsnachweises für den Personenverkehr einer anerkannten Ausbildungsstätte über 140 Stunden (spätestens am Prüfungstag)
Prüfung Quereinsteiger
- Original des Schulungsnachweises für den Personenverkehr einer anerkannten Ausbildungsstätte über 96 Stunden (spätestens am Prüfungstag)
- Kopie des Fachkundenweises Omnibusverkehr (Unternehmerprüfung)
Prüfung Umsteiger
- Original des Schulungsnachweises für den Personenverkehr einer anerkannten Ausbildungsstätte über 35 Stunden (spätestens am Prüfungstag)
- Nachweis Grundqualifikation Güterverkehr nach § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bzw. Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C oder CE
2. Wohnortprinzip der Prüfung
Bitte beachten Sie, dass die Ablegung der Prüfung vor der IHK Berlin nur dann möglich ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Dies ist spätestens vor Beginn der Prüfung durch Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments nachzuweisen. Bei Wohnsitz in einem anderen IHK-Bezirk ist rechtzeitig das Einverständnis der dortigen IHK für die Ablegung der Prüfung in Berlin nachzuweisen (sog. Freistellung)
3.Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt für die Regelprüfung 120 €,
für die Prüfung Querein- und Umsteiger 110 €. Sie muss bis spätestens zu Beginn der Prüfung bezahlt sein.
Für Firmen (Fahrschulen, Weiterbildungsträger usw.) gilt:
Bei Überweisung warten Sie bitte den Erhalt des Gebührenbescheides der IHK ab. Sie muss bis spätestens zu Beginn der Prüfung bezahlt sein.
Für selbstzahlende Prüfungsteilnehmer gilt:
Die Gebühr ist bei Anmeldung zur Prüfung im Servicecenter der IHK zu bezahlen.
- montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
4. Rücktrittsregelungen:
Nach der Gebührenordnung der IHK-Berlin ist der Rücktritt von der Prüfung innerhalb von 14 Tagen vor dem Prüfungstermin die halbe Gebühr, bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die volle Gebühr als Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Anmeldung muss schriftlich (per Post, fax oder E-Mail) erfolgen
Anmeldeformular der IHK- Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr hier downloaden
Prüfungsverordnung der IHK hier downloaden
aktuelle Terminübersicht unter www.ihk-berlin.de
Haftungsausschluss / Quellenangabe
Urheber: IHK-Berlin
Bitte beachten Sie, dass der Verfasser dieser Angaben die IHK Berlin ist. Für die Richtigkeit / Aktualität der verlinkten Dokumente übernimmt die D&D Bildungsagentur GmbH keine Haftung.
Bei Nutzung der als Link zur IHK Berlin zur Verfügung gestellten Internetpräsenz, erklären Sie sich mit unserem Haftungsausschluss einverstanden.
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein
Seit dem Inkrafttreten des europaweiten Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) am 9. September 2008 haben sich in die Anforderungen an den gewerblichen Linien- und Reiseverkehr stark verändert. Unabhängig von Besitz eines gültigen Führerschein der Klassen D1 oder D sowie einem geplanten Erwerb dieser Klassen, ist die Durchführung bestimmter Fahrten ohne Nachweis von entsprechenden Aus- oder Weiterbildungen, welche im Führerschein eingetragen werden, untersagt. Dieses Gesetz gilt sowohl für Neulinge als auch für erfahrene Berufskraftfahrer.
Bei Verstoß gegen dieses Gesetz drohen Bußgelder bis zu 20.00 €!
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein:
„Ich besitze die neue Klasse B, welche Busse darf ich fahren?“
Sie dürfen mit der neuen Klasse B so gut wie gar keine Busse fahren. Es zählen hierbei nicht die Anzahl der Fahrgäste sondern der Fahrgastsitze. Sie benötigen ab 8 Fahrgastsitzen die Klasse D1 oder D.
„Ich arbeite als KFZ Schlosser, benötige ich für die Probefahrten die Klasse D bzw. D1?“
Nein, Probefahrten sind vom Gesetz ausgenommen, sie benötigen jedoch, unabhängig von der Anzahl der Fahrgastsitze, den Führerschein C1 für Busse ab 3,5t bis 7,5 t und für Busse über 7,5t die Klasse C. Nicht ausgenommen sind hierbei sogenannte Überführungsfahrten oder der Hol- und Bringeservice. Für diese Fahrten benötigen Sie die Klasse D1 bzw. D
„Ich möchte mit dem PKW (8 Fahrgastsitze) Ausflugsfahrten durchführen. Welchen Führerschein benötige ich hierfür?“
Die Führerscheinklasse B ist ausreichend, allerdings benötigen Sie zusätzlich einen Personenbeförderungsschein!
„Ich möchte gerne den Busführerschein erwerben, benötige ich die zusätzliche IHK Prüfung nach dem BKrFQG?“
Sie können den Busführerschein auch ohne IHK Prüfung erwerben, allerdings dürfen Sie, im Gegensatz zum LKW, ohne IHK Prüfung so gut wie keine Fahrten durchführen!
„Ich bin seit Jahren als LKW Fahrer (mit Eintrag 95 im Führerschein) unterwegs und möchte gerne auf den Bus umsteigen. Muss ich zum Führerschein hierfür die IHK Prüfung machen? „
Ja, der Führerschein alleine genügt nicht. Sie müssen die Grundqualifikation für Personenverkehr, nach dem BKrFQG mit einer IHK Prüfung ablegen. Allerdings gelten in diesem Fall andere Voraussetzungen als für komplette Neulinge. Als sogenannter „Umsteiger“ beträgt die Dauer der Grundqualifikation statt 140 Stunden nur 35 Stunden.
„ Ich besitze den alten 3er Führerschein (vor 1.1.99), aber keinen LKW Führerschein und möchte auf meine alten Tage Busfahren. Existiert eine Altersbegrenzung, wenn nein, was benötige ich?“
Eine Altersgrenze existiert nicht. Solange sie die vorgeschriebenen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen bestehen. Sie besitzen aufgrund des alten 3er Führerscheins automatisch die Grundqualifikation Güterverkehr und dürfen LKWs bis zu 7,5t fahren. Sie absolvieren somit als sogenannter „Umsteiger“ von Güterverkehr auf Personenverkehr eine Grundqualifikation von 35 Stunden und absolvieren im Anschluss die IHK Prüfung.
„Ist es ratsam, den Führerschein Klasse DE bzw. D1E mit zu erwerben?“
Das hängt davon ab, ob Sie später im Linien- oder Reisebusverkehr tätig sein wollen. Da im Reisebusverkehr häufig Gepäck- oder Fahrradanhänger mitgeführt werden, welche meistens eine Zuglast von 2t. besitzen, ist hierfür der Besitz der Klassen DE bzw. D1E erforderlich! Im Linienverkehr werden in der Regeln keine Anhänger mitgeführt (Gelenkzüge gelten nicht als Busse mit Anhänger), in diesem Fall genügt die Klasse D. Sollten Sie bereits die Klasse CE erworben haben, so schließt diese DE mit ein. Dies gilt entsprechend für die Führerscheinklasse C1E, welche die Klasse D1E einschließt.
Kleine Busse (D1) dürfen bereits ab 18 Jahren gefahren werden!
Große Busse (D) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ab 20 Jahren gefahren werden!
„Ich möchte so früh wie möglich ins Busgeschäft einsteigen, kann ich das mit 18 Jahren schon?“
Für die Klasse D1 gilt grundsätzlich das Mindestalter von 21 Jahren.
Für die Klasse D gilt grundsätzlich das Mindestalter von 24 Jahren.
Ausnahmen bezüglich des Mindestalters gibt es in beiden Klassen:
1. Ausnahme: Lehre zum Berufskraftfahrer
Sie absolvieren eine mind. 2 jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Klasse D1: Reduzierung des Mindestalter auf 18 Jahre
Klasse D: Reduzierung des Mindestalter auf 18 Jahre nur für Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge. In beiden Klassen sind Fahrten nur im Inland und in Verbindung mit dem Ausbildungsverhältnisses zulässig. Ist der Auszubildenden bei Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse D bereits 20 Jahre, ist diese während oder nach Abschluss seiner Ausbildung ohne Auflagen uneingeschränkt gültig.
2. Ausnahme: Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr bei der IHK, für Klasse D ab dem Mindestalter 21 Jahre möglich, uneingeschränkte Nutzung.
Zusätzlich zur Führerscheinausbildung Klasse D absolviert man die Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr bei der IHK. Hierbei spricht auch von der großen BKF Prüfung (nicht zu verwechseln mit der Beschleunigten Grundqualifikation, siehe 3. Ausnahme). Diese Prüfung bei der IHK, besteht aus einem sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Teil. Im Gegensatz zur Beschleunigten Grundqualifikation sind bei dieser Grundqualifikationsprüfung keine Ausbildungsstunden vorgeschrieben, allerdings erfordert das große Themengebiet eine intensive Vorbereitung. Unabhängig von dieser Prüfung erfolgt die normale Führerscheinausbildung Klasse D in der Fahrschule. Haben Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen, besitzen Sie nicht nur den Führerschein Klasse D sondern auch die zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation für alle gewerblichen Fahrten mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
3. Ausnahme: Beschleunigte Grundqualifikation für die Klasse D
Das Mindestalter beträgt hierbei 21 Jahren für den Linienverkehr und 23 Jahre für den Reiseverkehr
Sie absolvieren zu ihrer Führerscheinausbildung eine Beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender IHK Prüfung. Die vorgeschriebene Ausbildung umfasst 140 Stunden. Eine Ausnahme stellt die Ausbildung für Umsteiger von LKW auf Bus da. Hierbei werden lediglich 35 Stunden benötigt.
Der Einsatz im Linienverkehr bis 50 km ist ab 21 Jahren möglich. Wollen Sie jedoch im Reiseverkehr tätig werden, ist das erst mit 23 Jahren möglich oder Sie entscheiden sich für die 2.Ausnahme (Grundqualifikationsprüfung)
Förderung / Finanzierung
Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.