Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C
962-450-24

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |


Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Das Bewachungsgewerbe wird in den kommenden Jahren stetig anwachsen, sowie der damit verbundene Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen. Die gewerbliche Ausübung einer Tätigkeit setzt den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß § 34a GewO voraus.
Sollten Sie eine Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe anstreben, so ist ebenfalls der Nachweis der Sachkunde zu erbringen.
Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Ausbildung von Sicherheitskräften bereiten wir Sie zielorientiert auf die Sachkundeprüfung vor.
Für Interessenten, die z.B. eine Tätigkeit im Personenschutz oder Geld- und Werttransport anstreben, ist unser Kursangebot ebenfalls mit dem modularen Ausbildungsbaustein „Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz“, sowie dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C kombinierbar.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Reitern.
Ausbildung
Ausbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft
Modul: Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Unfallverhütungsvorschriften / Umgang mit Waffen
- Umgang mit Menschen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
insgesamt: 320 U-Std.
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Modul: Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)
Woche 1
- Waffengesetz Grundlagen
- Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Waffenrechtliche Begriffe
- Verbotene Waffen und Gegenstände
- Straf-, Bußgeldvorschriften
Woche 2
- Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
- Waffentechnik und Munition
- Handhabung der Schusswaffen und Munition
- Not- und Seenotsignalmittel
- Ausbildung auf dem Schießstand
insgesamt: 80 U-Std.
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Modul: Abschlusslehrgang für die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO
- Wiederholung und Festigung der Prüfungsfragen
- Prüfungssimulationen mit Auswertung
- IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO
insgesamt: 120 U-Std.
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C
Einleitung
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, neben der Ausbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft, ebenfalls folgende Fahrerlaubnisklassen einzeln, oder in Kombination zu erwerben.
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
(weitere Informationen anzeigen)
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
(weitere Informationen anzeigen)
Ausbildungsinhalte Fahrerlaubnisklasse B
- Schutz- und Sicherheitskraft
- zzgl. Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Berufliche Einsatzmöglichkeiten:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet Ihnen im Sicherheitsgewerbe nicht nur zusätzliche Chancen, sondern ist in vielen Bereichen eine zentrale Voraussetzung. Zahlreiche Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsdienst lassen sich erst durch die Mobilität mit dem PKW zuverlässig und professionell ausüben.
Als Schutz- und Sicherheitskraft mit der Fahrerlaubnis Klasse B verfügen Sie über die notwendige Qualifikation, um nicht nur stationäre Aufgaben zu übernehmen, sondern auch mobile Einsätze durchzuführen. Dazu zählen:
-
Führen von Kraftfahrzeugen im Bewachungsgewerbe (z. B. City-Streife):
Sie übernehmen Einsatzfahrten innerhalb städtischer Gebiete, führen regelmäßige Kontrollfahrten durch und zeigen Präsenz in Wohn- und Gewerbegebieten, um Straftaten wie Vandalismus oder Einbrüche zu verhindern. -
Revier- und Streifendienst:
Sie kontrollieren und überwachen mehrere Objekte, häufig auch außerhalb der Stadt. Diese Tätigkeit erfordert Flexibilität und bietet abwechslungsreiche Einsatzzeiten – ein klassisches Aufgabenfeld für Sicherheitskräfte mit PKW. -
Geld- und Werttransport (bis 3,5 t):
Sie sind verantwortlich für den sicheren Transport von Bargeld, Wertgegenständen oder sensiblen Dokumenten. Hierbei stehen Zuverlässigkeit, Diskretion und verantwortungsvolles Handeln im Mittelpunkt. -
Veranstaltungs- und Objektschutz mit mobilen Einsätzen:
Mit dem PKW erreichen Sie flexibel unterschiedliche Einsatzorte – beispielsweise Großveranstaltungen, Baustellen oder Logistikzentren – und sorgen dort für Sicherheit und Ordnung.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Informations-Video (Fahrschulsimulator)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild
Inklusive Ausbildung am Fahrschulsimulator von Vogel
Ihre Führerscheinausbildung beginnt modern und praxisnah: Im Rahmen Ihres Lehrgangs ist auch die Ausbildung am Fahrschulsimulator des Marktführers Vogel inbegriffen. Hier trainieren Sie alle wichtigen Bereiche – von Grundfertigkeiten wie Sitzposition, Anfahren, Schalten, Bremsen und Lenkübungen über Abbiegen in komplexen Verkehrssituationen bis hin zu Vorfahrtsregeln, Kreisverkehr und Kreuzungen. Auch besondere Ausbildungsfahrten wie Autobahn- und Überlandfahrten können realistisch simuliert und intensiv geübt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Ausbildungsinhalte Fahrerlaubnisklasse C
- Schutz- und Sicherheitskraft
- zzgl. Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
Fahrerlaubnisklasse C – für alle Eventualitäten im Geld- und Werttransport
Geld- und Werttransporter sind mit speziellen Ausstattungen versehen, die den hohen Anforderungen im Sicherheits- und Transportwesen entsprechen – darunter verstärkte Panzerungen, moderne Sicherheitssysteme, Alarmtechnik sowie erweiterte Schließ- und Laderaumlösungen. Diese umfassende Ausstattung gewährleistet Sicherheit, Funktionalität und Effizienz im Einsatz, führt jedoch in der Regel zu einem deutlich höheren Fahrzeuggewicht.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, die in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene zulässige Gesamtmasse zu berücksichtigen: Überschreitet diese die Grenze von 3.500 kg, ist die Fahrerlaubnisklasse B nicht mehr ausreichend. In solchen Fällen ist die Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Sie stellt sicher, dass auch schwerere und umfangreicher ausgestattete Geld- und Werttransporter den gesetzlichen Vorgaben entsprechend und mit höchster Professionalität geführt werden können.
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Sondergeschützte Kraftfahrzeuge (z.B. gepanzerte Einsatzfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
- Führen von Sonderkraftfahrzeugen im Bewachungsgewerbe (z.B. Geld- und Werttransporter) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg
Gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse C
Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse C müssen Sie ebenfalls die "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr" absolvieren, welche mit einer IHK-Prüfung abschließt.
Für weitere Informationen zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr"
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Ausbildungsdauer Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C
Einleitung:
Die Führerscheinausbildung/en finden dual zu Ihrem Lehrgang und zu den täglichen Unterrichtszeiten statt. Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über eine hausinterne Fahrschule, sodass Ihre Führerscheinausbildung komfortabel am gleichen Ausbildungsort stattfindet.
Unser Bestreben ist es, dass alle Führerscheinausbildungen mit Beendigung Ihres Lehrgangs erfolgreich abgeschlossen sind.
Bitte prüfen Sie bereits vor Beginn Ihres Lehrgangs die Gültigkeit Ihrer Ausweis-Dokumente wie Personalausweis bzw. Reisepass. Zusätzlich können Sie bereits einen kostenlosen Sehtest bei einem Augenoptiker durchführen, damit bei einer Sehschwäche und der damit verbundenen Anfertigung einer Sehhilfe keine wertvolle Zeit verloren geht. Brillenträgern empfehlen wir ebenfalls einen aktuellen Sehtest durchzuführen.
Häufig werden wir gefragt: Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Eine Führerscheinausbildung ist immer eine individuelle Ausbildung. Die eigene Leistungsbereitschaft nimmt hier einen großen Stellenwert ein. Dies umfasst zunächst die theoretische Ausbildungsphase und den damit verbundenen regelmäßigen Besuch des Theorie-Unterrichts. Ebenfalls ist diese Ausbildungs-Phase davon begleitet, dass der Lernstoff erlernt werden muss, um die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen.
Hier zählt Ihr Engagement!
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich bei jedem Fahrschüler unterschiedlich und hängt ebenfalls von persönlichen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch von einem gewissen Geschick ab.
Gerne führen wir hier das Beispiel an, dass sich z.B. ein Kind zum ersten Mal auf ein Fahrrad setzt und ein Naturtalent ist und bei einem anderen Kind bedarf es viel Übung bis eine gewisse Fahrsicherheit erreicht wurde. Hier sprechen wir von persönlichen Voraussetzungen, die bei jedem Menschen unterschiedlich sind.
Fazit:
Abhängig von dem oben Geschilderten können gewisse Ausbildungsinhalte auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen. Hinzu kommt, dass ein Termin für die praktische Führerscheinprüfung durch die zuständigen Prüforganisationen wie DEKRA und TÜV vergeben wird und ebenfalls nach Beendigung Ihres Lehrgangs stattfinden kann.
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
Ausbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft
- Modul: Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO (8 Wochen)
- Modul: Abschlusslehrgang für die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO (3 Wochen)
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, C:
Die Führerscheinausbildungen finden innerhalb der regulären Lehrgangsdauer statt.
Lehrgangsdauer insgesamt:
insgesamt 11 Wochen
(optional) buchbare Zusatz-Module:
- Modul: Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG) (2 Wochen)
zzgl. Dauer je nach optionalem Modul
Tägliche Unterrichtszeiten:
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ausbildungszeiten der Fahrschule
Ausbildungszeiten Theorie-Unterricht und Fahrstunden
Die Führerscheinausbildung der Klasse B (Theorie und Praxis) findet dual zu den täglichen Unterrichtszeiten Ihres Lehrgangs in der hauseigen Fahrschule der D&D Bildungsagentur GmbH statt.
Ausbildungszeiten der besonderen Ausbildungsfahrten
Bitte beachten Sie jedoch, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Nacht- und Dämmerungsfahrten) außerhalb der täglichen Unterrichtszeiten eingeplant werden.
Nichts wird verpasst!
Für den Zeitraum, in dem Sie für Ihre individuellen Fahrstunden eingeplant werden bzw. am Theorie-Unterricht der Fahrschule teilnehmen, sind Sie angehalten, den Lernstoff des täglichen Unterrichts eigenständig nachzuarbeiten.
Hierfür steht Ihnen das hauseigene Server-System mit den täglichen Video-Aufzeichnungen des gesamten Unterrichts zur Verfügung.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen Schutz- und Sicherheitskraft im Präsenz-Lehrgang
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlich ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
- Modul: Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO
- Modul: Abschlusslehrgang für die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO
- (optional) Modul: Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)
Trägerinternes Abschluss-Zertifikat als:
- Schutz- und Sicherheitskraft
Externe Abschlüsse:
- IHK-Abschluss (Sachkunde gemäß § 34a GewO)
- (optional) Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG)
Fahrerlaubnisklassen:
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse B
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse C
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Sicherheit & GAB" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link (Mediathek Sicherheit & GAB)
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH, für die Teilnahme am Lehrgang, nicht abverlangt. Um jedoch eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe tatsächlich auszuüben, ist ein eintragungsloses Führungszeugnis nachzuweisen.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir ein Mindest-Sprachniveau von "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Ich bin alleinerziehendes Elternteil. Kann ich den Unterricht vorzeitig verlassen, um mein Kind aus der Kita, Schule abzuholen?
Bei Förderung der Maßnahme mit einem Bildungsgutschein besteht Anwesenheitspflicht über den gesamten Tag (8:00 Uhr - 15:00 Uhr), mit Führerscheinerwerb (8:00 Uhr - 16:00 Uhr). Jedoch können mit Zustimmung des zuständigen Kostenträgers, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem JobCenter individuelle Freistellungszeiträume für ein "späteres Erscheinen bzw. vorzeitiges Verlassen der Schulungsstätte" vereinbart werden.
Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der D&D Bildungsagentur GmbH, ob eine Teilnahme an dem Bildungsangebot mit einer Freistellung eingeräumt wird. Die Freistellung muss vor Beginn des Bildungsangebotes vertraglich im Bildungsvertrag fixiert werden. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung Ihres zuständigen Sachbearbeiters, sowie Nachweis über die Schließzeiten der Kita, Schule etc.
Hinweis:
Sollten Sie an einem Hybrid-Lehrgang interessiert sein, wo eine Teilnahme am Unterricht auch online (von Zuhause) aus möglich ist, so klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Schutz- und Sicherheitskraft im Hybrid-Lehrgang
Wird der Abschluss als Schutz- und Sicherheitskraft bundesweit anerkannt?
Mit dem erfolgreichen IHK-Abschluss (Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO) sind Sie berechtigt, bundesweit im Bewachungsgewerbe tätig zu werden bzw. wird Ihr Abschluss bundesweit anerkannt.
Darf ich als Schutz- und Sicherheitskraft besondere (sondergeschützte) Kraftfahrzeuge wie z.B. einen gepanzerten Geld- und Werttransporter führen?
Für das Führen von besonderen bzw. sondergeschützten Fahrzeugen (z.B. Geld- und Werttransportern, gepanzerte Limousine o.ä) müssen Sie über den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis verfügen. Übersteigt das Kraftfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von über 3500kg, benötigen Sie den Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 bzw. C und für die gewerbliche Nutzung zusätzlich ebenfalls den erfolgreichen IHK-Abschluss „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“.
Sollten Sie eine gewerbliche Tätigkeit im Personenschutz anstreben, die auch die gleichzeitige Beförderung von Schutzpersonen in einem Kraftfahrzeug beinhaltet (Chauffeur mit Personenschutz), so müssen Sie als Fahrzeugführer im Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt den Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 2 Jahre voraus.
Zudem müssen Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika:
Sollte Ihr Lehrgang ein verpflichtendes Betriebspraktikum beinhalten, kann es sein, dass besondere Schutzimpfungen, z. B. gegen Hepatitis A und B, erforderlich sind. Diese Impfkosten fallen in den Bereich der persönlichen Daseinsfürsorge und sind daher nicht erstattungsfähig durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Die Finanzierung liegt in diesem Fall bei Ihnen selbst.
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.
Was beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Falle einer MPU-Anordnung zu beachten ist!
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich. Eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU kann dabei nicht nur aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergehen – was zu den charakterlichen Voraussetzungen zählt –, sondern auch wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Die Teilnahme am Lehrgang zum/zur Rettungssanitäter*in ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.
FAQ / zur IHK-Sachkundeprüfung
Informations-Video (Erläuterung zur IHK-Sachkundeprüfung)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Einleitung zur IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
Im Bewachungsgewerbe bildet der Paragraph 34a der Gewerbeordnung (GewO) gemeinsam mit der Bewachungsverordnung (BwachV) die gesetzliche Grundlage für eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Durch diese gesetzlichen Regelung wird sichergestellt, dass nur fachkundige Personen die Verantwortung für die Sicherheit fremdem Lebens und Eigentums übernehmen, die auch im behördlichen Sinne ausgebildet, zuverlässig und persönlich für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe geeignet sind.
Den Nachweis einer erfolgreichen Sachkundeprüfung müssen generell alle Personen erbringen, die eine selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe anstreben.
Als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens benötigen Sie ebenfalls die erfolgreiche Sachkundeprüfung, wenn Sie in den nachfolgenden Bereichen tätig werden möchten:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach dem Asylgesetz, in leitender Funktion
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Ablauf der IHK-Prüfung
Die Prüfung bei der IHK setzt sich aus den folgenden Inhalten:
- schriftlicher Teil (schriftliche Prüfung)
- mündliche Prüfung gemäß § 34a GewO
und den Sachgebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit Menschen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
zusammen.
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen Sie nachfolgende Dokumente:
- gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis)
- beim Reisepass ist ebenfalls eine Meldebescheinigung vorzulegen
Erläuterung der schriftlichen Prüfung
- Je nach Bundesland und zuständiger Industrie- und Handelskammer können die Prüfungen an unterschiedlichen Tagen stattfinden.
- Die schriftliche Prüfung gilt für 2 Jahre, innerhalb dieser Zeit muss auch die mündliche Prüfung absolviert werden, anderenfalls verliert die schriftliche Prüfung ihre Gültigkeit.
- Während der schriftlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zulässig.
- Im Falle des Nichtbestehens der schriftlichen Prüfung, kann diese ohne eine Wartefrist zum nächstmöglichen Termin bei der IHK erneut abgelegt werden.
- Eine Höchstanzahl zur Teilnahme an der schriftlichen Prüfung besteht nicht.
- Die schriftliche Prüfung wird am PC durchgeführt und besteht insgesamt aus 72 Multiple-Choice-Fragen und muss innerhalb von 120 Minuten abgeschlossen werden
- Insgesamt müssen mindestens 50% der Prüfungsfragen richtig beantwortet sein
Erläuterung der mündlichen Prüfung
- Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, ist die erfolgreich bestandene schriftliche Prüfung Voraussetzung
- bei der mündlichen Prüfung können 3 oder mehr Prüfer anwesend sein
- insgesamt dauert die mündliche Prüfung ca. 15 Minuten
- während der Prüfung können ebenfalls andere Prüflinge im Raum anwesend sein
- generell können während der mündlichen Prüfung aus allen Fächern Prüfungsfragen gestellt werden
- insgesamt müssen mindestens 50% der Prüfungsfragen richtig beantwortet sein
Bescheinigung der IHK über die bestandene Sachkundeprüfung
Mit erfolgreicher Prüfung erhalten Sie durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung über die bestandene Sachkunde gemäß § 34a GewO.
Die IHK weist in dieser Bescheinigung die Sachkunde nur mit „bestanden“ aus. Es werden keine Noten für die beiden Prüfungsteile:
- schriftliche Prüfung
- mündliche Prüfung
ausgewiesen.
Förderung / Finanzierung

Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
Anfrage zu Ihren Wunschtermin
wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie