Klasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |
Ausbildung
Benötige Dokumente / Nachweise
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigen wir folgende Dokumente / Nachweise.
Mit Förderung durch einen Kostenträgers z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter werden sämtliche Gebühren, welche in der Liste mit "gefördert" gekennzeichnet sind, übernommen.
Die notwendigen Termine, wie z.B. für die "Ärztliche Untersuchung mit einem augenärztlichen Gutachten", werden wir, gemeinsam mit Ihnen, mit Beginn Ihrer Weiterbildung planen.
Was benötigen wir bei der Antragstellung? | benötigt | gefördert |
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* Weitere Information bezüglich der "Ärztlichen Untersuchung mit einem augenärztlichen Gutachten" und der behördlichen Genehmigung auf "Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C" entnehmen Sie bitte dem gleichnamigen Reitern. Diese finden Sie weiter unten!
Ausbildungsinhalte / unsere Gebührentabelle
Die theoretische und fahrpraktische Ausbildung richtet sich nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Sie beinhaltet die Grundausbildung, die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, die Vorbereitung sowie die Vorstellung zu den erforderlichen Prüfungen.
Theoretische Ausbildung
Minuten | Gebühren | |
Grundbetrag/Anmeldegebühr |
250,00 € |
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6 x Grundstoff |
90 |
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10 x klassenspezifischer Stoff | 90 |
Praktische Ausbildung
Minuten | Gebühren | |
Übungsfahrt | 45 |
80,00 € |
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich nach Bedarf
Besondere Ausbildungs- / Sonderfahrten:
Minuten | Gebühren | |
5*Bundes- oder Landstraßen | 45 | 90,00 € |
2*Autobahnen | 45 |
90,00 € |
3*Dämmerung und Dunkelheit | 45 |
90,00 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung:
Minuten | Gebühren | |
85 |
195,00 € |
Alle Preise inkl. MwSt: 19%, Irrtümer und Preisänderung vorbehalten
Externe Gebühren DEKRA / TÜV
Kosten | ||
theoretische Prüfung | 22,49 € | |
praktische Prüfung |
151,13 € |
Alle Preise inkl. MwSt: 19%, Irrtümer und Preisänderung vorbehalten
Ärztliche Untersuchung mit einem augenärztlichen Gutachten
Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C
Die „Erteilung der Fahrerlaubnis“ für die Führerscheinklasse C wird bei der zuständige Behörde, welche für Ihren Landkreis zuständig ist, beantragt.
Für den Berliner Geltungsbereich ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig und prüft gemäß der geltenden Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Folgendes:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Puttkamer Straße 16-18
10958 Berlin
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Lichtbild
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Teilnahmebescheinigung für den Erste-Hilfe-Kurs
Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C:
- Wohnsitz muss im Inland (Deutschland) sein
- der Vorbesitz der Führerscheinklasse B
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche Eignung
- Mindestalter von 21 Jahre (in Ausnahmefällen 18 Jahre)
- Angaben zur Fahrschule
Beantragung der Fahrerlaubnis bei Teilname einer Qualifizierungsmaßnahme
Die Beantragung zur „Erteilung der Fahrerlaubnis beim LABO“ führen wir für Teilnehmer*innen unserer beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen gemeinsam und direkt in der D&D Bildungsagentur GmbH durch.