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Klasse C

Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahre

Ausbildung

Benötige Dokumente / Nachweise

Ausbildungsinhalte / unsere Gebührentabelle

Externe Gebühren DEKRA / TÜV

Ärztliche Untersuchung mit einem augenärztlichen Gutachten

Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C

Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Klasse C

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