Busfahrer/in mit optionalem Erwerb der Führerscheinklasse/n B, D, DE
962-481-24

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17


Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Sie streben eine Ausbildung zum/zur Busfahrer*in in Berlin an und möchten im Bereich des Personenverkehrs, z.B. im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im Reisegewerbe für nationale bzw. internationale Busreisen beruflich tätig werden?
Sicherlich ergeben sich hierbei viele offene Fragen für Sie.
Muss ich einen Schulabschluss nachweisen, oder einen Beruf erlernt haben und natürlich: was ist das vorgeschriebene Mindestalter?
Mit dem 24. Lebensjahr eröffnet sich für Sie, auch ohne eine abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung, dieser Berufswunsch. Unser modulares Bildungsangebot bietet Ihnen hierfür eine zielorientierte Weiterbildung.
Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absoluter Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW) und D (Bus) sowie DE (Bus mit Anhänger) zu erwerben.
Zeitgleich bereiten wir Sie auf die "Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG" vor, die der Gesetzgeber für das Führen von Kraftfahrzeugen und der Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer im gewerblichen Personenverkehr vorsieht und welche durch die IHK geprüft wird.
Optional haben Sie die Möglichkeit, an weiteren Zusatzqualifizierungen wie den Modulen: "Grundlagen der Ladungssicherung" und "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" teilzunehmen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch, sowie in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Ausbildung
Ausbildung zum/zur Busfahrer*in
Erläuterung zum optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, D, DE
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
FAQ / zur Beschleunigten Grundqualifikation im Personenverkehr
Förderung / Finanzierung
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wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie