Busfahrer/in mit optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, D, DE
962-481-24

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17


Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Ihr Weg zum Busfahrer im Nah- und Fernverkehr
Sie streben eine Ausbildung zum/zur Busfahrer*in an und möchten im Bereich des Personenverkehrs – beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im Reisegewerbe für nationale und internationale Busreisen – tätig werden?
Mit dem 24. Lebensjahr eröffnet sich Ihnen – auch ohne abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung – die Möglichkeit, diesen Berufswunsch zu verwirklichen.
Unser modulares Bildungsangebot bietet Ihnen hierfür eine zielorientierte Weiterbildung, die Sie umfassend und praxisnah auf Ihren neuen Beruf vorbereitet.
Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absolute Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW), D (Bus) sowie DE (Bus mit Anhänger) zu erwerben.
Zeitgleich bereiten wir Sie auf die IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG“ vor, die der Gesetzgeber für das Führen von Kraftfahrzeugen mit der Beförderung von mehr als acht Personen im gewerblichen Personenverkehr vorschreibt.
In unserem Modul „Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr“ erwarten Sie 140 Zeitstunden, einschließlich 10 praktischer Fahrstunden bzw. Unterweisungen am Bus.
Mit bestandener IHK-Prüfung weisen Sie Ihre Qualifikation für den gewerblichen Personenverkehr offiziell nach.
Optional können Sie an weiteren Zusatzqualifizierungen teilnehmen, etwa in den Modulen:
- Grundlagen der Ladungssicherung
- Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Diese erweitern Ihre Kompetenzen und erhöhen Ihre beruflichen Chancen.
Wir freuen uns darauf, Sie telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch kennenzulernen.
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wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie