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Busfahrer/in mit optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, D, DE

Maßnahmennummer
962-481-24
Klasse B
Klasse B
Vorbesitz Klasse keine
Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse DE
Klasse DE
Klasse BE
Klasse BE

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C
Klasse C

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahre

Klasse C1
Klasse C1

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
Klasse C1E
Klasse C1E

Vorbesitz Klasse

C1

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)

Klasse CE
Klasse CE

Vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahren
Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung.
Busfahrer/in

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)


Ihr Weg zum Busfahrer im Nah- und Fernverkehr

Sie streben eine Ausbildung zum/zur Busfahrer*in an und möchten im Bereich des Personenverkehrs – beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im Reisegewerbe für nationale und internationale Busreisentätig werden?

Mit dem 24. Lebensjahr eröffnet sich Ihnen – auch ohne abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung – die Möglichkeit, diesen Berufswunsch zu verwirklichen.

Unser modulares Bildungsangebot bietet Ihnen hierfür eine zielorientierte Weiterbildung, die Sie umfassend und praxisnah auf Ihren neuen Beruf vorbereitet.

Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absolute Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW), D (Bus) sowie DE (Bus mit Anhänger) zu erwerben.

Zeitgleich bereiten wir Sie auf die IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG“ vor, die der Gesetzgeber für das Führen von Kraftfahrzeugen mit der Beförderung von mehr als acht Personen im gewerblichen Personenverkehr vorschreibt.

In unserem Modul „Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr“ erwarten Sie 140 Zeitstunden, einschließlich 10 praktischer Fahrstunden bzw. Unterweisungen am Bus.

Mit bestandener IHK-Prüfung weisen Sie Ihre Qualifikation für den gewerblichen Personenverkehr offiziell nach.

Optional können Sie an weiteren Zusatzqualifizierungen teilnehmen, etwa in den Modulen:

- Grundlagen der Ladungssicherung
- Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz

Diese erweitern Ihre Kompetenzen und erhöhen Ihre beruflichen Chancen.

Wir freuen uns darauf, Sie telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch kennenzulernen.

Ausbildung

Ausbildung zum/zur Busfahrer*in

Erläuterung zum optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, D, DE

Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten

Teilnahmeinformationen und Abschlüsse

FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang

FAQ / Wissenswertes

Förderung / Finanzierung

Anfrage zu Ihren Wunschtermin

wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie

Anfragen
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Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Busfahrer/in mit optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, D, DE

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