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Klasse CE

Klasse CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahren
Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung.

Ausbildung

Was benötigen Sie bei der Antragstellung

Ausbildungsinhalte / unsere Gebührentabelle

Externe Gebühren DEKRA / TÜV

Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Klasse CE

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