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Beschleunigte Grundqualifikation (Personenverkehr)gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.

Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbstständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.

Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).  

Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Bus) 

Wer ist betroffen?

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
  • Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden 

 

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

  • Alle Busfahrer/in im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze die ihren Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben haben

 

Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?

Es gibt 3 verschiedene Varianten:

  • Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
  • Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
  • Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)

 

Die Beschleunigte Grundqualifikation

  • Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
  • Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
  • Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
  • Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
  • Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
  • Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E (max.16 Fahrgastplätze) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehre bis 50 km ab 21 Jahre und anderen Verkehren ab 23 Jahre 

 

Definition Umsteiger und Quereinsteiger

  • Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt
  • Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)

 

Übergangsregelung

Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:

  • Im Personenverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben wurde. Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2015)

 

Wie lange ist die Qualifikation gültig?

  • 5 Jahre / danach müssen Sie alle 5 Jahre an der Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer (Personenverkehr) teilgenommen haben, um weiterhin als Bus-Fahrer/in im gewerblichen Personenverkehr tätig sein zu dürfen

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Gebühren / Kursinformationen / Abschlüsse

Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein

Förderung / Finanzierung

Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Beschleunigte Grundqualifikation (Personenverkehr) gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung

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