Dieses Fenster schließen

WARNUNG!

Javascript ausgeschaltet

Sie haben in Ihren Browsereinstellungen Javascript ausgeschaltet, wodurch es zu Darstellungsfehler auf dieser Seite führen kann oder Teile sogar vollständig funktionsuntüchtig sind.

Bitte aktivieren Sie für diese Seite Javascript, um den vollen Umfang dieser Seite nutzen zu können.

Veraltete Browserversion

Sie benutzen einen veraltete Version des Internet Explorers wodurch es zu Darstellungsfehler auf dieser Seite führen kann oder Teile sogar vollständig funktionsuntüchtig sind.

Bitte machen Sie ein Update auf die neueste Version oder nutzen einen alternativen Browser.

Mehr Informationen zu aktuellen Browserversionen finden Sie auf www.browsehappy.com.

Beschleunigte Grundqualifikation (Güterkraftverkehr)gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung

Beschleunigte Grundqualifikation (Güterkraftverkehr)

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.

Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.

Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).  

Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw) 

Wer ist betroffen?

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
  • Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden 

 

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?                                                             

  • Alle Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben

 

Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?

Es gibt 3 verschiedene Varianten:

  • Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
  • Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
  • Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)

 

Die Beschleunigte Grundqualifikation

  • Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
  • Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
  • Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
  • Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
  • Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
  • Im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (Lkw < 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 18 Jahre
  • Im Güterverkehr der Klasse C, CE (Lkw > 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 21 Jahre

 

Definition Umsteiger und Quereinsteiger

  • Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehrwechseln oder umgekehrt
  • Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)

 

Übergangsregelung

Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:

  • Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben wurde Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2016)

 

Wie lange ist die Qualifikation gültig?

  • 5 Jahren / danach müssen Sie alle 5 Jahre an der Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer teilgenommen haben, um weiterhin als Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. tätig sein zu dürfen

 

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Gebühren / Kursinformationen / Abschlüsse

Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein

Förderung / Finanzierung

Anfrage

  • gewünschtes Bildungsangebot:
    Beschleunigte Grundqualifikation (Güterkraftverkehr) gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung

Bitte füllen Sie das nachstehende Kontaktformular vollständig aus
Alle mit * markiert Ferlder sind Pflichtfelder.

Kontaktdaten
Herr
Frau
Firma
Nachricht
Kopie an mich senden