Weitere Informationen - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
Die Fahrerlaubnisklasse D berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrersitz – ohne Begrenzung auf 16 Sitzplätze (Abgrenzung zur Klasse D1).
Damit handelt es sich um die uneingeschränkte Fahrerlaubnis für große Kraftomnibusse im professionellen Personenverkehr. Im Unterschied zur Klasse D1, die auf maximal 16 Fahrgastplätze begrenzt ist, umfasst die Klasse D sämtliche Busse unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze.
Ob Linienbus, Reisebus oder Sonderfahrzeuge im Personenverkehr – mit der Klasse D sind Sie für verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben im Fahrgasttransport umfassend qualifiziert.
Die Fahrerlaubnis der Klasse D ist in zahlreichen Berufsfeldern eine grundlegende Voraussetzung, insbesondere überall dort, wo regelmäßig Personen befördert werden. Typische Tätigkeitsbereiche sind:
- öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Linien- und Fernlinienverkehr
- nationaler und internationaler Reiseverkehr
- Schüler- und Behindertentransport
- Shuttle- und Werksverkehr
- touristische Busverkehre
Aufgrund der hohen Verantwortung gegenüber Fahrgästen stellt diese Fahrerlaubnisklasse besondere Anforderungen an fachliche Qualifikation, persönliche Eignung und ausgeprägte Fahrpraxis.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D – sowohl als förderfähige Einzelmaßnahme (ausschließlicher Erwerb der Fahrerlaubnis ohne zusätzliche Qualifikationsbausteine oder Module), da es sich gemäß den Förderrichtlinien der Agentur für Arbeit um eine professionelle Fahrerlaubnisklasse handelt, als auch im Rahmen einer umfassenden beruflichen Qualifizierungsmaßnahme.
In den meisten gewerblichen Einsatzbereichen ist zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifizierung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich, um Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern zu dürfen.
In den folgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte der Ausbildung – von der Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die erforderlichen medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen bis hin zum theoretischen Unterricht und der praktischen Fahrausbildung.
Abschließend informieren wir Sie über die theoretischen und praktischen Prüfungen, sodass Sie einen klaren Überblick über den Weg zur Fahrerlaubnisklasse D erhalten.
Ausbildung
Vorwort zur Förderfähigkeit der Fahrerlaubnisklasse D

Fördervoraussetzungen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
Die Agentur für Arbeit bewertet die Fahrerlaubnisklasse D als Qualifikation, die nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Während mit der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) zahlreiche private Tätigkeiten möglich sind, ist die private Nutzung von Kraftomnibussen praktisch ausgeschlossen.
Die Fahrerlaubnisklasse D ist damit klar auf den professionellen Personentransport ausgerichtet und erfüllt die Voraussetzungen einer arbeitsmarktbezogenen Qualifikation.
Warum die Fahrerlaubnisklasse D auch als Einzelmaßnahme förderfähig ist
Die Agentur für Arbeit bewertet die Fahrerlaubnisklasse D als Qualifikation, die nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Während mit der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) zahlreiche private Tätigkeiten möglich sind, ist die private Nutzung von Kraftomnibussen praktisch ausgeschlossen.
Die Fahrerlaubnisklasse D ist damit klar auf den professionellen Personentransport ausgerichtet und erfüllt die Voraussetzungen einer arbeitsmarktbezogenen Qualifikation.
Typische berufliche Einsatzbereiche der Fahrerlaubnisklasse D sind unter anderem:
- Linien- und Reisebusverkehr
- öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Schul- und Schülerbeförderung
- Shuttle- und Werksverkehr
- Behinderten- und Sonderfahrdienste
- Tourismus- und Fernreiseverkehr
- kommunale Verkehrsunternehmen
Da diese Tätigkeiten nahezu ausschließlich beruflicher Natur sind, wird die Fahrerlaubnisklasse D als notwendige berufliche Qualifikation eingestuft. Dies ist ein zentraler Grund, warum eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D auch als Einzelmaßnahme (ohne zusätzliche Umschulung oder Weiterbildung) möglich ist.
Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Die Förderrichtlinien der Agentur für Arbeit sehen vor, dass eine Förderung des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse D möglich ist, wenn:
- ein konkreter beruflicher Bedarf nachvollziehbar besteht,
- die Fahrerlaubnisklasse D unmittelbar erforderlich ist, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben,
- sich dadurch die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern, oder
- eine drohende Arbeitslosigkeit bzw. ein Jobverlust abgewendet werden kann.
Erfüllt der Antragsteller diese Voraussetzungen, kann der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D ganz oder teilweise über einen Kostenträger gefördert werden.
Berechtigungen und Einsatzmöglichkeiten der Fahrerlaubnisklasse D
Die Fahrerlaubnisklasse D im Überblick
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D ist grundsätzlich ab einem Mindestalter von 24 Jahren möglich und setzt in der Regel den Vorbesitz oder gleichzeitigen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B (PKW) voraus.
Die Fahrerlaubnisklasse D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz). Sie umfasst Omnibusse und vergleichbare Fahrzeuge, die überwiegend im gewerblichen oder öffentlichen Personentransport eingesetzt werden und stellt in vielen Tätigkeitsfeldern eine zentrale berufliche Voraussetzung dar.
Im Gegensatz zur Klasse D1 – die auf maximal 16 Fahrgastplätze und eine Fahrzeuglänge von 8 Metern begrenzt ist – gibt es bei der Klasse D keine Begrenzung der Sitzplatzzahl und keine Längenbeschränkung. Sie umfasst damit Linienbusse, Reisebusse, Fernbusse sowie große Stadtbusse.
Eine feste Begrenzung der zulässigen Gesamtmasse besteht bei der Klasse D nicht. Maßgeblich ist die Anzahl der Fahrgastplätze und der Einsatz im Personenverkehr – nicht das Gewicht des Fahrzeugs.
Typische Einsatzbereiche
Zu diesen Fahrzeugen zählen unter anderem:
-
Omnibusse im Linien-, Reise- und Fernverkehr
(z. B. Stadt- und Linienbusse im öffentlichen Personennahverkehr, Reisebusse im nationalen und internationalen Personenverkehr) -
Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
(z. B. im Schüler-, Werks- oder Shuttleverkehr) -
Einsatz- und Sonderfahrzeuge zur Personenbeförderung im öffentlichen Bereich
(z. B. Mannschafts- und Transportfahrzeuge bei Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr oder Hilfsorganisationen)
Gesetzliche Ausbildungsgrundlage
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse D unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben gemäß Anlage 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
Im Gegensatz zur Klasse B ist bei der Klasse D sowohl die Mindestanzahl der Übungsfahrten (Grundausbildung) als auch der Umfang der Sonderfahrten gesetzlich verbindlich vorgeschrieben.
Die Anzahl der Pflichtstunden ist nicht frei wählbar, sondern richtet sich nach dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (B, C, C1 oder D1) sowie nach deren Besitzdauer.
Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsbestandteile
Die praktische Ausbildung setzt sich zusammen aus:
- Grundausbildung (Übungsfahrten)
- Überlandfahrten
- Autobahnfahrten
- Nachtfahrten
Je nach Vorbesitz reduziert oder erhöht sich der verpflichtende Umfang der Ausbildungsfahrten. Diese setzen sich aus der Grundausbildung sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten) zusammen.
Diese klare gesetzliche Struktur stellt sicher, dass angehende Busfahrerinnen und Busfahrer umfassend auf die besonderen Anforderungen im Personenverkehr vorbereitet werden – sowohl im sicheren Umgang mit großen Fahrzeugen als auch im verantwortungsvollen Transport von Fahrgästen.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsfahrten entnehmen Sie bitte dem Reiter:
- Ablauf der praktischen Führerscheinausbildung mit Prüfung

Führen von Anhängern - Fahrerlaubnisklasse D
Das Mitführen von Anhängern ist bei der Fahrerlaubnisklasse D nicht prägend für den regulären Fahrzeugeinsatz, da Omnibusse in der Praxis überwiegend als eigenständige Fahrzeuge zur Personenbeförderung eingesetzt werden.
Anhänger stellen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisklasse D in der Regel lediglich eine funktionale Ergänzung dar, beispielsweise zum Transport von zusätzlichem Gepäck, Technik oder Ausrüstung, und verändern nicht den grundlegenden Charakter des Fahrzeugs als Omnibus zur Personenbeförderung.
Dennoch sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch für die Fahrerlaubnisklasse D klare Regelungen zum Führen von Anhängern vor. Diese sind insbesondere für bestimmte betriebliche, organisatorische oder einsatzbezogene Situationen relevant, in denen ein ergänzender Anhängereinsatz erforderlich oder sinnvoll sein kann.
Im nachfolgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die anhängerspezifischen Bestimmungen der Fahrerlaubnisklasse D gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dabei wird erläutert, in welchem Umfang Anhänger zulässig sind und ab wann eine Erweiterung der Fahrerlaubnis erforderlich wird.
Zulässige Anhänger bei der Fahrerlaubnisklasse D
Zu den Berechtigungen der Fahrerlaubnisklasse D gehört insbesondere:
- der Einsatz eines Omnibusses als Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
Praxis-Hinweis
Das Mitführen eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ist fahrerlaubnisrechtlich zulässig, sofern die technischen Voraussetzungen des Omnibusses erfüllt sind.
Typische Anwendungsfälle können beispielsweise sein:
- der Transport von zusätzlichem Gepäck (z. B. bei Reise- oder Sonderfahrten),
- das Mitführen von Veranstaltungstechnik, Absperrmaterial oder Ausrüstung,
- organisatorische Fahrten, bei denen Material getrennt vom Fahrgastbereich transportiert werden soll.
Hinweis - Wann die Fahrerlaubnisklasse D nicht mehr ausreicht
Die Fahrerlaubnisklasse D reicht nicht aus, wenn ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden soll.
In diesem Fall ist die Fahrerlaubnisklasse DE erforderlich. Diese berechtigt zum Führen von Omnibussen mit schweren Anhängern oder Aufliegern und erweitert den zulässigen Einsatzbereich entsprechend.
Hinweis - Technische Fahrzeuggrenzen (nicht fahrerlaubnisbezogen)
Unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse und den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gilt:
- Das Zugfahrzeug darf nur Anhänger ziehen, deren zulässige Anhängelast die technisch zulässige Anhängelast des Omnibusses nicht überschreitet.
Diese Grenze ergibt sich aus den technischen Fahrzeugdaten des jeweiligen Omnibusses und stellt keine fahrerlaubnisrechtliche Regelung, sondern eine fahrzeugtechnische Vorschrift dar.
Auch mit der Fahrerlaubnisklasse DE darf kein Anhänger gezogen werden, der die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet.

Berufliche Perspektiven und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Die Fahrerlaubnisklasse D eröffnet vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten im gewerblichen Personenverkehr und bietet eine hohe berufliche Flexibilität. Sie qualifiziert zum Führen von Kraftomnibussen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz) und erlaubt das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg. Damit bildet die Klasse D eine zentrale Grundlage für Tätigkeiten im Linien-, Reise- und Gelegenheitsverkehr, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr, im Reisebusverkehr oder im Schüler- und Werksverkehr.
Weiterführende Qualifikation: Fahrerlaubnisklasse DE
"Kraftomnibus (Zugfahrzeug) mit Anhänger"
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse D ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE. Diese Qualifikation erweitert das Einsatzspektrum im gewerblichen Personenverkehr und berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen mit Anhängern über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Typische Einsatzbereiche sind der Reisebusverkehr mit Gepäckanhängern, der Sport-, Event- und Tourneeverkehr sowie Sonderverkehre mit umfangreicher Ausrüstung oder technischem Zusatzbedarf.
Berufskraftfahrerqualifikation - Nachweis oder Freistellung?

Einleitung
Grundsätzlich gilt: Wer Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse D oder D1 im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zur Personenbeförderung im öffentlichen Straßenverkehr führt, benötigt neben der Fahrerlaubnis auch einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Ob dieser Nachweis im Einzelfall erforderlich ist – und damit die Teilnahme am Modul „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ notwendig wird – richtet sich nach der konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie dem jeweiligen Einsatzbereich. Der Gesetzgeber sieht auch im Personenverkehr bestimmte Ausnahmen und Freistellungen vor.
Weitere Informationen sowie eine vertiefende Darstellung der gesetzlichen Anwendungsbereiche und Ausnahmeregelungen finden Sie in den nachfolgenden Artikeln.
Gewerbliche Beförderung von Gütern
und Berufskraftfahrerqualifikation (gemäß BKrFQG)
Für die gewerbliche Beförderung von Personen ist neben der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse D oder D1 eine Berufskraftfahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich. Diese setzt sich zusammen aus:
- der Grundqualifikation (bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008) oder
- der beschleunigten Grundqualifikation (IHK-Prüfung) sowie
- den regelmäßigen Weiterbildungen / Pflichtfortbildungen
(5 Module à 7 Stunden innerhalb von 5 Jahren).
Nur mit einer gültigen Berufskraftfahrerqualifikation dürfen gewerbliche Personenbeförderungen durchgeführt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Freistellung von der Berufskraftfahrerqualifikation
(gemäß BKrFQG)
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Grundqualifikation sowie die kontinuierliche Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern, die im Güter- oder Personenverkehr tätig sind. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Qualität der Berufskraftfahrertätigkeit zu sichern und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des gewerblichen Straßenverkehrs zu leisten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Frage, auf welche Personen und Tätigkeiten es Anwendung findet. Hierbei legt § 1 BKrFQG den Anwendungsbereich fest. Während Absatz 1 den allgemeinen Geltungsbereich beschreibt, ist die Befreiung vom Anwendungsbereich in § 1 Abs. 2 BKrFQG geregelt. Diese Vorschrift definiert klar, für welche Fahrerinnen und Fahrer die Anforderungen des Gesetzes nicht gelten. Dazu zählen insbesondere bestimmte Berufsgruppen und Einsatzbereiche, bei denen der Gesetzgeber keine verpflichtende Grundqualifikation oder Weiterbildung vorsieht.
So sind zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei oder der Bundeswehr befreit. Ebenso gilt die Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit sowie für Fahrzeuge, die im Notfall oder zu technischen Prüfungen eingesetzt werden. Diese Ausnahmeregelungen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen entweder spezielle dienstliche Ausbildungen erfolgen oder die Fahrten nicht im Kernbereich des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs liegen.
Damit schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen der Sicherstellung hoher Qualifikationsstandards im Straßenverkehr und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen. Die detaillierte Regelung im Absatz 2 ist somit von großer praktischer Bedeutung für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie für Fahrerinnen und Fahrer, die prüfen müssen, ob sie unter die genannten Ausnahmetatbestände fallen.
Zur Vertiefung und für die vollständige Einsicht haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links zur aktuellen Gesetzeslage bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis - Überblick & Unterlagen

Einleitung zur Führerscheinausbildung Klasse D
In den folgenden Kapiteln erhalten Sie einen strukturierten und übersichtlichen Einblick in alle Schritte der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse D. Beginnend mit der Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und den hierfür erforderlichen Unterlagen, über die vollständige Teilnahme an der theoretischen Ausbildung und das Erreichen der theoretischen Prüfungsreife, bis hin zur abschließenden theoretischen Prüfung.
Darüber hinaus erläutern wir Ihnen den Ablauf der praktischen Ausbildung im Detail: von den ersten Einweisungen in den Omnibus und die fahrzeugspezifische Technik, über die anschließenden Übungsfahrten im Bus der Klasse D, bis hin zu den gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten auf Landstraßen, Autobahnen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit – und schließlich zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Die nachfolgenden Inhalte vermitteln Ihnen einen transparenten, verständlichen und realistischen Überblick über alle Phasen der Busführerscheinausbildung. So wissen Sie genau, was Sie erwartet und wie wir Sie Schritt für Schritt sicher, professionell und zielgerichtet zur Fahrerlaubnis der Klasse D begleiten.

Antragstellung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde - sowie benötigte Dokumente
Mit Beginn des Lehrgangs wird der Antrag auf Erteilung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D vorbereitet. Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmenden bzw. Fahrschülers. In Berlin ist hierfür das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.
Der Antrag auf Erteilung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D wird bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Je nach regionaler Verwaltungsstruktur kann dies das Bürgeramt, das Rathaus, das Einwohnermeldeamt, die Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung (Führerscheinstelle) sein. Die jeweilige Stelle nimmt die Unterlagen entgegen und leitet diese anschließend an die zuständige Führerscheinstelle weiter.
Antragstellung für Teilnehmende mit Wohnsitz in Berlin
Für unsere Lehrgangsteilnehmenden mit Wohnsitz in Berlin übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen die Antragstellung für die Fahrerlaubnisklasse D. Dies ist möglich, da wir als anerkannte Fahrschule über den behördlich freigegebenen Zugriff auf die digitale Antragsschnittstelle der Berliner Fahrerlaubnisbehörde (LABO) verfügen.
Antragstellung für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins
Für Lehrgangsteilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. dem Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei mit allen notwendigen Informationen und begleiten den gesamten Ablauf beratend, damit die Antragstellung vor Ort reibungslos erfolgen kann.
Für die Antragstellung werden folgende Dokumente und Nachweise benötigt:
- Biometrisches Passfoto
Für den Führerscheinantrag ist ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich. Dieses muss den offiziellen Vorgaben entsprechen (neutraler Gesichtsausdruck, frontale Aufnahme, gut erkennbare Gesichtskonturen, einfarbiger Hintergrund). - Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Für die Fahrerlaubnisklasse D ist eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht älter als ein Jahr sein und bestätigt die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D. - Augenärztliches Gutachten
Zusätzlich ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich, das die besonderen Sehanforderungen für die Fahrerlaubnisklasse D bestätigt. Dieses Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss von einer entsprechend befugten Stelle (z. B. Augenarzt) ausgestellt werden. - Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Schulung gemäß § 19 FeV
Es ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Schulung in Erster Hilfe nach § 19 FeV vorzulegen. Die Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse der Erstversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen und stellt sicher, dass die Antragstellenden in Notfallsituationen im Straßenverkehr angemessen reagieren können. - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zur Identifikation ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Wird ein Reisepass vorgelegt, ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen. - Angabe der Fahrschule und der gewünschten Prüforganisation
Bei der Antragstellung muss angegeben werden, bei welcher Fahrschule die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse D absolviert wird und ob die theoretische und praktische Prüfung bei TÜV oder DEKRA abgelegt werden soll. Diese Angaben werden durch die Antragstelle erfasst und zusammen mit dem vollständigen Antrag an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt. Erst nach Eingang dieses Prüfauftrags können Fahrschule und Prüforganisation die Prüfungen planen. Die Prüfungsergebnisse werden nach Abschluss durch TÜV bzw. DEKRA direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt.
ℹ️ Hinweis zur Antragstellung bei Erwerb mehrerer Fahrerlaubnisklassen
Sollten Sie im Rahmen unseres Lehrgangs mehrere Fahrerlaubnisklassen erwerben, zum Beispiel die Fahrerlaubnisklasse B in Verbindung mit der Klasse D und/oder DE, erfolgt die Antragstellung für alle beantragten Fahrerlaubnisklassen gemeinsam in einem einzigen Termin.
Dies gilt gleichermaßen für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins. Auch in diesen Fällen können mehrere Fahrerlaubnisklassen im Rahmen einer einzigen Antragstellung bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
ℹ️ Hinweis zum weiteren Verlauf nach der behördlichen Entscheidung
Nach Abschluss der Prüfung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erhalten Antragstellende die Entscheidung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D bzw. zum Antrag auf mehrere Fahrerlaubnisklassen auf dem Postweg direkt an ihre Wohnadresse.
Diese Bestätigung dient im weiteren Verlauf der Führerscheinausbildung als Nachweis gegenüber der jeweiligen Fahrschule bzw. dem jeweiligen Bildungsträger und bildet die Grundlage für die Anmeldung zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n).
Ablauf der theoretischen Führerscheinausbildung mit Prüfung

Ablauf der theoretischen Führerscheinausbildung
Aufbau und Umfang der Theorieausbidung
Die theoretische Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse D umfasst insgesamt 24 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und setzt sich aus sechs (6) frei wählbaren Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B sowie achtzehn (18) klassenspezifischen Themen der Fahrerlaubnisklasse D zusammen. Die Grundthemen der Fahrerlaubnisklasse B werden in unserer hauseigenen Fahrschule durchgeführt, während die klassenspezifische Theorieausbildung der Fahrerlaubnisklasse D gemeinsam mit unseren Partnerfahrschulen erfolgt. Eine parallele Teilnahme an beiden Theorieunterrichten ist möglich.
Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B
(flexibler Einstieg in die Theorieausbildung)
Die Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B dienen der Vermittlung grundlegender theoretischer Inhalte. Es steht den Teilnehmenden/Fahrschülern frei, an welchen der angebotenen Grundthemen sie teilnehmen. Durch diese flexible Struktur wird ein unmittelbarer Einstieg in die theoretische Ausbildung ermöglicht, ohne an einen festen Starttermin gebunden zu sein.
Inhalte der Grundthemen (Fahrerlaubnisklasse B)
Mögliche Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B sind:
- Persönliche Voraussetzungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern und Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen sowie Folgen von Verstößen
- Lebenslanges Lernen im Straßenverkehr
Inhalte der klassenspezifischen Themen (Fahrerlaubnisklasse D)
Klassenspezifische Themen der Fahrerlaubnisklasse D sind:
- Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse D
- Rahmen & Fahrwerke/ Räder & Reifen/ Lenkung
- Kraftstrang
- Elektrische Anlage
- Fahrerplatz
- Bremsanlagen I
- Bremsanlagen II
- Bremsanlagen III
- StVO- Bestimmungen zu Kraftomnibussen
- Fahrphysik
- Personenbeförderung, Fahrzeug- & Beförderungsdokumente
- BO-Kraft / Bau- und Betriebsvorschriften
- StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre I
- StVO-Bestimmung mit Gefahrenlehre II
- Wirtschaftliches / umweltschonendes/ energiesparendes Fahren (mit Kraftomnibussen); Straßenkarten, Streckenplanung
- Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen & nach Unfällen
- Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
- Sicherheits- Kontrollen
ℹ️ Hinweis: Wenn Sie die Theorieausbildung für die Fahrerlaubnisklasse D vollständig absolviert haben, ist bei einem möglichen späteren Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE kein zusätzlicher Theorieunterricht und keine weitere Theorieprüfung erforderlich. Die für die Anhängerklasse relevanten Inhalte sind bereits vollständig in der Theorieausbildung der Klasse D enthalten.
Unterrichtszeiten der Theorieausbildung - Fahrerlaubnisklasse B
Der theoretische Unterricht der Fahrerlaubnisklasse B findet aktuell an vier Tagen pro Woche statt – von Montag bis Donnerstag, jeweils in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Unterrichtszeiten der Theorieausbildung - Fahrerlaubnisklasse D
Der theoretische Unterricht der Fahrerlaubnisklasse D wird in enger Abstimmung mit unseren Partnerfahrschulen organisiert. Der konkrete Ausbildungszeitraum sowie die jeweiligen Unterrichtszeiten werden individuell abgestimmt und Ihnen rechtzeitig im Rahmen Ihrer Ausbildung bekannt gegeben.
Übung macht den Meister:
Lernen Sie digital mit "Fahren Lernen Max"
Zugang zur Lern-App "Fahren Lernen Max"
Für eine moderne, flexible und effiziente Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung erhalten unsere Kursteilnehmenden zusätzlich zum Präsenzunterricht Zugang zur Lern-App „Fahren Lernen Max“ des Vogel Verlags. Die App kann bequem auf jedem Smartphone, Tablet oder PC genutzt werden und wird einfach über den App Store oder Google Play Store heruntergeladen. Den erforderlichen Freischalt-Code stellen wir selbstverständlich bereit.
Digitale Unterstützung des Lernprozesses
„Fahren Lernen Max“ bietet eine zeitgemäße digitale Unterstützung für den individuellen Lernprozess und dient als optimale Ergänzung zum Theorieunterricht. Die Lerninhalte lassen sich jederzeit wiederholen, vertiefen und praktisch anwenden, was zu einer nachhaltigen Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung führt.
Kombination aus Präsenzunterricht und digitalem Lernen
Durch diese Kombination aus strukturiertem Unterricht in Präsenz und moderner digitaler Lernbegleitung profitieren unsere Kursteilnehmenden von einer besonders effektiven, praxisnahen und lernfreundlichen Vorbereitung auf die Prüfung.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen der "Fahren Lernen Max" Lern-App klicken Sie bitte hier

Bereit für die Theorieprüfung?
Interne Vorprüfung zur Einschätzung der Prüfungsreife
Zur Sicherstellung einer fundierten Vorbereitung auf die offizielle theoretische Fahrerlaubnisprüfung erfolgt nach Abschluss der Theorieausbildung eine interne Vorprüfung über die Lern-App „Fahren Lernen Max“. Diese dient der objektiven Einschätzung, ob der erforderliche Wissensstand erreicht wurde und die theoretische Prüfungsreife vorliegt.
Terminvereinbarung zur offiziellen theoretischen Prüfung
Bei erfolgreichem Abschluss dieser internen Vorprüfung wird ein Termin zur Teilnahme an der offiziellen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) vereinbart.
Angebot für zusätzlichen Vorbereitungsunterricht bei Nichtbestehen
Sollte die Theorieprüfung nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit, ein individuelles Kostenangebot für einen zusätzlichen Nachhilfeunterricht (gesonderter Vorbereitungsunterricht – GVU) zu erhalten. Dieser Unterricht wird von einem Fahrlehrer der Fahrschule durchgeführt und dient der gezielten Wiederholung, Festigung und Aufarbeitung prüfungsrelevanter Inhalte.
Sicherstellung einer optimalen Prüfungsvorbereitung
Durch dieses strukturierte Vorgehen wird sichergestellt, dass alle Lehrgangsteilnehmenden/Fahrschüler bestmöglich auf die Teilnahme an der offiziellen theoretischen Fahrerlaubnisprüfung vorbereitet sind und den geforderten Kenntnisstand sicher erreichen.

Theorieprüfung bei der zuständigen
Prüforganisation DEKRA / TÜV
Festlegung der Prüforganisation und Bewerbernummer
Im Rahmen der Antragstellung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde wird gleichzeitig die jeweils zuständige Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) festgelegt. Nach der behördlichen Bearbeitung erhält der Fahrschüler von der Prüforganisation ein Schreiben mit einer persönlichen Bewerbernummer.
Zahlung der Prüfgebühr und Teilnahme an der theoretischen Prüfung
Mit dieser Bewerbernummer besteht die Möglichkeit, die Prüfgebühr direkt bei der zuständigen Prüforganisation zu entrichten. Die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist anschließend zu den regulären Öffnungszeiten der Prüfstelle möglich; eine gesonderte Terminvereinbarung ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen zur Prüfungsteilnahme
Für die Teilnahme an der Prüfung benötigen Fahrschüler die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, die durch den zuständigen Fahrschulleiter unterschrieben sein muss. Diese Bescheinigung bestätigt, dass alle Unterrichtseinheiten der theoretischen Ausbildung vollständig absolviert wurden.
Einreichung des Prüfergebnisses
Nach Vorlage der originalen Quittung über die entrichtete Prüfgebühr erfolgt die Erstattung der Kosten durch uns als zuständigen Bildungsträger bzw. Fahrschule.
Im Anschluss an die theoretische Prüfung reichen Sie bitte das Prüfergebnis der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) bei uns ein.
Ablauf der praktischen Führerscheinausbildung mit Prüfung
Ablauf der praktischen Führerscheinausbildung mit Prüfung
Wie im Reiter „Berechtigungen und Einsatzmöglichkeiten der Fahrerlaubnisklasse D“ erläutert, berechtigt die Klasse D zum Führen von Omnibussen ohne Begrenzung der Sitzplatzzahl oder Fahrzeuglänge.
Erläuterung: Gesetzliche Vorgaben gemäß FahrschAusbO
Nachfolgend stellen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten
gemäß Anlage 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) dar.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
- Übungsfahrten (Grundausbildung)
- Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden richtet sich nach dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (B, C, C1 oder D1) sowie nach deren Besitzdauer.
Hinweis: Alle Fahrstunden umfassen jeweils 45 Minuten.
Gesetzlicher Mindestumfang der Übungs- und Sonderfahrten der Klasse D nach Vorbesitz und Besitzdauer
| Vorbesitz | ÜF | ÜL | AB | N |
|---|---|---|---|---|
| C mehr als 2 Jahre | 7 | 8 | 4 | 3 |
| C bis 2 Jahre | 14 | 16 | 8 | 6 |
| B oder C1 mehr als 2 Jahre | 33 | 12 | 8 | 5 |
| B oder C1 bis 2 Jahre | 45 | 22 | 14 | 8 |
| Erweiterung von D1 auf D | 20 | 5 | 5 | 5 |
Legende: ÜF = Übungsfahrten, ÜL = Überland, AB = Autobahn, N = Nacht (je 45 Minuten)
Gesamtumfang der Ausbildungsfahrten
Die Gesamtanzahl der verpflichtenden Ausbildungsfahrten ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Positionen.

Ausbildungsstruktur der praktischen Führerscheinausbildung
Durch unsere langjährige Erfahrung als Bildungsträger mit angeschlossener Fahrschule haben wir die praktische Ausbildung methodisch-didaktisch in mehrere aufeinander aufbauende Ausbildungsteile gegliedert. Dieses hausinterne Ausbildungskonzept dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Übungs- und Sonderfahrten strukturiert, transparent und lernfördernd umzusetzen.
Auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Übungsfahrten sowie der zusätzlich verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) gemäß Anlage 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) erfolgt die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse D somit in klar definierten Ausbildungsabschnitten, die wir im Rahmen unseres hausinternen Ausbildungskonzeptes als Ausbildungsteile 1 bis 3 bezeichnen.
Der konkrete Umfang der Übungs- und Sonderfahrten richtet sich nach dem jeweiligen Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (B, C, C1 oder D1) sowie nach deren Besitzdauer. Eine Übersicht über die gesetzlichen Mindeststunden finden Sie in der oben dargestellten Tabelle.
Erläuterung Ausbildungsteile 1-3
Im Rahmen unseres methodisch-didaktischen Ausbildungskonzeptes gliedert sich die praktische Ausbildung – unabhängig vom individuellen Stundenumfang – in drei aufeinander aufbauende Ausbildungsteile. Diese hausinterne Strukturierung dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Übungs- und Sonderfahrten systematisch, nachvollziehbar und lernfördernd umzusetzen.
Unabhängig vom jeweiligen Vorbesitz und dem daraus resultierenden Stundenumfang werden die gesetzlich vorgeschriebenen Übungsfahrten schrittweise in den Ausbildungsteilen 2 und 3 durchgeführt. Ausbildungsteil 1 bildet dabei die notwendige Voraussetzung für den Beginn der praktischen Fahrausbildung.
Ausbildungsteil 1
- Startet mit Lehrgangsbeginn
- Absolvierung der theoretischen Ausbildung
- Nachweis der bestandenen Theorieprüfung (DEKRA / TÜV)
Ausbildungsteil 2
- Voraussetzung: erfolgreiche Theorieprüfung (DEKRA / TÜV)
- Beginn der praktischen Übungsfahrten im Ausbildungsfahrzeug
- Systematische Vermittlung grundlegender Fahrtechniken im Umgang mit Omnibussen
(u. a. Fahrzeugabmessungen, Kurvenverhalten, Spiegeltechnik, Fahrgastverantwortung)
Ausbildungsteil 3
- Voraussetzung: Freigabe durch den Fahrlehrer
- Fortführung und Vertiefung der Übungsfahrten
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten
(Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten gemäß FahrschAusbO) - Gezielte Prüfungsvorbereitung
- Teilnahme an der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (DEKRA / TÜV)
Prüfungsvorbereitung und Zeitstruktur
Ein Teil der Übungsfahrten wird gezielt zur Festigung prüfungsrelevanter Inhalte genutzt. Dazu zählen unter anderem:
- Abfahrtskontrolle und sicherheitstechnische Überprüfung des Fahrzeugs
- Abbiegen mit größerem Kurvenradius
- sichere Spiegeltechnik und Blickführung
- Einweisung in die im jeweiligen Ausbildungsfahrzeug vorhandenen Assistenz- und Sicherheitssysteme
- Rangieren und sicheres Verhalten in komplexen Verkehrssituationen
- vorausschauendes und wirtschaftliches Fahren im Personenverkehr
Je nach individuellem Ausbildungsumfang erfolgt die zeitliche Planung in Abstimmung mit dem Fahrlehrer, sodass sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten als auch eine umfassende Prüfungsvorbereitung vollständig berücksichtigt werden.

Erläuterung der besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
Die besonderen Ausbildungsfahrten – auch Sonderfahrten genannt – sind gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, die Fahrschüler gezielt auf anspruchsvollere und sicherheitsrelevante Situationen im Straßenverkehr vorbereiten.
Während bei der Fahrerlaubnisklasse C (LKW im Güterkraftverkehr) feste gesetzliche Mindeststunden vorgeschrieben sind, richtet sich der Umfang der Sonderfahrten bei der Fahrerlaubnisklasse D (Bus im Personenverkehr) nach dem jeweiligen Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (B, C, C1 oder D1) sowie nach deren Besitzdauer. Die konkreten gesetzlichen Mindeststunden für die Klasse D sind der oben dargestellten Tabelle zu entnehmen.
Zu den besonderen Ausbildungsfahrten gehören:
Überlandfahrten
(Fahrten auf Bundes- und Landstraßen)
→ Training von vorausschauender Fahrweise, Kurvenverhalten mit größeren Fahrzeugabmessungen, Einschätzen von Bremswegen sowie sicheres Verhalten auf längeren Strecken im Personenverkehr
Autobahnfahrten
→ Einfädeln und Ausfädeln mit Omnibussen, Spurwechsel, Fahren bei höheren Geschwindigkeiten sowie das sichere Einschätzen von Verkehrsfluss und Abständen
Dämmerungs- bzw. Nachtfahrten
→ Fahren bei eingeschränkter Sicht, richtige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen, Umgang mit Blendung sowie erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
Diese Sonderfahrten sind verpflichtender Bestandteil der praktischen Fahrausbildung und tragen dazu bei, ein sicheres und verantwortungsbewusstes Fahrverhalten mit dem Bus im Personenverkehr in unterschiedlichen Verkehrsumgebungen und bei wechselnden Sichtverhältnissen aufzubauen.

Praktischer Prüftag -
Ablauf der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (Klasse D)
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung
Damit Sie zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung der Klasse D zugelassen werden können, müssen alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vollständig abgeschlossen sein. Dazu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Übungs- und Sonderfahrten gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) sowie die erfolgreich bestandene theoretische Prüfung.
Erst im Anschluss kann die Anmeldung bzw. Zulassung zur praktischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) erfolgen.
Ankunft am Prüfungstag und erforderliche Unterlagen
Am Tag der praktischen Prüfung fahren Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer zur zuständigen Prüfstelle.
Für die Identitätsprüfung müssen folgende Unterlagen bzw. Nachweise mitgebracht werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. erforderliche Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
Zu Beginn überprüft der Prüfer Ihre Dokumente und informiert Sie kurz über den Ablauf der bevorstehenden Prüfung.
Durchführung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Die praktische Prüfung wird nach einem bundesweit einheitlichen Prüfungsablauf durchgeführt und von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen.
Während der Prüfungsfahrt sitzt der Prüfer im Fahrzeug und bewertet unter anderem, ob Sie den Omnibus sicher, regelkonform und verantwortungsbewusst im öffentlichen Straßenverkehr führen. Dabei werden insbesondere Fahrzeugbeherrschung, Verkehrsbeobachtung, vorausschauende Fahrweise sowie das sichere Verhalten im Personenverkehr beurteilt.
Ausstellung des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis
Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie in der Regel direkt vor Ort einen vorläufigen Nachweis über die Fahrerlaubnis. Damit dürfen Sie sofort Fahrzeuge der Klasse D führen.
Der endgültige Kartenführerschein wird anschließend von der zuständigen Führerscheinbehörde erstellt und Ihnen entweder per Post zugesendet oder persönlich ausgehändigt.
Anfrage zu Ihren Wunschtermin
wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie



