Weitere Informationen - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
Die Fahrerlaubnisklasse C berechtigt zum Führen von Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die auch mit einem Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden dürfen. Damit umfasst sie schwere Nutzfahrzeuge, die im beruflichen Einsatz sowohl als Einzelfahrzeug als auch als Zugfahrzeug in begrenztem Umfang eingesetzt werden können.
Sie ist in vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern eine grundlegende Voraussetzung – nicht nur im gewerblichen Gütertransport, sondern auch in Bereichen, in denen Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aufweisen.
Hierzu zählen beispielsweise der Rettungsdienst (z. B. Rettungswagen/RTW über 3,5 t), der Katastrophenschutz, kommunale Dienste wie Feuerwehr oder Technischer Dienst, das Baugewerbe, handwerkliche Betriebe sowie weitere Tätigkeiten, bei denen entsprechende Kraftfahrzeuge zum täglichen Arbeitseinsatz gehören.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen strukturierten Überblick darüber geben, wie der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C erfolgt – sowohl als förderfähige Einzelmaßnahme, da es sich gemäß den Förderrichtlinien der Agentur für Arbeit um eine professionelle Fahrerlaubnisklasse handelt, als auch im Rahmen einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme, bei der neben dem Erwerb der Fahrerlaubnis weitere Bildungsinhalte erforderlich sind, wie die Teilnahme an der Berufskraftfahrerqualifizierung gemäß BKrFQG, um eine gewerbliche Nutzung, beispielsweise im Güterkraftverkehr (als Berufskraftfahrer im Nah- und Fernverkehr), zu ermöglichen, und welche wesentlichen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind.
In den folgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen ausführlich die einzelnen Schritte des Ausbildungsprozesses: von der Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde, über die erforderlichen medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen, den theoretischen Unterricht mit den spezifischen Inhalten für schwere Nutzfahrzeuge bis hin zur praktischen Fahrausbildung und den anschließenden theoretischen und praktischen Prüfungen. So erhalten Sie ein klar verständliches Bild darüber, wie der Weg zur Fahrerlaubnisklasse C strukturiert ist.
Eine detaillierte Darstellung dieser Anforderungen finden Sie im Vorwort und in den nachfolgenden Informationsbereichen.
Ausbildung
Vorwort zur Förderfähigkeit der Fahrerlaubnisklasse C

Fördervoraussetzungen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C
Viele Interessenten möchten wissen, wie die Förderbedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C durch einen Kostenträger – wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – geregelt sind und ob die anfallenden Gebühren vollständig oder teilweise übernommen werden können.
Im Gegensatz zur Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) kann diese Frage für die Fahrerlaubnisklasse C grundsätzlich bejaht werden. Die Fahrerlaubnisklasse C wird von der Agentur für Arbeit als professionelle Fahrerlaubnisklasse eingestuft und zählt zu den berufsspezifischen Qualifikationen. Daher ist eine Förderung auch als Einzelmaßnahme möglich, sofern die Notwendigkeit für die angestrebte berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
Warum die Fahrerlaubnisklasse C auch als Einzelmaßnahme förderfähig ist
Die Agentur für Arbeit bewertet die Fahrerlaubnisklasse C als Qualifikation, die überwiegend beruflich genutzt wird. Während mit der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) zahlreiche private Tätigkeiten durchgeführt werden können, ist die private Nutzung eines Lastkraftwagens in der Regel praktisch ausgeschlossen.
Typische berufliche Einsatzbereiche der Fahrerlaubnisklasse C sind:
- Güterkraftverkehr und Logistik
- kommunale Dienste (z. B. Winterdienst, Straßenunterhaltung, Abfallwirtschaft)
- handwerkliche und gewerbliche Betriebe
- Rettungsdienst (z. B. Rettungswagen über 3,5 t)
- Feuerwehr
- Polizei
- Katastrophenschutz
- Technisches Hilfswerk (THW)
Da diese Tätigkeiten überwiegend beruflicher Natur sind, wird die Fahrerlaubnisklasse C als notwendige berufliche Qualifikation eingestuft – ein zentraler Grund, warum eine Förderung der Agentur für Arbeit zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C als Einzelmaßnahme (ohne die Teilnahme an einer zusätzlichen beruflichen Qualifizierung) möglich ist.
Die Förderrichtlinien der Agentur für Arbeit sehen vor, dass eine Förderung des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse C möglich ist, wenn ein beruflicher Bedarf nachvollziehbar ist, die Fahrerlaubnisklasse unmittelbar erforderlich ist, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, sich dadurch die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt signifikant verbessern oder eine drohende Arbeitslosigkeit (Jobverlust) abgewendet werden kann.
Berechtigungen und Einsatzmöglichkeiten der Fahrerlaubnisklasse C
Die Fahrerlaubnisklasse C im Überblick
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C ist grundsätzlich ab einem Mindestalter von 21 Jahren möglich, setzt jedoch den Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (PKW) voraus, und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Sie umfasst schwere Nutzfahrzeuge, die überwiegend im beruflichen Einsatz verwendet werden und stellt in vielen Tätigkeitsfeldern eine zentrale Voraussetzung dar.
Zu diesen Fahrzeugen zählen unter anderem:
-
Lastkraftwagen im gewerblichen Güterkraftverkehr
(z. B. im regionalen und überregionalen Gütertransport sowie im grenzüberschreitenden Güterverkehr) - Einsatz- und Nutzfahrzeuge im öffentlichen und hoheitlichen Bereich
(z. B. kommunale Einsatzfahrzeuge bei Bauhöfen, Entsorgungsbetrieben und technischen Diensten sowie Einsatzfahrzeuge im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei Feuerwehr oder Bundeswehr)

Führen von Anhängern - Fahrerlaubnisklasse C
Das Mitführen von Anhängern ist bei der Fahrerlaubnisklasse C nicht prägend für den regulären Fahrzeugeinsatz, da Lastkraftwagen in der Praxis überwiegend als eigenständige Transport- oder Einsatzfahrzeuge genutzt werden.
Anhänger dienen in diesem Zusammenhang in der Regel lediglich als funktionale Ergänzung, etwa zum Transport von zusätzlichem Material, Technik oder Spezialausrüstung, und verändern nicht den grundlegenden Charakter des Fahrzeugs als Lastkraftwagen.
Dennoch sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch für die Fahrerlaubnisklasse C klare Regelungen zum Führen von Anhängern vor. Diese sind insbesondere für bestimmte betriebliche, technische oder organisatorische Einsatzsituationen relevant, in denen ein ergänzender Anhängereinsatz erforderlich oder sinnvoll sein kann.
Im nachfolgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die anhängerspezifischen Bestimmungen der Fahrerlaubnisklasse C gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dabei wird erläutert, in welchem Umfang Anhänger zulässig sind und ab wann eine Erweiterung der Fahrerlaubnis erforderlich wird.
Zulässige Anhänger bei der Fahrerlaubnisklasse C
Zu den Berechtigungen der Fahrerlaubnisklasse C gehört insbesondere:
- der Einsatz des Lastkraftwagens als Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
Praxis-Hinweis
Das Mitführen eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ist fahrerlaubnisrechtlich und technisch zulässig, sofern die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind.
Typische Anwendungsfälle können beispielsweise sein:
- der Transport von zusätzlichem Einsatz- oder Sicherungsmaterial,
- das Mitführen von empfindlichem Equipment oder Spezialwerkzeug in einem separaten Anhänger,
- betriebsinterne Fahrten, bei denen Zubehör oder Material getrennt vom Laderaum transportiert werden soll.
Hinweis - Wann die Fahrerlaubnisklasse C nicht mehr ausreicht
Die Fahrerlaubnisklasse C reicht nicht aus, wenn ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden soll. In diesem Fall ist die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich, die zum Führen von Lastkraftwagen mit schweren Anhängern oder Aufliegern berechtigt.
Hinweis - Technische Fahrzeuggrenzen (nicht fahrerlaubnisbezogen)
Unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse und den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gilt:
- Das Zugfahrzeug darf nur Anhänger ziehen, deren zulässige Anhängelast die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
Diese Grenze ergibt sich aus den technischen Fahrzeugdaten des Zugfahrzeugs und stellt keine fahrerlaubnisrechtliche Regelung, sondern eine fahrzeugtechnische Vorschrift dar.
Auch mit der Fahrerlaubnisklasse CE darf kein Anhänger gezogen werden, der die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet.

Berufliche Perspektiven und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Die Fahrerlaubnisklasse C eröffnet vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten im gewerblichen Güterkraftverkehr und bietet eine hohe berufliche Flexibilität. Sie qualifiziert zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg und ermöglicht zusätzlich das Mitführen von Anhängern bis 750 kg. Damit bildet die Klasse C eine solide Grundlage für Tätigkeiten im Transport- und Logistikbereich, beispielsweise im Stückgutverkehr, in der Baustellenlogistik oder im Verteilerverkehr.
Weiterführende Qualifikation: Fahrerlaubnisklasse CE
"LKW (Zugfahrzeug) mit Anhänger"
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE. Diese Qualifikation erweitert das Einsatzspektrum und berechtigt zum Führen schwerer Lastzüge und Sattelzüge mit Anhängern über 750 Kilogramm im Bereich des schweren Güterkraftverkehrs.
Berufskraftfahrerqualifikation - Nachweis oder Freistellung?

Einleitung
Grundsätzlich gilt: Wer Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse C im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit im öffentlichen Straßenverkehr führt, benötigt neben der Fahrerlaubnis auch einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Ob dieser Nachweis im Einzelfall erforderlich ist – und damit die Teilnahme am Modul „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ notwendig wird – richtet sich nach der konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit und dem jeweiligen Einsatzbereich. Der Gesetzgeber sieht hierfür bestimmte Ausnahmen und Freistellungen vor.
Weitere Informationen sowie eine vertiefende Darstellung der gesetzlichen Anwendungsbereiche und Ausnahmeregelungen finden Sie in den nachfolgenden Artikeln.
Gewerbliche Beförderung von Gütern
und Berufskraftfahrerqualifikation (gemäß BKrFQG)
Für die gewerbliche Beförderung von Gütern ist neben der Fahrerlaubnisklasse C eine Berufskraftfahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich. Diese setzt sich zusammen aus:
- der Grundqualifikation (bei Erwerb der Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009) oder
- der beschleunigten Grundqualifikation (IHK-Prüfung) sowie
- den regelmäßigen Weiterbildungen / Pflichtfortbildungen (5 Module à 7 Stunden).
Nur mit einer gültigen Berufskraftfahrerqualifikation dürfen gewerbliche Güterbeförderungen durchgeführt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

Freistellung von der Berufskraftfahrerqualifikation
(gemäß BKrFQG)
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Grundqualifikation sowie die kontinuierliche Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern, die im Güter- oder Personenverkehr tätig sind. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Qualität der Berufskraftfahrertätigkeit zu sichern und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des gewerblichen Straßenverkehrs zu leisten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Frage, auf welche Personen und Tätigkeiten es Anwendung findet. Hierbei legt § 1 BKrFQG den Anwendungsbereich fest. Während Absatz 1 den allgemeinen Geltungsbereich beschreibt, ist die Befreiung vom Anwendungsbereich in § 1 Abs. 2 BKrFQG geregelt. Diese Vorschrift definiert klar, für welche Fahrerinnen und Fahrer die Anforderungen des Gesetzes nicht gelten. Dazu zählen insbesondere bestimmte Berufsgruppen und Einsatzbereiche, bei denen der Gesetzgeber keine verpflichtende Grundqualifikation oder Weiterbildung vorsieht.
So sind zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei oder der Bundeswehr befreit. Ebenso gilt die Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit sowie für Fahrzeuge, die im Notfall oder zu technischen Prüfungen eingesetzt werden. Diese Ausnahmeregelungen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen entweder spezielle dienstliche Ausbildungen erfolgen oder die Fahrten nicht im Kernbereich des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs liegen.
Damit schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen der Sicherstellung hoher Qualifikationsstandards im Straßenverkehr und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen. Die detaillierte Regelung im Absatz 2 ist somit von großer praktischer Bedeutung für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie für Fahrerinnen und Fahrer, die prüfen müssen, ob sie unter die genannten Ausnahmetatbestände fallen.
Zur Vertiefung und für die vollständige Einsicht haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links zur aktuellen Gesetzeslage bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis - Überblick & Unterlagen

Einleitung zur Führerscheinausbildung Klasse C
In den folgenden Kapiteln erhalten Sie einen strukturierten und übersichtlichen Einblick in alle Schritte der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse C. Beginnend mit der Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und den hierfür erforderlichen Unterlagen, über die vollständige Teilnahme an der theoretischen Ausbildung und das Erreichen der theoretischen Prüfungsreife, bis hin zur abschließenden theoretischen Prüfung.
Darüber hinaus erläutern wir Ihnen den Ablauf der praktischen Ausbildung im Detail: von den ersten Einweisungen in das Ausbildungsfahrzeug und die fahrzeugspezifische Technik, über die anschließenden Übungsfahrten im Lkw der Klasse C, bis hin zu den gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten auf Landstraßen, Autobahnen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit – und schließlich zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Die nachfolgenden Inhalte vermitteln Ihnen einen transparenten, verständlichen und realistischen Überblick über alle Phasen der Lkw-Führerscheinausbildung. So wissen Sie genau, was Sie erwartet und wie wir Sie Schritt für Schritt sicher, professionell und zielgerichtet zur Fahrerlaubnis der Klasse C begleiten.

Antragstellung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde - sowie benötigte Dokumente
Mit Beginn des Lehrgangs wird der Antrag auf Erteilung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C vorbereitet. Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmenden bzw. Fahrschülers. In Berlin ist hierfür das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.
Der Antrag auf Erteilung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C wird bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Je nach regionaler Verwaltungsstruktur kann dies das Bürgeramt, das Rathaus, das Einwohnermeldeamt, die Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung (Führerscheinstelle) sein. Die jeweilige Stelle nimmt die Unterlagen entgegen und leitet diese anschließend an die zuständige Führerscheinstelle weiter.
Antragstellung für Teilnehmende mit Wohnsitz in Berlin
Für unsere Lehrgangsteilnehmenden mit Wohnsitz in Berlin übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen die Antragstellung für die Fahrerlaubnisklasse C. Dies ist möglich, da wir als anerkannte Fahrschule über den behördlich freigegebenen Zugriff auf die digitale Antragsschnittstelle der Berliner Fahrerlaubnisbehörde (LABO) verfügen.
Antragstellung für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins
Für Lehrgangsteilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. dem Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei mit allen notwendigen Informationen und begleiten den gesamten Ablauf beratend, damit die Antragstellung vor Ort reibungslos erfolgen kann.
Für die Antragstellung werden folgende Dokumente und Nachweise benötigt:
- Biometrisches Passfoto
Für den Führerscheinantrag ist ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich. Dieses muss den offiziellen Vorgaben entsprechen (neutraler Gesichtsausdruck, frontale Aufnahme, gut erkennbare Gesichtskonturen, einfarbiger Hintergrund). - Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Für die Fahrerlaubnisklasse C ist eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht älter als ein Jahr sein und bestätigt die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C. - Augenärztliches Gutachten
Zusätzlich ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich, das die besonderen Sehanforderungen für die Fahrerlaubnisklasse C bestätigt. Dieses Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss von einer entsprechend befugten Stelle (z. B. Augenarzt) ausgestellt werden. - Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Schulung gemäß § 19 FeV
Es ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Schulung in Erster Hilfe nach § 19 FeV vorzulegen. Die Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse der Erstversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen und stellt sicher, dass die Antragstellenden in Notfallsituationen im Straßenverkehr angemessen reagieren können. - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zur Identifikation ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Wird ein Reisepass vorgelegt, ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen. - Angabe der Fahrschule und der gewünschten Prüforganisation
Bei der Antragstellung muss angegeben werden, bei welcher Fahrschule die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse C absolviert wird und ob die theoretische und praktische Prüfung bei TÜV oder DEKRA abgelegt werden soll. Diese Angaben werden durch die Antragstelle erfasst und zusammen mit dem vollständigen Antrag an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt. Erst nach Eingang dieses Prüfauftrags können Fahrschule und Prüforganisation die Prüfungen planen. Die Prüfungsergebnisse werden nach Abschluss durch TÜV bzw. DEKRA direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt.
ℹ️ Hinweis zur Antragstellung bei Erwerb mehrerer Fahrerlaubnisklassen
Sollten Sie im Rahmen unseres Lehrgangs mehrere Fahrerlaubnisklassen erwerben, zum Beispiel die Fahrerlaubnisklasse B in Verbindung mit der Klasse C und/oder CE, erfolgt die Antragstellung für alle beantragten Fahrerlaubnisklassen gemeinsam in einem einzigen Termin.
Dies gilt gleichermaßen für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins. Auch in diesen Fällen können mehrere Fahrerlaubnisklassen im Rahmen einer einzigen Antragstellung bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
ℹ️ Hinweis zum weiteren Verlauf nach der behördlichen Entscheidung
Nach Abschluss der Prüfung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erhalten Antragstellende die Entscheidung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C bzw. zum Antrag auf mehrere Fahrerlaubnisklassen auf dem Postweg direkt an ihre Wohnadresse.
Diese Bestätigung dient im weiteren Verlauf der Führerscheinausbildung als Nachweis gegenüber der jeweiligen Fahrschule bzw. dem jeweiligen Bildungsträger und bildet die Grundlage für die Anmeldung zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n).
Ablauf der theoretischen Führerscheinausbildung mit Prüfung

Ablauf der theoretischen Führerscheinausbildung
Aufbau und Umfang der Theorieausbidung
Die theoretische Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C umfasst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und setzt sich aus sechs frei wählbaren Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B sowie zehn klassenspezifischen Themen der Fahrerlaubnisklasse C zusammen; eine parallele Teilnahme an beiden Theorieunterrichten ist möglich.
Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B
(flexibler Einstieg in die Theorieausbildung)
Die Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B dienen der Vermittlung grundlegender theoretischer Inhalte. Es steht den Teilnehmenden/Fahrschülern frei, an welchen der angebotenen Grundthemen sie teilnehmen. Durch diese flexible Struktur wird ein unmittelbarer Einstieg in die theoretische Ausbildung ermöglicht, ohne an einen festen Starttermin gebunden zu sein.
Inhalte der Grundthemen (Fahrerlaubnisklasse B)
Mögliche Grundthemen aus der Fahrerlaubnisklasse B sind:
- Persönliche Voraussetzungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern und Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen sowie Folgen von Verstößen
- Lebenslanges Lernen im Straßenverkehr
Inhalte der klassenspezifischen Themen (Fahrerlaubnisklasse C)
Klassenspezifische Themen der Fahrerlaubnisklasse C sind:
- Persönliche Voraussetzungen, Arbeitsplatz und Sicherheitsbestimmungen
- Wirkungen von Kräften durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
- Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung
- Fahrwerk und elektrische Anlagen
- Kraftstrang
- Lkw-Bremsen I
- Lkw-Bremsen II
- Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen, Geschwindigkeitsregler, Ausrüstungs- und Beförderungsbestimmungen
- Transportvorschriften und Ladungssicherung
- Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren, Straßenkarten und Streckenplanung, Abfahrtskontrolle
Unterrichtszeiten der Theorieausbildung - Fahrerlaubnisklasse B
Der theoretische Unterricht der Fahrerlaubnisklasse B findet aktuell an vier Tagen pro Woche statt – von Montag bis Donnerstag, jeweils in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Unterrichtszeiten der Theorieausbildung - Fahrerlaubnisklasse C
Der theoretische Unterricht der Fahrerlaubnisklasse C findet in der Regel an mindestens zwei Tagen pro Woche von 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr statt.
Übung macht den Meister:
Lernen Sie digital mit "Fahren Lernen Max"
Zugang zur Lern-App "Fahren Lernen Max"
Für eine moderne, flexible und effiziente Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung erhalten unsere Kursteilnehmenden zusätzlich zum Präsenzunterricht Zugang zur Lern-App „Fahren Lernen Max“ des Vogel Verlags. Die App kann bequem auf jedem Smartphone, Tablet oder PC genutzt werden und wird einfach über den App Store oder Google Play Store heruntergeladen. Den erforderlichen Freischalt-Code stellen wir selbstverständlich bereit.
Digitale Unterstützung des Lernprozesses
„Fahren Lernen Max“ bietet eine zeitgemäße digitale Unterstützung für den individuellen Lernprozess und dient als optimale Ergänzung zum Theorieunterricht. Die Lerninhalte lassen sich jederzeit wiederholen, vertiefen und praktisch anwenden, was zu einer nachhaltigen Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung führt.
Kombination aus Präsenzunterricht und digitalem Lernen
Durch diese Kombination aus strukturiertem Unterricht in Präsenz und moderner digitaler Lernbegleitung profitieren unsere Kursteilnehmenden von einer besonders effektiven, praxisnahen und lernfreundlichen Vorbereitung auf die Prüfung.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen der "Fahren Lernen Max" Lern-App klicken Sie bitte hier

Bereit für die Theorieprüfung?
Interne Vorprüfung zur Einschätzung der Prüfungsreife
Zur Sicherstellung einer fundierten Vorbereitung auf die offizielle theoretische Fahrerlaubnisprüfung erfolgt nach Abschluss der Theorieausbildung eine interne Vorprüfung über die Lern-App „Fahren Lernen Max“. Diese dient der objektiven Einschätzung, ob der erforderliche Wissensstand erreicht wurde und die theoretische Prüfungsreife vorliegt.
Terminvereinbarung zur offiziellen theoretischen Prüfung
Bei erfolgreichem Abschluss dieser internen Vorprüfung wird ein Termin zur Teilnahme an der offiziellen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) vereinbart.
Angebot für zusätzlichen Vorbereitungsunterricht bei Nichtbestehen
Sollte die Theorieprüfung nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit, ein individuelles Kostenangebot für einen zusätzlichen Nachhilfeunterricht (gesonderter Vorbereitungsunterricht – GVU) zu erhalten. Dieser Unterricht wird von einem Fahrlehrer der Fahrschule durchgeführt und dient der gezielten Wiederholung, Festigung und Aufarbeitung prüfungsrelevanter Inhalte.
Sicherstellung einer optimalen Prüfungsvorbereitung
Durch dieses strukturierte Vorgehen wird sichergestellt, dass alle Lehrgangsteilnehmenden/Fahrschüler bestmöglich auf die Teilnahme an der offiziellen theoretischen Fahrerlaubnisprüfung vorbereitet sind und den geforderten Kenntnisstand sicher erreichen.

Theorieprüfung bei der zuständigen
Prüforganisation DEKRA / TÜV
Festlegung der Prüforganisation und Bewerbernummer
Im Rahmen der Antragstellung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde wird gleichzeitig die jeweils zuständige Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) festgelegt. Nach der behördlichen Bearbeitung erhält der Fahrschüler von der Prüforganisation ein Schreiben mit einer persönlichen Bewerbernummer.
Zahlung der Prüfgebühr und Teilnahme an der theoretischen Prüfung
Mit dieser Bewerbernummer besteht die Möglichkeit, die Prüfgebühr direkt bei der zuständigen Prüforganisation zu entrichten. Die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist anschließend zu den regulären Öffnungszeiten der Prüfstelle möglich; eine gesonderte Terminvereinbarung ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen zur Prüfungsteilnahme
Für die Teilnahme an der Prüfung benötigen Fahrschüler die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, die durch den zuständigen Fahrschulleiter unterschrieben sein muss. Diese Bescheinigung bestätigt, dass alle Unterrichtseinheiten der theoretischen Ausbildung vollständig absolviert wurden.
Einreichung des Prüfergebnisses
Nach Vorlage der originalen Quittung über die entrichtete Prüfgebühr erfolgt die Erstattung der Kosten durch uns als zuständigen Bildungsträger bzw. Fahrschule.
Im Anschluss an die theoretische Prüfung reichen Sie bitte das Prüfergebnis der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) bei uns ein.
Ablauf der praktischen Führerscheinausbildung mit Prüfung
Einleitung zur praktischen Führerscheinausbildung
Umfang der praktischen Führerscheinausbildung
Im Rahmen der praktischen Ausbildung absolvieren Sie insgesamt 30 Übungsfahrten (je 45 Minuten). Zusätzlich kommen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten hinzu – dazu zählen Überlandfahrten, Autobahnfahrten sowie Dämmerungs- bzw. Nachtfahrten.
Aufbau der praktischen Ausbildung
Damit Sie Schritt für Schritt sicherer werden und ein klarer Lernfortschritt möglich ist, ist die praktische Fahrausbildung in drei Ausbildungsteile gegliedert.
Ausbildungsstart - Ausbildungsteil 1-3
Damit die praktische Ausbildung in der Klasse C effizient und zielgerichtet erfolgen kann, ist der Ablauf in mehrere Ausbildungsteile gegliedert. Ausbildungsteil 1 dient dabei als Voraussetzung für den Start der Fahrpraxis.
In diesem ersten Abschnitt steht zunächst die theoretische Ausbildung im Vordergrund. Sobald die Theorieprüfung bei DEKRA / TÜV erfolgreich bestanden wurde und der entsprechende Nachweis vorliegt, beginnt im Anschluss Ausbildungsteil 2 – und damit die praktischen Übungsfahrten im Ausbildungsfahrzeug gemeinsam mit einem Fahrlehrer.
Ablauf bis zur praktischen Prüfung
In den nächsten Kapiteln erhalten Sie einen verständlichen Überblick über den gesamten Ablauf der Ausbildung – von den Voraussetzungen für den Start der Fahrpraxis über die Übungs- und Pflichtfahrten bis hin zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA / TÜV).

Ausbildungsstruktur der praktischen Führerscheinausbildung
Auf Grundlage der vorgesehenen 30 Übungsfahrten sowie der zusätzlich gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten) ist die Ausbildung für die Klasse C in mehrere sinnvoll aufeinander abgestimmte Ausbildungsteile gegliedert.
Durch unsere langjährige Erfahrung als Bildungsträger mit angeschlossener Fahrschule ist diese Struktur so gestaltet, dass die einzelnen Ausbildungsinhalte logisch aufeinander aufbauen, Lernfortschritte gezielt unterstützt werden und eine optimale Vorbereitung auf die praktische Prüfung gewährleistet ist.
Erläuterung Ausbildungsteile 1-3
(verfügbare Übungsfahrten)
Die insgesamt 30 Übungsfahrten werden schrittweise in den Ausbildungsteilen 2 und 3 durchgeführt. Ergänzend bildet Ausbildungsteil 1 die Voraussetzung, damit die praktische Ausbildung anschließend strukturiert und zielgerichtet starten kann.
Ausbildungsteil 1
- Startet mit Lehrgangsbeginn
- Absolvierung der theoretischen Ausbildung
- Nachweis der bestandenen Theorieprüfung (DEKRA / TÜV)
Ausbildungsteil 2
- Voraussetzung: erfolgreiche Theorieprüfung DEKRA/TÜV
- 20 Übungsfahrten à 45 Minuten
Ausbildungsteil 3
- Voraussetzung: Freigabe durch Fahrlehrer für die Pflichtfahrten / Ausbildungsteil 3
- 10 weitere Übungsfahrten (siehe Aufschlüsselung unten)
- Durchführung der besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten)
- Teilnahme an der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (DEKRA / TÜV)
Erläuterung Aufteilung der Übungsfahrten
im Ausbildungsteil 3
Die zusätzlichen 10 Übungsfahrten im Ausbildungsteil 3 entsprechen insgesamt 450 Minuten (10 × 45 Minuten). Dieser Zeitrahmen wird genutzt, um die besonderen Ausbildungsfahrten sinnvoll zu ergänzen und eine gezielte Vorbereitung auf die praktische Prüfung sicherzustellen.
Die 450 Minuten werden hierfür eingeplant:
- 180 Minuten
Zusätzliche Übungsfahrten zur Festigung prüfungsrelevanter Inhalte (z. B. Abfahrtskontrolle, allgemeine Prüfungsvorbereitung und gezielte Vertiefung wichtiger Fahrtechniken, Abbiegen mit größerem Kurvenradius, sichere Spiegeltechnik und Blickführung inkl. Nutzung von Abbiegeassistent/Kamera-Display und Beachtung des toten Winkels, vorausschauendes Fahren, Rangieren und sicheres Verhalten in komplexen Verkehrssituationen) - 90 Minuten
An- und Rückfahrt zur Autobahnfahrt (45 Min. hin / 45 Min. zurück) - 90 Minuten
Prüfungsvorbereitung (in der Regel am Vortag der praktischen Prüfung) - 90 Minuten
An- und Rückfahrt am Prüfungstag (45 Min. hin / 45 Min. zurück)
450 Minuten Gesamtzeit – damit ist der zeitliche Gesamtumfang des Ausbildungsteils 3 vollständig berücksichtigt.

Erläuterung der besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten)
Die besonderen Ausbildungsfahrten – auch Pflichtfahrten genannt – sind gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, die Fahrschüler gezielt auf anspruchsvollere und sicherheitsrelevante Situationen im Straßenverkehr vorbereiten. Dabei geht es vor allem darum, Fahrpraxis unter realen Bedingungen aufzubauen und das sichere Führen eines Fahrzeugs auch außerhalb des Stadtverkehrs zu festigen.
Folgende Fahrten gehören dazu:
-
5 Überlandfahrten
(Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, je 45 Minuten)
→ Training von Geschwindigkeit, vorausschauender Fahrweise, Überholvorgängen sowie sicherem Verhalten auf längeren Strecken -
2 Autobahnfahrten
(je 45 Minuten)
→ Einfädeln und Ausfädeln, Spurwechsel, Fahren mit höherer Geschwindigkeit sowie das korrekte Einschätzen anderer Verkehrsteilnehmer -
3 Dämmerungs- bzw. Nachtfahrten
(je 45 Minuten)
→ Fahren bei eingeschränkter Sicht, Umgang mit Blendung, richtige Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung und erhöhte Aufmerksamkeit im Verkehr
Diese Pflichtfahrten sind verpflichtender Bestandteil der praktischen Fahrausbildung und tragen dazu bei, ein sicheres Fahrverhalten mit dem LKW in unterschiedlichen Verkehrsumgebungen und bei wechselnden Sichtverhältnissen aufzubauen.
Praktischer Prüftag -
Ablauf der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung
Damit Sie zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung zugelassen werden können, müssen alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vollständig abgeschlossen sein. Dazu zählen insbesondere die besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten) sowie die erfolgreich bestandene theoretische Prüfung. Erst im Anschluss kann die Anmeldung bzw. Zulassung zur praktischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) erfolgen.
Ankunft am Prüfungstag und erforderliche Unterlagen
Am Tag der praktischen Prüfung fahren Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer zur zuständigen Prüfstelle. Für die Identitätsprüfung müssen folgende Unterlagen bzw. Nachweise mitgebracht werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. erforderliche Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
Zu Beginn überprüft der Prüfer Ihre Dokumente und informiert Sie kurz über den Ablauf der bevorstehenden Prüfung.
Durchführung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Die praktische Prüfung wird nach einem bundesweit einheitlichen Prüfungsablauf durchgeführt und von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen. Während der Prüfungsfahrt sitzt der Prüfer im Fahrzeug und bewertet unter anderem, ob Sie das Fahrzeug sicher, regelkonform und vorausschauend im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Ausstellung des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis
Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie in der Regel direkt vor Ort einen vorläufigen Nachweis über die Fahrerlaubnis. Damit dürfen Sie sofort ein Fahrzeug der Klasse C führen.
Der endgültige Kartenführerschein wird anschließend von der zuständigen Führerscheinbehörde erstellt und Ihnen entweder per Post zugesendet oder persönlich ausgehändigt.
Anfrage zu Ihren Wunschtermin
wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie



