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Weitere Informationen - Modul: Fachpraktische Ausbildung (Pflichtpraktika)

Weitere Informationen - Modul: Fachpraktische Ausbildung (Pflichtpraktika)

Die Pflichtpraktika sind ein zentraler Bestandteil der Ausbildung zumzur Rettungssanitäterin. Sie verbinden Theorie und Praxis und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr erworbenes Wissen in realen Einsatzsituationen anzuwenden.

Zur praxisnahen Ausbildung gehören:

  • Klinikpraktikum mit insgesamt 80 Zeitstunden 
    (Pflichtpraktikum: Krankenhaus)

  • Rettungswachenpraktikum mit insgesamt 160 Stunden
    (Pflichtpraktikum: Rettungsdienst oder Krankentransport)


die gemäß den aktuellen Empfehlungen des:

Ausschusses Rettungswesen Sachstandsanalyse des Deutschen Bundestages

absolviert werden.

Im Krankenhaus erhalten Sie Einblicke in verschiedene Fachbereiche und unterstützen das medizinische und pflegerische Personal bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Ebenso können Sie Ihr Praktikum im Rettungsdienst oder im qualifizierten Krankentransport absolvieren. Dabei wirken Sie aktiv im Einsatzgeschehen mit, vertiefen Ihre praktischen Fähigkeiten und erleben, wie Teamarbeit und Kommunikation im Rettungswesen ineinandergreifen.

Beide Praktika verdeutlichen die enge Verzahnung von präklinischer und klinischer Versorgung. Dabei werden Kompetenzen wie Übergabekommunikation, Teamarbeit, Versorgungskontinuität und fachliche Handlungssicherheit gezielt gefördert. So erwerben angehende Rettungssanitäter*innen das notwendige Wissen, die praktische Erfahrung und das Verantwortungsbewusstsein, um Menschen in Not professionell zu versorgen – vom qualifizierten Krankentransport bis zur Notfallrettung und der anschließenden Übergabe im Krankenhaus.

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