Weitere Informationen - Modul: Fachpraktische Ausbildung (Pflichtpraktika)
Die Pflichtpraktika sind ein zentraler Bestandteil der Ausbildung zumzur Rettungssanitäterin. Sie verbinden Theorie und Praxis und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr erworbenes Wissen in realen Einsatzsituationen anzuwenden.
Zur praxisnahen Ausbildung gehören:
- Klinikpraktikum mit insgesamt 80 Zeitstunden
(Pflichtpraktikum: Krankenhaus) - Rettungswachenpraktikum mit insgesamt 160 Stunden
(Pflichtpraktikum: Rettungsdienst oder Krankentransport)
die gemäß den aktuellen Empfehlungen des:
Ausschusses Rettungswesen Sachstandsanalyse des Deutschen Bundestages
absolviert werden.
Im Krankenhaus erhalten Sie Einblicke in verschiedene Fachbereiche und unterstützen das medizinische und pflegerische Personal bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Ebenso können Sie Ihr Praktikum im Rettungsdienst oder im qualifizierten Krankentransport absolvieren. Dabei wirken Sie aktiv im Einsatzgeschehen mit, vertiefen Ihre praktischen Fähigkeiten und erleben, wie Teamarbeit und Kommunikation im Rettungswesen ineinandergreifen.
Beide Praktika verdeutlichen die enge Verzahnung von präklinischer und klinischer Versorgung. Dabei werden Kompetenzen wie Übergabekommunikation, Teamarbeit, Versorgungskontinuität und fachliche Handlungssicherheit gezielt gefördert. So erwerben angehende Rettungssanitäter*innen das notwendige Wissen, die praktische Erfahrung und das Verantwortungsbewusstsein, um Menschen in Not professionell zu versorgen – vom qualifizierten Krankentransport bis zur Notfallrettung und der anschließenden Übergabe im Krankenhaus.
Ausbildung
Pflichtpraktika - Überblick & Ablauf
Informations-Video (Pflichtpraktika)
Hinweis Informations-Video:
Schauen Sie sich unbedingt auch einmal unser Informations-Video an, um einen bestmöglichen Einblick zum gesamten Ablauf der Pflicht-Praktika zu erhalten.
Zum Abspielen der Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf die jeweiligen Vorschaubilder bzw. auf den Link.

Pflichtpraktikum Krankenhaus
Einleitung
Im Rahmen Ihres Pflichtpraktikums im Krankenhaus sammeln Sie wertvolle Erfahrungen in der medizinischen und pflegerischen Patientenversorgung. Das Praktikum dient dazu, Ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und die Abläufe in verschiedenen Bereichen einer Klinik kennenzulernen.
Einsatzbereiche des Praktikums
Da die Plätze in der Notaufnahme oft begrenzt sind, findet das Praktikum nicht ausschließlich dort statt. Der Einsatz kann ebenso auf einer Überwachungs- oder Intensivstation, auf einer allgemeinen Pflegestation oder auf anderen geeigneten Stationen im Krankenhaus erfolgen. Dadurch erhalten Sie einen umfassenden Einblick in unterschiedliche Versorgungsbereiche und erleben, wie Patientinnen und Patienten in verschiedenen klinischen Situationen betreut und medizinisch versorgt werden.
Tätigkeiten und Aufgaben
Während des Praktikums unterstützen Sie das Fachpersonal bei der Beobachtung und Versorgung von Patientinnen und Patienten. Zu Ihren Aufgaben gehören das Messen und Dokumentieren von Vitalwerten (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur), das Lagern und Mobilisieren von Patientinnen und Patienten, das Anlegen einfacher Verbände, die Vorbereitung von Materialien für Untersuchungen und Behandlungen sowie die Mithilfe bei der Grundpflege. Unter Anleitung dürfen Sie auch bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen assistieren – beispielsweise bei Routineuntersuchungen oder in der Notaufnahme.
Einblicke in Klinikorganisation und Zusammenarbeit
Darüber hinaus lernen Sie die klinischen Abläufe und Hygienevorschriften kennen, erhalten Einblicke in die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten, Kranken- und Pflegefachpersonal sowie anderen Fachbereichen und üben den verantwortungsvollen Umgang mit Patientendaten und Dokumentationen.
Kommunikation und Teamarbeit
Ein wichtiger Bestandteil des Praktikums ist außerdem das Beobachten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen – etwa bei Patientenübergaben oder Visiten. So erfahren Sie, wie strukturierte und präzise Informationsweitergabe zur Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung beiträgt.
Persönlicher Lernerfolg
Durch diese vielfältigen Tätigkeiten erweitern Sie Ihre praktischen Fähigkeiten, stärken Ihr Verständnis für klinische Abläufe und entwickeln die fachliche Sicherheit, die Sie für Ihre zukünftige Tätigkeit als Rettungssanitäter*in benötigen.

Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport
Hinweis zu gebührenpflichtigen Praktikumsbetrieben:
Einleitend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass ein Praktikum auf einer Rettungswache in der Regel gebührenpflichtig ist. Die Kosten hierfür variieren je nach Einrichtung und Region und liegen erfahrungsgemäß zwischen 600 € und 1.500 €. Gebührenpflichtige Praktika werden nicht von den Kostenträgern, wie z. B. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert, sodass diese Kosten nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind und daher nicht übernommen werden können. Eine Eigenfinanzierung eines gebührenpflichtigen Rettungswachenpraktikums ist jedoch auf Wunsch möglich.
Alternative zum Rettungswachenpraktikum
Um unseren Teilnehmenden dennoch eine praxisnahe und qualitativ gleichwertige Ausbildung zu ermöglichen, akzeptieren wir alternativ ein Pflichtpraktikum im Bereich des qualifizierten Krankentransports, welches in der Regel gebührenneutral absolviert werden kann. Dieses Praktikum bietet ebenfalls die Möglichkeit, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Aus diesem Grund haben wir das Rettungswachenpraktikum zur Verdeutlichung in „Modul: Pflichtpraktikum im Rettungsdienst oder Krankentransport“ umbenannt.
Tätigkeiten und Aufgaben
Im Rahmen Ihres Pflichtpraktikums im Rettungsdienst oder Krankentransport wenden Sie die im Unterricht erworbenen Kenntnisse in der Praxis an und vertiefen Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, Ihre Handlungskompetenz in der Patientenversorgung zu erweitern und den professionellen Umgang mit Menschen in unterschiedlichen gesundheitlichen Situationen zu trainieren.
Praktische Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Während des Praktikums wirken Sie aktiv im Einsatzgeschehen mit – sei es bei Notfalleinsätzen im Rettungsdienst oder bei planmäßigen Transporten im Krankentransport. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem das Erheben und Überwachen von Vitalwerten, das Anlegen von Verbänden, die Lagerung und Betreuung von Patientinnen und Patienten sowie die Unterstützung bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen unter Anleitung des Fachpersonals. Darüber hinaus übernehmen Sie Tätigkeiten im Bereich der Dokumentation, führen Fahrzeug- und Materialprüfungen durch und stellen die Einsatzbereitschaft der medizinischen Geräte sicher.
Kommunikation und Teamarbeit im Einsatz
Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihres Praktikums ist das Beobachten der Kommunikation und Zusammenarbeit im Team – beispielsweise zwischen Rettungssanitäter*innen, Notfallsanitäter*innen, Ärzt*innen und Pflegepersonal. Sie verfolgen die Gesprächsabläufe bei Patientenübergaben oder Einsatzbesprechungen und erhalten dadurch wertvolle Einblicke in die strukturierte und professionelle Kommunikation im Rettungswesen. Auf diese Weise lernen Sie, wie Informationen klar, vollständig und situationsgerecht weitergegeben werden, um eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Lernerfolg und Kempetenzentwicklung
Durch diese vielfältigen Tätigkeiten gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die Abläufe des Rettungs- und Krankentransportwesens und entwickeln die fachlichen sowie sozialen Kompetenzen, die Sie für Ihre zukünftige Tätigkeit als Rettungssanitäter*in benötigen.
Gesamtübersicht Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in
In der schematischen Darstellung sind die drei Zugangsvoraussetzungen dargestellt, die erfüllt sein müssen, um an dem Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung teilnehmen zu können. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
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(Punkt 1 – Zugangsvoraussetzung) Das Modul „Theoretische Ausbildung mit fachpraktischen Übungen“ muss erfolgreich mit der Mindestbenotung Note 4 (ausreichend) abgeschlossen sein.
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(Punkt 2 – Zugangsvoraussetzung) Der nachweispflichtige Ausbildungsinhalt „Pflichtpraktikum Krankenhaus“ muss vollständig absolviert sein.
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(Punkt 3 – Zugangsvoraussetzung) Der nachweispflichtige Ausbildungsinhalt „Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport“ muss ebenfalls vollständig absolviert sein.
Für weiterführende Informationen zu den Pflichtpraktika empfehlen wir den nachfolgenden Reiter „FAQ / Wissenswertes“.

FAQ / Wissenswertes

Absolvierung und Nachweis der Pflichtpraktika
Einleitung
Die Pflichtpraktika zählen zu den nachweispflichtigen Ausbildungsinhalten der Gesamtausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in. Sie müssen vollständig absolviert und dokumentiert werden, um die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme am Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung zu erfüllen.
Nachweispflichtige Praktikumszeiträume
- Krankenhauspraktikum: 80 Zeitstunden
- Rettungsdienst oder Krankentransport: 160 Zeitstunden
Übersicht der nachweispflichtigen Ausbildungsinhalte
- Modul: Theoretische Ausbildung mit praktischen Übungen (Mindestbenotung 4)
- Absolvierung: Pflichtpraktikum Krankenhaus (80 Zeitstunden)
- Absolvierung: Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport (160 Zeitstunden)
Führung des Ausbildungsberichtsheftes
Während des gesamten Zeitraums beider Pflichtpraktika führen die Lehrgangsteilnehmenden bzw. Praktikant*innen ein Ausbildungsberichtsheft, in dem sie ihre Tätigkeiten, Lernerfahrungen und Ausbildungsinhalte dokumentieren.
Die sorgfältige und kontinuierliche Führung dieses Berichtsheftes ist ein verbindlicher Bestandteil der Ausbildung und trägt zugleich zur Reflexion und Festigung des erlernten Wissens bei.
Das Ausbildungsberichtsheft dient nicht nur der Nachweisführung, sondern auch als Lerninstrument, um den eigenen Ausbildungsfortschritt sichtbar zu machen und praktische Erfahrungen nachvollziehbar festzuhalten.
Prüfung und Bestätigung des Ausbildungsberichtsheftes
Das Ausbildungsberichtsheft wird durch den Praktikumsbetrieb (vertreten durch den Praktikumsanleiter) geprüft und durch Unterschrift bestätigt.
Dabei werden die während des Praktikums vermittelten Ausbildungsinhalte bestätigt und das Heft auf inhaltliche Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit überprüft.
Bescheinigung über die fachpraktische Ausbildung (Pflichtpraktika)
Mit Abschluss eines jeden Pflichtpraktikums stellt der Praktikumsbetrieb zwei Dokumente aus, die beide für die Anerkennung der fachpraktischen Ausbildung erforderlich sind:
1. Bestätigung des Ausbildungsberichtsheftes
Hier bestätigt der Praktikumsbetrieb, dass das vom Teilnehmenden geführte Ausbildungsberichtsheft mit Anwesenheitsdokumentation inhaltlich richtig, vollständig und nachvollziehbar ist. Die Unterschrift des Praktikumsanleiters bestätigt zugleich, dass die dokumentierten Tätigkeiten und Lerninhalte während des Praktikums tatsächlich vermittelt wurden.
2. Bescheinigung über die fachpraktische Ausbildung
Diese Teilnahme- bzw. Praktikumsbescheinigung dient als offizieller Nachweis über die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraktika. Sie wird zusätzlich zum Berichtsheft durch den Praktikumsbetrieb ausgestellt und enthält folgende Angaben:
- Gesamtanzahl der geleisteten Zeitstunden
- Anzahl der absolvierten Praktikumstage
- Etwaige Fehlzeiten
- Zeitraum und Einsatzbereich des Praktikums
- Stempel und Unterschrift des Praktikumsbetriebs
Nachweis und Prüfung der Pflichtpraktika
Nach Abschluss des jeweiligen Pflichtpraktikums sind das Ausbildungsberichtsheft mit Anwesenheitsdokumentation sowie die Bescheinigung über die fachpraktische Ausbildung vollständig einzureichen und nachzuweisen.
Im Anschluss erfolgt eine inhaltliche und formale Prüfung der Unterlagen durch den zuständigen Dozenten sowie die Schulleitung. Fällt diese Prüfung positiv aus, gilt das jeweilige Pflichtpraktikum als ordnungsgemäß absolviert und anerkannt.

Geeignete Einrichtungen und Anforderungen Pflichtpraktikum Krankenhaus
Für das Pflichtpraktikum Krankenhaus eignen sich medizinische Einrichtungen, die über die erforderlichen Abteilungen und Versorgungsbereiche verfügen und eine strukturierte, praxisnahe Ausbildung gewährleisten.
Als besonders geeignet gelten folgende Einrichtungen und Bereiche – jeweils unter Betreuung durch Ärztinnen, Notfall-, Kranken- und Pflegefachpersonal:
- Krankenhäuser → mit zentraler Notaufnahme, Intensivstation bzw. Anästhesie, Operationsbereich (OP) und allgemeinen Pflegestationen
- Fach- und Schwerpunktkliniken → z. B. mit internistischem, chirurgischem oder anästhesiologischem Schwerpunkt
- Größere Rehabilitationsklinken → sofern dort akutmedizinische oder notfallnahe Bereiche vorhanden sind
- Ambulante OP- oder Versorgungszentren → mit operativen und anästhesiologischen Tätigkeitsfeldern
- Medizinsiche Tageskliniken oder Dialyseeinrichtungen → mit direkter Patientenversorgung unter Anleitung von Kranken- und Pflegefachpersonal
- Blutspendedienste oder Transfusionszentren → mit Einblicken in Infektionsschutz, Hygiene und Notfallmanagement
- Niedrigschwellige medizinische Anlaufstellen → z.B. Einrichtungen der Sucht- oder Drogenhilfe unter Anleitung von medizinischem Fachpersonal

Geeignete Einrichtungen und Anforderungen Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport
Als qualifiziertes Pflichtpraktikum im Bereich Rettungsdienst oder Krankentransport gelten Einsätze bei anerkannten Rettungsdienstträgern oder Krankentransportorganisationen, die über eine strukturierte Einsatz- und Ausbildungsplanung verfügen und unter Anleitung von Fachpersonal wie Notärztinnen / Ärztinnen, Notfallsanitäterinnen stattfinden.
Als besonders geeignet gelten Einrichtungen und Einsatzbereiche mit einem breiten Spektrum praktischer Erfahrungen in der Notfallrettung oder im qualifizierten Krankentransport, darunter:
- Rettungswachen und Notarztstandorte → mit aktivem Einsatzdienst in der Notfallrettung, einschließlich Versorgung, Transport und Übergabe von Patient*innen
- Krankentransportunternehmen → mit geregeltem Fahr- und Einsatzdienst, in dem die fachgerechte und sichere Beförderung von Patient*innen im Vordergrund steht
- Lehrrettungswachen oder Ausbildungsstandorte → mit praxisnaher Betreuung und Einbindung in den realen Einsatzdienst
- Rettungsdienstbereiche großer Hilfsorganisationen → z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser oder Arbeiter-Samariter-Bund
- Kommunale oder private Rettungsdienste → mit definierten Einsatzstrukturen und standardisierten Abläufen
- Klinische Notaufnahmen oder Aufnahmeeinheiten → sofern dort präklinische Abläufe und Übergaben begleitet werden können

Praktikumssuche und Bewerbungsprozess
Start der Bewerbungsphase
Mit dem Start Ihres Lehrgangs beginnt Ihre aktive Bewerbungsphase für das "Pflichtpraktikum Krankenhaus" und das "Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport".
Je nach Zeitpunkt Ihres Einstiegs steht Ihnen hierfür ein entsprechender Zeitraum für die Bewerbungsphase zur Verfügung. Dieser richtet sich danach, wann Sie Ihre Ausbildung beginnen und welches der beiden Pflichtpraktika im weiteren Ablauf als Nächstes vorgesehen ist.
Bewerbungszeitraum und Empfehlung
Da insbesondere für das Pflichtpraktikum Krankenhaus die Plätze sehr begehrt und häufig frühzeitig vergeben sind, ist eine zeitnahe und aktive Bewerbung dringend zu empfehlen.
Hinweis: In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir aufzeigen, welches Pflichtpraktikum gemäß Ausbildungsplanung als Nächstes vorgesehen ist und wie viel Zeit für die Bewerbungsphase eingeplant werden kann. So lässt sich Ihre individuelle Planung optimal mit dem Lehrgangsverlauf abstimmen.
Unterstützung im Bundesland Berlin
Für das Bundesland Berlin arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen, die sowohl für das Pflichtpraktikum Krankenhaus als auch für das Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport zur Verfügung stehen.
Dadurch können wir Sie hier aktiv bei der Bewerbung und Vermittlung geeigneter Praktikumsplätze unterstützend begleiten.
Wichtiger Hinweis zur regionalen Unterstützung
Bitte beachten Sie, dass sich diese Unterstützung aufgrund unseres Firmensitzes ausschließlich auf das Land Berlin beschränkt.
Für alle anderen Bundesländer können wir keine aktive Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen anbieten.

Fahrschule und Freistellung während der Pflichtpraktika
Begleitende Führerscheinausbildung
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Teilnahme am Lehrgang zum/zur Rettungssanitäter*in zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse/n B und/oder C erwerben, so erfolgt die Führerscheinausbildung begleitend zur schulischen und praktischen Ausbildung.
Während dieser Zeit sind die Teilnehmenden für die Theorie- und Praxisstunden der Fahrschule durch den Praktikumsbetrieb freizustellen.
Planung der Ausbildungsfahrten
Die praktischen Ausbildungsfahrten werden durch uns als Ausbildungsbetrieb / Fahrschule im Rahmen der im Bildungsvertrag verbindlich festgelegten Ausbildungszeiten eingeplant – ohne vorherige Rücksprache.
Die Fahrzeiten liegen in der Regel zwischen:
- 08:00 Uhr und 16:00 Uhr (Regelzeiten)
- nach 16:00 Uhr (Sonderfahrten, z. B. Nachtfahrten)
Anrechnung der Freistellungszeiten
Die während der Fahrschulausbildung entstehenden Freistellungszeiten gelten nicht als absolvierte Einsatzzeit im Praktikum und müssen daher an anderer Stelle nachgearbeitet werden, um die nachweispflichtige Gesamtstundenzahl vollständig zu erreichen.
Ziel der Regelung
Ziel ist es, eine kontinuierliche und reibungslose Führerscheinausbildung auch während der Praktikumsphasen sicherzustellen.

Erkrankung während der Pflichtpraktika
Information bei Erkrankung
Sollte es während der Pflichtpraktika im Rettungsdienst oder Krankentransport sowie im Krankenhaus zu einer Erkrankung kommen, stellt dies immer eine besondere Situation dar, da der kontinuierliche Verlauf der Ausbildung und die zur Verfügung stehenden Praktikumstage, in denen die erforderlichen Pflichtstunden erbracht werden müssen, beeinflusst werden.
Umso wichtiger ist es, dass eine Erkrankung umgehend gemeldet und ordnungsgemäß nachgewiesen wird.
Meldung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wir empfehlen, den Praktikumsbetrieb umgehend – direkt mit Bekanntwerden der Erkrankung – telefonisch zu kontaktieren und den Praktikumsanleiter über die Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer zu informieren.
Die ärztliche Bescheinigung (Krankschreibung) muss innerhalb von drei Werktagen nach Beginn der Erkrankung an uns als Bildungsträger übermittelt werden.
Zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügt eine Bildkopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die einfach per E-Mail über unser hausinternes Service-System an uns gesendet werden kann.
Regelung und Anrechnung von Fehlzeiten
Fehltage, die während der Pflichtpraktika aufgrund von Krankheit entstehen, gelten – ebenso wie Freistellungszeiten während der Fahrschulausbildung – nicht als absolvierte Einsatzzeit im Praktikum.
Diese Fehlzeiten müssen an anderer Stelle nachgearbeitet werden, um auf die erforderliche Anzahl an Pflichtstunden während Ihrer Pflichtpraktika zu kommen.
Abstimmung und Planung der Nacharbeit von krankheitsbedingten Fehltagen
Die Abstimmung zur Planung und Nachholung krankheitsbedingter Fehltage erfolgt direkt zwischen dem Praktikumsbetrieb und dem Teilnehmenden bzw. Praktikanten.
Dabei können – und müssen in einzelnen Fällen – auch Wochenenden, Nachtschichten sowie Sonn- und Feiertage in die Nacharbeit einbezogen werden, um innerhalb der zur Verfügung stehenden Praktikumszeit die vollständige Ableistung der erforderlichen Pflichtstunden sicherzustellen.
Entscheidend ist, dass mit Abschluss der Praktikumszeit die nachweispflichtige Gesamtstundenzahl vollständig erfüllt und nachgewiesen werden kann.

Reihenfolge und Durchführung der Pflichtpraktika
Allgemeine Regelungen zur Reihenfolge
Die beiden Pflichtpraktika – das Pflichtpraktikum Krankenhaus sowie das Pflichtpraktikum Rettungsdienst oder Krankentransport – können in individueller Reihenfolge absolviert werden. Eine Vorgabe oder Empfehlung durch den Ausschuss Rettungswesen, welches Praktikum zuerst stattfinden muss (z. B. zunächst Klinik, dann Rettungswache), besteht nicht.
Wie bereits im Beitrag „Praktikumssuche und Bewerbungsprozess“ beschrieben, richtet sich die zeitliche Planung nach dem individuellen Einstieg in die Ausbildung und danach, welches der beiden Pflichtpraktika im weiteren Verlauf als Nächstes vorgesehen ist.
Praktikumsverträge und Einsatzplanung
Für beide Praktika werden jeweils Praktikumsverträge in dreifacher Ausführung abgeschlossen – je eine Ausfertigung für jede Vertragspartei:
- Lehrgangsteilnehmender / Praktikant
- Praktikumsbetrieb
- Bildungsträger
In den Verträgen wird der jeweilige Praktikumszeitraum verbindlich festgelegt.
Die Einsatzplanung – also Dienstzeiten, Schichten und Wochentage – wird eigenverantwortlich zwischen den Lehrgangsteilnehmenden (Praktikanten) und den jeweiligen Praktikumsstellen abgestimmt.
Von unserer Seite bestehen hierzu keine festen Vorgaben, wodurch den Teilnehmenden eine hohe zeitliche Flexibilität ermöglicht wird.
Diese Flexibilität ist insbesondere für Personen mit familiären Verpflichtungen, Kindern oder anderen individuellen Anforderungen von Vorteil, da die Einsätze so an die persönlichen Lebensumstände angepasst werden können.
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Praktikums ohne gültige Praktikumsverträge aufgrund fehlenden Unfallversicherungsschutzes nicht zulässig ist.

Unfallversicherungsschutz während der Pflichtpraktika
Als Lehrgangsteilnehmende sind Sie während der Durchführung Ihrer Pflichtpraktika (Krankenhaus, Rettungsdienst oder Krankentransport) über uns bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert.
Dieser Versicherungsschutz besteht sowohl während der praktischen Tätigkeit in der jeweiligen Einrichtung als auch auf den direkten Wegen dorthin und zurück.
Umfang des Versicherungsschutzes
Die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII umfasst insbesondere:
- Arbeitsunfälle während der Ausübung der praktischen Tätigkeiten im Rahmen des Pflichtpraktikums,
- Wegeunfälle, also Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Praktikumsstelle ereignen,
- Unfälle bei Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Praktikum stehen (z. B. Einweisungen, Dienstbesprechungen oder betrieblich veranlasste Veranstaltungen).
Damit sind Lehrgangsteilnehmende während des gesamten Pflichtpraktikums – unabhängig von der jeweiligen Praktikumsstelle – im gleichen Umfang versichert wie reguläre Beschäftigte.
Was gilt als Wegeunfall?
Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich der Unfall auf dem unmittelbaren Hin- oder Rückweg zwischen der Wohnung und der Praktikumsstelle ereignet.
Ebenfalls versichert sind:
- Umwege, die notwendig sind, um z. B. Kinder zur Betreuung zu bringen oder Fahrgemeinschaften zu bilden,
- Verkehrsunfälle, die auf diesen Wegen geschehen,
- Fußwege, Fahrradstrecken oder ÖPNV-Fahrten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Praktikum stehen.
Nicht versichert sind dagegen private Unterbrechungen oder Abwege, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Praktikum stehen.
Leistungen der VBG im Schadensfall
Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger die Kosten für:
- ärztliche Behandlung und Heilbehandlungskosten,
- Rehabilitation und Nachsorge,
- Verletztengeld oder Übergangsgeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit,
- Hinterbliebenenleistungen im Todesfall,
- Kostenübernahme für Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Orthesen) oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Die Meldung eines Unfalls erfolgt durch den Praktikumsbetrieb, der unverzüglich eine Unfallanzeige an die VBG weiterleitet. Auch wir als Bildungsträger sind hierbei mit einzubeziehen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Haftpflichtversicherung während der Pflichtpraktika
Die Regelungen zur Haftpflichtversicherung können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein – manche Betriebe schließen Praktikanten in ihren Versicherungsschutz ein, andere nicht.
Sich rechtzeitig vor Beginn des Praktikums zu informieren und das Thema gegebenenfalls im Bewerbungsgespräch anzusprechen, schafft Klarheit über den bestehenden Versicherungsschutz.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Bildungsträger nicht für eventuelle Schäden haften, die während des Praktikums entstehen können.

Freie Wahl der Praktikumsorte
Bundesweite Absolvierung der Pflichtpraktika
Die Absolvierung der Pflichtpraktika Krankenhaus sowie Rettungsdienst oder Krankentransport ist für Teilnehmende unseres Lehrgangs zum/zur Rettungssanitäter*in nicht an einen bestimmten Standort gebunden und kann bundesweit erfolgen.
Vorteile für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins oder geplantem Wohnortwechsel
Besonders für Teilnehmende unseres Hybrid-Lehrgangs zum/zur Rettungssanitäter*in mit Wohnsitz außerhalb von Berlin oder für diejenigen, die einen Wohnortwechsel planen, bietet die Möglichkeit der bundesweiten Absolvierung einen entscheidenden Vorteil: Sie können Ihre Praktika entweder in Ihrer aktuellen Region absolvieren oder bereits an Ihrem zukünftigen Wohnort, um dort erste Einblicke in die praktische Arbeit des Rettungsdienstes zu gewinnen. Zugleich eröffnet dies die Chance, frühzeitig Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen und sich in einem möglichen zukünftigen Arbeitsumfeld zu etablieren.
Unterstützung bei der Praktikumssuche
Durch unsere langjährige Erfahrung, gute Vernetzung und feste Kooperationspartner können wir Sie bei der Suche nach geeigneten Praktikumsbetrieben unterstützen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich diese aktive Unterstützung – wie im Abschnitt „Praktikumssuche und Bewerbungsprozess“ beschrieben – aufgrund unseres Firmensitzes ausschließlich auf das Bundesland Berlin beschränkt.

Hinweise zur Arbeitsbekleidung in den Pflichtpraktika
Die Bereitstellung von Arbeitsbekleidung durch den Praktikumsbetrieb
Während des Betriebspraktikums spielt die Arbeits- bzw. Schutzbekleidung eine zentrale Rolle – sowohl aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen als auch im Hinblick auf ein professionelles Auftreten im jeweiligen Einsatzbetrieb.
Die Regelungen zur Arbeitsbekleidung können je nach Einrichtung und Tätigkeitsbereich unterschiedlich sein.
In vielen Fällen – insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Rettungsdiensten – erhalten Praktikanten die benötigte Dienst- oder Schutzkleidung direkt vom Betrieb.
Andere Einrichtungen hingegen erwarten, dass die Kleidung eigenständig mitgebracht und den jeweiligen Anforderungen angepasst wird (z. B. medizinische Berufskleidung oder Sicherheitsschuhe).
Einheitliches Erscheinungsbild und Firmenbekleidung
Viele Betriebe legen großen Wert auf ein einheitliches Auftreten und statten auch Praktikanten mit firmenbezogener Arbeitskleidung aus, um das Unternehmen nach außen zu repräsentieren.
Empfehlung für das Bewerbungsgespräch
Wir empfehlen, das Thema Arbeitsbekleidung bereits im Rahmen der Bewerbung oder des Vorstellungsgesprächs anzusprechen. So lässt sich frühzeitig klären, ob Kleidung gestellt wird oder selbst beschafft werden muss.
Arbeitsbekleidung: Bereitstellung durch den Betrieb oder eigenfinanziert
Wir empfehlen, das Thema Arbeitsbekleidung bereits im Rahmen der Bewerbung oder des Vorstellungsgesprächs anzusprechen.
Je nach Betrieb wird die benötigte Kleidung entweder gestellt oder muss eigenständig beschafft werden.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeits- und Schutzbekleidung zur persönlichen Daseinsfürsorge zählt und daher in der Regel nicht durch den Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erstattet oder finanziert wird.
Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Praktikumsbetrieb sorgt für Klarheit und Planungssicherheit – sowohl in Bezug auf die Anforderungen als auch auf mögliche Kosten.

Impfempfehlungen im Rahmen der Pflichtpraktika
Bedeutung des Gesundheitsschutzes
Der Gesundheits- und Infektionsschutz spielt auch im Rahmen der Pflichtpraktika im Krankenhaus, Rettungsdienst oder Krankentransport eine wichtige Rolle.
Daher ist es sinnvoll, bereits vor Beginn der Teilnahme am Lehrgang den eigenen Schutzimpfungsstatus zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende oder veraltete Impfungen rechtzeitig aufzufrischen, um einen lückenlosen Gesundheitsschutz sicherzustellen.
Anforderungen an den Impfschutz während der Pflichtpraktika
Je nach Einrichtung können für die Teilnahme bestimmte Anforderungen an den Impfschutz bestehen, die im Vorfeld erfüllt sein müssen.
Einige Praktikumsbetriebe, insbesondere Krankenhäuser oder Rettungsdienstorganisationen, setzen für die Teilnahme am Pflichtpraktikum den Nachweis bestimmter Schutzimpfungen voraus.
Hierzu können beispielsweise folgende Impfungen gehören:
- Hepatitis A und B
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Abstimmung und Information im Bewerbungsprozess
Da die Anforderungen je nach Einrichtung variieren, empfehlen wir, den eventuell benötigten Impfschutz bereits während der Bewerbungsphase oder im persönlichen Kennenlerngespräch mit dem Praktikumsbetrieb anzusprechen und abzustimmen.
So lassen sich offene Fragen frühzeitig klären und sicherstellen, dass keine Verzögerungen beim Start des Pflichtpraktikums wegen fehlender Schutzimpfungen entstehen.
Insbesondere bei kostenintensiven Schutzimpfungen wie zum Beispiel Hepatitis A und B sollte im Kennenlerngespräch gezielt nachgefragt werden, ob diese für das jeweilige Praktikum tatsächlich erforderlich sind.
Dies hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und die notwendigen Impfungen gezielt zu planen.
Kosten und Eigenverantwortung
Impfungen zählen zur persönlichen Daseinsfürsorge und liegen damit in der Eigenverantwortung der Teilnehmenden.
Die Kosten für erforderliche oder empfohlene Schutzimpfungen werden in der Regel nicht durch den jeweiligen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) übernommen.
Ebenso sind sie nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten und können nicht durch uns als Bildungsträger erstattet werden.
Planung der Impfzeitpunkte
Sollten für die Teilnahme am Pflichtpraktikum Impfungen erforderlich sein, sollten die entsprechenden Impfintervalle und der Zeitraum bis zum vollständigen Schutz (z. B. bei Mehrfachimpfungen) rechtzeitig eingeplant werden.
So lassen sich Verzögerungen beim Beginn des Pflichtpraktikums vermeiden und ein reibungsloser Ablauf der praktischen Ausbildung sicherstellen.

