Busfahrer/in mit optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, D, DE
962-481-24

Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17


Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |

Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |

Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |

Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Ihr Weg zum Busfahrer im Nah- und Fernverkehr
Sie streben eine Ausbildung zum/zur Busfahrer*in an und möchten im Bereich des Personenverkehrs – beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im Reisegewerbe für nationale und internationale Busreisen – tätig werden?
Mit dem 24. Lebensjahr eröffnet sich Ihnen – auch ohne abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung – die Möglichkeit, diesen Berufswunsch zu verwirklichen.
Unser modulares Bildungsangebot bietet Ihnen hierfür eine zielorientierte Weiterbildung, die Sie umfassend und praxisnah auf Ihren neuen Beruf vorbereitet.
Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absolute Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW), D (Bus) sowie DE (Bus mit Anhänger) zu erwerben.
Zeitgleich bereiten wir Sie auf die IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG“ vor, die der Gesetzgeber für das Führen von Kraftfahrzeugen mit der Beförderung von mehr als acht Personen im gewerblichen Personenverkehr vorschreibt.
In unserem Modul „Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr“ erwarten Sie 140 Zeitstunden, einschließlich 10 praktischer Fahrstunden bzw. Unterweisungen am Bus.
Mit bestandener IHK-Prüfung weisen Sie Ihre Qualifikation für den gewerblichen Personenverkehr offiziell nach.
Optional können Sie an weiteren Zusatzqualifizierungen teilnehmen, etwa in den Modulen:
- Grundlagen der Ladungssicherung
- Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Diese erweitern Ihre Kompetenzen und erhöhen Ihre beruflichen Chancen.
Wir freuen uns darauf, Sie telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch kennenzulernen.
Ausbildung
Ausbildung zum/zur Busfahrer*in
Möglicher Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, D, DE
optionale Ausbildungsinhalte:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE
Teilnahmevoraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D:
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 24 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
weitere Informationen zur MPU anzeigen
Weitere Informationen zu den möglichen Führerscheinausbildungen:
Für weitere Informationen zu den Führerscheinausbildungen klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Wochen-Themen 1-5 (Basiswissen)
- Wochen-Thema 6 (Spezialwissen Bus)
Praktische Ausbildungsinhalte & Abschlussprüfung
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am Bus
- IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation - Personenverkehr
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
(optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
Ausbildungsinhalte:
Grund-Thema 1-6:
- Thema 1: Unfallursachen Ladungssicherung
- Thema 2: Rechtliche Grundlagen
- Thema 3: Physikalische Grundlagen
- Thema 4: Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Thema 5: Zurrmittel und sonstige Hilfsmittel
- Thema 6: Methoden der Ladungssicherung
Fachliche Differenzierung:
- Gepäckverladung
- Klappen am Omnibus
- Bordküche
- Bordtoilette
- Fahrerruheraum
insgesamt: 48 U-Std. (6 Werktage)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier (folgt in Kürze)
(optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Ausbildungsinhalte:
- Grund-Thema 1: Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Grund-Thema 2: Bürgerliches Gesetzbuch und Straf- und Strafverfahrensrecht
- Fachliche Differenzierung (GAB-Fahrer)
insgesamt: 80 U-Std. (2 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Erläuterung zum optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B, D, DE
Einleitung
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, nachfolgende Fahrerlaubnisklassen zu erwerben:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
(weitere Informationen anzeigen) - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
(weitere Informationen anzeigen) - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE
(weitere Informationen anzeigen)
Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D (Ersterwerb der Fahrerlaubnisklasse B)
Einleitung
Um als Busfahrer*in gewerblich tätig zu werden, müssen Sie, neben dem IHK-Abschluss „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“, die Fahrerlaubnis der Klasse D (Bus) erwerben. Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (PKW).
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Sollten Sie noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, so haben Sie im Rahmen dieses Bildungsangebotes optional die Möglichkeit, auch diese Fahrerlaubnis in Kombination zu erwerben.
Hinweis:
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D müssen Sie das 24. Lebensjahr vollendet haben. Da der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B nicht einzeln förderbar ist, gilt als Teilnahmevoraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B, ebenfalls ein Mindestalter von 24 Jahren.
(optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n:
- Busfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Informations-Video (Fahrschulsimulator)
Hinweis Informations-Video:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild
Inklusive Ausbildung am Fahrschulsimulator von Vogel
Ihre Führerscheinausbildung beginnt modern und praxisnah: Im Rahmen Ihres Lehrgangs ist auch die Ausbildung am Fahrschulsimulator des Marktführers Vogel inbegriffen. Hier trainieren Sie alle wichtigen Bereiche – von Grundfertigkeiten wie Sitzposition, Anfahren, Schalten, Bremsen und Lenkübungen über Abbiegen in komplexen Verkehrssituationen bis hin zu Vorfahrtsregeln, Kreisverkehr und Kreuzungen. Auch besondere Ausbildungsfahrten wie Autobahn- und Überlandfahrten können realistisch simuliert und intensiv geübt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
- Busfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Kraftfahrzeugen (Bus) und der Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter 24 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE
Einleitung
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE ist die Kombination aus dem Zugfahrzeug (Fahrerlaubnisklasse D) und dem Anhänger (Fahrerlaubnisklasse DE). Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse D.
- Busfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D (Zugfahrzeug)
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE (Zugfahrzeug + Anhänger)
berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Führen von Kraftfahrzeugen (Bus) + Anhänger und der Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
Teilnahmevoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Erwerb oder Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse D
- Mindestalter 24 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU
(weitere Informationen zur MPU anzeigen)
Ausbildungsdauer Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n B, D, DE
Einleitung
Die Führerscheinausbildung/en finden dual zu Ihrem Lehrgang und zu den täglichen Unterrichtszeiten statt. Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über eine hausinterne Fahrschule, sodass Ihre Führerscheinausbildung Klasse B komfortabel am gleichen Ausbildungsort stattfindet. Die Ausbildung/en der Fahrerlaubnisklasse/n D/DE finden bei unserem Kooperationspartner statt.
Unser Bestreben ist es, dass alle Führerscheinausbildungen mit Beendigung Ihres Lehrgangs erfolgreich abgeschlossen sind.
Bitte prüfen Sie bereits vor Beginn Ihres Lehrgangs die Gültigkeit Ihrer Ausweis-Dokumente wie Personalausweis bzw. Reisepass. Zusätzlich können Sie bereits, bei dem optionalem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B, einen kostenlosen Sehtest bei einem Augenoptiker durchführen, damit bei einer Sehschwäche und der damit verbundenen Anfertigung einer Sehhilfe keine wertvolle Zeit verloren geht. Brillenträgern empfehlen wir ebenfalls einen aktuellen Sehtest durchzuführen.
Hinweis (Augenärztliches Gutachten)
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n D, DE wird ein augenärztliches Gutachten benötigt. Dieses Gutachten wird bei unserem Kooperationspartner (Verkehrsmediziner) Frau Dr. Geißler, im Rahmen der medizinischen Untersuchung, mit durchgeführt. Die Gebühren für diese medizinische Untersuchung sind in den Lehrgangskosten (Förderung durch die Agentur für Arbeit / dem JobCenter) inbegriffen.
Häufig werden wir gefragt: Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Eine Führerscheinausbildung ist immer eine individuelle Ausbildung. Die eigene Leistungsbereitschaft nimmt hier einen großen Stellenwert ein. Dies umfasst zunächst die theoretische Ausbildungsphase und den damit verbundenen regelmäßigen Besuch des Theorie-Unterrichts. Ebenfalls ist diese Ausbildungs-Phase davon begleitet, dass der Lernstoff erlernt werden muss, um die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen.
Hier zählt Ihr Engagement!
Auch die praktische Ausbildung gestaltet sich bei jedem Fahrschüler unterschiedlich und hängt ebenfalls von persönlichen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch von einem gewissen Geschick ab.
Gerne führen wir hier das Beispiel an, dass sich z.B. ein Kind zum ersten Mal auf ein Fahrrad setzt und ein Naturtalent ist und bei einem anderen Kind bedarf es viel Übung bis eine gewisse Fahrsicherheit erreicht wurde. Hier sprechen wir von persönlichen Voraussetzungen, die bei jedem Menschen unterschiedlich sind.
Fazit
Abhängig von dem oben Geschilderten können gewisse Ausbildungsinhalte auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinausgehen. Hinzu kommt, dass ein Termin für die praktische Führerscheinprüfung durch die zuständigen Prüforganisationen wie DEKRA und TÜV vergeben wird und ebenfalls nach Beendigung Ihres Lehrgangs stattfinden kann.
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
Ausbildung zum/zur Busfahrer*in
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- (optional) Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE
Hinweis (Ausbildungsdauer Führerscheinerwerb)
Bitte beachten Sie, dass der Führerscheinerwerb immer eine individuelle Ausbildung ist und daher keine genaue Angabe zur tatsächlichen Ausbildungsdauer erfolgen kann. Des Weiteren wird die Ausbildungsdauer davon beeinflusst, welche Fahrerlaubnisklassen Sie im Rahmen Ihres Lehrgangs, als Busfahrer*in, erwerben. Bitte rechnen Sie daher mit einer geschätzten Ausbildungsdauer von 3-5 Monaten.
Ausbildungsdauer (Ausbildungs-Module)
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr (6 Wochen)
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung (48 U-Std. / 6 Werktage)
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (80 U-Std. / 2 Wochen)
Tägliche Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ausbildungszeiten der Fahrschule
Ausbildungszeiten Theorie-Unterricht und Fahrstunden
Sollten Sie im Rahmen Ihres Lehrgangs ebenfalls eine oder in Kombination mehrere Führerscheine erwerben, so möchten wir Ihnen nachfolgend die Integration dieser Ausbildungen, in den täglichen Schulungsablauf, erläutern.
Die Führerscheinausbildung der Klasse B (Theorie und Praxis) findet dual zu den täglichen Unterrichtszeiten Ihres Lehrgangs in der hauseigen Fahrschule der D&D Bildungsagentur GmbH statt. Die Führerscheinausbildung/en der Klasse/n D, DE (Theorie und Praxis) finden bei unserem Kooperationspartner statt.
Ausbildungszeiten der besonderen Ausbildungsfahrten
Bitte beachten Sie jedoch, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Nacht- und Dämmerungsfahrten) außerhalb der täglichen Unterrichtszeiten eingeplant werden.
Nichts wird verpasst!
Für den Zeitraum, in dem Sie für Ihre individuellen Fahrstunden eingeplant werden bzw. am Theorie-Unterricht der Fahrschule teilnehmen, sind Sie angehalten, den Lernstoff des täglichen Unterrichts eigenständig nachzuarbeiten.
Hierfür steht Ihnen das hauseigene Server-System mit den täglichen Video-Aufzeichnungen des gesamten Unterrichts zur Verfügung.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen Busfahrer*in im Präsenz-Lehrgang
- Mindestalter 24 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlich ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
Busfahrer*in
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG
- (optional) Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
- (optional) Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Externe Abschlüsse:
- IHK-Bescheinigung (Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG)
Fahrerlaubnisklassen:
- Fahrerlaubnis der Klasse D
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse B
- (optional) Fahrerlaubnis der Klasse DE
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Mindest-Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Hinweis theoretische Führerscheinausbildungen (Vogel-App):
Für die theoretische Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse/n (Führerscheinausbildungen) erhalten Sie in den jeweiligen Klassen, für Übungszwecke, eine App vom Heinrich-Vogel Verlag. Diese App kann für die gängigsten Fremdsprachen freigeschaltet werden.
An welchen Ausbildungsinhalten kann ich auch von Zuhause (hybrid / online) teilnehmen?
Führerscheinausbildungen:
Der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen (Führerscheine) B, D, DE setzt Ihre Anwesenheit vor Ort in Theorie und Praxis voraus.
Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich.
Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr:
Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Sie in Präsenz (vor Ort) an einem 140-stündigen Lehrgang inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am LKW teilgenommen haben. Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich!
Weitere optionale Module (Grundlagen der Ladungssicherung):
Die hybride Teilnahme an dem optionalen Modul „Grundlagen der Ladungssicherung" ist möglich.
Weitere optionale Module (Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz):
Die hybride Teilnahme an dem optionalen Modul „Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz“ ist möglich.
Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika:
Sollte Ihr Lehrgang ein verpflichtendes Betriebspraktikum beinhalten, kann es sein, dass besondere Schutzimpfungen, z. B. gegen Hepatitis A und B, erforderlich sind. Diese Impfkosten fallen in den Bereich der persönlichen Daseinsfürsorge und sind daher nicht erstattungsfähig durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Die Finanzierung liegt in diesem Fall bei Ihnen selbst.
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.
Was beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Falle einer MPU-Anordnung zu beachten ist!
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich. Eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU kann dabei nicht nur aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergehen – was zu den charakterlichen Voraussetzungen zählt –, sondern auch wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Die Teilnahme am Lehrgang zum/zur Rettungssanitäter*in ohne Erwerb einer Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.
FAQ / Wissenswertes
Busfahrer*in im Personennahverkehr (ÖPNV) und Reisefernverkehr - Wir klären die Unterschiede
Einleitung
In diesem Kapitel möchten wir auf häufige Fragen eingehen, die uns Interessenten im Beratungsgespräch immer wieder stellen. Dazu gehören unter anderem:
- Ich möchte Busfahrer*in werden – welche Führerscheine (also Fahrerlaubnisklassen) benötige ich?
- Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und einem Busfahrer im Reise- oder Fernverkehr?
- Welche Zusatzqualifikationen und Prüfungen muss ich absolvieren, bevor ich Fahrgäste befördern darf?
- Wie sieht der Arbeitsalltag in den beiden Bereichen aus und welche Perspektiven gibt es?
Um diese Fragen verständlich zu beantworten, beginnen wir ganz von vorn und beschäftigen uns in den folgenden Kapiteln Schritt für Schritt mit den gesetzlichen Voraussetzungen, den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, den notwendigen Prüfungen sowie den beruflichen Möglichkeiten in beiden Bereichen.
Wichtig ist zu wissen:
Egal, welchen Titel wir als Bildungsträger unserer Weiterbildung geben – ob Busfahrer*in, Busfahrer*in im ÖPNV, Reisebusfahrer*in oder Fahrer*in im Linienverkehr – es handelt sich dabei lediglich um die offizielle Bezeichnung der Maßnahme. Welche konkrete Tätigkeit Sie später ausüben, hängt allein von Ihrer persönlichen Entscheidung und Ihrer beruflichen Ausrichtung ab.
Unsere Weiterbildung zur Berufskraftfahrer im Personenverkehr bietet Ihnen für alle angestrebten Tätigkeitsbereiche den optimalen Ausbildungsrahmen und vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um sicher, verantwortungsvoll und kundenorientiert mit Fahrgästen unterwegs zu sein.
Grundsätzlich gilt:
Alle Fahrerinnen und Fahrer benötigen im ersten Schritt die entsprechende Fahrerlaubnis für Busse – also in der Regel die Klassen D1, D1E bzw. D oder DE.
Unterschied in der Haupttätigkeit (ÖPNV oder Reisegewerbe?)
Haupttätigkeit des Busfahrers im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV):
Wer als Busfahrer*in im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) tätig ist, arbeitet in der Regel für ein kommunales oder regionales Verkehrsunternehmen und fährt regelmäßig festgelegte Linien im Stadt- oder Regionalverkehr.
Im Mittelpunkt steht dabei die sichere, pünktliche und kundenorientierte Beförderung von Fahrgästen auf kurzen bis mittleren Strecken. Der Arbeitsalltag ist geprägt von wiederkehrenden Haltestellen, dichten Fahrplänen und einem direkten, täglichen Kontakt mit unterschiedlichsten Fahrgästen.
Neben dem eigentlichen Fahren gehören häufig auch Serviceaufgaben dazu: Fahrgäste informieren, Tickets verkaufen oder kontrollieren, den Fahrplan einhalten sowie kleine Reinigungs- und Kontrollarbeiten am Fahrzeug durchführen.
Das wichtigste Arbeitsmittel ist der Linienbus – doch ebenso entscheidend sind Freundlichkeit, Stressresistenz und Kommunikationsfähigkeit, da der Umgang mit Menschen einen großen Teil des Berufs ausmacht.
Zwischen Fahrplan und Berufsleben als Busfahrer*in im ÖPNV:
Die Tätigkeit als Busfahrer*in im öffentlichen Personennahverkehr bietet in der Regel einen festen Einsatzort und planbare Arbeitszeiten, was für viele ein hohes Maß an beruflicher Sicherheit und Struktur bedeutet. Gleichzeitig ist der Beruf jedoch mit Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagsarbeit verbunden, was eine gewisse Flexibilität im Privatleben erfordert und die Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen manchmal herausfordernd machen kann.
Trotzdem bietet der Beruf auch viele positive Aspekte für das Privatleben: Die Arbeit erfolgt meist in der eigenen Region, sodass lange Abwesenheiten von Zuhause entfallen. Außerdem sorgt der regelmäßige Kontakt mit Fahrgästen und Kollegen für soziale Abwechslung und macht den Arbeitsalltag lebendig und vielfältig.
Haupttätigkeit des Busfahrers im Reisegewerbe (Fernreiseverkehr):
Wer als Reisebusfahrer im Reisegewerbe tätig ist, befördert Fahrgäste über längere Strecken hinweg sicher und komfortabel zu ihrem Reiseziel. Die Touren werden in der Regel von der Disposition oder der Reiseleitung im Voraus geplant — der Fahrer setzt diese Fahrtrouten dann verantwortungsvoll und zuverlässig in der Praxis um.
Typisch für den Reiseverkehr sind sowohl eintägige Ausflugs- und Veranstaltungsfahrten als auch mehrtägige Reisen im In- und Ausland. Bei längeren Fahrten wird häufig mit einer Doppelbesetzung von Fahrern gearbeitet, um die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.
Im Unterschied zum Linienverkehr im ÖPNV mit zahlreichen Bushaltestellen auf einer Strecke und einem dichten Taktfahrplan fährt der Reisebus in der Regel direkt zu festgelegten Reisezielen mit nur wenigen geplanten Zwischenstopps. Dabei übernimmt der Fahrer neben dem eigentlichen Fahren auch Aufgaben wie das Verladen und Sichern des Gepäcks, das Überwachen der Ein- und Ausstiege, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Sicherstellung von Komfort und Service an Bord.
Das Fahrzeug ist auch hier das zentrale Arbeitsmittel, doch die Tätigkeit ist stärker mit Verantwortung für das gesamte Reiseerlebnis der Fahrgäste verbunden.
Reisebusfahrer*in - unterwegs zwischen Beruf und Zuhause:
Die Tätigkeit als Reisebusfahrer*in erfordert ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität und bedeutet, häufig auch mehrere Tage von Zuhause und der Familie getrennt zu sein. Gleichzeitig bietet dieser Beruf die Möglichkeit, neue Orte und Länder kennenzulernen, mit unterschiedlichen Menschen in Kontakt zu kommen und den Arbeitsalltag abwechslungsreich und erlebnisreich zu gestalten.
Teilnahme an einem Lehrgang, Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sowie Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) mit anschließender Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG"
Einleitung
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen den Verlauf Ihrer Berufskraftfahrerqualifizierung, von der Teilnahme an einem Lehrgang, der Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), sowie der Anmeldung zur / und Teilnahme an der IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG“, erläutern.
Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, eine erste Übersicht der nachfolgend aufgeführten Behörden / Prüfungsorganisationen zu erhalten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung zuständig sind:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Industrie- und Handelskammer (als Beispiel IHK Berlin)
Teilnahme / Nachweis eines Lehrgangs
- Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie gewerbliche Beförderungen von Gütern oder Personen auf öffentlichen Straßen durchführen, für die die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich sind.
- Haben Sie die Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 für den Personenverkehr oder dem 10.09.2009 für den Güterkraftverkehr erworben, gelten Sie bereits als grundqualifiziert und müssen lediglich an der Pflichtfortbildung (5 Module) teilnehmen.
- Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, bei einem zugelassenen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger), an einem Lehrgang mit insgesamt 140 Zeitstunden inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am Bus, teilzunehmen.
Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
-
Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihre Daten an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert. Über diese Einträge können die Behörden jederzeit nachvollziehen, ob Berufskraftfahrer die notwendigen Qualifizierungen besitzen und von welchem Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) der entsprechende Nachweis ausgestellt wurde. Zudem wird hinterlegt für welche Fahrerlaubnisklassen der Nachweis gilt, welche Kenntnisse vermittelt wurden, ob spezielle Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation absolviert wurden, sowie Gründe für einen nachträglichen Entzug des Fahrerqualifikationsnachweises vorliegen
Wer ist zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) autorisiert?
-
Die Übermittlung dieser Daten kann nur durch den autorisierten Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) auf der Internet-Präsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfolgen
Anmeldung zur IHK-Prüfung
-
Als nächster Schritt erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Teilnahme an der Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“. Als Teilnehmender unseres Lehrgangs realisieren wir den gesamten Anmeldeprozess gemeinsam mit Ihnen und entrichten ebenfalls die Prüfgebühr direkt an die IHK
-
Nach der Anmeldung kann nunmehr die zuständige IHK die übermittelten Daten einsehen, welche an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den zuständigen Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) übermittelt wurden und prüfen, ob alle Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung erfüllt sind
Einladung zur Prüfung durch die IHK
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Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie durch die IHK eine schriftliche Termineinladung, welche Ihnen ca. 14 Tage vor der Prüfung an Ihre private Postanschrift zugesendet wird
Prüfungssprache und Ablauf der IHK-Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Personenverkehr"
Die „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr“ ist eine 100% theoretische und schriftliche Prüfung und findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die schriftlichen Prüfungsfragen können sowohl aus (Single-Choice-Fragen / Einfachwahlfragen) mit nur einer richtigen Antwort, als auch aus Prüfungsfragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgaben) bestehen.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
- bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
- bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
- Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
- Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
- Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
- Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.
Beantragung und Verlängerung der Fahrerkarte (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch ein Dokument in Scheckkartenformart. Dieses Dokument nennt sich Fahrerkarte und dient dem Fahrer als Nachweis über den Besitz der Berufskraftfahrerqualifizierung für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, sowie D1, D1E, D und DE.
Die Fahrerkarte wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt bzw. verlängert. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers.
Die Fahrerkarte besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Hinweis:
Es kann regionale Unterschiede für die Antragstellung geben, da die Ausstellung der Fahrerkarte Ländersache ist.
Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte bei allen gewerblichen Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr mitzuführen.
Werden bei gewerblichen Fahrten diese erforderlichen Dokumente nicht mitgeführt oder sogar Fahrten ohne Qualifizierung durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder.
Wer ist von dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) befreit
Gemäß dem Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG) ist die Befreiung im § 1 Abs. 2 geregelt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Muss ich erst die Fahrerlaubnis der Klasse/n D, DE erworben haben, um an einem Lehrgang für die IHK-Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr gemäß BKrFQG" teilnehmen zu können?
Die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation, mit theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handeiskammer (IHK), ist nicht an einen Besitz einer Fahrerlaubnisklasse gebunden. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n D und/oder DE ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Förderung / Finanzierung

Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
Anfrage zu Ihren Wunschtermin
wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie