Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr mit IHK-Prüfung gemäß BKrFQG
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Für Interessenten eines Lehrgangs vor Ort (Präsenz-Lehrgang)
Sie suchen nach einem Vorbereitungslehrgang für die Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr in Berlin? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen!
Aber was ist die Beschleunigte Grundqualifikation eigentlich? Wer muss sie absolvieren und vor allem wofür?
Sie ist zunächst einmal als beruflicher Qualifizierungsnachweis anzusehen, welchen Sie mit einer bestandenen theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangen.
Denn seit 2006 schreibt der Gesetzgeber für angehende Berufskraftfahrer*innen die Teilnahme an einem 140-stündigen Vorbereitungslehrgang inkl. 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am LKW vor, um die Zugangsvoraussetzungen der IHK, zur Teilnahme an der Sach- und Fachkundeprüfung gemäß BKrFQG,
zu erfüllen.
Seit Mai 2021 erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der IHK-Prüfung den Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Scheckkarte. Dieser dient als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Berufskraftfahrerqualifizierung.
Hinweis: Der Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95) wurde durch den Fahrerqualifizierungsnachweis abgelöst.
Mit diesem Fahrerqualifizierungsnachweis und dem Besitz der Fahrerlaubnisklasse/n (C1, C1E, C, CE) sind Sie berechtigt, gewerbliche Fahrten auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen, welche eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg überschreiten, als Berufskraftfahrer durchzuführen.
Ausbildung
Ausbildung Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
Ausbildung Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG
Theoretische Ausbildungsinhalte:
- Wochen-Themen 1-5 (Basiswissen)
- Wochen-Thema 6 (Spezialwissen LKW)
Praktische Ausbildungsinhalte & Abschlussprüfung:
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am LKW
- IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)
Weitere Informationen zu diesem Modul:
Für weitere Informationen zu diesem Modul klicken Sie bitte hier
Lehrgangsdauer / Tägliche Unterrichtszeiten
Lehrgangsdauer
Ausbildung Modul: Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr
- Basiswissen (5 Wochen)
- Spezialwissen LKW (1 Woche)
- inkl. 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am LKW
Lehrgangsdauer insgesamt:
insgesamt: 192 U-Std. (6 Wochen)
Tägliche Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von montags bis freitags zu den nachfolgenden Uhrzeiten statt:
- Block 1 (90 Minuten) = 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr
- Block 2 (90 Minuten) = 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr
- Pause (30 Minuten) = 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr
- Block 3 (90 Minuten) = 11:45 Uhr bis 13:15 Uhr
- Pause (15 Minuten) = 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Block 4 (90 Minuten) = 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Praktische Fahrstunden / Unterweisung am LKW
Die 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden / Unterweisung am LKW finden innerhalb der täglichen Unterrichtszeit statt. Hierbei handelt es sich um individuelle Ausbildungstermine mit einem Fahrlehrer am Ausbildungsfahrzeug.
Teilnahmeinformationen und Abschlüsse
Teilnahmeinformationen Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr im Präsenz-Lehrgang
- Mindestalter 21 Jahre
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Hinweis Teilnahme ohne Fahrerlaubnisbesitz:
Die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation, mit theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handeiskammer (IHK), ist nicht an einen Besitz einer Fahrerlaubnisklasse gebunden. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n C und/oder CE ist auch zu einem späteren Zeitpunkt in der D&D Bildungsagentur GmbH möglich.
Vorstellung unseres Online-Campus "hausinternes Serversystem"
Die D&D Bildungsagentur GmbH verfügt über einen eigenen Schul-Server, welcher den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Mit Beginn Ihrer Teilnahme erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Schul-Server und können umgehend ein Passwort Ihrer Wahl vergeben, sodass nur Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Nutzer-Account haben.
Der Schul-Server ist mit allen gängigen Browsern aufrufbar / erreichbar. Zusätzlich ist der Zugang zu unserem Schul-Server auch via App möglich, die Sie in allen großen App-Stores wie Google Play, Apple App Store und weitere herunterladen und auf Ihr persönliches Endgerät installieren können. Dadurch haben Sie auch mobil jederzeit Zugang zu Ihren Lehrgangs-Daten und allen anderen Funktionen unseres Schul-Servers.
Hierzu zählen:
- persönliches E-Mail-Postfach
- Chatraum-Funktion
- Aufgaben- sowie Kalender-Funktion
- Zugang zur Mediathek (Lehrvideos, PDF-Dokumente und weitere)
- Videokonferenz
Für einen detaillierten Einblick in unseren Schul-Server, empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Informations-Video anzuschauen:
Informations-Video (Vorstellung unseres Schul-Servers)
Hinweis Informations-Videos:
Zum Abspielen des Informations-Videos klicken Sie bitte einfach auf das Vorschaubild bzw. auf den Link.
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung:
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG
Externe Abschlüsse:
- IHK-Bescheinigung (Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG)
Videos zur Ausbildung anschauen
In unserer Mediathek "Fahrer" finden Sie eine große Anzahl von Lehrvideos, die Ihnen einen direkten Einblick in unsere Lehrgänge bieten.
Um zur Mediathek zu gelangen, klicken bitte auf das Vorschaubild oder auf diesen Link:
FAQ / zur Teilnahme am Lehrgang
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
Benötige ich ein Führungszeugnis?
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird durch die D&D Bildungsagentur GmbH nicht abverlangt. Die Entscheidung eines potentiellen Arbeitgebers, ob ein Führungszeugnis ohne Eintrag Voraussetzung für eine Einstellung ist, bleibt davon unberührt.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die praktischen Fahrstunden / Unterweisung am LKW finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Mindest-Sprachniveau "A2" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Anwesenheitspflicht Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Sie in Präsenz (vor Ort) an einem 140-stündigen Lehrgang inklusive 10 x 60 Minuten Fahrstunden / Unterweisung am LKW teilgenommen haben. Eine hybride Teilnahme (online) ist nicht möglich!
Hinweise zu Impfungen im Rahmen Ihres Lehrgangs
Für die Teilnahme an unserem Lehrgang ist kein Nachweis einer Impfung erforderlich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz auch im Rahmen von Bildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt.
Empfohlene Schutzimpfungen vor Lehrgangsbeginn:
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Antritt des Lehrgangs den Status der gängigsten Schutzimpfungen auf Aktualität zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Influenza (Grippe) – saisonabhängig
- COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung
Beachten Sie Impfzeitpunkte und Inkubationszeiträume:
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer notwendigen Impfung unbedingt die erforderliche Anzahl an Impfdosen (z. B. bei Mehrfachimpfungen) sowie die jeweils notwendige Zeitspanne bis zum vollständigen Impfschutz (Inkubationszeit). Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen beim Praktikumsstart zu vermeiden.
FAQ / Wissenswertes
Ablauf und Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifizierung
Einleitung
In den folgenden Kapiteln erläutern wir Ihnen den Ablauf und die Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifizierung. Diese ist – neben dem Besitz der Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE – Voraussetzung, um gewerblich im Güterkraftverkehr tätig zu sein. Wir zeigen Ihnen den Weg der Qualifizierung: von der Teilnahme am Lehrgang über die Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) bis hin zur Anmeldung und Absolvierung der IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ gemäß BKrFQG.
Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, eine erste Übersicht der nachfolgend aufgeführten Behörden / Prüfungsorganisationen zu erhalten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung zuständig sind:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
- Industrie- und Handelskammer (als Beispiel IHK Berlin)
Teilnahme / Nachweis eines Lehrgangs
- Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie gewerblich Güter auf öffentlichen Straßen befördern und dabei eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE erforderlich ist.
- Wer seine Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2009 (Güterverkehr) erworben hat, gilt automatisch als grundqualifiziert und muss lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung (Pflichtfortbildung / fünf Module) absolvieren.
- Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen besteht die Möglichkeit, bei einer anerkannten Fahrschule oder einem Bildungsträger an einem Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen. Dieser umfasst insgesamt 140 Zeitstunden, einschließlich 10 Fahrstunden à 60 Minuten bzw. Unterweisungen am LKW.
Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihre Daten an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert. Anhand dieser Einträge können die Behörden jederzeit prüfen, ob Berufskraftfahrer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und von welchem Anbieter (Fahrschule oder Bildungsträger) der Nachweis ausgestellt wurde. Zudem ist hinterlegt, für welche Fahrerlaubnisklassen der Nachweis gilt, welche Kenntnisse vermittelt wurden, ob besondere Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation absolviert wurden und ob Gründe für einen nachträglichen Entzug des Fahrerqualifikationsnachweises vorliegen.
Wer ist zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) autorisiert?
-
Die Übermittlung dieser Daten kann nur durch den autorisierten Anbieter (Fahrschule / Bildungsträger) auf der Internet-Präsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfolgen
Anmeldung zur IHK-Prüfung
- Im nächsten Schritt erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“. Als Teilnehmende unseres Lehrgangs begleiten wir Sie dabei umfassend: Wir übernehmen gemeinsam mit Ihnen den Anmeldeprozess und zahlen die Prüfungsgebühr direkt an die IHK.
- Nach der Anmeldung kann die IHK auf die vom Anbieter (Fahrschule oder Bildungsträger) an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelten Daten zugreifen. Sie prüft, ob alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllt sind.
Einladung zur Prüfung durch die IHK
-
Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie durch die IHK eine schriftliche Termineinladung, welche Ihnen ca. 14 Tage vor der Prüfung an Ihre private Postanschrift zugesendet wird
Prüfungssprache und Ablauf der IHK-Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr"
Die „Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr“ ist eine 100% theoretische und schriftliche Prüfung und findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die schriftlichen Prüfungsfragen können sowohl aus (Single-Choice-Fragen / Einfachwahlfragen) mit nur einer richtigen Antwort, als auch aus Prüfungsfragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgaben) bestehen.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
- bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
- bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
- Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
- Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
- Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
- Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.
Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch ein Dokument in Scheckkartenformart. Dieses Dokument nennt sich Fahrerkarte und dient dem Fahrer als Nachweis über den Besitz der Berufskraftfahrerqualifizierung für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, sowie D1, D1E, D und DE.
Die Fahrerkarte wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt bzw. verlängert. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers.
Die Fahrerkarte besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Hinweis:
Es kann regionale Unterschiede für die Antragstellung geben, da die Ausstellung der Fahrerkarte Ländersache ist.
Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte bei allen gewerblichen Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr mitzuführen.
Werden bei gewerblichen Fahrten diese erforderlichen Dokumente nicht mitgeführt oder sogar Fahrten ohne Qualifizierung durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder.
Was ist Werksverkehr?
Im Kapitel „Werksverkehr“ möchten wir besonders darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifizierung erbringen müssen. Wer ausschließlich im Werksverkehr tätig ist, ist von dieser Verpflichtung befreit.
Der Grund dafür liegt darin, dass der Gesetzgeber zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem Werksverkehr unterscheidet:
- Im gewerblichen Güterkraftverkehr wird das Fahren selbst als Dienstleistung angeboten und stellt die Haupttätigkeit dar.
- Im Werksverkehr hingegen wird das Fahren nur als unterstützende Nebenleistung betrachtet, die notwendig ist, um die eigentliche berufliche Tätigkeit überhaupt ausüben zu können.
Das bedeutet: Der Fahrer im Werksverkehr ist in erster Linie Handwerker, Monteur oder Facharbeiter – also jemand, der für das Unternehmen eine bestimmte Leistung erbringt. Das Lenken des Lkw ist nur Mittel zum Zweck, damit er an den Ort gelangt, an dem er seine eigentliche Arbeit verrichtet.
Die Befreiung von der Qualifizierungspflicht soll sicherstellen, dass Betriebe wie Handwerksunternehmen, Bauunternehmen oder Dienstleister ihre Arbeit ohne unnötige bürokratische Hürden ausführen können. Denn hier steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, nicht die Beförderung von Gütern gegen Entgelt.
Mit dieser Regelung verfolgt der Gesetzgeber auch das Ziel, eine klare Abgrenzung zu schaffen:
- Wer Transporte für Dritte gegen Bezahlung durchführt, fällt unter die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).
- Wer lediglich für sich selbst bzw. das eigene Unternehmen Waren oder Material transportiert und anschließend eine andere Haupttätigkeit ausführt, bewegt sich im Bereich des Werksverkehrs und ist von der Pflicht zur Berufskraftfahrerqualifizierung ausgenommen.
Werksverkehr nach § 1 Abs. 2 GüKG
Gehen wir noch ein bisschen mehr ins Detail! Unter Werksverkehr wird nach § 1 Abs. 2 GüKG die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens verstanden. Das bedeutet:
- Der Transport erfolgt mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern
- Er dient der Beschaffungslogistik (Material zum Betrieb holen) oder der Distributionslogistik (eigene Ware oder eigenes Material zum Kunden bringen)
Abgrenzung zum Berufskraftfahrer
Im Werksverkehr steht nicht das Fahren im Mittelpunkt, sondern die eigentliche Tätigkeit des Mitarbeiters. So ist der Fahrer in der Regel Handwerker oder Monteur – das Fahren ist nur ein Nebenanteil seiner Arbeit. Daher fällt er nicht unter die Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und muss keine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Praxisbeispiel
- Ein Gerüstbaubetrieb liefert mit einem eigenen Lkw das Gerüst zur Baustelle. Der Fahrer ist dabei gleichzeitig Gerüstbauer. Er errichtet das Gerüst und führt die handwerkliche Arbeit aus. Da seine Haupttätigkeit nicht das Transportieren von Gütern, sondern das Bauen ist, handelt es sich um Werksverkehr und nicht um eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer im Sinne der BKrFQV
- Ähnlich verhält es sich bei einem Glaser, der mit dem firmeneigenen Lkw Glas und Materialien zum Kunden bringt. Nachdem er die Lieferung vor Ort entladen hat, führt er seine eigentliche handwerkliche Tätigkeit als Glaser aus. Auch hier ist das Fahren lediglich ein Hilfsmittel für den eigentlichen Beruf, sodass dieser Einsatz ebenfalls als Werksverkehr gilt
Wer ist von dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) befreit?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Grundqualifikation sowie die kontinuierliche Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern, die im Güter- oder Personenverkehr tätig sind. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Qualität der Berufskraftfahrertätigkeit zu sichern und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des gewerblichen Straßenverkehrs zu leisten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Frage, auf welche Personen und Tätigkeiten es Anwendung findet. Hierbei legt § 1 BKrFQG den Anwendungsbereich fest. Während Absatz 1 den allgemeinen Geltungsbereich beschreibt, ist die Befreiung vom Anwendungsbereich in § 1 Abs. 2 BKrFQG geregelt. Diese Vorschrift definiert klar, für welche Fahrerinnen und Fahrer die Anforderungen des Gesetzes nicht gelten. Dazu zählen insbesondere bestimmte Berufsgruppen und Einsatzbereiche, bei denen der Gesetzgeber keine verpflichtende Grundqualifikation oder Weiterbildung vorsieht.
So sind zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei oder der Bundeswehr befreit. Ebenso gilt die Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit sowie für Fahrzeuge, die im Notfall oder zu technischen Prüfungen eingesetzt werden. Diese Ausnahmeregelungen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen entweder spezielle dienstliche Ausbildungen erfolgen oder die Fahrten nicht im Kernbereich des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs liegen.
Damit schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen der Sicherstellung hoher Qualifikationsstandards im Straßenverkehr und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen. Die detaillierte Regelung im Absatz 2 ist somit von großer praktischer Bedeutung für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie für Fahrerinnen und Fahrer, die prüfen müssen, ob sie unter die genannten Ausnahmetatbestände fallen.
Zur Vertiefung und für die vollständige Einsicht haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links zur aktuellen Gesetzeslage bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C/CE Voraussetzung für den Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr?"
In unserem letzten Kapitel möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und hoffen, dass wir ein wenig Licht in das umfangreiche Thema rund um die Tätigkeit des LKW- und Berufskraftfahrers bringen konnten. Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender theoretischer IHK-Prüfung ist kein vorheriger Besitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE können bei der D&D Bildungsagentur GmbH auch nachträglich erworben werden.
Förderung / Finanzierung

Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
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