Warum gibt es einen Personenbeförderungsschein?
Im privaten Rahmen ist die Beförderung von Personen nur in Bezug auf die Anzahl geregelt. Wer als Fahrer maximal acht Mitfahrer hat, darf dies auch mit dem Führerschein der Klasse B. Wer mehr als acht Mitfahrer hat, für den gilt entweder der Führerschein Klasse D oder der Führerschein Klasse D1.
Bei der gewerblichen Personenbeförderung sieht dies jedoch anders aus. Hier hat der Gesetzgeber die Vorgabe erteilt, dass nur der gewerblich Personen transportieren darf, die dafür eine Eignung vorweisen können. Sprich: nur der entsprechende Führerschein reicht im gewerblichen Bereich nicht, hier muss dann der so genannte Personenbeförderungsschein erworben werden.
Wann gilt eine Fahrt als gewerblich?
Als gewerbliche Fahrten gelten dabei in der Regel all die Fahrten, bei denen die hereinkommenden Einnahmen den Aufwand für Sprit und Abnutzung übersteigen. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung soll sichergestellt werden, dass sich der, welcher gewerblich Personen befördert, auch eine entsprechende Eignung vorweisen kann. Denn: im Personentransport gilt es, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen, auch im Umgang mit den zu fahrenden Menschen.
So muss bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheins zugleich ein Führungszeugnis mitbeantragt werden, zudem wird ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister angefordert. Mit diesen Nachweisen soll vermieden werden, dass jemand, der menschlich nicht dafür geeignet ist, gewerbliche Fahrten anbieten und vornehmen darf.
Personen- Beförderungsschein privat?
Der Schein zur Beförderung von Personen wird im privaten Bereich nicht benötigt, sondern für die gewerbliche Beförderung von Personen.
Dies kann ein Taxi sein, ein Krankenwagen, das Fahren mit dem Zivildienst-Fahrzeug, der Transport von Kranken und Behinderten, Linienverkehr mit Pkw und Kleinbussen bis maximal acht Personen plus Fahrer sowie überall da, wo gewerbliche Fahrten verbunden sind mit dem Beförderung von Personen.
Der Personenbeförderungsschein soll dabei sicherstellen, dass die das Fahrzeug führende Person auch dazu geeignet ist, die besondere Aufgabe des Personentransports ausführen zu können.
Personenbeförderungsschein – Gesetzliche Grundlage
Die Grundlage zum Personenbeförderungsschein ist gelegt in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), im Paragraphen 48.
Die am 19.12.2010 in Kraft getretene Fahrerlaubnisverordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: § 48 Fahrerlaubnisverordnung
Dokumente zum Personenbeförderungsschein
Damit die Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung beantragt werden kann, werden verschiedene Dokumente und Nachweise benötigt. Während die allgemeinen Unterlagen in allen Bundesländern gelten, muss nur in eigenen Bundesländern ein Passfoto mit dem Antrag eingereicht werden.
Für den Antrag auf Erstellung des Personenbeförderungsscheins werden folgende Dokumente benötigt:
- Ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
- Der Führerschein. Dieser muss im neuen EU-Kartenformat sein. Sollte nur ein älterer Führerschein vorhanden sein, muss dieser VOR Antragstellung für den Personenbeförderungsschein in einen Führerschein im EU-Kartenformat umgetauscht werden. Hierbei sollte die zusätzliche Bearbeitungszeit mit einberechnet werden.
- Ein Führungszeugnis – das Führungszeugnis wird vom bearbeitenden Amt für den Antragsteller beantragt
- Auszug auf dem Verkehrszentralregister – der Auszug auf dem Verkehrszentralregister wird vom bearbeitenden Amt für den Antragsteller beantragt.
Zudem müssen Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung erbracht werden:
- Bescheinigung eines Arztes (oder Augenarztes, Arztes der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin, einem Arzt der öffentlichen Verwaltung, Arzt beim Gesundheitsamt oder bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung) über das Sehvermögen. Dieser Nachweis ist zwei Jahre nach Ausstellung gültig.
- Eine Eignungsbescheinigung durch einen Arzt, auf dem amtlichen Vordruck für solche Untersuchungen. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, wenn damit der Personenbeförderungsschein beantragt wird.
- Ein leistungspsychologisches Gutachten, das zur Überprüfung der Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung und der Reaktionsfähigkeit dient. Dieses Gutachten kann nur von Instituten ausgestellt werden, welche die technischen Voraussetzungen dafür mitbringen.
Gültigkeit Personenbeförderungsschein
Ab dem 60. Lebensjahr ist für den Personenbeförderungsschein zusätzlich ein Leistungstest abzulegen, der einen Nachweis ergibt, ob die besonderen Erfordernisse, die eine solche Fahrertätigkeit in der Personenbeförderung mit sich bringt, auch tatsächlich bewältigt werden können.
Verlängerung Personenbeförderungsschein
Jeder Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist befristet. Das heißt für die gewerblichen Personenbeförderer: der Antrag auf Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf des Personenbeförderungsscheins gestellt werden, damit ein nahtloser Übergang möglich ist. Die Stadt Köln rät beispielsweise dazu, den Verlängerungsantrag spätestens sechs Wochen vor Auslaufen des bisherigen Personenbeförderungsscheins zu stellen.
Personenbeförderungsschein: Dokumente zur Verlängerung
Wenn der Führerschein zur Fahrgastbeförderung verlängert werden soll, werden einige Dokumente bzw. Nachweise benötigt.
Diese sind:
- Personalausweis oder gültiger Pass
- Der allgemeine Führerschein
- Der bisherige Personenbeförderungsschein
- Das Ergebnis der Untersuchung des Sehvermögens
- Die ärztliche Eignungsbescheinigung
- Führungszeugnis (wird vom ausstellenden Amt für den Antragsteller beantragt)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird vom ausstellenden Amt für den Antragsteller beantragt)
Zudem muss bei Antragstellern ab 60. Jahre alle fünf Jahre ein leistungspsychologisches Gutachten erstellt werden, der zur Antragstellung auf Verlängerung des Personenbeförderungsscheins vorliegen muss.
Und wichtig: Die ärztliche Eignungsbescheinigung muss auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck erfolgen!
Die Kosten für eine Verlängerung des Personenbeförderungsscheins sind nicht einheitlich geregelt. Neben der Ausstellung der Verlängerung fallen die Kosten für das Führungszeugnis und die ärztlichen Nachweise an. Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister hingegen ist kostenlos.
Personenbeförderungsschein Kosten
Wie jede Art von Führerschein, so ist auch der Personenbeförderungsschein nicht kostenlos.
Folgende Kosten fallen an für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung:
- Die Antragstellung und Bearbeitung
- Das Führungszeugnis
- Die augenärztliche Untersuchung
- Die ärztliche Eignungsbescheinigung
- Und ab dem 60. Lebensjahr für das Leistungspsychologische Gutachten
Je nach Behörde können die Kosten für Antragstellung und Bearbeitung beim Personenbeförderungsschein unterschiedlich hoch sein. Das Führungszeugnis kostet derzeit 13 Euro und muss bei der Antragstellung gleich mitbezahlt werden, da diese von der ausstellenden Behörde selbst beantragt wird.
Der Nachweis über die Sehfähigkeit durch die augenärztliche Untersuchung kostet im Moment 55 Euro. Für die ärztliche Eignungsbescheinigung muss mit Kosten um die 160 Eurogerechnet werden. Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der ebenfalls als Nachweis für die Eignung zum Erhalt des Personenbeförderungsscheins erbracht werden muss, ist hingegen kostenfrei.
Personenbeförderungsschein verloren
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung kann:
- verloren gehen
- geklaut werden
- aberkannt werden
Wenn der Personenbeförderungsschein verloren geht oder gestohlen wird, sollte dies möglichst umgehend gemeldet werden. Eine Ersatzausstellung ist dann unbedingt notwendig, da der Führerschein zur Fahrgastbeförderung bei gewerblichen Fahrten grundsätzlich mitzuführen ist. Eine solche erneute Ausstellung des Personenführerscheins kostet natürlich Geld, wie viel, ist am besten bei der zuständigen Behörde direkt zu erfragen.
Und dazu ein Tipp: Wenn der Führerschein zur Fahrgastbeförderung durch einen Diebstahl verloren geht, kann bei der Hausratversicherung nachgefragt werden, ob die Kosten für dieNeuausstellung des Personenbeförderungsscheins von der Versicherung eventuell übernommen werden.