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Pflegebasisschein

Maßnahmennummer
962-271-22
Klasse B
Klasse B
Vorbesitz Klasse keine
Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse BE
Klasse BE

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

ab 18 Jahre

Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17

Klasse C
Klasse C

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahre

Klasse C1
Klasse C1

Vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)
Klasse C1E
Klasse C1E

Vorbesitz Klasse

C1

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahren

Befristet

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig
Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten)

Klasse CE
Klasse CE

Vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre
ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Befristet

5 Jahren
Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung.
Klasse DE
Klasse DE

Um in der Alten- und Krankenpflege arbeiten zu können, ist der Besitz eines Pflegebasisscheins erforderlich. Sie erlernen in unserem Lehrgang alle wichtigen Grundfertigkeiten der Alten- und Krankenpflege.

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    Pflegebasisschein

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