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Wiedereröffnung der Fahrschule ab Montag, den 15.03.2021

Wiedereroffnung Fahrschule2

Liebe TeilnehmerInnen,

nunmehr haben wir nach zwei intensiven Tagen Arbeit unser Hygiene-Konzept für die Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebs erstellt, so dass der Fortführung Ihrer Führerscheinausbildung nichts mehr im Wege steht!

Die Verordnungen der Bundesregierung verlangen einen negativen Corona-Test pro Woche, welcher ausschließlich durch das Personal (Fahrlehrer) nachgewiesen werden muss.

Wir haben uns für diese Tests jeweilig den Montag vor Antritt der ersten Fahrstunde ausgesucht. Alle Ihnen bereits bekannten Schutz- und Hygiene-Maßnahmen (Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske) bleiben sowohl für den Fahrlehrer als auch die FahrschülerInnen bestehen. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie Ihren Beitrag zum Schutz aller Beteiligten beitragen und weitere Ihnen zur Verfügung stehenden Hygiene-Maßnahmen, wie ausführliches Händewaschen und Desinfektion, vornehmen.

Wir bitten Sie um Nachsicht, dass nach dieser langen Zeit des Lockdowns ein erheblicher Nachschulungs-Bedarf aller FahrschülerInnen besteht. Aus diesem Grund ist der Andrang groß, möglichst zeitnah Fahrschul-Termine zu erhalten. Selbstverständlich werden wir unser Bestes tun, dies umzusetzen.

Für unsere KursteilnehmerInnen, welche bereits mehrere Übungsfahrten absolviert haben und die Gefahr besteht, dass bereits erlerntes fahrerisches Können durch den Lockdown, zumindestens teilweise, verloren gegangen ist, werden wir bei der nächsten Übungsfahrt eine Einschätzung des derzeitigen Fahrstandes durch den Fahrlehrer vornehmen. Dies hat sich beim ersten Lockdown im März 2020 super bewährt….

Was soll dies bewirken? Sollte ein zusätzlicher Bedarf an Übungsfahrten bestehen, um Sie wieder auf den Stand Ihrer letzten Autofahrt vor dem Lockdown zu bringen, können wir durch die Einschätzung des Fahrlehrers eine Kostenübernahme bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen.

Für alle neuen KursteilnehmerInnen besteht kein Handlungsbedarf und es wird auch keine Einschätzung des Fahrlehrers vorgenommen.

Auch unsere bestehenden Selbstzahler in der Fahrschule heißen wir wieder herzlich willkommen und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen, Ihre nächsten Fahrten zu planen.

Den Theorie-Unterricht aller Klassen werden wir ab Montag, den 22.03.2021, wieder in Präsenzform anbieten. Hier gibt es ganz tolle Neuigkeiten! Der Berliner Senat ermöglicht nach vorheriger Beantragung durch die Fahrschule eine befristete Erlaubnis bis zum 31.12.2021, den Theorie-Unterricht in Form einer Online-Schulung anzubieten. Diesen Antrag haben wir umgehend eingereicht und erwarten in Kürze die Zulassung!

Aber: :) Selbstverständlich gibt es auch hier umzusetzende Vorschriften! So müssen alle TeilnehmerInnen, die am Online-Unterricht teilnehmen, Ihre Kamera über die gesamte Zeit des Unterrichts eingeschaltet haben und den Computer-Platz nicht verlassen. Anderenfalls zählt der Unterricht als nicht absolviert! Na gut, dies werden wir mal nicht weiter kommentieren, sondern freuen uns, der Vorgabe der Bundesregierung Folge zu leisten… ;)

Diese Bestimmungen des Online-Unterrichts sowie das Hygiene-Konzept liegt für Sie in der Verwaltung der D&D Bildungsagentur GmbH aus.

Auf allzeit gute Fahrt!

Ihr Team der D&D Bildungsagentur GmbH