Waffensachkunde gemäß §7 WaffG - Anschauungsmaterial
Alle Sicherheitsmitarbeiter, die beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, müssen nach dem Waffengesetz einen Sachkundenachweis, die sogenannte Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG, vorlegen.
Unser Lehrgang vermittelt die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse sowie den praktischen Umgang mit Waffen und Munition. Somit werden Sie optimal auf die Waffensachkundeprüfung vorbereitet.
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Lehr- und Anschauungsmaterialien, die wir einsetzen. Informieren Sie sich gerne auf unserer Website über unsere Bildungsangebote im Bereich "Schutz und Sicherheit".