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Verpflichtende Corona-Tests vor Antritt von Fahrstunden

Corona Test Fahrschule3

Liebe Fahrschüler, 

die ab dem 17.04.2021 in Kraft tretende Corona-Verordnung der Bundesregierung sieht bei Fahrschulen, vor Fahrtantritt, einen negativen Corona-Test vor. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zur praktischen Umsetzung gibt es zwei Versionen: 

Nachweis eines Corona-Tests durch eine zugelassenen Stelle (nicht älter als 24 Stunden, Test-Center/Apotheke). 

Kostenpflichtiger Test vor Ort durch eingewiesenen Fahrlehrer im Umgang mit einem Corona-Test. Hinweis: die Zeit, die der Test zur Auswertung braucht, ist Bestandteil Ihrer regulären Ausbildungsfahrt. Führerschein-Prüfungen werden wie folgt behandelt: der Corona-Schnelltest wird in der Verwaltung im Beisein eines Mitarbeiters der D&D Bildungsagentur GmbH durchgeführt. Bitte erscheinen Sie hierfür am Vortag der Führerscheinprüfung nach Vereinbarung im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Verwaltung der D&D Bildungsagentur GmbH. 

Kostenlose Corona-Tests 

Es besteht die Möglichkeit, wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test in den Berliner Test-Zentren sowie bei Apotheken zu absolvieren. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich! 

Alle geplanten Fahrten finden unter Berücksichtigung des oben Beschriebenen statt. 
Ohne Nachweis eines negativen Corona-Tests kann die Fahrstunde nicht angetreten werden. 

Wir wissen sehr wohl, dass diese Verfahrensweise bei Keinem auf Zuspruch stößt und hoffen, dass wir zeitnah wieder zum normalen Regelbetrieb zurückkehren können! Wir wünschen Ihnen von Herzen, dass Sie und Ihre Liebsten gesund bleiben und freuen uns, gemeinsam Ihre Führerscheinausbildung umzusetzen! 

Ihr Team der D&D Bildungsagentur GmbH