Schutz- und Sicherheitskraft jetzt auch mit dem Erwerb des Führerscheins der Klasse A möglich
Ab sofort bieten wir unsere Qualifizierung “Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a, Abs. 1 Ziffer 5 GewO” auch mit der Option zum Erwerb des Führerscheins Klasse A an.