Offizielle Stellungnahme des Jobcenters zum Präsenzunterricht

Liebe Teilnehmer,
wir wissen, dass der Corona-Lockdown ein Hin und Her, bezogen auf die Erlaubnis im Frontalunterricht unsere Kurse anbieten zu dürfen, ist. Auch wir bekommen nur spärliche Informationen, die eine klare Gewissheit liefern.
Umso mehr freuen wir uns, Ihnen von offizieller Stelle des Jobcenters Pankow mitteilen zu können, dass wir Ihnen, laut aktuellem Informationsstand, ab dem 04.01.2021 wieder Präsenzunterricht anbieten dürfen.
Dadurch, dass unsere Mitteilung an Sie war, dass der Präsenzunterricht erst wieder ab dem 10.01.2021 stattfindet und Manche dadurch über keine Kinderbetreuung für den Zeitraum vom 04.01. bis einschließlich 10.01.21 verfügen, möchten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit einräumen, ausschließlich am Online Campus teilzunehmen. Sollten Sie keine Schwierigkeiten bezüglich einer fehlenden Kinderbetreuung haben, so bitten wir Sie, ab dem 04.01. wie gewohnt um 08:00 zum Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten der D&D Bildungsagentur GmbH zu erscheinen.
Wir hoffen, in diesem Zusammenhang, dass nunmehr keine weiteren Verordnungen in Kraft treten, die eine Auswirkung auf diese ab sofort geltende Regelung haben.
Aufgrund diesen Wirrwarrs sind wir auch während der Feiertage für Sie auf iServ im Chat "Hier chatten wir alle" erreichbar. Sollten Sie Fragen haben, einfach los schreiben. Darüber hinaus wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten besinnliche Weihnachtstage. Bleiben Sie gesund!
Ihre D&D Bildungsagentur
Offizielles Schreiben des Jobcenters Pankow vom 22.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Senat von Berlin hat am 14. Dezember 2020 die aktualisierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 16.12.2020 erlassen.
Es wurden Regelungen von Präsenzveranstaltungen für Eingliederungsmaßnahmen von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung, konkretisiert:
„Grundsätzlich dürfen alle Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie die Maßnahmen der beruflichen Bildung weiterhin in Präsenzform durchgeführt werden. Die Beschränkungen und Bedingungen der InfSchMV sind dabei zu beachten.
Für den Bereich der Maßnahmen der beruflichen Bildung hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bereits Hinweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht (www.berlin.de/sen/arbeit/corona).
Nach der InfSchMV gilt zurzeit:
Maßnahmen der Förderung der Eingliederung sind grundsätzlich auch in Präsenzform erlaubt. Dies schließt auch Maßnahmen nach § 45 SGB III ein.
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung in Gruppenform sind Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. 3 InfSchMV. Einzelberatungsgespräche bzw. Einzelcoachung sind als Zusammenkunft nach § 1 Abs. 4 InfSchMV einzuordnen.
Das für die Förderung der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit erforderliche Aufsuchen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, der Jugendberufsagentur sowie anderer Orte der Durchführung der Maßnahmen stellt einen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach § 2 Abs. 1 Satz 3 InfSchMV dar. Für den Weg hin und zurück gelten die allgemeinen Regelungen der Kontaktbeschränkung nach der InfSchMV.
Somit können nach aktueller Auffassung folgende Maßnahmekategorien in Präsenz durchgeführt werden:
- Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Maßnahmen bei einem Träger (Vergabemaßnahmen)
- Maßnahmen bei einem Träger (Gutscheinmaßnahmen über AVGS)
- Integrative BaE (sofern die Maßnahme ausschließlich beim Träger durchgeführt wird)
- U25-Vergabemaßnahmen
- Sonstige Vergabe- und preisverhandelte Maßnahmen