Nachweispflicht Impfung / Genesung mit App wie z.B. CovPass

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler! Aufgrund der neuesten Anordnung der zuständigen Fachabteilung für Fahrerlaubniswesen des Landes Berlin, gilt, auf Anregung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und wie aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung §8a Absatz 2 Punkt 4 entnehmbar, ab sofort nur noch ein verifizierbarer Nachweis in Form eines QR-Codes zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der Genesung. Vereinfacht gesagt: Es gilt nur noch der Nachweis der Genesung oder vollständigen Impfung mithilfe einer entsprechenden App (z.B. CovPass). Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie über eine derartige App verfügen, um an den theoretischen und praktischen Ausbildunginhalten sowie Prüfungen im Rahmen Ihrer Führerscheinausbildung teilnehmen zu können.
Für eventuelle Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Team der D&D Bildungsagentur GmbH