Weitere Informationen - Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
Die Fahrerlaubnis Klasse B ist in zahlreichen Berufsfeldern eine grundlegende Voraussetzung – sei es, weil sie für die unmittelbare Durchführung beruflicher Tätigkeiten benötigt wird, etwa in der mobilen Pflege, der Paketzustellung, bei Kurierdiensten oder im gewerblichen Außendienst, oder weil sie als Zugangsvoraussetzung für höherwertige Fahrerlaubnisklassen wie C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) dient.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen strukturierten Überblick darüber geben, wie der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B im Rahmen einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme erfolgt und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
In den nachfolgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen ausführlich die einzelnen Schritte der Ausbildung: von der Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde über den Ablauf der theoretischen Schulung bis hin zur praktischen Fahrausbildung sowie der anschließenden theoretischen und praktischen Prüfung. So erhalten Sie ein vollständiges und verständliches Bild darüber, wie der Weg zur Fahrerlaubnisklasse B gestaltet ist.
Darüber hinaus gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B im Zusammenhang mit einer Förderung durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) besondere Rahmenbedingungen. Eine ausführliche Darstellung dieser förderrechtlichen Voraussetzungen finden Sie im Vorwort sowie in den nachfolgenden Informationsbereichen.
Ausbildung
Vorwort zur Förderfähigkeit der Fahrerlaubnisklasse B
Fördervoraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung
Viele Interessenten möchten in Erfahrung bringen, ob der ausschließliche Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B durch einen Kostenträger – wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit – gefördert werden kann.
Diese Frage muss sachlich verneint werden. Eine Förderung ist nicht als Einzelmaßnahme möglich. Möchten Sie an einem Lehrgang teilnehmen, bei dem der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B durch einen Kostenträger unterstützt wird, ist dies ausschließlich in Verbindung mit der Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierung zulässig und auch nur dann möglich, wenn der Führerschein für die Ausübung der angestrebten beruflichen Tätigkeit unmittelbar erforderlich ist bzw. die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt signifikant erhöht.
Warum die Fahrerlaubnis Klasse B nicht allein förderfähig ist
Die Agentur für Arbeit stuft die Fahrerlaubnis Klasse B als nicht-professionelle Fahrerlaubnisklasse ein. Sie zählt somit zur persönlichen Lebensführung (Daseinsfürsorge) und nicht zu den berufsspezifischen Qualifikationen, wie es bei den Klassen C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) der Fall ist.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können auch rein private Tätigkeiten durchgeführt werden, etwa:
- Einkäufe erledigen
- Kinder zur Kita oder Schule bringen
- alltägliche private Wege
- Urlaubs- und Freizeitfahrten
Gerade diese private Verwendbarkeit ist der Hauptgrund dafür, dass der Erwerb der Klasse B nicht als alleinstehende Maßnahme förderfähig ist.
⚠️ Hinweis zu den Förderrichtlinien der Agentur für Arbeit
Die Förderrichtlinien sehen vor, dass im Rahmen einer kombinierten Maßnahme der Anteil der beruflichen Qualifizierung mindestens 51 % des gesamten Ausbildungsumfangs betragen muss und damit den Umfang der Führerscheinausbildung überwiegt. Eine Förderung des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse B ist daher nur möglich, wenn dieser in eine Maßnahme eingebunden ist, in der der berufliche Anteil klar im Vordergrund steht.
Erläuterung der beruflichen Qualifizierung
Für eine Förderung durch einen Kostenträger ist grundsätzlich die Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme erforderlich. Dabei handelt es sich um zusätzliche Lerninhalte bzw. Module, die über die reine Führerscheinausbildung hinausgehen und einen klaren beruflichen Bezug herstellen. Diese Qualifizierung vermittelt fachliche Kenntnisse, praktische Grundlagen und arbeitsmarktrelevante Kompetenzen, die für die angestrebte berufliche Tätigkeit notwendig oder förderlich sind.
Unsere Lehrgänge entsprechen diesen Förderbedingungen der Agentur für Arbeit. Sie sind durch eine fachkundige Stelle (GUTCert) zertifiziert und zusätzlich durch die Anerkennungsstelle (Agentur für Arbeit) offiziell anerkannt. Die offizielle Anerkennung wird durch die Vergabe einer Maßnahmennummer deutlich (z. B. 962-529-25).
Über diese Maßnahmennummer können die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit sowie der Jobcenter unser Bildungsangebot direkt im internen System einsehen. Unsere Maßnahmen sind dort vollständig registriert, sodass eine reibungslose Prüfung und Förderung jederzeit möglich ist.
Dadurch ist sichergestellt, dass sämtliche Anforderungen an Inhalt, Qualität und berufliche Relevanz erfüllt werden. Teilnehmende können daher darauf vertrauen, dass alle entscheidenden Regelungen korrekt umgesetzt sind und die Maßnahme vollständig den geltenden Förderrichtlinien entspricht.
Lehrgangsbeispiele für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B mit beruflicher Qualifizierung
Damit Sie nachvollziehen können, wie ein kombinierter Lehrgang aus dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B und einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme aufgebaut ist, möchten wir Ihnen dies in einer übersichtlichen Form darstellen:
Beispiel 1: Kurierfahrer*in mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B
-
Berufliche Qualifizierung:
- Modul: Spezialisierung – Güterkraftverkehr
- Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (GAB-Fahrer)
Beispiel 2: EU-Berufskraftfahrer mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B, C, CE
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse N
- Berufliche Qualifizierung:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C und/oder CE
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
Fazit: Berufliche Qualifizierung als Voraussetzung - berufliche Wege bleiben jedoch ganz Ihre Entscheidung!
Die Teilnahme an der beruflichen Qualifizierung bildet die förderrechtliche Grundlage für die Kostenübernahme zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B. Welche berufliche Richtung Sie anschließend einschlagen oder in welchem Bereich Sie den Führerschein später nutzen, bleibt Ihnen selbstverständlich weiterhin frei überlassen.
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis - Überblick & Unterlagen
Einleitung zur Führerscheinausbildung Klasse B
Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B stellt das maßgebliche Qualifizierungsziel der Weiterbildung zum/zur Kurierfahrer*in dar und bildet die grundlegende Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr.
In den nachfolgenden Kapiteln erhalten Sie einen strukturierten Überblick über alle Schritte, die Sie im Rahmen der Führerscheinausbildung durchlaufen. Beginnend bei der erforderlichen Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinbehörde und den dafür notwendigen Dokumenten, über die vollständige Absolvierung der Theorieausbildung und die Erlangung der theoretischen Prüfungsreife, bis hin zur anschließenden theoretischen Prüfung.
Darüber hinaus erläutern wir Ihnen den Ablauf der praktischen Ausbildung: von den ersten Unterweisungen am Fahrschulsimulator, über die anschließenden Übungsfahrten im Ausbildungsfahrzeug, bis hin zu den gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dämmerung bzw. Dunkelheit – und schließlich zur praktischen Prüfung.
Die nachfolgenden Inhalte vermitteln Ihnen einen transparenten, verständlichen und realistischen Einblick in alle Phasen der Ausbildung – damit Sie genau wissen, was Sie erwartet und wie wir Sie Schritt für Schritt zuverlässig zur Fahrerlaubnis Klasse B führen.

Antragstellung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinbehörde - sowie benötigte Dokumente
Mit Beginn des Lehrgangs wird die Antragstellung für die Fahrerlaubnisklasse B vorbereitet. Zuständig ist dabei immer die Führerscheinbehörde am Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers/Fahrschülers. In Berlin ist dies das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – beispielsweise eine Ersterteilung, Erweiterung oder ein anderer Fahrerlaubnisvorgang – wird grundsätzlich bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Je nach regionaler Verwaltungsstruktur kann dies das Bürgeramt, das Rathaus, das Einwohnermeldeamt, die Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung (Führerscheinstelle) sein. Die jeweilige Stelle nimmt die Unterlagen entgegen und leitet diese anschließend an die zuständige Führerscheinstelle weiter.
Antragstellung für Teilnehmende mit Wohnsitz in Berlin
Für unsere Lehrgangsteilnehmenden/Fahrschüler mit Wohnsitz in Berlin übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen die Beantragung der Fahrerlaubnis. Möglich ist dies, weil wir als anerkannte Fahrschule über den behördlich freigegebenen Zugriff auf die digitale Antragsschnittstelle der Berliner Führerscheinbehörde (LABO) verfügen.
Antragstellung für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins
Für Lehrgangsteilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Berlins steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung. In diesen Fällen wird der Antrag im Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes gestellt. Wir unterstützen den gesamten Ablauf jedoch mit allen notwendigen Informationen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Antragstellung vor Ort reibungslos durchgeführt werden kann.
Für die Antragstellung werden nachfolgende Dokumente / Nachweise benötigt:
-
Biometrisches Passfoto
Für den Führerscheinantrag ist ein biometrisches Passfoto erforderlich. Es muss den offiziellen Vorgaben entsprechen: neutraler Gesichtsausdruck, frontale Aufnahme, gut erkennbare Gesichtskonturen und ein einfarbiger Hintergrund. -
Sehtestbescheinigung nach § 12 FeV
Die Sehtestbescheinigung bestätigt, dass die gesetzlich geforderte Mindestsehschärfe von 0,7 Visus (70 % Sehleistung) mit beiden Augen gemeinsam erreicht wird und ob eine Sehhilfe notwendig ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein und wird von anerkannten Stellen – zum Beispiel von einem Augenoptiker – ausgestellt. -
Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Schulung
Eine gültige Teilnahmebescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich. Diese weist nach, dass grundlegende Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen vorhanden sind. -
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein gültiges Ausweisdokument ist erforderlich. Wird der Antrag mit einem Reisepass eingereicht, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Hinweis zum weiteren Verlauf nach der behördlichen Entscheidung
Nach Abschluss der Prüfung durch die zuständige Führerscheinbehörde erhalten Antragstellende die Entscheidung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B auf dem Postweg direkt an ihre Wohnadresse. Diese Bestätigung dient im weiteren Verlauf der Führerscheinausbildung als Nachweis gegenüber der jeweiligen Fahrschule bzw. dem jeweiligen Bildungsträger und bildet die Grundlage für die Anmeldung zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung.
Ablauf der theoretische Führerscheinausbildung mit Prüfung

Ablauf der theoretischen Führerscheinausbildung
Beginn und Bedeutung der Theorieausbildung
Mit Beginn der Qualifizierungsmaßnahme setzt auch die theoretische Führerscheinausbildung ein. Die theoretische Ausbildung vermittelt alle grundlegenden Kenntnisse, die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind, und stellt einen zentralen Bestandteil des Fahrerlaubniserwerbs der Klasse B dar. Für unsere Lehrgangsteilnehmenden findet der Theorieunterricht aktuell an vier Tagen der Woche statt – von Montag bis Donnerstag, jeweils in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Gesetzliche Vorgaben und Teilnahme in Präsenz
Die Theorieausbildung unterliegt den geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist verpflichtend und erfolgt ausschließlich in Präsenz. Eine Online- oder Fernteilnahme ist im Rahmen der Führerscheinausbildung nicht zulässig.
Themenübersicht der theoretischen Führerscheinausbildung
Für die Fahrerlaubnisklasse B sind insgesamt 14 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die sich in zwölf Grundthemen und zwei klassenspezifische Themen gliedern:
Grundthemen (12 Unterrichtseinheiten)
1. Persönliche Voraussetzungen
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
3. Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
5. Vorfahrt
6. Verkehrsregelungen
7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern und Verkehrsbeobachtung
10. Ruhender Verkehr
11. Verhalten in besonderen Situationen sowie Folgen von Verstößen
12. Lebenslanges Lernen im Straßenverkehr
Klassenspezifische Themen (2 Unterrichtseinheiten)
13. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen sowie umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
Hinweis zum laufenden Einstieg in die Theorieausbildung
Die Theorieausbildung erfolgt im Rahmen eines rotierenden Unterrichtssystems. Die einzelnen Themenbereiche werden fortlaufend in wechselnder Reihenfolge unterrichtet. Da jedes Thema in sich abgeschlossen ist und unabhängig von den übrigen Inhalten behandelt wird, ist ein Einstieg in die Theorieausbildung jederzeit und themenunabhängig möglich. Dieses System gewährleistet eine flexible Teilnahme und stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Wissensbereiche vollständig vermittelt werden.
Übung macht den Meister: Lernen Sie digital mit "Fahren Lernen Max"
Für eine moderne, flexible und effiziente Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung erhalten unsere Kursteilnehmenden zusätzlich zum Präsenzunterricht Zugang zur Lern-App „Fahren Lernen Max“ des Vogel Verlags. Die App kann bequem auf jedem Smartphone, Tablet oder PC genutzt werden und wird einfach über den App Store oder Google Play Store heruntergeladen. Den erforderlichen Freischalt-Code stellen wir selbstverständlich bereit.
„Fahren Lernen Max“ bietet eine zeitgemäße digitale Unterstützung für den individuellen Lernprozess und dient als optimale Ergänzung zum Theorieunterricht. Die Lerninhalte lassen sich jederzeit wiederholen, vertiefen und praktisch anwenden, was zu einer nachhaltigen Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung führt.
Durch diese Kombination aus strukturiertem Unterricht in Präsenz und moderner digitaler Lernbegleitung profitieren unsere Kursteilnehmenden von einer besonders effektiven, praxisnahen und lernfreundlichen Vorbereitung auf die Prüfung.
Für weitere Informationen der "Fahren Lernen Max" Lern-App klicken Sie bitte hier

Bereit für die Theorieprüfung?
Zur Sicherstellung einer fundierten Vorbereitung auf die offizielle theoretische Fahrerlaubnisprüfung erfolgt nach Abschluss der Theorieausbildung eine interne Vorprüfung über die Lern-App „Fahren Lernen Max“. Diese dient der objektiven Einschätzung, ob der erforderliche Wissensstand erreicht wurde und die theoretische Prüfungsreife vorliegt.
Bei erfolgreichem Abschluss dieser internen Vorprüfung wird ein Termin zur Teilnahme an der offiziellen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) vereinbart.
Sollte die Theorieprüfung nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit, ein individuelles Kostenangebot für einen zusätzlichen Nachhilfeunterricht (gesonderter Vorbereitungsunterricht – GVU) zu erhalten. Dieser Unterricht wird von einem Fahrlehrer der Fahrschule durchgeführt und dient der gezielten Wiederholung, Festigung und Aufarbeitung prüfungsrelevanter Inhalte.
Durch dieses strukturierte Vorgehen wird sichergestellt, dass alle Lehrgangsteilnehmenden/Fahrschüler bestmöglich auf die Teilnahme an der offiziellen theoretischen Fahrerlaubnisprüfung vorbereitet sind und den geforderten Kenntnisstand sicher erreichen.

Theorieprüfung bei der zuständigen Prüforganisation DEKRA / TÜV
Im Rahmen der Antragstellung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bei der zuständigen Führerscheinbehörde wird gleichzeitig die jeweils zuständige Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) festgelegt. Nach der behördlichen Bearbeitung erhält der Fahrschüler von der Prüforganisation ein Schreiben mit einer persönlichen Bewerbernummer.
Mit dieser Bewerbernummer besteht die Möglichkeit, die Prüfgebühr direkt bei der zuständigen Prüforganisation zu entrichten. Die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist anschließend zu den regulären Öffnungszeiten der Prüfstelle möglich; eine gesonderte Terminvereinbarung ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
Für die Teilnahme an der Prüfung benötigen Fahrschüler die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, die durch den zuständigen Fahrschulleiter unterschrieben sein muss. Diese Bescheinigung bestätigt, dass alle Unterrichtseinheiten der theoretischen Ausbildung vollständig absolviert wurden.
Nach Vorlage der originalen Quittung über die entrichtete Prüfgebühr erfolgt die Erstattung der Kosten durch uns als zuständigen Bildungsträger bzw. Fahrschule.
Im Anschluss an die theoretische Prüfung reichen Sie bitte das Prüfergebnis der zuständigen Prüforganisation (DEKRA oder TÜV) bei uns ein.
Ablauf der praktischen Führerscheinausbildung mit Prüfung
Einleitung zur praktischen Führerscheinausbildung
Insgesamt stehen für die praktische Führerscheinausbildung 25 Übungsfahrten à 45 Minuten sowie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn- und Dämmerungs-/Nachtfahrten) zur Verfügung.
Um eine methodisch und didaktisch sinnvolle Struktur sicherzustellen, ist die praktische Ausbildung in die Ausbildungsteile 1 bis 3 gegliedert.
Mit Beginn Ihres Lehrgangs startet der erste Abschnitt der praktischen Führerscheinausbildung. Dieser umfasst den Ausbildungsteil 1, bestehend aus den ersten 10 Übungsfahrten im Ausbildungsfahrzeug unter Anleitung eines Fahrlehrers sowie 8 ergänzenden Übungseinheiten am Fahrschulsimulator.
Weitere Details zur praktischen Ausbildung am Fahrschulsimulator finden Sie hier.
Die nachfolgenden Kapitel vermitteln Ihnen einen verständlichen Überblick über den gesamten Ablauf der praktischen Fahrausbildung – von den ersten Übungsfahrten über die besonderen Ausbildungsfahrten bis hin zur abschließenden praktischen Führerscheinprüfung bei der zuständigen Prüforganisation DEKRA / TÜV.

Ausbildungsstruktur der praktischen Führerscheinausbildung
Aufbauend auf den bereits beschriebenen 25 Übungsfahrten sowie den besonderen Ausbildungsfahrten gliedert sich die praktische Führerscheinausbildung in mehrere aufeinander abgestimmte Ausbildungsteile. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung als Bildungsträger mit angeschlossener Fahrschule haben wir diese Struktur so entwickelt, dass die einzelnen Ausbildungsinhalte sinnvoll aufeinander aufbauen, die jeweiligen Lernschritte in den einzelnen Ausbildungsphasen gezielt unterstützen und dadurch einen bestmöglichen Lernerfolg ermöglichen.
Erläuterung Ausbildungsteilen 1-3 (verfügbare Übungsfahrten)
Die Verteilung der insgesamt 25 Übungsfahrten erfolgt schrittweise in den Ausbildungsteilen 1 bis 3 und bildet die Grundlage für den strukturierten Ablauf der gesamten praktischen Fahrausbildung.
Ausbildungsteil 1
- Startet mit Lehrgangsbeginn
- 10 Übungsfahrten
- 8 Übungseinheiten am Fahrschulsimulator
Ausbildungsteil 2
- Voraussetzung: erfolgreiche Theorieprüfung DEKRA/TÜV
- 10 weitere Übungsfahrten
Ausbildungsteil 3
- Voraussetzung: Freigabe durch zuständigen Fahrlehrer für die Pflichtfahrten / Ausbildungsteil 3
- 5 weitere Übungsfahrten (siehe Aufschlüsselung unten)
- Durchführung der besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten)
- Teilnahme an der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (DEKRA / TÜV)
Erläuterung Aufteilung der Übungsfahrten im Ausbildungsteil 3
Die verbleibenden 5 Übungsfahrten im Ausbildungsteil 3 entsprechen insgesamt 225 Minuten (5 × 45 Minuten). Dieser Zeitrahmen wird für die nachfolgenden notwendigen Fahrzeiten innerhalb der praktischen Fahrausbildung verwendet:
- 60 Minuten
An- und Rückfahrt zur Autobahnfahrt (30 Min. hin / 30 Min. zurück) - 75 Minuten
Prüfungsvorbereitung (in der Regel am Vortag der praktischen Prüfung) - 90 Minuten
An- und Rückfahrt am Prüfungstag (45 Min. hin / 45 Min. zurück)
225 Minuten Gesamtzeit – damit ist der zeitliche Gesamtumfang des Ausbildungsteils 3 vollständig berücksichtigt.

Erläuterung der besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten)
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, die Fahrschüler an anspruchsvollere und sicherheitsrelevante Verkehrssituationen heranführen. Sie dienen dazu, Fahrkompetenz unter realen Bedingungen außerhalb des innerstädtischen Umfelds aufzubauen und zu vertiefen.
Folgende Fahrten gehören dazu:
-
5 Überlandfahrten
(Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, je 45 Minuten)
→ Schulung von Geschwindigkeit, Überholvorgängen, Streckenplanung und vorausschauender Fahrweise -
4 Autobahnfahrten
(je 45 Minuten)
→ Einfädeln, Spurwechsel, Fahren mit hoher Geschwindigkeit, Einschätzen anderer Verkehrsteilnehmer -
3 Dämmerungs- bzw. Nachtfahrten
(je 45 Minuten)
→ Fahren bei eingeschränkter Sicht, Blendgefahr, Lichttechniken, erhöhte Aufmerksamkeit
Diese Fahrten gewährleisten eine umfassende Vorbereitung auf komplexe Verkehrssituationen und sind fester Bestandteil der praktischen Fahrausbildung.
Praktischer Prüftag - Ablauf der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung
Vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung müssen alle vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte vollständig absolviert sein. Dazu gehören insbesondere die besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten) sowie die erfolgreich bestandene theoretische Prüfung. Erst danach erfolgt die Zulassung zur praktischen Prüfung bei der Prüforganisation DEKRA oder TÜV.
Ankunft am Prüfungstag und erforderliche Unterlagen
Am Prüfungstag fahren Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer zur zuständigen Prüfstelle. Zur Identitätsfeststellung müssen Sie folgende Unterlagen mitführen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. erforderliche Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
Der Prüfer kontrolliert zu Beginn Ihre Dokumente und erläutert kurz den Ablauf der anstehenden Prüfung.
Durchführung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Die Prüfung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Prüfungsprotokoll und wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Der Prüfer nimmt im Fahrzeug Platz und bewertet während der Prüfungsfahrt das sichere, regelkonforme und vorausschauende Führen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausstellung des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis
Nach erfolgreich bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie unmittelbar vor Ort einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis. Mit diesem Dokument dürfen Sie sofort ein Fahrzeug der Klasse B führen.
Der endgültige Kartenführerschein wird anschließend durch die zuständige Führerscheinbehörde ausgestellt und Ihnen entweder postalisch zugesendet oder persönlich ausgehändigt.
Anfrage zu Ihren Wunschtermin
wöchentlicher Einstieg - mit Startgarantie




