Beschleunigte Grundqualifikation (Güterkraftverkehr)gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung
Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).
Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw)
Wer ist betroffen?
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
- Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
- Alle Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben
Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?
Es gibt 3 verschiedene Varianten:
- Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
- Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
- Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)
Die Beschleunigte Grundqualifikation
- Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
- Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
- Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
- Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
- Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
- Im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (Lkw < 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 18 Jahre
- Im Güterverkehr der Klasse C, CE (Lkw > 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
Definition Umsteiger und Quereinsteiger
- Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehrwechseln oder umgekehrt
- Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)
Übergangsregelung
Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:
- Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben wurde Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2016)
Wie lange ist die Qualifikation gültig?
- 5 Jahren / danach müssen Sie alle 5 Jahre an der Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer teilgenommen haben, um weiterhin als Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. tätig sein zu dürfen
Ausbildung
Ausbildungsinhalte
Beschleunigte Grundqualifikation -Güterkraftverkehr
- Rechtsverordnungen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Güterverkehr und Kabotageverkehr
- Internationale Vereinbarung über Beförderungs-verträge auf Straßen (CMR)
- Zollrecht
- Lenkzeiten
- EG-Kontrollgeräte
- Kinematische Kette
- Energie und Umwelt
- Fahrzeugtechnik
- Mathematische & physikalische Grundlagen
- Fahrzeugtechnische Voraussetzungen
- Anti-Rutschmittel
- Zurr- und Hilfsmittel
- Vorbereiten der Ladung
- Zurrverfahren
- Berechnungen und Kontrolle
- 10 x 60 Minuten praktische Fahrstunden
Gebühren / Kursinformationen / Abschlüsse
Lehrgangsdauer
Je nach Voraussetzung (Regelprüfung, Prüfung Quereinsteiger, Prüfung Umsteiger)
weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reiter (Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung)
Lehrgangsgebühren
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Kostenangebot
Umfang: Kostenangebot für Lehrgangsgebühren mit ausgewiesener MwSt. inkl. Lernmaterialien
Die IHK-Prüfungsgebühren sind externe Gebühren und sind nicht in unserem Kostenangebot aufgelistet/enthalten.
Für weitere Informationen bzgl der IHK-Prüfungsgebühren sowie Voraussetzungen lesen Sie bitte den Reiter "Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung"
Teilnehmervoraussetzungen
keine
Tägliche Unterrichtszeit
Mo.-Fr. 8:00 Uhr – 15:00 Uhr
Ihre Abschlüsse
- Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr (trägerintern)
- IHK-Zertifikat "Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr“
Informationen Anmeldung und Zulassung zur IHK-Prüfung
Voraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen verschiedene Unterlagen/Nachweise vorgelegt werden. Folgende Unterlagen/Nachweise sind der Anmeldung beigefügt:
Regelprüfung
- Original des Schulungsnachweises für den Güterkraftverkehr einer anerkannten Ausbildungsstätte über 140 Stunden
Prüfung Quereinsteiger
- Original des Schulungsnachweises für den Güterkraftverkehr einer anerkannten Ausbildungsstätte über 96 Stunden
- Original des Sachkundenachweises Güterkraftverkehr (Unternehmerprüfung)
Prüfung Umsteiger
- Original des Schulungsnachweises für den Güterkraftverkehr einer anerkannten Ausbildungsstätte über 35 Stunden
- Nachweis Grundqualifikation Personenverkehr nach § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bzw. Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D oder DE
Bitte beachten Sie, dass die Ablegung der Prüfung vor der IHK Berlin nur dann möglich ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Dies ist spätestens vor Beginn der Prüfung durch Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments nachzuweisen. Bei Wohnsitz in einem anderen IHK-Bezirk ist rechtzeitig das Einverständnis der dortigen IHK für die Ablegung der Prüfung in Berlin nachzuweisen (sog. Freistellung)
Die Prüfungsgebühr beträgt für die Regelprüfung 120 €,
für die Prüfung Querein- und Umsteiger 110 €. Sie muss bis spätestens zu Beginn der Prüfung bezahlt sein.
Die Gebühr kann bei Anmeldung zur Prüfung im Servicecenter der IHK
- montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
eingezahlt werden.
Für Firmen (Fahrschulen, Weiterbildungsträger usw.) gilt:
Bei Überweisung warten Sie bitte den Erhalt des Gebührenbescheides der IHK ab. Sie muss bis spätestens zu Beginn der Prüfung bezahlt sein.
Für selbstzahlende Prüfungsteilnehmer gilt:
Die Gebühr ist bei Anmeldung zur Prüfung im Servicecenter der IHK zu bezahlen.
Rücktrittsregelungen:
Nach der Gebührenordnung der IHK-Berlin ist der Rücktritt von der Prüfung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn die halbe Gebühr, bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die volle Gebühr als Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Anmeldeformular der IHK- Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr hier downloaden
Prüfungsverordnung der IHK hier downloaden
aktuelle Terminübersicht unter www.ihk-berlin.de
Haftungsausschluss / Quellenangabe
Urheber: IHK-Berlin
Bitte beachten Sie, dass der Verfasser dieser Angaben die IHK Berlin ist. Für die Richtigkeit / Aktualität der verlinkten Dokumente übernimmt die D&D Bildungsagentur GmbH keine Haftung.
Bei Nutzung der als Link zur IHK Berlin zur Verfügung gestellten Internetpräsenz, erklären Sie sich mit unserem Haftungsausschluss einverstanden.
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein
Die LKW Klassen sind unterteilt in die:
Klassen C / CE: schwere LKWs und Lastzüge
Klasse C1/C1E: 7,5 Tonner u. Lastzüge bis 12 t
Durch das Inkrafttreten des europaweiten Gesetzes zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) gab es eine Reihe von Änderungen bezüglich der Anforderungen an Berufskraftfahrer. So ist, gleichgültig, ob Sie bereits über einen gültigen Führerschein der Klasse C1 oder C (früher Klasse 2) verfügen oder neu erwerben wollen, die Durchführung bestimmter Fahrten ohne Nachweis von Aus- oder Weiterbildungen, welche im Führerschein vermerkt werden, nicht gestattet. Diese Regelung gilt für langjährige Berufskraftfahrer ebenso wie für Anfänger.
Bei Verstoß gegen dieses Gesetz drohen Bußgelder bis zu 20.000 €!
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein:
„Ich besitze die neue Klasse B. Welche LKWs darf ich fahren?“
Sie dürfen mit der neuen Klasse B so gut wie gar keine LKWs fahren.
Ihr Zugfahrzeug (ausgenommen Busse) darf maximal 3,5t besitzen. Sollte zusätzlich ein Anhänger benutzt werden, kann je nach Anhängergröße der Führerschein BE oder B 96 erforderlich sein.
„Ich besitze noch die alte Klasse 3. Darf ich LKWs bis 12t fahren?“
Nein, Ihr Lkw als Zugfahrzeug bleibt auf 7,5 t beschränkt (Klasse C1)
Allerdings dürfen Sie, im Gegensatz zu Führerscheinneulingen, größere Anhänger mitführen, sodass Ihre maximale Zugmasse (LKW + Anhänger) 12t überschreiten darf.
Besteht ihr Zug aus maximal 3 Achsen (Die Tandemachse zählt hierbei als eine Achse), kann der Anhänger eine Zugmasse bis zu 11 t besitzen. Bei einem 7,5 t-LKW ergibt das eine Zugmasse von 18,5 t.
„Ich bin 18 Jahre und möchte einen 7,5 to LKW fahren!“
Kein Problem, das Mindestalter für die Klasse C1 beträgt 18 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, die Klasse parallel zur Klasse B zu erwerben.
Der Erwerb der Klasse C/CE ist auch mit 18 Jahren möglich!
„Ich bin erst 18 Jahre und würde gerne einen 40 Tonner (Klasse CE) fahren, darf ich das?“
Grundsätzlich gilt für die Klasse C/CE das Mindestalter von 21 Jahren, allerdings gibt es
für 18 jährige zwei Ausnahmen, die sich jedoch auf Fahrten im Inland beschränken:
1. Ausnahme: Grundqualifikationsprüfung Güterverkehr bei der IHK
Sie absolvieren zu Ihrer Führerscheinausbildung Klasse C/CE die Grundqualifikations-prüfung Güterverkehr bei der IHK. Man spricht auch von der großen BKF Prüfung (nicht zu verwechseln mit der Beschleunigten Grundqualifikation). Diese Prüfung bei der IHK besteht aus einem sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Teil. Im Gegensatz zur Beschleunigten Grundqualifikation sind bei dieser Grundqualifikationsprüfung keine Ausbildungsstunden vorgeschrieben.
Allerdings erfordert das umfangreiche Themengebiet eine intensive Vorbereitung. Unabhängig von dieser Prüfung erfolgt die normale Führerscheinausbildung Klasse C/CE in der Fahrschule. Haben Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen, besitzen Sie nicht nur den Führerschein Klasse C/CE sondern die zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation für alle gewerblichen Fahrten mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
2. Ausnahme: Lehre zum Berufskraftfahrer
Sie absolvieren eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
„Ich benötige nur die Klasse C1. Macht es Sinn, gleich die Klasse C zu erwerben?“
Das entscheiden Sie selbst. Bis zum 21. Lebensjahr gibt es den Unterschied des Mindestalters. Wesentlich geringer ist der Unterschied bei der Ausbildung und den anfallenden Kosten. Die theoretische Ausbildung ist nahezu identisch.
Bei der praktischen Ausbildung sind zu den normalen Übungsstunden
bei der Klasse C1 zusätzlich 5 Sonderfahrten und bei der Klasse C zusätzlich 10 Sonderfahrten vorgeschrieben. Beide Führerscheine unterliegen dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Die Klasse C berechtigt auch zum Führen von 32t Vierachsern
„Ich bekomme den Führerschein Klasse C bezahlt, um allerdings Anhänger mitführen zu können, benötige ich aber CE. Kann man CE problemlos nachholen oder sollte man ihn gleich mitmachen?“
Entscheiden Sie sich für die Kombi-Ausbildung und erwerben die Führerscheinklassen Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang, sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch viel Geld.
Bei der Theorieausbildung genügen für das Grundwissen 6 Unterrichtseinheiten für beide Klassen. Lediglich die Prüfung wird um 20 Zusatzfragen zur Klasse CE erweitert. In der praktischen Ausbildung wird der Unterschied jedoch größer: genügen bei der Kombi-Ausbildung insgesamt 14 Sonderfahrten für beide Klassen, müssen bei getrennter Ausbildung jeweils 10 Sonderfahrten für C und nochmals 10 Sonderfahrten für CE absolviert werden.
„Wann benötige ich die IHK Ausbildung (Berufskraftfahrerqualifikation) zu meinem Führerschein?“.
Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Besitz der Klasse C bzw. CE und einer möglichen gewerblichen Nutzung!
Der Führerschein (z.B. Klasse CE) berechtigt Sie, ein Fahrzeug dieser Größe zu führen. Beabsichtigen Sie aber, mit dem Fahren Geld zu verdienen, dann benötigen Sie eine Berufskraftfahrerqualifikation. Unabhängig, ob Sie diese Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenerwerb durchführen.
Beispiele, bei denen man keine IHK Prüfung benötigt:
- Alle Privatfahrten: z.B Umzüge oder Faschingsumzüge
- Handwerker die den LKW nur benutzen, um Material oder Werkzeuge an die Baustelle zu befördern, um vor Ort mit diesen auch zu arbeiten
- Werkstattpersonal auf Probefahrt (keine Überführungsfahrt)
- Hauptberufliche Winzer, die ihren Wein zum Kunden transportieren
- Baggerfahrer die ihren Bagger zur Baustelle befördern
Beispiele, bei denen man eine IHK Prüfung benötigt:
- LKW Fahrer, die als Kraftfahrer angestellt sind
- Arbeiter, deren Haupttätigkeit aus dem Fahren von LKWs besteht
- Hol- und Bringservice in Werkstätten
- Rentner, die beim Winzer als Fahrer aushelfen, sei es auch nur zweimal im Jahr
Bei Nichtbeachtung dieser Regel drohen Strafen bis zu 20.000,-€!
„Was geschieht wenn ich nach 5 Jahren keine Weiterbildungen absolviere?“
Der Führerschein behält nachwievor seine Gültigkeit, bestimmte Fahrten im gewerblichen Güterverkehr sind aber nicht mehr gestattet!
„Mein Führerschein ist abgelaufen, ich hatte vergessen, die Verlängerung zu beantragen?“
Mit dem Ablaufdatum ruht ihre Fahrerlaubnis bis auf weiteres. Fahren sie trotzdem fällt dies unter den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Verlängern Sie daher ihren Führerschein rechtzeitig! Dies kann bereits 6 Monate vor dem Ablaufdatum geschehen. Die Verlängerung erfolgt dann zum alten Ablaufdatum plus 5 Jahre. Sie verlieren also effektiv keine Zeit!
Förderung / Finanzierung
Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.