Herzlich willkommen im Wissens-Campus. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über Merkmale des EU-Berufskraftfahrers geben. Wir behandeln Elemente, die im Arbeitsalltag eine Rolle spielen, aber auch Fakten, die privat interessant und nützlich sein können.
Wer benötigt eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation?
Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie gewerbliche Beförderungen von Gütern oder Personen auf öffentlichen Straßen durchführen, für die die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich sind.
Haben Sie die Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 für den Personenverkehr oder dem 10.09.2009 für den Güterkraftverkehr erworben, gelten Sie bereits als grundqualifiziert und müssen lediglich an der Weiterbildung (5 Module) teilnehmen.
Die Qualifikation wird durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis (früher Schlüsselzahl 95) nachgewiesen.
Welches sind die wichtigsten Bereiche, die neben dem Fahren selbst für Fahrer durch Vorschriften geregelt werden?
Um im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr tätig zu sein (beruflich zu fahren), muss der Fahrer über eine Grundqualifikation verfügen. Diese wird im "Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)" geregelt.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Fahrpersonalrecht. Im "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)" werden europaweit geltende Vorschriften umgesetzt, die die Lenk- und Ruhezeiten betreffen.
Brauche ich die Grundqualifikation, wenn ich mit einem Traktor land- oder forstwirtschaftliche Güter transportieren möchte?
Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km /h können auch ohne Grundqualifikation geführt werden.
Unterliegen Mitarbeiter von Behörden den Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts?
Fahrten der Bundeswehr, der Polizei, der Bundespolizei, des Zolls, des Zivil- und Katastrophenschutzes (z.B. Technisches Hilfswerk - THW) und der Feuerwehr unterliegen nicht dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, dürfen also von Fahrern ohne beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung (5 Module) durchgeführt werden.
Benötigen Fahrer von Rettungsdienstfahrzeugen die beschleunigte Grundqualifikation?
Werden Fahrten im Rahmen von Notfallrettungseinsätzen durchgeführt, ist keine Grundqualifikation erforderlich. Die Sanitäter, Rettungssanitäter, Notärzte und sonstigen Personen, die mit der Fahrzeugführung betraut sind, müssen die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nicht absolvieren und an den Fortbildungen, die ansonsten alle 5 Jahre zu besuchen wären, nicht teilnehmen. Diese Ausnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes gilt für die kommunalen Rettungsdienstunternehmen, wenn sie eine Anerkennung als Rettungsdienst haben. Außerdem gilt diese Ausnahme für die Feuerwehren, den Arbeiter- Samariter-Bund (ASB) die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und auch private Rettungsdienstunternehmen, wenn sie eine entsprechende Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde haben. Jedoch ist zu beachten, dass die Ausnahme des § 1 (2) Nr. 3 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) nur für Fahrten gilt, die direkt einem Rettungseinsatz dienen. Der Transport von Personen oder Material zu einem Einsatzort wird nicht abgedeckt, hierfür könnte eine Grundqualifikation erforderlich sein.
Muss der Mechaniker, der eine Probefahrt mit einem reparierten LKW durchführt, hierfür über die Grundqualifikation verfügen?
Nein.
Fahrten, die der technischen Entwicklung, Reparatur- oder Wartungszwecken oder der technischen Untersuchung dienen, sind von der Qualifikationspflicht ausgenommen.
Ich habe mir einen LKW gekauft und möchte ihn abholen. Muss ich dafür die Grundqualifikation absolviert und die Prüfung vor der IHK bestanden haben?
Nein. Leerfahrten werden von der Qualifikationspflicht nicht erfasst. Dies betrifft auch Überführungsfahrten, so weit auf diesen keine Transporte vorgenommen werden.
Ich bin Fensterbauer und transportiere mit meinem LKW über 3,5 t Materialien zur Baustelle. Benötige ich dafür die Grundqualifikation?
Nein.
Fahrten, bei denen es sich um die Beförderung von Materialien, Ausrüstung und Maschinen handelt, die der Fahrer zur Ausübung seiner eigentlichen Tätigkeit (z.B. Einbau von Fenstern) benötigt, sind von der Qualifikationspflicht ausgenommen. Dabei darf es sich bei der Fahrt NICHT um die Haupttätigkeit des Fahrers handeln. Ein Handwerker, der auch fährt muss sich nicht qualifizieren.
Sollte die Haupttätigkeit des Fahrers jedoch die Belieferung der Kollegen sein, muss er die Qualifikation absolvieren. Ein Fahrer, der auch handwerklich aktiv ist, muss die beschleunigte Grundqualifikation durchlaufen.
Muss ich vor dem Fahrerlaubniserwerb die Grundqualifikation durchlaufen?
Für Fahrten im Rahmen des Fahrerlaubniserwerbs und der Grundqualifikation besteht weder für den Fahrlehrer noch für den Fahrschüler die Verpflichtung die Grundqualifizierung absolviert zu haben. Ihr Fahrlehrer wird jedoch in der Regel dennoch über die Grundqualifizierung verfügen.
Brauche ich die beschleunigte Grundqualifikation, wenn ich jemandem einen Umzug fahren möchte?
Das kommt drauf an.
Wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt, sie also jemandem unentgeltlich einen Gefallen tun, dann benötigen Sie keine beschleunigte Grundqualifikation, um die Fahrt durchzuführen. Erzielen Sie mit der Fahrt ein Einkommen, dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die die Grundqualifikation absolviert sein muss.
Bei sämtlichen Fahrten kommt es letztlich nicht nur darauf an, ob Sie für die Fahrt Geld erhalten, sondern ob eine gewerbliche Tätigkeit hinter der Fahrt steht. So müssten sie sich auch grundqualifizieren, wenn Sie für einen Freund, der eine Spedition hat, kostenlos als Krankheitsvertretung einspringen. Würden Sie für die Schulklasse Ihres Kindes unentgeltlich einen Schrank transportieren, würde die Qualifikationspflicht nicht eintreten.
Ich besitze einen Acker und möchte Kartoffeln zu meinem Bauernhof in 50 km Entfernung bringen. Benötige ich die beschleunigte Grundqualifikation?
Nein. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird auf Kraftfahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden, nicht angewendet.
Wie kann ich die erforderliche Qualifikation erlangen, um im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr tätig zu werden?
Es gibt 3 Wege, um die Qualifikation zu erlangen:
1) Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb:
Sie absolvieren eine 3-jährige Berufsausbildung und legen am Ende der Ausbildung eine praktische, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ab. Bestehen Sie diese Prüfungen, verfügen Sie auch über die Grundqualifikation.
2) Grundqualifikation
Sie legen eine theoretische Prüfung ab, in der Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort und eine Erörterung von Praxissituationen behandelt werden. Hierfür haben Sie 240 Minuten / 4 Stunden zur Verfügung.
Außerdem legen Sie eine praktische Prüfung ab, die aus einer Fahrprüfung von 120 Minuten, einem praktischen Prüfungsteil zu Ladungssicherheit, Notfallsituationen u.ä. mit 30 Minuten und einem praktischen Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Fahrsituationen von ca. 60 Minuten besteht.
Dieser Weg bedarf keines Vorbereitungsunterrichts, wird wegen der Dauer und Intensität der Prüfungen jedoch selten gewählt. Während im Jahr 2021 im Güterkraftverkehr 410 Prüfungen im Rahmen der Grundqualifikation durchgeführt wurden, absolvierten 17656 Personen die
3) beschleunigte Grundqualifikation
Voraussetzung für die beschleunigte Grundqualifikation ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht von 140 Zeitstunden. Hier sind 10 Stunden praktische Fahrübungen auf einem Kraftfahrzeug der entsprechenden Klasse inbegriffen. Diese werden bei uns in Begleitung eines Fahrlehrers durchgeführt. Die Fahrerlaubnis müssen Sie noch nicht erworben haben, dies erfolgt gegebenenfalls unabhängig von der beschleunigten Grundqualifikation. Nach Abschluss des Vorbereitungsunterrichts absolvieren Sie eine theoretische (schriftliche) Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer mit einer Dauer von 90 Minuten.
Wie hoch ist die Chance nach der Schulung die Prüfung bei der IHK zu bestehen?
Die bundesweite Bestehensquote lag 2021 im Güterkraftverkehr bei 92,4 %.
Die Prüfung ist bestanden, wie geht es weiter?
Nachdem Sie die beschleunigte Grundqualifikation durchlaufen und die Prüfung mit Erfolg abgelegt haben, steht Ihrer Tätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr nichts mehr im Wege. Sie verfügen für die kommenden 5 Jahre über die erforderlichen Nachweise (unter der Voraussetzung, dass Sie die erforderliche Fahrerlaubnis erworben haben).
Spätestens nach Ablauf von 5 Jahren nehmen Sie an einer 5-tägigen Weiterbildung teil, um ihre Fahrerqualifikation aufrecht zu erhalten. Eine weitere Prüfung müssen Sie jedoch nicht ablegen. Sollten Sie vorübergehend nicht mehr im Güterkraftverkehr tätig sein, verfällt Ihre Grundqualifikation nicht, Sie müssen vor Wiederaufnahme einer entsprechenden Tätigkeit lediglich die Teilnahme an der 5-tägigen Weiterbildung nachholen, falls der 5-Jahres-Zeitraum in der Zwischenzeit abgelaufen sein sollte. Diese Schulung handelt es sich um die sogenannte „Pflichtfortbildung“, oder die „5 Module“.
Muss ich die 5 Tage Weiterbildung am Stück absolvieren?
Die Weiterbildung kann in dem Fünfjahreszeitraum beliebig aufgeteilt werden. Jeder Unterrichtstag entspricht dabei 7 Unterrichtseinheiten zu jeweils 60 Minuten. Wichtig ist, lediglich, dass Sie am Ende des Fünfjahreszeitraumes 5 Tage Weiterbildung absolviert haben. Diese können auch an unterschiedlichen Ausbildungsstätten oder bei unterschiedlichen Anbietern absolviert worden sein.
In welcher Sprache finden die Weiterbildungen statt?
Genauso wie die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation müssen auch die Weiterbildungen in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Wie werden die beschleunigte Grundqualifikation und die Teilnahme an der Weiterbildung nachgewiesen?
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein wurde durch den Fahrerqualifizierungsnachweis abgelöst.