EU-Berufskraftfahrer/in mit Erwerb der Führerscheinklasse/n B, C, CE
962-335-23
Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Befristet |
5 Jahre |
Vorbesitz Klasse |
C |
Voraussetzung |
Mindestalter 21 Jahre |
Befristet |
5 Jahren Ab dem 50. Geburtstag Verfahrensweise wie bei der Ersterteilung. |
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
ab 18 Jahre |
Hinweis: begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich siehe BF17
Vorbesitz Klasse |
B |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz Klasse |
C1 |
Voraussetzung |
Mindestalter 18 Jahren |
Befristet |
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Hinweis: Zum anschauen eines Infofilms, klicken Sie bitte auf das Video-Symbol im Vorschau-Bild.
Sie streben eine Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer in Berlin an und möchten im Bereich des Güterkraftverkehrs, z.B. für ein Transportunternehmen oder eine Spedition, als LKW-Fahrer beruflich tätig werden?
Sicherlich ergeben sich hierbei viele offene Fragen für Sie.
Muss ich einen Schulabschluss nachweisen, oder einen Beruf erlernt haben und natürlich: was ist das vorgeschriebene Mindestalter?
Mit dem 21. Lebensjahr eröffnet sich für Sie, auch ohne eine abgeschlossene Schulbildung oder Berufsausbildung, dieser Berufswunsch. Unser modulares Bildungsangebot bietet Ihnen hierfür eine zielorientierte Weiterbildung.
Auch ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (absoluter Fahranfänger) haben Sie die Möglichkeit, alle benötigten Führerscheine in den Klassen B (PKW) und C (LKW) sowie CE (LKW mit Anhänger) zu erwerben.
Zeitgleich bereiten wir Sie auf die sogenannte Beschleunigte Grundqualifikation vor, die der Gesetzgeber für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zugelassenen Gesamtmasse über 3500 Kilogramm im gewerblichen Transportverkehr vorsieht und welche durch die IHK geprüft wird.
Ebenfalls fokussieren wir uns bereits während Ihrer Teilnahme auf Ihre zukünftige Tätigkeit und vertiefen Ihr theoretisches sowie fachliches Wissen durch gezielte praxisorientierte Übungen.
Hierzu zählt unter anderem das Perfektions- und Wechselbrückentraining, die Ladungssicherung, den Gefahrguttransport, der Gabelstaplerschein sowie fundierte Kenntnisse im Bereich des Gesundheits-, Arbeits-, und Brandschutzes.
Bei weiteren Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren oder besuchen Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch an unserem Bildungsstandort in Friedrichshain.
Ausbildung
1. EU-Berufskraftfahrer/in mit Erwerb der FS-Klasse C
Ausbildungsinhalte
-
Erwerb der Führerscheinklasse C
weitere Informationen anzeigen
-
Modul: Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr
weitere Informationen anzeigen
-
Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
weitere Informationen anzeigen
-
Modul: Gabelstaplerschein
weitere Informationen anzeigen
-
Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
weitere Informationen anzeigen
-
(optional) Erwerb der Führerscheinklasse B
weitere Informationen anzeigen
-
(optional) Erwerb der Führerscheinklasse CE
weitere Informationen anzeigen
Teilnehmervoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Führerscheinklasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine MPU-Auflage weitere Informationen anzeigen
2. (optional) mit Erwerb der FS-Klasse/n B, CE
Im Rahmen dieses Bildungsangebotes zum/zur EU-Berufskraftfahrer/in haben Sie die Möglichkeit, neben dem Erwerb der Führerscheinklasse C und den beruflichen Qualifizierungs-Inhalten, wie z.B. der "Beschleunigten Grundqualifikation, den Grundlagen der Ladungssicherung etc.", zusätzlich folgende Führerscheinklassen einzeln oder in Kombination zu erwerben.
- Erwerb des Führerscheins Klasse B weitere Informationen anzeigen
- Erwerb des Führerscheins Klasse CE weitere Informationen anzeigen
Mit Erwerb der Führerscheinklasse B
Warum mit zusätzlichen Erwerb der Führerscheinklasse B (PKW)?
Sollten Sie noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis B sein, so haben Sie optional die Möglichkeit auch diesen Führerschein mit zu erwerben. Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung, um die Führerscheinausbildung der Klasse C zu absolvieren.
Teilnehmervoraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre *
- gesundheitliche Eignung
- keine MPU-Auflage weitere Informationen anzeigen
* Der Neuerwerb der Führerscheinklasse B ist in diesem Bildungsangebot nur in Kombination mit der Führerscheinklasse C möglich! Das Mindestalter von 21 Jahren bezieht sich nur auf den Erwerb der Führerscheinklasse C
Mit Erwerb der Führerscheinklasse CE
Für den Erwerb der Führerschein Klasse CE ist der Vorbesitz der Führerschein Klasse C Voraussetzung.
Teilnehmervoraussetzungen
- Erwerb oder Vorbesitz der Führerscheinklassen B, C
- Mindestalter 21 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- keine MPU-Auflage weitere Informationen anzeigen
Lehrgangsdauer
Ausbildungsinhalt |
Lehrgangsdauer |
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EU-Berufskraftfahrer/in |
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* Siehe Hinweis zum Führerscheinerwerb der Klasse/n B, C, CE |
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306 U-Std. |
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80 U-Std. |
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40 U-Std. |
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48 U-Std. |
Gesamtdauer dieses Bildungsangebotes | ca. 5 Monat/e |
* Hinweis zum Führerscheinerwerb Klasse B, C, CE
Die Führerscheinausbildungen finden innerhalb des regulären Zeitraums Ihrer beruflichen Qualifizierung statt. Für dieses Bildungsangebot rechnen wir mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 5 Monate.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich je nach Führerscheinklasse oder deren Kombination sowie den individuellen Ausbildungsverlauf (Ihre persönlichen fahrerischen Fertigkeiten) und der Verfügbarkeit von Prüf-Terminen, bei den zuständigen Prüforganisationen DEKRA / TÜV, die Laufzeit Ihrer Teilnahme verlängern kann.
Natürlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Erwerb einer oder in Kombination mehreren Führerscheinklassen sowie deren Ausbildungsverlauf gerne in einem persönlichem Gespräch zur Verfügung.
Tägliche Unterrichtszeit:
Mo. - Fr.: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
mit Erwerb des Führerscheins 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ihre Abschlüsse
Trägerinternes Zertifikat mit Ausweisung
- Modul: Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr
- Modul: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
- Modul: Grundlagen der Ladungssicherung
Externe Abschlüsse
- Beschleunigte Grundqualifikation - Güterkraftverkehr (IHK-Zertifikat)
- Flurfördermittelschein (Gabelstaplerschein)
Führerscheinerwerb
- (optional) Führerschein der Klasse B
- (optional) Führerschein der Klasse C
- (optional) Führerschein der Klasse CE
Videos zur Ausbildung anschauen
Kurz vor der praktischen Prüfung ist immer ein besonderer Moment und die Aufregung ist sowohl beim Fahrschüler, aber auch beim Fahrlehrer sehr hoch. Fühle ich mich bereit? Wie wird der Prüfer drauf sein? All diese Fragen schießen sicherlich fast jeden Fahrschüler dabei durch den Kopf. In unserem Fall hat unser Fahrschüler die praktische Führerscheinprüfung 3 Tage später bestanden und sieht sich jetzt für seine Mühen bestätigt. An dieser Stelle auch nochmal vom gesamten D&D-Team einen herzlichen Glückwunsch.
Heute dürfen wir bei der 2 Fahrstunden dabei sein. Ganz lieben Dank für die Impressionen. Gleichzeitig schauen wir uns den möglichen Abfahrtsweg für die praktische Prüfung bei der DEKRA in Berlin Hohenschönhausen an.
Auch für die Berufskraftfahrer ist der visuelle Eindruck zum Thema Farbenblindheit sicherlich eine beeindruckende Erfahrung. Sie werden in diesen Video die:
- Normale Sicht
- Rotblindheit
- Grünblindheit
- Blaublindheit
- alle Farbenblindheiten
- Farbenblind komplette Fahrt sehen
In diesem Video zeigen wir Amilia in Ihrer 2 LKW Fahrstunde. Gleich am Anfang zeigen wir eine Rückwärts-Fahrübung, sowie die ungeschnittene Ausbildungsfahrt. Amilia erwirbt den Führerschein der Klasse C, um in Rahmen Ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäter Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg führen zu dürfen (z.B. einen RTW).
Heute nehmen wir Euch mit auf die Reise in der LKW-Ausbildung unserer lieben Teilnehmerin, die so freundlich war und Ihre ersten Fahrstunden mit uns öffentlich teilt. Wir zeigen extra eine umgeschnittene Videoaufzeichnung der Ausbildungsfahrt, damit Ihr den besten Eindruck bekommt, welche Herausforderungen gemeistert werden müssen.
Solltest Du auf der Suche nach einer beruflichen Qualifizierung zum/zur EU-Berufskraftfahrer*in sein, dann schau doch mal auf unsere Homepage. Für Fragen stehen wir Dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
In unserem neuen Lehr-Video zeigen wir Euch, angefangen vom sicheren Einsteigen in den LKW, das Verbinden und Trennen des Anhängers sowie die Grundfahraufgabe "Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links um die Ecke".
Was ist denn eigentlich der Beruf des Berufskraftfahrers. Und ist der Ruf vielleicht zu Unrecht verrufen? Welche beruflichen Perspektiven eröffnen sich einem damit. All diese Fragen sprechen wir in diesem Video an und hoffen Euch damit einen kleinen Einblick in die Entscheidung, die auch Du vielleicht treffen könntest, zu zeigen: nämlich Berufskraftfahrer*in zu werden.
Heute zeigen wir Euch, wie der liebe Rene noch ganz aufgeregt, aber zuversichtlich, das Prüfungs-Zentrum der IHK betritt, um dort seine Prüfung zur "Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr" abzulegen. Im Rahmen seiner beruflichen Qualifizierung haben wir Rene in vielen Abschnitten seiner Ausbildung begleitet und freuen uns, dass , obwohl Rene zum Zeitpunkt dieses Videos das Prüfungsergebnis noch nicht wusste, die IHK-Prüfung souverän bestanden hat und damit seine Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer mit Erwerb der Führerscheinklassen C, CE ein voller Erfolg ist. Wir wünschen Dir alles Gute. Danke für die Zeit und liebe Grüße, Deine D&D Bildungsagentur GmbH
In diesem Video zeigen wir Ihnen die Steffi in der Führerscheinausbildung der Klasse C (LKW). Sicherlich fragen Sie sich, warum eine Führerscheinausbildung (LKW-Führerschein) als Rettungssanitäterin in Rahmen dieses Bildungsangebots absolviert werden kann. Sollten Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung planen, Einsatzfahrzeuge, wie z.B. im Rettungsdienst, führen zu dürfen, dann ist der Besitz der FS-Klasse C1 oder C Grundvoraussetzung. Denn diese Fahrzeuge haben eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg. Für den Erwerb der Führerscheinklasse C, ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig, welchen Sie ebenfalls einzeln oder in Kombination beider Führerscheinklassen (B und C) bei uns absolvieren können.
In unserer letzten Reihe befassen wir uns mit den Prüfungskarten 9 & 10 und schließen damit die Abfahrtskontrolle der praktischen LKW-Prüfung ab. Bitte wundert Euch nicht! Denn, einige Prüfungsfragen können mehrfach auf den Prüfungskarten stehen, sodass wir identische Fragen mit dem gleichen Videomaterial unterfüttert haben.
In diesem Video stellen wir Euch die eventuellen Prüfungsfragen der Karten 7 & 8 vor. Bitte wundert Euch nicht! Denn, einige Prüfungsfragen können mehrfach auf den Prüfungskarten stehen, sodass wir identische Fragen mit dem gleichen Videomaterial unterfüttert haben.
In diesem Video stellen wir Euch die eventuellen Prüfungsfragen der Karten 5 & 6 vor. Bitte wundert Euch nicht! Denn, einige Prüfungsfragen können mehrfach auf den Prüfungskarten stehen, sodass wir identische Fragen mit dem gleichen Videomaterial unterfüttert haben.
In diesem Video stellen wir Euch die eventuellen Prüfungsfragen der Karten 3 & 4 vor. Bitte wundert Euch nicht, denn, einige Prüfungsfragen können mehrfach auf den Prüfungskarten stehen, sodass wir identische Fragen mit dem gleichen Videomaterial unterfüttert haben.
Die Abfahrtskontrolle ist in der praktischen Prüfung ein fester Bestandteil. Aus insgesamt 10 Karten kann eine Karte gezogen werden, die Ihr in der Prüfung beantworten bzw. die gestellten Fragen in die Praxis umsetzen müsst. Heute beginnen wir mit der Karte 1&2 und werden in den kommenden Wochen weitere Karten, als Lehrvideo einstellen.
Um gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr durchführen zu können, ist neben dem Erwerb der Führerscheinklasse/n C und/oder CE auch die Absolvierung der sogenannten "Beschleunigten Grundqualifikation" Voraussetzung. Dieser Lehrgang umfasst 140 Zeitstunden inklusive 10 Praxisstunden am Ausbildungsfahrzeug (LKW). Abschließend legen Sie bei der IHK Ihre theoretische Prüfung ab, welche einen zeitlichen Umfang von 1,5 Stunden hat. In diesem Video möchten wir Euch einen ersten Einblick in den Ablauf der Ausbildung sowie den Themen-Inhalten geben.
Bei Teilnahme an unseren Bildungsangebote mit Erwerb der Führerscheinklasse B, sind auch erste Übungsfahrten auf unseren Fahrschulsimulatoren von Vogel inbegriffen. Wer nun denkt, dass der Simulator nur ein Spielzeug ist, irrt. Denn neben dem Erlernen von Anfahren und den damit verbundenen Schaltprozessen, üben Sie nach Anleitung der Simulator-Software alle wichtigen Grundlagen in Ihrer Führerscheinausbildung. Nach nur wenigen Übungsfahrten sind Sie in der Lage, diese Kompetenzen gewinnbringend in die Praxis umzusetzen. Selbstverständlich bieten wir unsere Fahrschulsimulatoren für alle Fahrschüler an, welche als Selbstzahler Kunden unserer Fahrschule sind.
Wir bedanken uns ganz herzlich beim lieben Sven, dass wir bei seiner ersten Fahrstunde der Führerschein Klasse C mit der Kamera dabei sein durften. In diesem Sinn wünschen wir gute Unterhaltung. Die Fahrt geht durch die berliner Bezirke: Friedrichshain, Lichtenberg, Hellersdorf.
Wenn Sie weitere Informations- und Lehrvideos anschauen möchten, so besuchen Sie unseren YouTube Kanal. Des Weiteren würden wir uns über einen Daumen nach oben freuen und wenn Sie in Zukunft nichts verpassen möchten, so abonnieren Sie uns.
Videos zur Theorie-Ausbildung Klasse C anschauen
Wir freuen uns, Euch die Theorie der Führerschein Klasse C vorstellen zu dürfen. Wir fangen an mit der:
Lektion 1 - Persönliche Voraussetzungen / Arbeitsplatz u. Sicherheitsbestimmungen
und besprechen mit Euch die Kapitel:
1. Voraussetzungen
2 Fahrerlaubnis
Auf Grund der Länge, wird der zweite Teil des Kapitels 2 (Fahrerlaubnis) im nächsten Video weiter besprochen.
Es geht weiter mit der Lektion 1. Als erstes fahren wir mit dem Kapitel 2 (Fahrerlaubis) fort, welches wir im vorhergehenden Lehrvideo angefangen haben und auf Grund der Länge hier im Lehrvideo weiter thematisieren.
Danach kommen die Kapitel:
3. Papiere
4. Sozialvorschriften
5. Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
6. Fahrtenschreiber
Mit diesem Lehrvideo schließen wir die Lektion 1 ab und thematisieren die Kapitel:
6. Fahrtenschreiber
7. Arbeitsplatz
8. Sicherheitsbestimmungen
Heute möchten wir Euch den Tommi vorstellen, den Ihr ja auch schon in den praktischen Ausbildungsvideos gesehen habt. Und der liebe Tommi thematisiert heute die Lektion 2 mit den Unterkapitel:
1. Grundlagen
2. Übertragung von Kräften
Da die gesamte Lektion sehr lange geht, werden wir wieder die einzelnen Kapitel trennen und in mehreren Teilen veröffentlichen.
Wir fahren mit dem zweiten Teil der Lektion 2 fort. Diesmal stellen wir Euch das Unterkapitel:
3. Fahrwiderstände
vor.
Heute thematisieren wir aus der Lektion 2 das Kapitel:
4. Wirkung von Kräften beim Fahren.
Heute schließen wir die Lektion 2, mit dem Kapitel:
5. Bremsen
ab.
Wir hoffen, dass Ihr gut durch die ersten beiden Kapitel durchgekommen seid. Wir werden in diesem Kapitel (Lektion 3 - Kapitel 1-6) ein bißchen das Tempo anziehen, denn wer es bis hierhin geschafft hat, der war auch fleißig und möchte sicherlich viel Neues gleich auf einem Schlag serviert bekommen. Daher frisch aus der Trucker-Küche das Neuste zur Theorie der Klasse C.
Lektion 3. Besondere Vorschriften aus der Straßen-Verkehrsordnung: In diesem Clip Kapitel
1. Fahrzeuggewichte und Abmessungen Kapitel
2. Schilder und Tafeln am LKW Kapitel
3. Anfahren / Fahrstreifen Kapitel
4. Autobahn Kapitel
5. Straßentunnel Kapitel
6. Geschwindigkeit
Wir hoffen, dass Ihr gut durch die ersten beiden Kapitel durchgekommen seid. Wir werden in diesem Kapitel (Lektion 3 - Kapitel 7-16) ein bißchen das Tempo anziehen, denn wer es bis hierhin geschafft hat, der war auch fleißig und möchte sicherlich viel Neues gleich auf einen Schlag serviert bekommen. Daher frisch aus der Trucker-Küche das Neuste zur Theorie der Klasse C.
Lektion 3. Besondere Vorschriften aus der Straßen-Verkehrsordnung:
In diesem Clip: Kapitel
7. Abstand Kapitel
8. Überholen Kapitel
9. Abbiegen Kapitel
10. Bahnübergänge Kapitel
11. Rückwärtsfahren Kapitel
12. Halten und Parken Kapitel
13. Fahrbahnverschmutzungen Kapitel
14. Verkehrszeichen Kapitel
15. Personenbeförderung Kapitel
16. Fahrverbote
Liebe Freunde. Wir hoffen, dass Ihr gut durch die ersten beiden Kapitel durchgekommen seid. Wir werden in diesem Kapitel (Lektion 4 - Kapitel 1-5) ein bisschen das Tempo anziehen, denn wer es bis hierhin geschafft hat, der war auch fleißig und möchte sicherlich viel Neues gleich auf einem Schlag serviert bekommen. Daher frisch aus der Trucker-Küche das Neuste zur Theorie der Klasse C.
In diesem Clip Kapitel
1. Fahrwerk / Rahmen Kapitel
2. Federung und Dämpfung Kapitel
3. Achsen Kapitel
4. Räder Kapitel
5. Reifen
Es geht weiter mit dem 2 Teil aus der Lektion 4:
Fahrwerk / Elektrische Anlagen und den Unter-Kapiteln 6-11:
6. Radwechsel / Radabdeckung
7. Schneeketten
8. Lenkung
9. Aufbauten, Wechselaufbauten, Unterfahrschutz
10. Elektrische Anlage
11. Beleuchtung
Nunmehr geht es weiter mit der Lektion 5 und wir behandeln diese in zwei Lehrvideos, sodass es auch eine angenehme Länge zum lernen bleibt.
Kapitel 1. Motor
Kapitel 2. Einspritzsysteme
Kapitel 3. Motorkühlung
Kapitel 4. Motorschmierung
Kapitel 5. Luftfilter
Kapitel 6. Abgasanlage
Wir fahren mit dem zweiten Teil der Lektion 5 fort und schauen uns die Kapitel 7-10 an:
Lektion 5 / Kraftstrang
Kapitel 7. Kupplung
Kapitel 8. Getriebe
Kapitel 9. Radantrieb
Kapitel 10. Antrieb-Schlupf-Regelung
Wir fahren mit Lektion 6 fort und schauen uns die Kapitel 1-5 an:
Lektion 6 / LKW-Bremsen I
Kapitel 1: Grundlagen
Kapitel 2: Energieversorgung von LKW-Bremsen
Kapitel 3: Druckluftbeschaffungsanlage
Kapitel 4: Betriebsbremsanlage in LKWs
Kapitel 5: Hydraulische Bremsanlage / kombinierte druckluft-hydraulische Bremsanlage
Nunmehr kommen wir zur Lektion 7:
LKW-Bremsen II
und den Unter-Kapiteln 6-11
- Kapitel 1: Betriebsbremsanlagen: Zweikreis-Druckluftbremsanlage
- Kapitel 2: Automatisch-Lastabhängige Bremse (ALB)
- Kapitel 3. Automatischer Blockierverhinderer (ABV)
- Kapitel 4: Betriebsbremsanlagen: Elektronisches Bremssystem (EBS)
- Kapitel 5: Feststellbremse
Wir fahren mit Lektion 8 fort und schauen uns die Kapitel 1-7 an:
Lektion 8 / LKW-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen
- Kapitel 1: Dauerbremsen
- Kapitel 2: Motorbremsen
- Kapitel 3: Retarder
- Kapitel 4: Kontrollen, Wartung und Pflege der Bremsanlagen Kapitel
- 5: Fahrzeuguntersuchungen Kapitel
- 6: Geschwindigkeitsregler und Geschwindigkeitsbegrenzer Kapitel
- 7: Fahrzeug
Wir fahren mit Lektion 9 fort und schauen uns die Kapitel 1-2 an:
Lektion 9 / Transportvorschriften
- Kapitel 1: Vorschriften zum Transport von Gütern
- Kapitel 2: Ladungssicherung (Teil 1)
Wir fahren mit Lektion 9 fort und schauen uns die Kapitel 2-4 an:
Lektion 9 / Transportvorschriften
- Kapitel 2: Ladungssicherung (Teil 2)
- Kapitel 3: Besonderheiten beim Transport verschiedener Güter
- Kapitel 4: Wichtige Ladungspapier
Wir fahren mit Lektion 10 fort und schauen uns das Kapitel 1 an:
Lektion 10 / Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Sraßenkarten und Streckenplanung; Abfahrtkontrolle
- Kapitel 1: Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren
weitere Videos folgen!
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Frequently Asked Question (FAQ)
Allgemeine Fragen zur Kursteilnahme
Benötige ich einen Schulabschluss, um an diesem Bildungsangebot teilnehmen zu können?
Ein Schulabschluss, wie z.B. "Berufsreife ehemals Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur" ist keine Zugangsvoraussetzung. Jedoch wird mindestens ein schulischer Leistungsstand der "Bildungsreife = 9. Klasse" in Wort und Schrift unsererseits empfohlen.
In welcher Sprache findet der Unterricht statt und ist ein Sprachniveau Voraussetzung?
Der gesamte Unterricht und auch die Führerscheinausbildungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Ein bestimmtes Sprachniveau ist keine Zugangsvoraussetzung, jedoch empfehlen wir das Sprachniveau "B1" gemäß des Europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen zum Europäischen Referenzrahmen anzeigen.
Für die Theorie-Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen B, C, CE verwendet wir die Lern-App vom Heinrich Vogel Verlag. Diese können Sie sich für Übungszwecke und für realistische Prüfungssimulationen auf Ihr persönliches Endgerät, wie Handy, IPad etc. installieren. Die Zugangsdaten erhalten Sie selbstverständlich kostenneutral durch uns. Die Vogel-Lern-App ist in verschiedenen Sprachen erhältlich. Auch die Theorie-Prüfung kann dann in den verfügbaren Sprachen bei der zuständigen Prüforganisation (DEKRA / TÜV) abgelegt werden.
Aktuell sind folgende Sprachen für die Theorie-Prüfung möglich:
Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch
Die praktische Prüfung kann allerdings nur auf Deutsch absolviert werden.
Fragen zur Beschleunigten Grundqualifikation
Wer benötigt eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation?
Damit Sie gewerbliche Beförderungen von Gütern auf öffentlichen Straßen durchführen dürfen, für die die Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE erforderlich sind, müssen Sie erfolgreich an der IHK-Prüfung zur Beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraftverkehr teilgenommen haben.
Fahrten im Güterkraftverkehr mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE erforderlich ist, darf durchführen, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und eine beschleunigte Grundqualifikation erworben hat.
Kann ich die Beschleunigte Grundqualifikation auch ohne den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C und/oder CE absolvieren
Der Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation ist nicht an den Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse gebunden.
Bei praktischen Anteilen der Beschleunigten Grundqualifikation werden Sie von einem Fahrlehrer begleitet. Die praktische Ausbildung umfasst 10 Übungsfahrten à 45 Minuten auf einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 bzw. C. In der D&D Bildungsagentur GmbH erfolgt die praktische Unterweisung auf einen Kraftfahrzeug der Klasse C.
In welchen Sprachen wird die Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr bei der IHK geprüft?
Die Prüfungen werden ausschließlich in der deutschen Sprache durchgeführt.
Ich habe eine MPU Anordnung, was nun?
Gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit ist mit Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) der Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine, bzw. mehrere Klasse/n nicht möglich.
Weitere informationen zum Thema "Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)"
Wissens-Campus rund um den Beruf des EU-Berufskraftfahrers
Herzlich willkommen im Wissens-Campus. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über Merkmale des EU-Berufskraftfahrers geben. Wir behandeln Elemente, die im Arbeitsalltag eine Rolle spielen, aber auch Fakten, die privat interessant und nützlich sein können.
Wissens-Campus zum Thema "Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr"
Wenn Sie mehr zum Thema "Beschleunigte Grundqualifiktion im Güterkraftverkehr" in Erfahrung bringen möchten,
so nutzen Sie bitte diesen Link.
Wissens-Campus zum Thema "Fahrpersonalvorschriften"
Was sind Fahrpersonalvorschriften?
Fahrpersonalvorschriften regeln die Lenk- und Ruhezeiten für im Güter- oder Personenkraftverkehr tätige Fahrer.
An wen richten sich die Fahrpersonalvorschriften?
Die Fahrpersonalvorschriften richten sich an alle Fahrer, die Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,8 Tonnen führen. Außerdem haben sich Fahrer von Fahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen (inklusive Fahrer) geeignet und ausgestattet sind, an die Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) zu halten.
Gibt es Ausnahmen von diesen Vorschriften?
Ja.
Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen sind im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens von den Vorschriften ausgenommen.
Darüber hinaus sind Fahrer folgender Fahrzeuge von den Regelungen ausgenommen:
Fahrzeuge von Postdienstleistern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu
7,5 t in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Unternehmensstandort, wenn sie zur Sendungszustellung verwendet werden und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist, sondern das Zustellen.
Fahrzeuge, die ausschließlich auf Inseln mit einer Fläche von nicht mehr als 2.300 Quadratkilometern verkehren, die mit den übrigen Teilen des Hoheitsgebiets weder durch eine befahrbare Brücke, Furt oder einen befahrbaren Tunnel verbunden sind,
Fahrzeuge, die im Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zur Güterbeförderung mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb verwendet werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 7,5 Tonnen nicht übersteigt,
Fahrzeuge, die zum Fahrschulunterricht und zur Fahrprüfung zwecks Erlangung der Fahrerlaubnis oder eines beruflichen Befähigungsnachweises dienen,
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,
Fahrzeuge mit zehn bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nicht gewerblichen Personenbeförderung verwendet werden,
Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden,
speziell für mobile Projekte ausgerüstete Fahrzeuge, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken verwendet werden,
Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben, zur Rückgabe von Milchbehältern oder zur Lieferung von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden,
Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte,
Fahrzeuge, die in einem Umkreis von 250 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Transport tierischer Nebenprodukte verwendet werden,
Fahrzeuge, die ausschließlich auf Straßen in Güterverteilzentren wie Häfen, Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs und Eisenbahnterminals verwendet werden,
Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden,
Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt,
Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden,
Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke,
spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden,
Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden,
Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden,
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern, die im Betrieb, dem der Fahrer angehört, in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden oder deren Reparatur im Betrieb vorgesehen ist oder durchgeführt wurde, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
Fahrzeuge, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf verwendet werden und für diese Zwecke besonders ausgestattet sind, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen nach § 2 Nr. 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Welche Aufzeichnungen müssen auf Grundlage des Fahrpersonalrechts angefertigt werden?
Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten einschließlich der Bereitschaftszeiten, Fahrtunterbrechungen und tägliche und wöchentliche Ruhezeiten müssen lückenlos dokumentiert werden.
In welchem Abstand sind die Aufzeichnungen anzufertigen?
Die genannten Aufzeichnungen sind für jeden Tag getrennt zu fertigen.
Wie lange müssen diese Aufzeichnungen mitgeführt werden?
Es müssen immer die Aufzeichnungen der letzten 28 Tage mitgeführt werden.
Was passiert mit den Aufzeichnungen, die älter als 28 Tage sind?
Diese sind dem Unternehmer auszuhändigen. Er bewahrt die Aufzeichnungen ein Jahr lang auf und vernichtet sie nach Ablauf des Jahres, wenn sie nicht noch für die Steuer oder andere Zwecke benötigt werden.
In welcher Form sind die Aufzeichnungen anzufertigen?
Ist das Fahrzeug mit einem Digitalen Kontrollgerät ausgerüstet, ist dieses unter Verwendung einer Fahrerkarte zu nutzen. Ist das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgerüstet, sind die entsprechenden Schaublätter zu verwenden. Ist das Fahrzeug nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet, sind Tageskontrollblätter nach der Vorlage der Fahrpersonalverordnung zu nutzen.
Wie bekomme ich eine Fahrerkarte?
Der Antrag auf eine Fahrerkarte wird in der Regel bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde, in Berlin z.B. dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), gestellt. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt erfolgt die Beantragung bei TÜV bzw. DEKRA.
Was sind die Voraussetzungen, um eine Fahrerkarte zu erhalten?
Um in Deutschland eine Fahrerkarte beantragen zu können, muss ein Wohnsitz in Deutschland bestehen (anderenfalls ist im Staat des Hauptwohnsitzes die Fahrerkarte zu beantragen). Außerdem muss mindestens eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1, oder DE vorliegen.
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Fahrerkarte zu erhalten?
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Passbild
- Kartenführerschein
Darf ich meine Fahrerkarte meinem Kollegen geben, wenn er seine Ruhezeiten nicht einhalten kann?
Nein. Die Fahrerkarte ist personengebunden. Eine Weitergabe stellt einen schweren Verstoß dar.
Was muss ich tun, wenn ich zwischendurch krank oder im Urlaub war?
Diese Zeiten müssen nachträglich in das Digitale Kontrollgerät eingegeben werden, so dass diese Zeiten auch auf der Fahrerkarte dokumentiert sind. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich oder wäre dies außerordentlich aufwändig, kann eine „Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage“ genutzt werden. Es müssen immer die letzten 28 Tage nachgewiesen werden können.
Was ist eigentlich die „Lenkzeit“, die ich dokumentieren muss?
Unter der Lenkzeit wird diejenige Zeit verstanden, in der das Fahrzeug tatsächlich gelenkt wird. Muss verkehrsbedingt gewartet werden, z.B. an einem Bahnübergang, ist dies ebenfalls der Lenkzeit zuzurechnen.
Was ist eine „Fahrtunterbrechung“?
Während der Fahrtunterbrechung (auch Lenkzeitunterbrechung) darf der Fahrer weder Fahrtätigkeiten (dies wäre „Lenkzeit“), noch sonstige Arbeiten (Fahrzeugpflege, Be- und Entladetätigkeit, Wartungsarbeiten etc., dies wäre „sonstige Arbeitszeit“) durchführen. Zeiten auf dem Beifahrersitz (z.B. im Zweifahrerbetrieb) gelten ebenso als Lenkzeitunterbrechung wie Zeiten auf einer Fähre oder auf der Eisenbahn. Fahrtunterbrechungen dienen ausschließlich der Erholung des Fahrers.
Was ist die Ruhezeit?
Während der Ruhezeit muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Arbeiten am Fahrzeug, Ladetätigkeit usw. sind nicht gestattet. Hat das Fahrzeug eine Schlafkabine, kann die Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug verbracht werden, wenn es steht.
Förderung / Finanzierung
Gefördert durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Kostenübernahme der Bildungsmaßnahme durch einen Bildungsgutschein.
Mit Einlösen des Bildungsgutscheins bei der D&D Bildungsagentur GmbH werden sämtliche Kosten Ihres gewählten Bildungsangebotes durch die AfA (Agentur für Arbeit) bzw. das Jobcenter übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und der Beantragung Ihres Bildungsgutscheines.
Andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. für Erwerbstätige, finden sie unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes.
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