D&D Bildungsagentur

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AGB’s Seminarraumvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
betreffend der Anmietung der

D&D Bildungsagentur-Räumlichkeiten
Frankfurter Allee 77
10247 Berlin

(Stand 01.12.2008)

Allen Rechtsgeschäften zwischen der D&D Bildungsagentur und ihren Vertragspartnern liegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der D&D Bildungsagentur in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde.

§1) Anmietung und Reinigung:

1) Die Räumlichkeiten werden von der D&D Bildungsagentur entsprechend den schriftlich getroffenen Vereinbarungen bereitgestellt und beinhalten eine feste Bestuhlung, Standardbeleuchtung sowie Strom, Heizung und Wireless DSL-Internetzugang.

2) Die Benutzung der Räumlichkeiten wird dem Mieter nur für die vereinbarte Zeit und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck gestattet.

3) Bei Überschreitung von Mietzeiten (Dauer der eigentlichen Veranstaltung zuzüglich Auf- und Abbau) erfolgt eine Nachberechnung, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet wird. Des Weiteren behält sich die D&D Bildungsagentur ausdrücklich die Berechnung von über das übliche Maß hinausgehenden Bereitstellungs- und Reinigungskosten vor.

4) Werden von der D&D Bildungsagentur besondere, vertraglich nicht vorgesehene Arbeitsleistungen übernommen, so trägt der Mieter hierfür die Kosten, welche ihm nachträglich in Rechnung gestellt werden können. Eine Überlassung des Mietobjektes an Dritte, ganz oder teilweise, ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der D&D Bildungsagentur gestattet.

5) Der Mieter hat der D&D Bildungsagentur bei Vertragsunterzeichnung einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Benutzung der Räumlichkeiten und über die gesamte Laufzeit für die D&D Bildungsagentur erreichbar sein muss.

6) Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung hat der Mieter vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, der D&D Bildungsagentur genaue Informationen über Zweck und Ablauf der Veranstaltung bekanntzugeben.

7) Eine Abänderung der vertraglich vereinbarten Bestuhlung bzw. Raumausstattung bedarf der schriftlichen Genehmigung der D&D Bildungsagentur. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass diese auch vor und während der Veranstaltung nicht verändert wird.

8.) Die gastronomische Betreuung aller Veranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung der D&D Bildungsagentur. Jegliche Verkaufstätigkeit sowie die Ausübung sonstiger Gewerbe bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Genehmigung der D&D Bildungsagentur.

9) Nach jeder Veranstaltung werden pauschal 15,00 Euro Standard-Reinigung seitens der D&D Bildungsagentur veranschlagt. Davon ausgenommen sind Extremverschmutzungen. In diesem Fall werden die tatsächlichen und die für Ihre Beseitigung entstehenden Kosten sowie der Arbeitsaufwand der D&D Bildungsagentur dem Mieter gesondert berechnet.

§2) Anmietung von Zusatzgerätschaften:

1) Auf Wunsch können vom Mieter folgende Zusatzgerätschaften von der D&D Bildungsagentur angemietet werden.

2) Max. 2x Whiteboards, 1x Beamer, max. 25 Laptops, 1x Musikanlage mit DVD/CD Player, 1x Overheadprojektor, 1x schwarz-weiß Laser-Drucker.

3) Die Entgelte für Zusatzgerätschaften entnehmen Sie bitte unserer Gebührentabelle, welche Sie bei einer Anfrage per E-Mail in Form eines PDF Dokumentes zugesendet bekommen.

§3) Rücktritt vom Mietvertrag durch die D&D Bildungsagentur:

1) Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Veranstaltung zugelassen wird, trifft allein die D&D Bildungsagentur. Die D&D Bildungsagentur kann nach Abschluss dieser Vereinbarung fristlos von ihr zurücktreten, wenn:

2) Der D&D Bildungsagentur Tatsachen bekannt werden, die der geplante Veranstaltung in den bestehenden Gesetzen und Vereinbarungen widersprechen oder durch die die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit befürchten lässt.

3) Die vergebenen Seminarräume infolge höherer Gewalt oder nicht durch die D&D Bildungsagentur vertretbare Verschuldungen nicht zur Verfügung gestellt werden können.

4) Der Mieter aus früheren Verträgen mehr als 30 Tage im Zahlungsrückstand ist.

§4) Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter:

1) Erklärt der Mieter den Rücktritt vom Mietvertrag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so sind Stornogebühren und bereits angefallene Zusatzkosten wie folgt zu entrichten

2) Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungstermin 70%,

3) Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungstermin 50%,

4) Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungstermin 25% der vereinbarten Miete.

§5) Ablauf der Veranstaltung durch den Mieter:

1) Der Mieter darf eigene oder fremde Einrichtungsgegenstände, insbesondere Dekorationen, Geräte, Medien usw. nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die D&D Bildungsagentur in die, für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten, Räumlichkeiten einbringen.

2) Bei der Einbringung von fremden Einrichtungsgegenständen sind die polizeilichen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu beachten.

3) Jede bauliche oder sonstige Veränderung der D&D Bildungsagentur oder seiner Einrichtungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der D&D Bildungsagentur und geht zu Lasten und auf Kosten des Mieters. Dieser hat auch für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf seine Kosten zu sorgen.

4) Der Auf- und Abbau ist kostenpflichtig und nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Termine gestattet. Jedes zeitliche Überziehen von Probe-, Auf- und Abbauzeiten ist schriftlich zu fixieren und kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden, auch wenn die Verlängerung durch Dritte verschuldet wird. Gegenstände, die nicht innerhalb der vereinbarten Termine entfernt werden, werden auf Kosten und Gefahr des Mieters durch die D&D Bildungsagentur entfernt.

§6) Sicherheit:

1) Der Mieter darf nur schwer entflammbare oder mittels eines rechtlichen anerkannten Imprägnierungsmittels schwer entflammbare Gegenstände anbringen.

2) Sämtliche Feuermelder, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler, sowie Heizungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Not-, sowie Fluchtwege.

3) Im Übrigen sind die bau-, und feuerpolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen zu befolgen. Für die medizinische Erstversorgung hat der Mieter selbst zu sorgen. Die dafür anfallenden Kosten gehen direkt zu Lasten des Mieters.

4) Amtlichen Kontrollorganen und Mitarbeitern der D&D Bildungsagentur ist jederzeit der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie zu allen mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehenden Räumlichkeiten zu gestatten.

5) Der Mieter hat alle mit seinen Veranstaltungen verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die vorgeschriebene behördliche Genehmigung rechtzeitig zu erwirken.

6) Die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss auf Verlangen der D&D Bildungsagentur vor der Veranstaltung nachgewiesen werden. Es gilt für sämtliche Räumlichkeiten absolutes Rauchverbot.

§7) Werbung:

1) Jede Art von Werbung in den Räumlichkeiten der D&D Bildungsagentur und auf dem umgebenden Gelände bedarf in allen Fällen der besonderen schriftlichen Erlaubnis der D&D Bildungsagentur.

2) Die D&D Bildungsagentur ist zur Ablehnung der Werbemaßnahmen berechtigt, insbesondere wenn sie nicht in den Rahmen der üblichen Werbung der D&D Bildungsagentur passt oder den Interessen der D&D Bildungsagentur widerspricht.

3) Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Mieter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht, nicht etwa zwischen Besucher oder Dritten und der D&D Bildungsagentur.

§8) Haftung:

1) Die D&D Bildungsagentur übergibt die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen in ordnungsgemäßen Zustand, wovon sich der Mieter bei der Übergabe zu überzeugen hat. Eventuelle Beanstandungen sind sofort der D&D Bildungsagentur zu melden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.

2) Die D&D Bildungsagentur haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht.

3) Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die D&D Bildungsagentur keine Haftung.

4) Es gilt die Hausordnung der D&D Bildungsagentur in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

5) Der Mieter haftet für die am Gebäude oder am Inventar infolge der Veranstaltung entstehen Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen oder Sachen verursacht werden sowie alle Folgen, die sich aus der Überschreitung der, in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen, Höchstbesucheranzahl ergeben.

6) Die D&D Bildungsagentur haftet nicht für höhere Gewalt, welche sie nicht beeinflussen kann, wie z.B. Stromausfall, Überspannungsschäden, Internetverfügbarkeit oder -geschwindigkeit, unerwartete Ausfälle technischer Gerätschaften.

§9) Gerichtsstand und Wirksamkeit:

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01. Dezember 2008 in Kraft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der D&D Bildungsagentur und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich durch die D&D Bildungsagentur bestätigt werden.

§10) Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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9. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder sollten diese eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die der gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Berlin, 29.07.2010

D&D Bildungsagentur GmbH

Datenschutzerklärung

Vorwort:

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Beantragen und Einlösen Ihres Bildungsgutscheins

Hier können Sie sich alle wichtigen Informationen zum Thema Kostenübernahme, für die beruflichen Weiterbildungen der D&D Bildungsagentur GmbH, durch einen Bildungsgutschein als PDF Dokument herunterladen und ausdrucken. Gehen Sie damit direkt zu Ihren zuständigen Sachbearbeiter / Vermittler und beantragen die Kostenübernahme unserer beruflichen Weiterbildungen durch einen Bildungsgutschein.


Was ist ein Bildungsgutschein?
Durch den Erhalt eines Bildungsgutscheins werden sämtliche Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen. Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die Dauer, den regionalen Geltungsbereich (z.B. Berlin) und die Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins aus. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate. In dieser Zeit muss der Bildungsgutschein bei dem Träger eingelöst sein.


Wichtig ist zu wissen:
Der Erhalt eines Bildungsgutscheins ist eine so genannte „Kann-Leistung“. Ob Sie einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, entscheidet Ihr zuständiger Berater bzw. Vermittler.


An wen wird ein Bildungsgutschein vergeben?
Vergeben werden kann ein Bildungsgutschein an alle die arbeitslos sind, egal ob Sie Empfänger von Arbeitslosengeld I - II (Hartz) sind. Auch Personen, die zwar noch Arbeit haben, aber akut von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind, können eventuell einen Bildungsgutschein erhalten.


Unsere Tipps für die Antragsstellung:
Wichtig bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins ist eine plausible Begründung gegenüber Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, welche beruflichen Vorteile sich bei einer Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme für Sie ergeben.
Eine wichtige Bedingung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist, dass Sie ohne ihn (bzw. ohne die entsprechende Trainings- oder Bildungsmaßnahme) keine Chance auf Vermittlung in eine Festanstellung haben. Das ist schwer zu beweisen, also kommt hier alles auf eine gute Begründung an. Ähnlich sieht es bei einer weiteren Bedingung aus: Die Bildungs- oder Trainingsmaßnahme soll dazu führen, dass Sie hinterher eine Festanstellung bekommen.


Wie und Wo erhalten Sie einen Bildungsgutschein für unsere Bildungsmaßnahmen?
Bitte gehen Sie zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. des Job Centers oder der (Argen) Arbeitsgemeinschaften und sprechen über Ihr Anliegen bzw. Bedürfnis, ob Ihnen ein Bildungsgutschein für unsere Bildungsmaßnahmen bewilligt wird.

Empfehlung: Durch Freundlichkeit erreichen Sie Ihr Ziel…


Alle wichtigen Informationen für Ihren Sachbearbeiter / Vermittler:

Geben Sie bei Ihrem Sachbearbeiter / Vermittler folgende Informationen über den Veranstalter an!


Veranstalter:

D&D Bildungsagentur GmbH
Frankfurter Allee 77
10247 Berlin

Telefon: 030 / 311 65 291

Zertifiziert nach AZWV § 85 SGB III

Bildungsart: Bildungsmaßnahme / Fortbildung

Abschlussart: Zertifikat / Zeugnis

Unterrichtszeiten: Mo. – Fr. 8.00 bis 16.00 Uhr
(für Mütter und Väter bis 15.30 Uhr möglich)


Einlösen Ihres Bildungsgutscheins in der D&D Bildungsagentur GmbH:

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihren Bildungsgutschein erhalten. Jetzt haben Sie sämtliche benötigten Zugangsvoraussetzungen für unsere Bildungsmaßnahmen und können Ihren Bildungsgutschein nun bei uns einlösen.


Einlösen des Bildungsgutscheins:

Kommen Sie bitte umgehend mit dem Bildungsgutschein in die D&D Bildungsagentur GmbH.
Dort erwartet Sie ein freundlicher Empfang und wir können Ihnen unsere modernen Räumlichkeiten zeigen. Natürlich werden wir Sie über alle Abläufe zur Bildungsmaßnahme informieren und Sie vertraglich bei uns zulassen.


Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Sollten Sie Hilfe bei der Erlangung eines Bildungsgutscheins für unsere Bildungsmaßnahmen haben, oder Ihren Bildungsgutschein bei uns einlösen wollen, nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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